Politik

Nein, Deutsche müssen nicht wegen Geflüchteten bis 70 arbeiten

In einem Facebook-Beitrag werden veraltete Zahlen zu flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes verbreitet. Es wird suggeriert, wegen dieser Kosten müssten Menschen in Deutschland länger arbeiten, bis sie in Rente gehen können. Das ist falsch.

von Joana Splieth

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Wie hoch sind die Ausgaben für Geflüchtete und Asylbewerber tatsächlich? (Symbolbild einer Geflüchteten-Unterkunft in Köln im Jahr 2016: Patrik Stollarz / AFP)
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Größtenteils falsch. Die Zahlen zu flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes, auf die sich der Facebook-Beitrag wahrscheinlich bezieht, stimmen nicht. Sie stehen außerdem nicht im Zusammenhang mit dem Renteneintrittsalter.

In dem Facebook-Beitrag vom 22. Oktober 2019 kritisiert ein Nutzer, dass Menschen in Deutschland erst mit 70 in Rente gehen sollen, während gleichzeitig angeblich 94 Milliarden Euro für „Migranten“ zur Verfügung gestellt würden. Der Beitrag wurde bisher mehr als 2.200 Mal geteilt. 

Unsere Recherche zeigt: Die Angaben zu den Ausgaben für „Migranten“ sind veraltet und somit falsch. Die beiden Themen – Geflüchtete und das Renteneintrittsalter in Deutschland – werden außerdem in einen irreführenden Zusammenhang gestellt. 

Auf Facebook wurde dieser Beitrag mehr als 2.000 Mal geteilt. Der Kontext suggeriert einen falschen Zusammenhang zwischen Geldern für Geflüchtete und Asylbewerber und dem Renteneintrittsalter (Screenshot: CORRECTIV).

Bund kalkulierte laut Medienberichten 2016 mit 94 Milliarden Euro bis 2020

Der Nutzer gibt weder eine Quelle zu den angegebenen Zahlen an, noch einen Zeitraum, auf den sich die Angaben beziehen sollen. Vermutlich stammt die Zahl 94 Milliarden Euro aus Presseberichten von 2016, zum Beispiel aus dem Spiegel. Sie besagten, dass der Bund diesen Betrag für Flüchtlingshilfe im Zeitraum von 2016 bis 2020 einkalkulierte. Die Angaben sind heute jedoch veraltet. 

Im August 2018 teilte das Bundesfinanzministerium die offiziellen Ausgaben des Bundes für „flüchtlingsbezogene Leistungen“ seit 2016 mit, inklusive Prognosen der zukünftigen jährlichen Ausgaben. Für den Zeitraum von 2016 bis 2020 belaufen sich die Kosten demnach insgesamt auf rund 107,9 Milliarden Euro. 

Die Zahlen enthalten Ausgaben für Bekämpfung von Fluchtursachen

Der Betrag von rund 107,9 Milliarden Euro enthält jedoch auch Ausgaben zur Fluchtursachenbekämpfung, die nicht Geflüchteten und Asylbewerbern in Deutschland zukommen, sondern im Ausland investiert werden. 

In den „flüchtlingsbezogenen Belastungen des Bundeshaushalts“, die das Bundesfinanzministerium jährlich kalkuliert, werden auch die Ausgaben für Fluchtursachenbekämpfung mit aufgenommen (Screenshot: CORRECTIV).

Ohne diese Ausgaben zeigt sich, dass die Kosten für Geflüchtete und Asylbewerber in Deutschland von 2016 bis 2020 laut Bundesfinanzministerium rund 69,6 Milliarden Euro betragen werden. Dies ist deutlich weniger als die 94 Milliarden, die im Facebook-Beitrag genannt werden. 

Jahr Flüchtlingsbezogene Ausgaben des Bundes (in Euro) davon Fluchtursachen-bekämpfung (in Euro) Ausgaben für Geflüchtete und Asylbewerber in Deutschland (in Euro)
2016 20,1 Mrd. 7,0 Mrd. 13,1 Mrd.
2017 21,1 Mrd. 6,8 Mrd. 14,3 Mrd.
2018 23,0 Mrd. 7,9 Mrd. 15,1 Mrd.
2019 (Prognose) 22,9 Mrd. 8,3 Mrd. 14,6 Mrd.
2020 (Prognose) 20,8 Mrd. 8,3 Mrd. 12,5 Mrd.
Total 107,9 Mrd. 38,3 Mrd. 69,6 Mrd.

Ausgaben des Bundes, die geflüchteten Personen in Deutschland im Zeitraum von 2016 bis 2020 zukommen. (Quelle: Bundesfinanzministerium / Berechnung und Tabelle: CORRECTIV).

Die Ausgaben für Geflüchtete und Asylbewerber – zum Beispiel für den Ausbau der Kinderbetreuung – können auch anderen Personengruppen zukommen, wie sich zum Beispiel dem offiziellen Bericht der Bundesregierung (Seite 35) oder einem Bericht des ZDF Heute-Journal von Mai 2019 entnehmen lässt. Auch das Bundesfinanzministerium erklärt: „Bei den flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen sind in vielen Fällen präzise, titelscharfe Abgrenzungen, z. B. zwischen Ausgaben für kürzlich zugewanderte Geflüchtete, Asylbewerberinnen und -bewerber und anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte von Ausgaben für andere Gruppen von Begünstigten (etwa auch andere Zuwanderer), schwierig.

Das Renteneintrittsalter hat nichts mit den flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes zu tun

Der Facebook-Beitrag behauptet zudem, das Geld, das für Geflüchtete und Asylbewerber ausgegeben werde, fehle für die Renten. Deshalb müssten Arbeitnehmer in Deutschland länger arbeiten – 70 Jahre. Diese Verknüpfung ist manipulativ und irreführend. 

Das steigende Renteneintrittsalter geht auf einen Gesetzentwurf zurück, der 2007 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Mit ihm wurde eine schrittweise Erhöhung auf 67 Jahre festgelegt. Dies fand also vor dem Beschluss der Bundesregierung von 2015, die Ausgaben für Geflüchtete und Asylbewerber zu erhöhen, statt. 

Die Rente mit 70 wird zwar laut Medienberichten (zum Beispiel hier und hier) diskutiert, ist allerdings nicht beschlossen, wie uns eine Sprecherin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt. Es gebe auch keine Pläne, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre anzuheben.

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV).

Die Pressestelle des Bundesfinanzministeriums schreibt CORRECTIV zudem in einer E-Mail, die Hilfeleistungen für Geflüchtete und Asylbewerber hätten keine Auswirkungen auf die Rentenversorgung: „Die Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der der Bund die Kommunen unterstützt. Die Verantwortung, die der Bund im Bereich der Rentenversicherung und der Grundsicherung im Alter innehat, bleibt davon unberührt.“

Die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums gegenüber CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV).