Russland

Russisches Haus – Ein Ende für Propaganda und Spionage?

Mitten im Wahlkampf um den Berliner Senat werden die Rufe lauter, das Russische Haus in der Friedrichstraße zu schließen. Es soll dem Kreml nicht nur zur Propaganda, sondern auch zur Spionage dienen. Ein Weg zur Schließung könnte sich abzeichnen.

von Silvia Stöber

Russisches Haus
Das Russische Haus in der Berliner Friedrichstraße

Seit Jahren setzen sich Politiker und Aktivisten dafür ein, das Russische Haus in der Berliner Friedrichstraße zu schließen. Fahrt nahm die Debatte auf, als vergangene Woche eine Aussage der französischen Regierung dazu bekannt wurde: Das Russische Haus in Berlin werde „von den russischen Geheimdiensten als Tarnung genutzt“.

Eine solche Einschätzung war von deutschen Behörden bislang nicht zu bekommen. Sie findet sich in einer Ausweisungsanordnung des Innenministeriums in Paris gegen die russische Staatsbürgerin Xenia Fedorova vom 27. Juli.

Die Ex-Chefin des Propagandakanals RT France habe kürzlich versucht, den vakanten Posten der Leiterin des Russischen Hauses in Berlin zu übernehmen, heißt es in dem Dokument, das CORRECTIV vorliegt. Der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hatten zuerst darüber berichtet.

Fedorova habe unter anderem behauptet, die Wiederaufrüstung Deutschlands sei eine Bedrohung für den Frieden in Europa. Damit versuche die Russin, eine Spaltung zwischen den europäischen Völkern herbeizuführen, schreibt das Innenministerium in Paris als eines von zahlreichen Argumenten dazu, warum Fedorova aus Frankreich ausgewiesen wurde.

Betreibergesellschaft auf der Sanktionsliste

Das Russische Haus in Berlin bietet weiterhin ein breites Angebot an Veranstaltungen an. Dabei setzte die EU bereits im Jahr 2022 die Betreibergesellschaft Rossotrudnitschestwo, die dem russischen Außenministerium unterstellt ist, auf die Sanktionsliste.

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2024 stellte das Münchner Verwaltungsgericht fest, dass auch das Russische Haus selbst unter die Sanktionen fällt. Allerdings ist das Urteil, das CORRECTIV vorliegt, noch nicht rechtskräftig. Es gibt bislang keine Entscheidung über eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Sanktionierte Einrichtungen müssen zwar nicht schließen. Aber sie dürfen nur noch „Substanzerhalt“ betreiben. Ein umfangreiches Veranstaltungsangebot zählt nicht dazu.

SPD-Spitzenkandidat vor dem Russischen Haus

Mittlerweile ist das Thema im Berliner Wahlkampf angekommen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach postete auf Instagram ein Foto, das ihn vor dem Russischen Haus zeigt.

So könne es mit dem Russischen Haus nicht weitergehen, schreibt er im Begleittext mit Verweis auf die Recherchen, wonach es der Spionage diene, und weiter: „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, regelmäßig Maßnahmen in Bezug auf das Russische Haus zu prüfen.”

Eine baldigen Kündigung wäre möglich

Einer der Politiker, die seit Jahren die Schließung fordern, ist der Grünen-Bundestagsabgeordnete Robin Wagener. Dabei geht es um die Frage, ob überhaupt noch die Grundlagen für den Betrieb des Hauses gegeben sind. Basis sind zwei Abkommen aus dem Jahr 2013, die der damalige Außenminister Guido Westerwelle mit dem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow vereinbart hatte.

Eines betrifft die Bedingungen für die Unterbringung des Russischen Hauses in Berlin und des Goethe-Instituts in Moskau. Ein weiteres Abkommen bezieht sich auf die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren im jeweils anderen Land. Dieses Abkommen zur Tätigkeit kann laut Artikel 12 alle fünf Jahre gekündigt werden, was spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Periode auf diplomatischem Wege und schriftlich mitgeteilt werden muss. Das wäre aktuell der 6. Dezember dieses Jahres.

In Artikel 5 Absatz 4 dieses Abkommens zur Tätigkeit ist vereinbart, dass sich beide Seiten gegenseitig über die Veranstaltungsplanung informieren. In einer Antwort des Auswärtigen Amtes an den Bundestagsabgeordneten Wagener vom 21. Juli 2026 heißt es dazu:

„Die Bundesregierung hat nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihre Kontakte zu Regierungsvertretern der Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Eine regelmäßige Information der Informationszentren über geplante Veranstaltungen im Gastland fand seit dem 24. Februar 2022 nicht statt.“

Damit wäre zumindest ein Grund gegeben, dieses Abkommen zur Tätigkeit infrage zu stellen.