Das Russische Haus – Putins Enklave in Berlin
Die Bundesregierung will einen russischen Geheimdienst für den Drohnen-Angriff auf den Leipziger Flughafen verantwortlich machen. Eine mögliche Antwort: Das Ende für das Russische Haus in Berlin. Spionage, Propaganda und Sanktionsverstöße: CORRECTIV legt die Vorgänge in dem russischen Kulturinstitut offen und rekonstruiert, wie sich Berlin jahrelang vor dem Schritt drückte.
von Alexej Hock, Silvia Stöber
Das Russische Haus treibt Ermittler und Politiker zur Verzweiflung. Auch vier Jahre nach der Vollinvasion in der Ukraine ist die russische Kultureinrichtung im Zentrum Berlins noch geöffnet.
Dabei gab es Forderungen, das Haus dicht zu machen: Im Raum standen Maßnahmen wegen Sanktionsverstößen. Die Einrichtung sei zudem ein Instrument für russische Propaganda und diene der Tarnung von Geheimdienstaktivitäten. Doch Ermittler stießen an rechtliche Hürden, Appelle an Entscheidungsträger verpufften – bis zum Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen am 4. August.
Am Dienstag wurde nun bekannt, dass die Bundesregierung einen russischen Geheimdienst als Drahtzieher sieht. Das berichtete der Spiegel. Innerhalb der Regierung sei in den vergangenen Tagen intensiv über ein Maßnahmenpaket diskutiert worden. Bereits zuvor hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gesagt, die Urheber des Angriffs „werden dafür bezahlen“. Eine der Optionen: Die Schließung des Russischen Hauses.
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Für die Bundesregierung war es ein langer Weg bis zu diesem Punkt. Während in Ländern wie Moldau, Großbritannien, Dänemark, Polen und Aserbaidschan die Russischen Häuser geschlossen wurden, hielt man in Berlin die Füße still. Warum?
CORRECTIV hat in den vergangenen Monaten zu Aktivitäten im Russischen Haus recherchiert, russische Finanzberichte ausgewertet, mit Politikern und Vertretern von Sicherheitsbehörden gesprochen.
Die Recherche zeigt: Die Einschätzungen zwischen den Kritikern des Hauses und Sicherheitsbehörden liegen nicht weit auseinander. Sie fördert zutage, dass Russland seine Aktivitäten nicht auf Berlin beschränkt: Auch in Dresden betreibt die Agentur hinter dem Russischen Haus einen Ableger – vor der Öffentlichkeit weitgehend verborgen.
Und sie wirft die Frage auf, warum sich die Bundesregierung so schwer tat mit der Entscheidung, laufende Abkommen mit Russland zu kündigen. Hat sie gar Ermittlungen von Zoll und Staatsanwaltschaft ins Leere laufen lassen, um weitere diplomatische Verwerfungen mit Russland zu vermeiden?
Kapitel 1: Das Haus
Der 1984 in der DDR als „Haus der sowjetischen Wissenschaft und Kultur“ konzipierte Bau ist ein Koloss: Acht Etagen mit einer Fläche von 29.000 Quadratmetern; im Innern ein 1700 Quadratmeter großes Foyer, Geschäftsräume, Ausstellungsräume, mehrere Theatersäle, 64 Wohnungen sowie ein Innenhof mit Parkplätzen.
42 Jahre nach Eröffnung scheint die Zeit im Haus stehen geblieben zu sein. Das gewaltige Foyer sieht aus wie auf Fotos aus der Eröffnungszeit. Nur die von Palmen flankierte Lenin-Staue von damals vor dem Treppenaufgang ist einem überdimensionalen Kopf von Juri Gagarin gewichen. Über den ersten Mensch im Weltraum läuft noch bis Ende Oktober eine Ausstellung mit Zeichnungen.
An einem Freitagnachmitag Ende August ist allerdings nicht viel los im Russischen Haus. Auf Russisch angesprochen, erklärt ein junger Mann am Eingang, dass die Ausstellungen erst im Verlauf des Septembers wieder eröffnen. Die Bibliothek sei auch zu, nur das Café könne man besuchen. Dann winkt er ohne Kontrolle durch den Sicherheitsrahmen.

Im „Samowarhof“ gibt es Kompott oder Kwas für 2,50 Euro, aus einer Glasvitrine können Gäste traditionelle Gerichte der osteuropäischen und russischen Küche wählen. Trotz Sommerpause tröpfeln immer wieder Gäste in das Café. Hinter Glastüren zu den Sälen sind Umbaumaßnahmen zu sehen. Im Foyer sind mal Techniker zu hören, mal unterhalten sich drei junge Frauen über die Organisation von Kinderkursen.
Das Gebäude ist hervorragend platziert, nicht nur wegen vieler Läden und bis vor zwei Jahren auch dem französischen Luxuskaufhaus Galeries Lafayette auf der Friedrichstraße. In dem Viertel befinden sich auch Büros verschiedener Organisationen, Firmen, Banken und Ministerien.
Das direkt angrenzende Gebäude in der Taubenstraße 42-43, zu DDR-Zeiten das Ministerium für Verkehrswesen, beherbergt seit Juli Büros des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Im selben Häuserblock ist das Bundesfamilienministerium untergebracht. Die Russische Botschaft und ein dazugehöriger Wohnkomplex befinden sich in Laufweite.
Gemeinsam die Zukunft gestalten?
Was im Russischen Haus stattfinden darf, ist in einem Abkommen zwischen Russland und der Bundesrepublik aus dem Jahr 2011 festgelegt. In dem von den Außenministern Guido Westerwelle und Sergej Lawrow während der Sicherheitskonferenz in München unterzeichneten Abkommen geht es um die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren im jeweils anderen Land.
Ziel ist demnach der Ausbau der Zusammenarbeit mittels Kultur, Künste, Sprache, Literatur, Bildung, Wissenschaft, Technik und Medien. Zu all diesen Bereichen können Veranstaltungen stattfinden, Bibliotheken betrieben, Publikationen veröffentlicht, Datenbanken betrieben und Internetpräsenzen unterhalten werden.
Explizit genannt werden dabei nicht nur das Russische Haus in Deutschland, sondern auch die Goethe-Institute in Russland.
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung herrschte von deutscher Seite noch eine gewisse Hoffnung, wenn nicht Naivität, ausgedrückt im Motto des Deutschlandjahres in Russland und des Russlandjahres in Deutschland 2012 bis 2013: „Gemeinsam die Zukunft gestalten.“ Monate später erklärte Wladimir Putin seine neuerliche Kandidatur für das Präsidentenamt. Massenproteste nach seiner Wiederwahl ließ er niederschlagen. Der Weg in die Diktatur nahm seinen Lauf.
Die damalige Bundesregierung schuf mit dem Abkommen einen Hemmschuh, der das heutige Dilemma rund um das Russische Haus und die Goethe-Institute begründet – doch dazu später mehr.
Üppiges Budget für Hunderte Events
Lange Zeit finanzierte sich das Russische Haus über zwei Einnahmequellen: Vermietung von Geschäftsräumen und Wohnungen sowie Mittel des russischen Staates.
Viele Jahre mieteten ein Juwelier und das Modelabel Escada die Ladenflächen auf der Flaniermeile Friedrichstraße. Die Bedingungen waren teils kurios: In einem russischen Rechenschaftsbericht aus dem Jahr 2018 monierten die Prüfer, dass Escada nicht wie vertraglich vereinbart eine Modenschau mit russischer Kleidung oder mit russischer Beteiligung gesponsert habe.
Im Innern des Gebäudes befinden sich Büros und Zwei- bis Vierzimmerwohnungen. Aus dem Rechenschaftsbericht geht hervor, dass das Russische Haus vor allem durch Vermietungen seiner Räumlichkeiten damals rund zwei Millionen US-Dollar jährlich einnehmen konnte.
Daneben wurde die Einrichtung durch Mittel des russischen Staates bezuschusst, teilweise ebenfalls in Millionen-Höhe. Aus dem Bericht zitierte zuerst das russische Investigativportal The Insider, neuere Zahlen sind nicht bekannt.
Ausgestattet mit dem üppigen Budget bot das Russische Haus Kunst- und Sprachkurse an, betrieb eine Bibliothek und hielt jährlich bis zu 400 Kulturveranstaltungen ab – von Ballettaufführungen bis zu Jubiläumsveranstaltungen bedeutender russischer Kulturschaffender.
Kapitel 2: Dubiose Aktivitäten
Spätestens nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 und dem Beginn des russischen Angriffs auf den Osten der Ukraine zogen antiwestliche und antiukrainische Narrative in die Programme der russischen Kulturzentren im Ausland ein. Für Wirbel unter linken Organisationen sorgte eine Buchvorstellung in der Berliner Repräsentanz, die das Narrativ befeuerte, Neonazis steuerten den Kurs der Ukraine.
Recherchen von CORRECTIV zeigen, dass das Russische Haus seitdem immer wieder im Zusammenhang mit Vorgängen auftaucht, die man nach heutigen Maßstäben als Einflussoperationen einordnen würde. Andere Verbindungen zeigen in Richtung krimineller Machenschaften (siehe Kasten).
Im Sommer 2014 präsentierte Jürgen Elsässer, Chef des zwischenzeitlich verbotenen Compact-Magazins, im Russischen Haus eine Ausgabe mit unkommentierten Reden des russischen Präsidenten Putin. Zuvor schon organisierte Elsässer Veranstaltungen in der Kultureinrichtung, teilweise mit Live-Übertragung durch den Kreml-Sender Russia Today.
Im November 2016 veranstaltete eine Firma des früheren Leiters des Wirtschaftsbüros der Russischen Botschaft, Andrey Zverev, im Russischen Haus eine Konferenz mit unter dem Motto „Stand und Entwicklung des russischen Unternehmertums“. Zverev war einer der zentralen Strippenzieher der deutsch-russischen Verflechtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Veranstaltung im Russischen Haus konnte Zverevs Firma Bazecon unter anderem den früheren brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) gewinnen.
Im Jahr 2018 bezog der Chef des deutschen Ablegers der staatlichen Medienholding Rossiya Segodnya, Sergej Feoktistow, eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Russischen Haus. Die Holding wurde im Jahr 2023 von der EU als Propaganda-Instrument Russlands sanktioniert, Feoktistows Aufenthalt in Deutschland wird nicht verlängert.
Im März 2018 wurde in Brandenburg ein Verdächtiger in einem spektakulären Drogenschmuggel-Schema festgenommen. Später wurde er nach Russland ausgeliefert und dort verurteilt. Er soll Kokain in Diplomatenpost aus Argentinien geschmuggelt haben. In Berlin bezog er zeitweise eine Wohnung im Russischen Haus, auch die Firma seiner Schwester, die in Schmuggel nach Russland involviert war, war dort registriert. Mal gab der Verurteilte an, für die russische Botschaft gearbeitet zu haben, mal für das Russische Haus.
Nach der Sanktionierung von Russia Today gründeten frühere Mitarbeiter mitunter Tarnfirmen, um die Arbeit fortsetzen zu können. Wie das RND berichtete, gab der Gründer der Start Your Production GmbH bei der Anmeldung der GmbH im Jahr 2022 das Russische Haus als seine Wohnanschrift an.
Im Oktober 2022 wurde im Russischen Haus ein Film des russischen Staatssenders RT mit dem Titel: „Der Holocaust: Fäden des Gedenkens“ gezeigt, in dem das Neonazi-Narrativ über die Ukrainer erneut befeuert wurde.
Im Januar 2023 berichtete Reuters, dass ein Vertreter des Russische Hauses den Kauf von Flugtickets für zwei Personen zu einer Veranstaltung in Moskau bestätigt habe, die unter anderem von der russischen Regierung finanziert wurde. Die Recherche der Nachrichtenagentur legt nahe, dass es sich um die pro-russische Aktivistin Elena Kolbasnikowa und ihren Partner handelte.
Nach einer pro-russischen Demonstration in Berlin im Herbst 2023 fanden sich die Aktivistin Kolbasnikowa und der rechtsextreme Politiker André Poggenburg in der Lobby des Russischen Hauses ein, um ein Videointerview zu geben.
In einer 2024 veröffentlichten Recherche zu dem groß angelegten Betrugsschema Juicy Fields konnte CORRECTIV in Kooperation mit internationalen Medienpartnern aufdecken, dass einer der Drahtzieher eine Meldeadresse im Russischen Haus besaß. Von dort hieß es damals, dieser habe sich offenbar „in betrügerischer Absicht oder unter Verwendung falscher Dokumente“ angemeldet.
Zu den Mietern des Hauses zählten nicht nur der Chef Rossiya Segodnya, Sergej Feoktistow, auch die russische Medienholding selbst mietete 400 Quadratmeter im Haus an. Außerdem zogen deutsche Organisationen wie der „Kulturverein Tolstoi“ mit Verbindungen zu einem bekannten Rechtsextremisten aus Chemnitz oder der Verein „Berliner Freunde der Völker Russlands“, der russische Propaganda reproduzierte, in das Gebäude.
Das Russische Haus streckte seine Fühler auch in den Osten Deutschlands aus. Nach Recherchen von CORRECTIV verwaltet dessen Trägerorganisation Rossotrudnitschestwo – eine Agentur des russischen Staats – in Deutschland auch eine kleinere Immobilie in Dresden. Über viele Jahre überließ sie die einst von sowjetischen Truppen genutzte Villa dem „Deutsch-Russischen Kulturinstitut“ (DRKI) – unentgeltlich.
Auf der Website des Vereins ist über diese Förderung nichts zu lesen, Fragen zum Mietverhältnis hat der Verein bis zur Veröffentlichung nicht beantwortet. Das Angebot des DRKI mit Sprachkursen und einer Bibliothek ähnelt dem des Russischen Hauses in Berlin. Es betreibt zudem ein „Servicebüro zur Unterstützung und Vorbereitung konsularischer Unterlagen für russische Staatsangehörige“, während das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig infolge des russischen Angriffskriegs schließen musste.
Zuletzt fiel der Verein vor allem durch pro-russische Veranstaltungen auf. Im Dezember 2025 bewarb ein russischer Jurist eine Veranstaltung in der DRKI-Villa mit dem Titel „Rechtlicher Status von Immobilien im von Russland kontrollierten Teil der Ukraine“ – offenbar eine Art Rechtsberatung für den Kauf von Immobilien in der besetzten Ostukraine. Der Verein bestätigte, einen Raum zur Verfügung gestellt zu haben. Es habe allerdings niemand teilgenommen.
In russischen Prüfberichten wird die Dresdner Immobilie als Teil des Russischen Hauses betrachtet. Die Vermietung an das DRKI sieht Rossotrudnitschestwo durch das Abkommen aus dem Jahr 2011 gedeckt. Das sächsische Kabinett hat der Errichtung im Jahr 2019 zugestimmt. Auf Anfrage von CORRECTIV teilte der Regierungssprecher mit, es bestehe mit dem Deutsch-Russischen Kulturinstitut seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine „wie mit anderen russischen Akteuren“ kein Kontakt. .
Das Auswärtige Amt teilte mit, die Immobilie in Dresden gehöre „nicht zu den diplomatischen und konsularischen Liegenschaften der Russischen Föderation in Deutschland“.
Tarneinrichtung für Geheimdienstaktivitäten?
Es sind nicht nur die sichtbaren Veranstaltungen und Verbindungen, die Sicherheitsbehörden im Blick behalten müssen. Mit den zahlreichen Wohnungen und Räumen bietet das Russische Haus auch einen idealen Ort für klandestine Operationen. Nach Recherchen von CORRECTIV beherbergte das Gebäude in der Vergangenheit auch Diplomaten der Russischen Botschaft – von Botschaftsräten bis zu -sekretären.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Russland Geheimdienstmitarbeiter unter diplomatischem Deckmantel ins Ausland entsendet. So sind alle Vertreter des Militärattachéstabes an der russischen Botschaft Mitarbeiter des GRU. In anderen Abteilungen finden sich Angehörige des Inlandsgeheimdienstes FSB oder des Auslandsgeheimdienstes SWR. Neben offiziell als „Residenten“ akkreditierten Geheimdienstvertretern gibt es „illegale Statusresidenten“, die als Agenten unter diplomatischem Schutz operieren.
Dass das Russische Haus eine Tarneinrichtung für Geheimdienstaktivitäten sei, verbreiten Aktivisten und Politiker seit 2022 immer wieder öffentlich. Der Verein Vitsche, der der Ukraine in Deutschland mehr Gehör verschaffen will, sprach im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme von einem „Netzwerk aus sanktionierten Akteuren, Extremisten und russischen Geheimdienstler:innen, das von diesem Gebäude aus operiert“.
Sie dürfen sich durch eine Aussage der französischen Regierung bestätigt sehen, die Anfang August bekannt wurde. Das Russische Haus in Berlin werde „von den russischen Geheimdiensten als Tarnung genutzt“, steht in einer Ausweisungsanordnung gegen die russische Staatsbürgerin Xenia Fedorova.
Die Ex-Chefin des Propagandakanals RT France habe kürzlich versucht, den vakanten Posten der Leiterin des Russischen Hauses in Berlin zu übernehmen, heißt es in dem Dokument, das CORRECTIV vorliegt. Die Tagesschau hatte zuerst darüber berichtet. Sie zitiert auch aus einem Handbuch des sowjetischen Geheimdienstes KGB, wonach Moskau schon seit Jahrzehnten kulturelle Einrichtungen als Deckmantel für Spionage nutzt.
Deutsche Behörden haben das Haus fest im Blick
Deutsche Sicherheitsbehörden positionierten sich bislang öffentlich nicht so deutlich, doch der Verfassungsschutz hat das Russische Haus seit Jahren auf der Liste der Gebäude, von denen aus russische Geheimdienste operieren.
Dauerhaft wurde die Einrichtung schon lange beobachtet, berichtete CORRECTIV ein Mitarbeiter, der mit der Observation des Russischen Hauses betraut war. Wie die Überwachung gewährleistet wurde und von welchem Objekt aus, teilte er mit Verweis auf Verschwiegenheitspflichten nicht mit. Zeitweise seien mehrere Geheimdienstler aus Russland in dem Haus einquartiert gewesen, sagt der Verfassungsschützer, der ungenannt bleiben wollte.
Allerdings gibt man sich in Sicherheitsbehörden mittlerweile zuversichtlich, dass Russland aufgrund der intensiven Beobachtung derzeit keine Geheimdiensttreffen im Russischen Haus mehr wagt.

Klare Worte fand die EU, die Rossotrudnitschestwo als Trägerorganisation der Russischen Häuser weltweit im Juli 2022 auf ihre Sanktionsliste setzte. Diese sei die wichtigste staatliche Einrichtung für die hybride Einflussnahme des Kreml. Seit vielen Jahren fungiere sie als Dachorganisation für ein Netzwerk russischer Landsleute und Einflussagenten und sie finanziere Propaganda-Projekte.
Nicht nur die pro-ukrainischen Aktivisten von Vitsche schlagen seitdem Alarm und weisen darauf hin, dass das Russische Haus trotz der Sanktionierung der Trägerorganisation ihren Betrieb scheinbar unverändert aufrechterhalte.
Tatsächlich: In einem Veranstaltungsflyer vom Dezember 2025 finden sich 19 Veranstaltungen und neun laufende Ausstellungen – aufgerechnet auf ein Jahr landet man bei Zahlen, die sich nicht von jenen in früheren Rechenschaftsberichten unterscheiden.
Auch deutsche Politiker wie der Bundestagsabgeordnete Robin Wagener von den Grünen und der Parlamentarier Roderich Kiesewetter von der CDU forderten lange vor den jüngsten Drohnen-Vorfällen in Leipzig konkrete Maßnahmen bis hin zur Schließung des Hauses.
Doch von allen Registern, die Deutschland im Umgang mit der Einrichtung ziehen könnte, ließ die Bundesregierung das schnellste, effektivste und naheliegendste über Jahre unberührt: Die Kündigung des Abkommens mit der Russischen Föderation aus dem Jahr 2011. Dies ist regulär alle fünf Jahre möglich.
Warum hielt die Bundesregierung die Füße still, die von den Sicherheitsbehörden genauestens über die Vorgänge im Russischen Haus informiert sein dürfte – und die Sanktionsbegründung der EU mitgetragen hat? Die Bundesregierung stoppte nicht einmal die direkte finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme der Grundsteuer, die sich immerhin auf 70.000 Euro jährlich beläuft .
Stattdessen rückte unfreiwillig die Berliner Staatsanwaltschaft in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Sie hatte die Ermittlungen aufgenommen – kam aber sichtbar nicht weiter. Wenn schon die Politik nicht handeln will, warum wird der offensichtliche Sanktionsverstoß nicht geahndet und die Tätigkeiten des Russischen Hauses auf diesem Weg unterbunden?
Kapitel 3: Die Ermittler
Eigentlich gibt es eine Handhabe, den Betrieb der Einrichtung erheblich zu beschränken. Doch beim Russischen Haus ist es kompliziert.
Zunächst: Im Juni 2025 urteilte das Verwaltungsgericht München, dass das Russische Haus, anders als von seinen Anwälten behauptet, unter die EU-Sanktionen fällt, weil es zur Organisation Rossotrudnitschestwo zähle. Es dürfe daher nur „Substanzerhalt“ betreiben. Die Bundesbank müsse Gelder von einem eingefrorenen Konto für den entsprechenden Strombedarf freigeben – aber nicht darüber hinaus.
Daraus lässt sich ableiten: Alles, was über den „Substanzerhalt“ des Hauses hinausgeht, wie es ein umfangreiches Veranstaltungsangebot vom Dezember 2025 darstellt, könnte einen Sanktionsverstoß darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin, die entsprechende Ermittlungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz führt, hat eine Strafbarkeit nicht ausgeschlossen, wie aus einem Schreiben der Behörde aus dem März 2024 hervorgeht, das CORRECTIV vorliegt. Soweit dürften sich die Kritiker bestätigt fühlen.
Nur: Die Leitung des Russischen Hauses hat einen Diplomatenstatus, der sie vor Strafverfolgung schützt. Somit sind die naheliegendsten Beschuldigten befreit von der deutschen Gerichtsbarkeit. Wenn es jedoch keinen verfolgbaren Beschuldigten gibt, liegt auch keine verfolgbare Straftat vor.
Damit tut sich ein Dilemma auf: Während die ermittelnde Behörde einen Anfangsverdacht für einen Sanktionsverstoß sieht und dieser durch ein Gericht indirekt bestätigt wird, sind ihr dennoch die Hände gebunden.
Geringe Aussichten auf Erfolg
Schon ein Mal hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher eingestellt. Nach dem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom Juni 2025 nahm sie es wieder auf. Im Frühsommer dieses Jahres kamen noch einmal Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Auswärtigen Amtes und des Zolls zu einer Krisensitzung zusammen, um über die Lage zu beraten, wie eine teilnehmende Person CORRECTIV berichtete. Vergebens: Spätestens bis zum Ende des Jahres soll das Verfahren erneut eingestellt werden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft könnte als Ausweg gegen Mitarbeiter des Russischen Hauses ermitteln, die nicht unter diplomatischem Schutz stehen. Es wäre aber ein Verfahren, das rechtlich auf wackeligen Beinen stünde.
Würde man zudem frühere Rechtsprechung in einem zivilrechtlichen Verfahren auf das jetzige Strafverfahren übertragen, könnte das ganze Haus und die darin stattfindenden Veranstaltungen durch seinen hoheitlichen Charakter vor Ermittlungen geschützt sein (siehe den Kasten zum Fall Sedelmayer unten).
Die russische Botschaft könnte auch bestimmte Bereiche des Russischen Hauses zu Räumlichkeiten für diplomatische Tätigkeiten erklären. Wer kann das schon überprüfen? Das Völkerrecht umhüllt das Haus in mehreren Schichten. Eine Durchsuchungsmaßnahme wäre eine juristische und diplomatische Harakiri-Aktion.
Wie schwer der Kampf gegen das Russische Haus sein kann, hat ein Mann aus Bayern selbst erlebt. Der Unternehmer Franz Sedelmayer hatte jahrelang vergeblich versucht, das Haus oder zumindest Teile davon pfänden zu lassen. So wollte er sich Geld zurückholen, das ihm der russische Staat Anfang der 1990er Jahre willkürlich weggenommen hatte.
Damals hatte Sedelmayer in Russland ein Joint-Venture mit der Leningrader Polizei gegründet, er trainierte und rüstete russische Polizisten aus. Das Geschäft lief gut, doch im jungen Kapitalismus Russlands galten ganz eigene Regeln. Auf die Firmen-Villa in attraktiver Lage hatte auch Russlands Präsident Boris Jelzin ein Auge geworfen. Sedelmayer lehnte einen faulen Deal ab – und wurde 1994 kurzerhand enteignet.
Vor einem schwedischen Schiedsgericht erwirkte er, dass der russische Staat ihm 2,35 Millionen US-Dollar an Entschädigung zahlen müsse – was dieser aber nicht tat. Und so spürte Sedelmayer russisches Staatseigentum in verschiedenen Ländern auf und versuchte in Dutzenden Verfahren, es pfänden zu lassen – darunter das Russische Haus in Berlin.
Sedelmayer scheiterte vor Berliner und Münchner Gerichten bis zum Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht immer wieder an der Frage, inwieweit das Russische Haus hoheitlichen Zwecken dient und somit Immunität genießt.
Weil das Gebäude zumindest zum Teil diplomatisch genutzt werde, könne es nicht gepfändet werden, urteilte das Kammergericht Berlin im Jahr 2010. Vor Gericht hatte die Russische Botschaft vorgetragen, dass mindestens drei Wohnungen im Haus von Diplomaten bewohnt würden.
Als Sedelmayer versuchte, Mieten zu pfänden, die ein Juwelier und der Modeladen Escada für ihre Ladenflächen an das Russische Haus zahlten, stellte der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 fest, dass diese Gelder laut eidesstattlicher Versicherung des Haus-Direktors „zum Zwecke des Betriebs der kulturellen Einrichtung“ verbraucht würden. Mit der Förderung russischer Kultur verfolge das Russische Haus hoheitliche Zwecke – und sei somit genauso wie die Mietzahlungen geschützt.
Heute, nach mehr als 15 Jahren, sind es die gleichen Hürden, an denen die Staatsanwaltschaft Berlin verzweifelt. Nur dass es diesmal nicht um die Umsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geht, sondern um ein strafrechtliches Verfahren wegen möglicher Sanktionsverstöße – das zudem politisch extrem aufgeladen ist.
Die Bundesregierung überließ das Vorgehen offenbar ganz der ermittelnden Staatsanwaltschaft: „Es obliegt der Judikative, in einem etwaigen Vollstreckungsverfahren zu klären, inwieweit das Russische Haus hoheitlichen Zwecken dient und eine Vollstreckungsmaßnahme in der Folge ausgeschlossen wäre“, teilte das Auswärtige Amt im März dieses Jahres auf CORRECTIV-Anfrage mit.
Dabei muss der Bundesregierung von Beginn an klar gewesen sein: Will man die Aktivitäten des Russischen Hauses unterbinden, kann es nur den Weg über die Politik geben – über die Kündigung des Abkommens von 2011. Aber wollte sie das überhaupt?
Kapitel 4: Die Bundesregierung
Bislang fand die Bundesregierung immer noch Gründe, das Russische Haus offen zu halten. Sie verwies dabei auf die Arbeit der deutschen „Mittlerorganisationen und deren Kontaktnetzwerke zur Zivilgesellschaft“ in Russland. Grundlage dafür sind das Abkommen von 2011 und ein weiteres Kulturabkommen aus dem Jahr 1993. Was dem Russischen Haus in Deutschland erlaubt ist, dürfen die deutschen Kulturvertreter ebenso in Russland – theoretisch zumindest.
Ihr Engagement für die Zivilgesellschaft in Russland setze die Bundesregierung fort, auch „wenn die Möglichkeiten der Unterstützung aufgrund der innerstaatlichen Repressionen in Russland zunehmend beschränkt sind“, hieß es zum Beispiel in einer Antwort des Auswärtigen Amtes vom 13. Januar 2026 an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Robin Wagener.
Einschränkend hieß es aber, es werde „unter Berücksichtigung der russischen Umsetzung der Abkommen“ geprüft, ob die Kulturabkommen mit Russland „weiter im deutschen außenpolitischen Interesse sind“.
Denn immer mehr deutsche Institutionen lässt die russische Führung zu „unerwünschten“ oder auch zu „extremistischen“ Organisationen erklären. Betroffene wie die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) oder auch das Zentrum für Osteuropa und internationale Studien (ZOiS) können nicht mehr in Russland arbeiten und russische Partner gehen enorme Risiken ein, wenn sie weiter mit diesen deutschen Organisationen arbeiten wollten.
Lange Zeit überwog in der Bundesregierung der Wunsch, das Goethe-Institut als vielleicht letzte deutsche Einrichtung in Russland weiter betreiben zu können. Es war eine politische Abwägung, die bei Kritikern Kopfschütteln hervorrief.
Das Goethe-Institut ist nur noch sehr eingeschränkt handlungsfähig. Dessen Arbeit sei seit 2022 „deutlich erschwert“, so die Beschreibung des Auswärtigen Amts. Dennoch ermöglichten die Einrichtungen in Moskau und St. Petersburg „in eingeschränktem Umfang auch in Zeiten des russischen Angriffskrieges und zunehmender Repression und Propaganda einen Kontakt mit der russischen Zivilgesellschaft.“ Außerdem böten sie einen der „wenigen verbliebenen Räume für Menschen, die Deutschland und Werten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter zugewandt sind.“
Angelegt ist die Möglichkeit, die Arbeit des Goethe-Instituts in Russland einzuschränken, letztlich schon in dem Abkommen von 2011 selbst, das die Kultur- und Informationszentren „im jeweiligen Empfangsstaat entsprechend seiner Gesetzgebung“ zu juristischen Person erklärte.
Das bedeutet in seiner konsequenten Umsetzung nicht nur vollständige Kontrolle der Finanzflüsse, sondern in der kulturellen Arbeit auch die Umsetzung der jeweiligen Gesetzgebung – im Falle des Goethe-Instituts in Russland eine autoritäre Knebelung mittels der zahlreichen Gesetzesverschärfungen der vergangenen Jahre. Der öffentliche Umgang mit Homosexualität ist dabei nur eines von vielen Beispielen.
Was ist der Betrieb des Goethe-Instituts unter diesen Bedingungen wert, wenn auf der anderen Waagschale die Schließung eines potenziellen Geheimdienstnestes in der eigenen Hauptstadt liegt?

Zumal von russischer Seite nicht einmal das vertraglich Vereinbarte umgesetzt wird. Bis heute ist der Bau eines Gebäudekomplexes für das Goethe-Institut in der Uliza Baumanskaja in Moskau nicht umgesetzt, wie es in einem weiteren Abkommen zur Unterbringung des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts im Mai 2013 vereinbart worden war.
Dies alles zeigt: Die beiden Abkommen mit Russland wurden noch Anfang der 2010er-Jahre mit einem gutgläubigen Vertrauensvorschuss geschlossen, wie er gegenüber entwickelten Demokratien angemessen ist.
Ein solches Vertrauen kann es aber nicht zu einem Staat geben, der sich inzwischen zur Diktatur entwickelt, seinen Nachbarstaat Ukraine vernichten will und Westeuropa mit einem hybriden Krieg überzieht.
Kapitel 5: Der Sinneswandel?
Ob der Leipziger Drohnen-Anschlag, der Fund eines Waffendepots am Rand von Berlin oder weitere durchkreuzte Ausspäh- und Anschlagspläne mit mutmaßlichem Auftrag aus Russland – die Zunahme hybrider Aktionen fördern einen Sinneswandel.
Deutlich wurde das an einer plakativen Aktion vor dem Russischen Haus des Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Mit einem Schild in der Hand und einer Erklärung in einem Instagram-Post thematisierte er die Schließung der Einrichtung. Offensichtlich setzt der Sozialdemokrat im Wahlkampf zum Berliner Abgeordnetenhaus darauf, dass er damit die Stimmung der Wähler trifft – wenige Tage nach den Drohnen-Funden auf dem Leipziger Flughafen.
Die Bundesregierung und Sicherheitsbehörden haben ihr Vokabular in den vergangenen Monaten bereits deutlich geändert. Sie sprechen nicht mehr davon, dass Russland die NATO „testet“. Inzwischen nennen sie die Spionageakte „Angriffe“. Wenn Kanzler Merz nach der Drohnenattacke am Leipziger Flughafen androhte, dass die Urheber „dafür bezahlen“ werden, dann gäbe es im Falle Russlands eine lange Liste an Maßnahmen.
Eine Möglichkeit wäre es, der Leitung des Russischen Hauses die diplomatische Akkreditierung zu entziehen und alle Mitarbeiter auszuweisen. Und die Bundesregierung könnte das Abkommen über die Tätigkeit von 2011 fristgemäß zum 6. Dezember dieses Jahres kündigen, so dass es am 7. Juni 2027 ausläuft.
Redaktion: Martin Murphy, Justus von Daniels
Layout: Anwar Mohamed
Faktencheck: Isabel Knippel
CORRECTIV im Postfach
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