Wirtschaft und Umwelt

Nein, die EU-Kommission will kein „neues, hochgiftiges Bayer-Pestizid“ zulassen

In einem Artikel der Seite Neopresse wird über die Zulassung eines angeblich neuen Pestizids spekuliert. Der Stoff wurde aber schon vor Jahren in der EU zugelassen. Zudem wurde erst kürzlich entschieden, dass er ab 2020 nicht mehr verwendet werden darf.

von Alice Echtermann

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Das Insektizid Thiacloprid ist ein Wirkstoff, der in Produkten von Bayer enthalten ist. (Symbolfoto: Franck Barske / Pixabay)
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Teilweise falsch
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Teilweise falsch. Thiacloprid ist kein neues Pestizid und die EU hat nicht beschlossen, die Zulassung zu verlängern. Im Gegenteil: Es soll ab 2020 nicht mehr erlaubt sein.

„Brüssel will neues, hochgiftiges Bayer-Pestizid zulassen“, titelte die Seite Neopresse in einem Artikel am 5. September. Es geht um Thiacloprid, ein Insektizid, das als Wirkstoff in den Produkten Biscaya und Calypso des Pharmakonzerns Bayer enthalten ist. Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 6.100 Mal auf Facebook geteilt.

Neopresse stellt einige Behauptungen über Thiacloprid auf. So sei die Zulassung in der EU angeblich bereits im April 2017 ausgelaufen, dennoch habe die Kommission sie seitdem jedes Jahr weiter verlängert. Der Stoff dürfe noch bis April 2020 genutzt werden. Bayer habe die Europäische Kommission „davon überzeugt“, dass Landwirte in der EU dieses Pestizid benötigen – und „im schlimmsten Fall“ könne es „noch für weitere sieben Jahre zugelassen werden“.

CORRECTIV-Recherchen zeigen: Der Text führt in die Irre. Die Überschrift ist zudem falsch: Sie erweckt den Eindruck, der Stoff sei neu und solle erstmals zugelassen werden. Das stimmt nicht, denn wie im weiteren Verlauf des Artikels von Neopresse auch zu lesen ist, ist Thiacloprid bereits seit Jahren in der EU zugelassen. 

Der Artikel von Neopresse. (Screenshot am 13. November 2019: CORRECTIV)

EFSA veröffentlichte Anfang 2019 kritischen Bericht über Thiacloprid

Tatsächlich ist die Zulassung von Thiacloprid noch bis zum 30. April 2020 gültig. Allerdings bahnte sich ein Verbot schon länger an. Bereits 2015 landete es auf einer Liste von Substanzen, die nach dem Vorschlag der EU möglichst durch andere Stoffe ersetzt werden sollten, aber weiter erhältlich waren. 

Anfang 2019 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Bericht über Thiacloprid. Sie wertete Studien über die Substanz aus und kam zu dem Schluss, dass sie nicht die Kriterien für eine Zulassung erfülle. Sie könne zu Fortpflanzungsstörungen führen, wenn Menschen größeren Mengen ausgesetzt seien.  

Auszug aus dem Bericht der EFSA über Thiacloprid, veröffentlicht im März 2019. (Screenshot: CORRECTIV)

Bei Versuchen an Tieren sei ein Risiko für Organschäden oder Krebs festgestellt worden, eine Relevanz für Menschen sei nicht auszuschließen (Seiten 9 und 10).

Auf der Grundlage dieses Berichts empfahl die Europäische Kommission nach eigenen Angaben den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futter, die Zulassung des Insektizids nicht zu verlängern. Ihm werde die Eigenschaft zugeschrieben, das Hormonsystem auf unerwünschte Weise zu beeinflussen.  

Auszug aus dem Bericht der EU-Kommission über Neonikotinoide (Insektizide), in dem es darum geht, die Zulassung für Thiacloprid nicht zu erneuern. (Screenshot: CORRECTIV)

Am 22. Oktober stimmten die Vertreter in dem Ständigen Ausschuss dann für den Vorschlag der Kommission beziehungsweise gegen eine Verlängerung der Zulassung für Thiacloprid nach April 2020. Dies bestätigte eine Sprecherin der Kommission, Aikaterini Apostola, CORRECTIV per E-Mail. Auch mehrere Medien, zum Beispiel die Agentur Reuters (22. Oktober) und das Handelsblatt (22. Oktober), berichten über die Entscheidung. 

Antwort der Pressesprecherin der Europäische Kommission per E-Mail (Screenshot: CORRECTIV)

Der Artikel von Neopresse erschien im September, also vor der Abstimmung der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futter. Doch unsere Recherche ergab keine Hinweise darauf, dass die Kommission zu diesem Zeitpunkt die Absicht erklärt hatte, den Stoff weiterhin zuzulassen. Der Bericht der EFSA lag im September bereits öffentlich vor. Zudem hat Neopresse seinen Artikel auch nach dem Beschluss am 22. Oktober nicht aktualisiert.