Nein, es gibt keine Hinweise auf Crystal Meth, das als „Brausepulver“ an Schulen kursiert
Auf Facebook wird seit 2016 eine Warnung vor einer angeblich neuen Droge verbreitet. Dabei handele es sich um Crystal Meth mit „verschiedenen Geschmacksrichtungen“ wie Erdbeere und Wassermelone, das aussehe wie ein „Brausepulver“. Dem BKA ist kein solcher Fall bekannt.
Eine Facebook-Nutzerin veröffentlichte am 17. Februar 2016 ein Foto eines ausgedruckten Warnhinweises. Darauf steht „Achtung, schützt unsere Schüler“, samt dem Hinweis, es gebe eine neue Droge auf dem Markt: „Cristal Meth“ [sic!] mit verschiedenen Geschmacksrichtungen, das aussehe wie „Brausepulver“. Weiter steht auf dem Zettel: „Diese Droge macht nach der ersten Einnahme sofort abhängig und kann tödlich sein.“ Der Beitrag wurde bisher mehr als 66.800 Mal auf Facebook geteilt. In den letzten Tagen teilten Nutzer den Beitrag wieder vermehrt. Wir haben die Behauptungen geprüft.
Dem Bundeskriminalamt zufolge ist der Beitrag „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ ein Fake
Auf Nachfrage von CORRECTIV schreibt das Bundeskriminalamt zu der Warnung per E-Mail: „Die angeführte Warnmeldung ist hier bereits mehrfach bekannt geworden (identische Abbildung) und war Gegenstand polizeilicher Anfragen von diversen Landespolizeibehörden (auf Grund Mitteilung besorgter Eltern etc.).“ Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts habe es aber keine Sicherstellungen von brauseartigem Crystal Meth mit verschiedenen Geschmacksrichtungen in der entsprechenden Verpackungsart gegeben.
„Bei der Warnmeldung dürfte es sich daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein Fake handeln, eine behördliche oder gar polizeiliche Warnmeldung in dieser Art und Form hat es gem. BKA nicht gegeben“, heißt es weiter in der E-Mail an CORRECTIV.
Das Bundeskriminalamt habe seit mehreren Jahren mit der vermeintlichen Drogenwarnung zu tun. Höhepunkt der Verbreitung sei das Jahr 2016 gewesen. Das passt auch zu dem Datum des Facebook-Beitrags. Ihren Ursprung hätten solche Meldungen vermutlich in den USA, wo ähnliche Versionen seit 2006 aufgetaucht seien, erklärt die Behörde in ihrer E-Mail weiter
Medien berichteten landesweit über gefälschten Warnhinweis
Zahlreiche deutsche Medien haben in den vergangenen Jahren über die Falschmeldung berichtet. Unter anderem 2015 die Rheinische Post und im Jahr 2016 die Neue Westfälische, das Hamburger Abendblatt, die Mitteldeutsche Zeitung und die Thüringische Landeszeitung.
Das Bundeskriminalamt weist in der E-Mail grundsätzlich darauf hin, dass „Neue Psychoaktive Stoffe (NPS/bekannt auch als sog. ‘Legal Highs’) tatsächlich in ähnlichen Tütchen wie für Brausepulver verkauft werden.“ Diese Stoffe würden ähnlich wie Crystal Meth synthetisch hergestellt und im Internet offiziell als Badezusatz oder Badesalze angeboten. Der Gebrauch könne zu Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zu drohendem Nierenversagen führen, auch Todesfälle seien in diesem Kontext beim BKA bekannt.
„Eine weitere Gefahr liegt in der Verharmlosung der meist bunt und flippig präsentierten Produkte, die von Händlern als angeblich legal angepriesen werden. […] Der Umgang mit solchen Produkten ist jedoch nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, sofern sie Betäubungsmittel enthalten“, schreibt das BKA auf seiner Webseite.