Politik

So viel verdienen Kanzlerin, Bundesminister und Staatssekretäre

Eine Bildmontage auf Facebook behauptet, dass die Gehälter der Bundeskanzlerin, der Bundesminister und deren Staatssekretäre ab dem 1. April um einen bestimmten Betrag erhöht wurden. CORRECTIV hat die Zahlen überprüft.

von Simon Wörz

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Angela Merkel bei einer Pressekonferenz am 29. April 2019 (Foto Odd Andersen / AFP)
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Größtenteils falsch. Die Amtsgehälter der Kanzlerin, der Bundesminister und der Staatssekretäre liegen unter den genannten Summen.

Ein Facebook-Nutzer veröffentlichte am 3. April eine Bildmontage über vermeintliche Gehaltserhöhungen der Bundeskanzlerin, der Bundesminister und deren Staatssekretäre. Der Beitrag ist mit dem Kommentar Liebe Rentner, da bleibt für euch nichts übrig versehen.

Konkret wird in dem Beitrag behauptet: „Angela Merkel bekommt ab dem 1. April eine Gehaltserhöhung von 760 Euro. Somit steigt ihr Gehalt von 24.300 Euro auf 25.060 Euro. Zudem steigen die Gehälter der Minister von 20.820 auf 21.460, sowie die der Parlamentarischen Staatssekretäre von 18.260 auf 18.800 pro Monat.“  Unter dem Text steht das Schlagwort „Politikfakten“. 2.288 Nutzer teilten das Foto bisher. Aber sind die Behauptungen richtig? Wir haben recherchiert.

Facebook-Beitrag vom 3. April 2019. Die Bildmontage wurde 2.288 Mal geteilt. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Amtsbezüge wurden zum 1. April um drei Prozent erhöht

Im Juli 2018 stimmte die Bundesregierung einem Gesetzesentwurf zur Übertragung der Tarifergebnisse auf Besoldung und Versorgung zu. In einer Pressemitteilung kündigte das zuständigen Innenministeriums die Anpassung der Bezüge um 3,09 Prozent zum 1. April 2019 an. 

Auch 2020 werden die Amtsbezüge für Beamte erhöht. (Screenshot CORRECTIV)

Wie viel verdient die Kanzlerin?

Laut Bundesministergesetz §11 stehen der Bundeskanzlerin 1 ⅔  des monatlichen Grundgehalts der Besoldungsgruppe B11 für Bundesbeamte zu. Nach der aktuellen Anpassung der Bezüge bekommt die Bundeskanzlerin monatliche Amtsbezüge von 20.953 Euro, wie ein Regierungssprecher auf CORRECTIV-Anfrage mitteilte. Davon sind 18.794 Euro ihr Amtsgehalt und der Rest Zulagen. Vor dem 1. April erhielt Merkel ein monatliches Amtsgehalt in Höhe von 18.230,67 Euro. Die Behauptung, das Amtsgehalt von Angela Merkel steige am 1. April „von 24.300 Euro auf 25.060 Euro im Monat“, ist falsch. Es stieg im Vergleich zum Vormonat um 563,33 Euro an und nicht um 760 Euro, wie der Beitrag auf Facebook behauptet.

Angela Merkel erhält als Bundestagsabgeordnete außerdem monatlich 4.876,74 Euro Abgeordnetenentschädigung und 3.313,57 Euro Kostenpauschale. Da in ihrer doppelten Funktion als Regierungsoberhaupt und Bundestagsabgeordnete mehrere Bezüge zusammen kommen, wird die Abgeordnetenentschädigung auf Grundlage von §29 (1) des Abgeordnetengesetzes gekürzt.

Die aufgeschlüsselten Amtsbezüge der Bundeskanzlerin (Screenshot CORRECTIV)

Wie viel verdienen die Bundesminister?

Auch die Gehälter der Bundesminister sind im Paragraf 11 des Bundesministergesetzes festgeschrieben. Sie erhalten 1 ⅓  des monatlichen Grundgehalts der Besoldungsgruppe B11 für Bundesbeamte. Durch die Anpassung am 1. April verdienen die Minister 15.035,24 Euro Amtsgehalt plus Ortszuschlag. Der Ortszuschlag und weitere Zulagen hängen von familiären Verhältnissen ab. Aus personenbezogenen Gründen des Datenschutzes sind diese nicht einsehbar, wie CORRECTIV auf Anfrage von mehreren Ministerien erfuhr.

Zusätzlich zu ihrem Amtsgehalt bekommen alle Bundesminister eine Aufwandsentschädigung von 3.681,36 Euro im Jahr (monatlich 306,78 Euro). Außerdem gilt auch hier: Bundesminister, die gleichzeitig Abgeordnete im Parlament sind, erhalten eine gekürzte Abgeordnetenentschädigung.

In der Bildmontage ist von einer Gehaltssteigerung der Bundesminister von 20.820 Euro auf 21.460 Euro die Rede  – das ist falsch.

Die Tabelle aus der schriftlichen Antwort des Bundesinnenministeriums (Screenshot CORRECTIV)

Wie viel verdienen die Staatssekretäre?

Staatssekretäre bzw. Staatsminister verdienen laut ParlStG §5 (1) 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwandsentschädigung eines Bundesministers. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums weist in ihrer Antwort auf eine CORRECTIV-Presseanfrage allerdings darauf hin, dass der aktuelle Gehaltsabstand zwischen Staatssekretären und Ministern nur wenige Prozent betrage, „da die Regierungsmitglieder in den Jahren 1992/1994, 2003/2004, 2008/2009, 2010/2011 von Anpassungen ausdrücklich ausgenommen wurden.“

Gegenwärtig erhalten die Staatssekretäre- und minister ein Amtsgehalt in Höhe von 11.276,43 Euro. Dazu kommen die  allgemeine Stellenzulage und ein individueller Ortszuschlag. Der in der Bildmontage behauptete Gehaltsanstieg von 18.260 Euro auf 18.800 Euro im Monat, stimmt dementsprechend nicht.

Anders als die Bundesminister müssen die Parlamentarischen Staatssekretäre Mitglieder im Bundestag sein. Auch sie bekommen deshalb eine gekürzte Abgeordnetenentschädigung.

Anmerkung, 1. August 2019: Wir haben eine Zahl im zweiten Absatz korrigiert, statt 18.800 hatten wir 18.000 geschrieben.