Rechtsextreme und Rechtsanwälte: Fortsetzung in Berlin
Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember die Klage zweier Teilnehmer des Potsdam-Treffens gegen CORRECTIV abgewiesen. Nun versucht eine weitere Teilnehmerin mit einer zum Verwechseln ähnlichen Klage in Berlin. Beide werden von der Kanzlei Höcker vertreten.
Mehr als zwei Jahre nach Veröffentlichung unserer vielfach preisgekrönten Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ wird erneut gegen Passagen geklagt – diesmal von der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy, die am Treffen in Potsdam teilgenommen hatte. Vertreten wird sie von der Kanzlei, die bereits in früheren Verfahren gegen CORRECTIV aktiv war. Verhandelt wird am 17. März vor dem Landgericht Berlin.
Huy greift zwei Aussagen an, die bereits Ende 2025 vor dem Landgericht Hamburg im Rahmen zweier Klagen von Dr. Ulrich Vosgerau und dem Organisator der Potsdam-Treffens verhandelt wurden. Die Richter entschieden im entsprechenden Verfahren klar zugunsten von CORRECTIV. Im aktuellen Verfahren ist darüber hinaus eine Äußerung über Huy streitgegenständlich, die in einer eidesstattlichen Versicherung eines Teilnehmers des Treffens gefallen ist. Dass nun eine andere Klägerin vor einem anderen Gericht mit einem sehr ähnlichen Schriftsatz auftritt, lässt auf das naheliegende Motiv der Kanzlei und ihrer Mandantin schließen: Rechtliche Schritte werden wiederholt, um unabhängige Medien zu zermürben und die Wahrnehmung substanzieller Recherchen gezielt zu beeinflussen. Die Hintergründe ordnen wir im Vorfeld des Verfahrens ein:
Worum geht es genau in der weiteren Klage?
Die Klage der Teilnehmerin Gerrit Huy betrifft zwei kurze Passagen unseres Artikels „Geheimplan gegen Deutschland“ vom 10. Januar 2024, wobei die Kernaussagen des Artikels abermals unangefochten bleiben. Die Wiedergabe des Ablaufs des Treffens – etwa, dass sich der im Artikel beschriebene “Masterplan” auch auf Staatsbürger erstreckte, dass ein Expertengremium zur Umsetzung erörtert wurde und dass rechtsextreme Strukturen finanziell und organisatorisch gefördert werden sollten – werden von der Klägerin nicht angegriffen. Auch ihre Zitate in dem Text bestreitet Frau Huy nicht. Es handelt sich somit um einen weiteren Versuch aus dem Teilnehmerkreis des Potsdamer Treffens, die Recherche in Bezug auf Nebensächlichkeiten juristisch zu attackieren, während die wesentlichen Fakten, die vor allem das Konzept der „Remigration” von Sellner auch für Staatsbürger beschreiben, und das, was das Treffen tatsächlich dokumentierte, weiterhin nicht Gegenstand des Verbotsantrags sind.
Die beiden Passagen hat das Landgericht Hamburg in dem Vosgerau-Verfahren vom Dezember 2025 für zulässig erachtet. Es ging zum einen um eine Äußerung Vosgeraus selbst und zum anderen um die Einordnung des Masterplans am Ende des Textes als Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern. Zudem greift Huy in der aktuellen Klage eine Äußerung eines weiteren Teilnehmers des Treffens, Eric Ahrens, in einer von diesem abgegebenen eidesstattlichen Versicherung an. Diese Versicherung hatte CORRECTIV im Rahmen eines von der Potsdam-Recherche unabhängigen Texts auf der Website zugänglich gemacht. Ahrens hatte den Rede-Beitrag der AfD-Politikerin auf dem Treffen als „Vorschlag“ bezeichnet und das in besagter eidesstattlichen Versicherung bestätigt. Huy geht in diesem Punkt nicht gegen die unbestrittene Passage in der CORRECTIV- Recherche vor, in der es um ihre Äußerungen in Potsdam geht: „Als sie vor sieben Jahren der Partei beigetreten sei, habe sie schon „ein Remigrationskonzept mitgebracht“. Aus diesem Grund argumentiere die AfD auch nicht mehr gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. „Denn dann kann man die deutsche wieder wegnehmen, sie haben immer noch eine.“ So wie Huy es ausdrückt, sollen Zuwanderer mit einem deutschen Pass in eine Falle gelockt werden.“
Wie ordnet CORRECTIV die neue Klage von Huy ein?
Auffällig ist zunächst einmal, dass Huy bis zu dieser Klage nie gerichtlich bestritten hat, dass unsere vor über zwei Jahren veröffentlichte Berichterstattung zutreffend ist. Im Gegenteil: Ihre frühere Kritik richtete sich vielmehr darauf, dass wir angeblich heimlich Aufnahmen des Treffens gefertigt hätten – das von ihr bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angestrengte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Offenbar sah sie das Treffen korrekt wiedergegeben. In der aktuellen Klage konzentriert sich ihre Kanzlei wie in den von ihr geführten anderen Verfahren auch auf taktische Kunstgriffe: Gefordert wird die Unterlassung von Äußerungen, die teils gar nicht im Artikel von CORRECTIV stehen, sondern aus der eidesstattlichen Versicherung des Teilnehmers Eric Ahrens stammen. Selbst hier beanstandet Gerrit Huy nur die Verwendung eines einzigen Begriffs, nicht der gesamten Aussage. Die zentralen Fakten – von Sellners Vortrag über einen „Masterplan zur Remigration” über die Rolle der Organisatoren bis hin zur Förderung rechtsextremer Strukturen – werden abermals nicht angegriffen.
Was hat Eric Ahrens mit der Klage zu tun?
Eric Ahrens nahm am Treffen nahe Potsdam teil und hielt dort selbst einen Vortrag. Damals bewegte er sich im extrem rechten Umfeld und galt als Social-Media-Stratege im AfD-Umfeld, unter anderem im Europawahlkampf von Maximilian Krah. Auch politisch stand er Akteuren wie Martin Sellner nahe. Heute greift der Schriftsatz der Kanzlei Höcker Ahrens scharf an. Beim Treffen selbst gehörte er noch zum selben Umfeld wie die anderen Teilnehmer: Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy nahm gemeinsam mit ihm an der Veranstaltung teil, hörte seinen Vortrag und saß später mit ihm beim Abendessen.
Im Frühjahr 2025 kam es zum Bruch der Teilnehmer. Ahrens zerstritt sich öffentlich mit früheren Weggefährten und bestätigte auf X zentrale Punkte der CORRECTIV-Recherche. Im Sommer 2025 gab er dazu eine eidesstattliche Versicherung ab, in der er schildert, was bei dem Treffen gesagt wurde. Gerrit Huy klagt nicht gegen die Kernaussagen von Ahrens, sondern lediglich gegen die Bewertung eines einzelnen Satzes – dass Ahrens ihre Äußerung zur doppelten Staatsbürgerschaft als „Vorschlag“ einordnete.
CORRECTIV hatte über die Versicherung von Eric Ahrens berichtet und sie an manchen Stellen auch zitiert. Gerrit Huy klagt also auf Unterlassung einer Aussage von Ahrens; aber nicht gegen Zitate in der Recherche von 2024, etwa dass Sellner „Remigration“ auch für Staatsbürger vorgeschlagen habe, und auch nicht gegen ihre eigene Aussage, dass man bei der doppelten Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegnehmen könnte.
Warum wird die CORRECTIV-Recherche juristisch immer wieder attackiert, auch mehr als zwei Jahre nach ihrem Erscheinen?
Die CORRECTIV-Recherche und ihre politischen Folgen sind aus parteipolitischer Sicht für die AfD, sowie auch für ihr neurechtes und neonazistisches Umfeld und die Kanzlei Höcker strategisch hochrelevant: Die Klägerin Gerrit Huy ist Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag und war an der inhaltlichen Entwicklung des Parteiprogramms beteiligt. Die Kanzlei Höcker vertritt die AfD zudem in Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, etwa bei der Frage, ob die Partei als Verdachtsfall oder “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft werden darf – Verfahren, in denen es zentral auch um das verfassungsfeindliche Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger geht, das CORRECTIV erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hat.
Was ist die strategische Bedeutung der orchestrierten Klagen?
Vor diesem Hintergrund der immensen politischen Brisanz des Konzeptes der “Remigration” wird das strategische Ziel der aktuellen Klage noch deutlicher: Sie richtet sich nicht gegen die faktisch belegten Kernaussagen der Recherche, sondern verfolgt offenbar zwei PR-Ziele. Erstens soll die öffentliche Aufmerksamkeit von den auf dem Potsdamer Treffen präsentierten völkischen Ideen und menschenrechtswidrigen Konzepten abgelenkt werden. Zweitens dient auch die derzeitige Klage dazu, die mehrfach ausgezeichnete Recherche von CORRECTIV in der Medienöffentlichkeit zu diskreditieren: Selbst im Fall eines juristischen Scheiterns ist zu erwarten, dass die Kanzlei das Verfahren erneut kommunikativ als Teilerfolg rahmt und öffentlich den Eindruck erweckt, zentrale „Kernaussagen“ der Recherche seien erfolgreich angegriffen worden. Eine solche selektive Darstellung zielt darauf ab, die Deutung der Auseinandersetzung von der juristischen Bewertung zu entkoppeln und die öffentliche Wahrnehmung strategisch zu beeinflussen.
Was genau ist mit PR-Zielen gemeint? Wie flankiert die Kanzlei Höcker ihre Klagen?
Die Kanzlei Höcker – insbesondere der in den CORRECTIV-Verfahren mandatierte Anwalt Carsten Brennecke – hat offen über eigene Litigation-PR gesprochen. Gemeint ist damit die systematische Verzahnung juristischer Schritte mit strategischer Öffentlichkeitsarbeit. Verfahren werden nicht nur rechtlich geführt, sondern kommunikativ begleitet und ausgewertet.
Die Verfahren gegen CORRECTIV zeigen, wie eng juristische Schritte und öffentliche Narrative hier miteinander verschränkt werden. Mit jeder neuen Auseinandersetzung wird versucht, die Deutung zentraler Recherchebefunde zu „Remigration“ und rechtsextremen Strategien zu verschieben und belegte Tatsachen als „irreführend“ umzucodieren – unabhängig vom tatsächlichen Tenor gerichtlicher Entscheidungen. Selbst nach Niederlagen, etwa vor dem Landgericht Hamburg, erscheinen Veröffentlichungen der Kanzlei so gerahmt, dass der Eindruck eines inhaltlichen Erfolgs entstehen soll. Entscheidungsgründe werden dabei verkürzt, selektiv zitiert oder in einen Bedeutungszusammenhang gestellt, der dem juristischen Befund nicht entspricht.
Flankiert wird diese Kommunikationsstrategie durch neurechte und rechtspopulistische Online-Portale wie Nius oder Apollo News. Auch einzelne Beiträge des Chefredakteurs des Fachportals Legal Tribune Online, Felix Zimmermann, wurden nach dem letzten Verfahren innerhalb der juristischen Fachöffentlichkeit kritisch diskutiert, weil sie Argumentationslinien der Kläger weitgehend übernahmen.
Warum ist das Konzept der „Remigration“ im Kontext der Klagen der Kanzlei Höcker immer wieder ein Thema?
In den Klageverfahren versuchen die Teilnehmer immer wieder, das Konzept der „Remigration“ für Staatsbürger, wie Sellner es präsentiert, zu verharmlosen, indem sie wesentliche Teile des Konzeptes herunterzuspielen versuchen. Das Konzept selbst entstammt aber einer völkischen Ideologie. Sie teilt das Staatsvolk in „Eigene“ und „Fremde“ und zielt darauf, „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zu vertreiben. Harmlos klingende Begriffe wie „Remigration“, „Anpassungsdruck“ oder „maßgeschneiderte Gesetze“ und „ethnische Wahl“ verschleiern die Absicht, auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund zu diskriminieren und zu vertreiben. Der wissenschaftlich klingende Begriff „ethnische Wahl“ dient als Tarnbegriff für Überfremdung.
Teile der AfD greifen Sellners Ideen auf, verwenden den Begriff „Remigration“ und zeigen eine Nähe zu seinem Konzept, während vor allem der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah seine Partei klar dazu aufruft, sich von Sellners Konzept der „Remigration” auch für Staatsbürger zu distanzieren. Verfassungsrechtlich verfolgt Sellners Konzept ein illegitimes Ziel: Das Grundgesetz verbietet Ausbürgerungen, eine vermeintliche Freiwilligkeit laut dem Konzept Sellners laufe faktisch auf Vertreibung hinaus – so hat es das Verwaltungsgericht München gesehen; auch das Bundesverwaltungsgericht bewertetet die Pläne als Eingriff in die Rechte von Staatsbürgern.
Sellner stellte diese Ideen auch bei dem Potsdamer Treffen vor; die von ihm gewählten Begriffe decken sich exakt mit der CORRECTIV-Recherche.
Worum geht es bei dem Begriff der „ethnischen Wahl“?
Auch den Begriff der „ethnischen Wahl“ versuchen die Anwälte der Kanzlei Höcker harmlos erscheinen zu lassen, ohne aber den Faktenkern der Recherche zu bestreiten. In der Recherche steht: „Sellner wirft noch einen Kampfbegriff aus dem rechtsextremen Vokabular ein: die sogenannte „ethnische Wahl“. Er habe sich schon die Domain dazu gesichert. Sellner sagt: „Nicht nur, dass die Fremden hier leben. Sie wählen auch hier.“ In der Klageschrift wird zugegeben, dass Sellner in Potsdam auch über die „ethnische Wahl“ gesprochen hat. Sellner habe damit aber nicht Staatsbürger im Land gemeint, sondern vor denen gewarnt, die noch dazu kommen könnten. Auch damit versucht die Kanzlei die Gefährlichkeit des „Remigrations“-Konzeptes zu verharmlosen.
Sellner selbst hat seine Ausführungen auf dem Treffen übrigens nicht gerichtlich angegriffen. Unabhängig von dem Verfahren zeigt eine aktuelle Aussage von ihm, dass er mit dem Begriff „ethnische Wahl“ explizit auch Staatsbürger meint. Ein Tweet nach der Wahl in Baden-Württemberg illustriert die politische Dimension: Sellner beklagt die „ethnische Wahl“ und den Einfluss nicht-assimilierter Wähler auf Wahlergebnisse – darunter Millionen Bürger. Er schrieb: „Cem Özdemir (Grüne Partei) wurde gestern als erster muslimischer Präsident von Baden-Württemberg gewählt. Er gewann die Wahl teilweise aufgrund der ethnischen Wahl: Der Wählerblock der nicht-assimilierten, nicht-europäischen Migranten wächst mit jedem Wahlzyklus. Özdemir ist der erste Nicht-Europäer, der in dieser europäischen Region in der Geschichte eine politische Machtposition innehat. Er wird über 11,3 Millionen Menschen regieren. Das ist eine fremde Kolonisation.“
Damit wird deutlich, warum das Konzept für die Klagen, die von der Kanzlei Höcker geführt werden, so relevant ist: Es bildet den Kern der dokumentierten menschenwürdewidrigen und politisch brisanten Inhalte ab. Die CORRECTIV-Recherche hat diese Zusammenhänge dokumentiert; das Vorgehen der Kanzlei Höcker ändert nichts daran.
Welche Dimension hat die Auseinandersetzung um „Remigration“ jenseits dieses Verfahrens?
Das juristische Glasperlenspiel ändert nichts an den zentralen Aussagen, die gar nicht infrage gestellt wurden. Für ein mögliches Verbotsverfahren der AfD wäre relevant, wie verankert das völkische „Remigrationskonzept“ in der Partei ist, das indirekt oder direkt die rechtliche Gleichheit der Staatsbürger nicht nur infrage stellt, sondern letztendlich darauf abzielt, Staatsbürger mit migrantischem Hintergrund aus dem Land zu vertreiben.