Migration

Wie viele Menschen reisen ohne Pass nach Deutschland ein? Ein Faktencheck

Besonders zum Thema Migration kursieren im Netz viele Halbwahrheiten und falsche Behauptungen. Eine davon: Acht von zehn Flüchtlingen kommen ohne Pass nach Deutschland. Die Zahlen sind nicht aktuell und aus dem Kontext gerissen.

von Cristina Helberg

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Seit 2015 sinkt die Zahl der illegal Einreisenden nach Deutschland und damit auch die Zahl der Personen, die ohne Ausweisdokumente einreisen. (Symbolbild: webandi / pixabay)
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Teilweise falsch
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Teilweise falsch. Der Post bezieht sich auf zwei Jahre alte Zahlen.

„Acht von zehn Flüchtlingen kommen ohne Pass!“ steht auf schwarz-rot-goldenem Grund. Der Post der Facebookseite „Böses Ding“, veröffentlicht am 16. November, wurde mehr als 800 Mal geteilt. Wir haben die Behauptung geprüft.

Die Beantwortung der Frage, wie viele Menschen ohne Pass nach Deutschland kommen, ist kompliziert. Welche Personen werden gezählt? In Deutschland sind verschiedene Stellen für unterschiedliche Aspekte von Migration zuständig: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundespolizei und das Auswärtige Amt. Wir haben mit allen drei gesprochen.

Suche nach der Quelle

Zunächst haben wir recherchiert, woher die Information aus dem Post stammen könnte. Denn eine Quelle oder einen Beleg für die Behauptung gibt die Facebookseite nicht an.

Screenshot Facebook

Screenshot Facebook

2016 veröffentlichte die Bild einen Artikel mit der Überschrift: „Grenzkontrollen der Bundespolizei – 80 Prozent aller Flüchtlinge kommen ohne Pass!“ Die Bild schreibt unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei: „rund 80 Prozent der durch die Bundespolizei im Zeitraum Januar bis April festgestellten Migranten [waren] nicht im Besitz eines erforderlichen Passes.“

Bundespolizei bestätigt Zahlen für 2016

Auf Nachfrage von CORRECTIV, bestätigt die Bundespolizei diese Zahlen für den Zeitraum Januar bis April 2016. Wie aussagekräftig sind die Zahlen für die Gesamtzahl der nach Deutschland Geflüchteten?

Die Antwort der Bundespolizei: „Es können seitens hiesiger Stelle nur Aussagen zu den unerlaubt eingereisten Personen getroffen werden, die durch die Bundespolizei festgestellt wurden. Sie bilden somit bezogen auf die Gesamtzahl nur eine Teilmenge ab.“ Die Bedingungen für eine Einreise nach Deutschland sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dort steht, die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er keinen Pass, Passersatz, Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum besitzt.

Auf Nachfrage von CORRECTIV nennt die Bundespolizei die Zahlen einreisender Menschen „ohne Grenzübertrittsdokumente“ für die Jahre 2015 bis 2018. Diese Personen konnten also weder Pass, noch Personalausweis, Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum vorlegen. Im Jahr 2015 traf das auf 83 Prozent der unerlaubt Eingereisten zu, die die Bundespolizei kontrollierte. Seitdem sank mit der Zahl der Einreisenden auch der Anteil der Personen ohne Dokumente kontinuierlich – von 83 Prozent im Jahr 2015 auf bisher 58 Prozent im Jahr 2018.

Daten der Bundespolizei (Anfrage von CORRECTIV)

Post bezieht sich auf veraltete Zahlen

Die Zahlen der Bundespolizei zeigen, der am 16. November veröffentlichte Post mit der Aussage „8 von 10 Flüchtlingen kommen nach Deutschland“, war zu diesem Zeitpunkt seit zwei Jahren nicht mehr aktuell.

Hinzu kommt: Der Post verallgemeinert, dass acht von zehn aller Flüchtlinge ohne Pass nach Deutschland kommen würden. Das ist so nicht richtig. Die Zahl bezog sich im Jahr 2016 ausschließlich auf die durch die Bundespolizei kontrollierten Einreisenden. Zudem betont die Bundespolizei: „Ich bitte zu berücksichtigen, dass Grenzkontrollen gegenwärtig nur an der deutsch-österreichischen Landgrenze sowie im Non-Schengen-Verkehr an den Flug- und Seehäfen stattfinden. Somit bilden die übermittelten Zahlen ausschließlich das sogenannte Hellfeld ab.“  

Auch die Bezeichnung Flüchtlinge ist formell für die Einreisenden ohne Pass nicht richtig. Die Bundespolizei schreibt dazu: „Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), des Grundgesetzes und des Asylgesetzes ist, wer in einem Signatarstaat der GFK innerhalb eines rechtsstaatlichen Verfahrens eine politische Verfolgung oder Bedrohung an Leib und Leben anerkannt bekommt. Erst dann erhält er einen Flüchtlingsausweis, erst dann ist die Formulierung ‘Flüchtling’ gerechtfertigt.“

Warum haben die Menschen keinen Pass?

Dafür gibt es dem BAMF zufolge verschiedene Erklärungen, aber „keine gesicherten Erkenntnisse“.  Teilweise würden Personen die Identitätspapiere auf der Reise verlieren oder Schleuser die Papiere einbehalten. Laut Aussagen des BAMF gibt es noch eine weitere Erklärung: „Ein anderer Teil entledigt sich seiner Identitätspapiere bewusst, um vermeintlich hierdurch die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen“.

Wie funktioniert der Familiennachzug bei Personen ohne Pass?

„Und nun soll mir mal jemand erklären, wie die ohne Pass ihre Angehörigen nachholen wollen?“, steht in dem Facebookpost. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es dazu auf Nachfrage von CORRECTIV, dass für den Familiennachzug „die Identität und Staatsangehörigkeit eines Antragstellers geklärt sein, sowie die Passpflicht erfüllt“ sein müsste. Das sei im Regelfall durch einen gültigen Pass oder einen Passersatz möglich. Das gelte auch für die Angehörigen. „Sofern ein solches Dokument nicht vorliegt und auch nicht zumutbar erlangt werden kann, sind die Identität und Staatsangehörigkeit durch andere geeignete Mittel nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde oder andere amtliche Dokumente), in Ausnahmefällen kommt auch ein DNA-Gutachten in Betracht“.