Nein, Senioren zahlen nicht doppelt so viel für eine Monatskarte wie Flüchtlinge
Angeblich zahlen Flüchtlinge in Hamburg weniger für eine Fahrkarte als Rentner. Das stimmt aber nur in besonderen Fällen. Und es ist kein Zeichen von sozialer Ungerechtigkeit.
Auf Facebook kursiert ein Bild, das die Kosten der Fahrkarten von Flüchtlinge und von Senioren in Hamburg vergleicht. Es wurde seit dem 22. Oktober 2018 mehr als 5500 Mal geteilt. Die Facebook-Seite „HeimatLiebe“, die es gepostet hat, fragt: „Ist das soziale Gerechtigkeit?“ Correctiv hat die Preise für Fahrkarten in Hamburg untersucht.
Diese zwei Preise sind nicht vergleichbar. Denn Senioren in Hamburg können eine Ermäßigung auf die 62,20 Euro bekommen, wenn sie nicht viel Geld haben.
Senioren mit geringem Einkommen können für 29,90 Euro monatlich fahren
In Hamburg gibt es Seniorenfahrkarten für Menschen ab 63 Jahren. Laut dem HVV sind diese Karten von Montag bis Freitag ab 9 Uhr, am Wochenende ganztägig, für eine Person gültig. Diese Karte können Senioren als Monatskarte für 62,20 Euro kaufen, oder für einen günstigeren Abo-Preis von 51 Euro. So steht es auf der Webseite des Hamburger Verkehrsverbunds.
Der HVV weist auch darauf hin, dass für Senioren mit geringem Einkommen und damit Zugang zur Sozialkarte eine Ermäßigung von 21,10 Euro gilt. Durch die Anwendung dieser Ermäßigung erreichen wir einen Tarif von 41,10 Euro für eine Monatskarte und 29,90 Euro für eine Monatskarte im Abo. Auf eine Sozialkarte haben die Senioren Anspruch, die Anspruch auf Grundsicherung haben. Das kann ab einem Einkommen unter 838 Euro monatlich der Fall sein, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.
Arme Senioren zahlen also 29,90 Euro für eine Monatskarte. Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben und ein Taschengeld von 135 Euro bekommen, zahlen 50 Cent weniger für eine Monatskarte.
HVV-Mobilitätskarte gilt nur für Flüchtlinge, die in Erstaufnahme-Einrichtung wohnen
Die HVV-Mobilitätskarte ist eine „Mobilitätskarte für registrierte und Hamburg zugewiesene Flüchtlinge in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA)“, die „verbindlich an Flüchtlinge bei der Erstregistrierung ausgegeben“ wird. „Sie gilt ab Ausstellungstag in der Regel drei Monate lang.” Die Kosten werden den Flüchtlingen direkt von ihrem Taschengeld abgezogen.
Correctiv hat mit dem HVV telefoniert, um besser zu verstehen, wer Anspruch auf diese Karte hat. Faeqa Maschraqi, die sich um die HVV-Mobilitätsberatung für Flüchtlinge kümmert, sagt, dass sobald ein Flüchtling beim Jobcenter angemeldet ist oder einen Job hat, er eine normale Fahrkarte kaufen muss.
„Flüchtlinge, die außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen leben, kaufen Ihre Fahrkarten zum regulären HVV-Tarif selbst.“
Das bestätigt eine Antwort, die man früher in den FAQ des HVV zum Thema Flüchtlinge finden konnte: „Geduldete oder anerkannte Flüchtlinge, die außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg leben, kaufen Ihre HVV-Fahrkarten zum regulären HVV-Tarif selbst. Bezieher von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (Sozialhilfe bzw. Hartz IV) können die Sozialkarte beantragen. Mit der Sozialkarte erhalten Sie eine Ermäßigung durch die Freie und Hansestadt Hamburg von 20,80 Euro pro Person im Monat auf HVV-Monats, -Abo-Karten und ProfiTickets.“
Seit dem 1. Januar 2018 ermöglicht die Sozialkarte einen Preisnachlass von 21,10 Euro pro Monat auf die Preise für Zeitkarten,Teilzeit-Karten, Schülerkarten, Seniorenkarten und Fahrkarten für Auszubildende und Studierende.
Aktuell würde ein Flüchtling, der nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebt, genau so wie ein normaler Hamburger, der eine Vollzeitkarte haben möchte, 106,40 Euro für eine Monatskarte (85,30 Euro mit Sozialkarte) oder 87,20 Euro im Abo (66,10 Euro mit Sozialkarte) bezahlen.
Zusammengefasst: Die HVV-Mobilitätskarte richtet sich nur an Flüchtlinge, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen befinden. Senioren, die nicht viel Geld haben, können eine Sozialkarte beantragen und zahlen dann nur 50 Cent mehr als Flüchtlinge in der Erstaufnahme. Für Flüchtlinge, die beim Jobcenter gemeldet sind oder arbeiten, gelten die gleichen Tarife wie für andere Bürger.