In eigener Sache

Wiederholte Klagen, gleiche Strategie: Wir lassen uns nicht einschüchtern

Das Landgericht Berlin hat einer Klage von Gerrit Huy stattgegeben. Es geht um Formulierungen in der Geheimplan-Recherche von 2024. Die wesentlichen Fakten der Recherche – das von Martin Sellner vorgestellte „Remigrationskonzept“ für Staatsbürger und die Diskussion darüber – bleiben unbestritten. CORRECTIV geht in Berufung.

Huy Klage Berufung Correctiv Berlin

Diese Entscheidung ist mehr als überraschend. Das Landgericht Berlin hat einer Klage einer AfD-Politikerin stattgegeben, in der es um zwei Sätze der Geheimplan-Recherche ging und ein Zitat in einem anderen Artikel. Bemerkenswert dabei ist: Im Dezember erst hatte das Landgericht Hamburg in zwei anderen Verfahren klar zugunsten von CORRECTIV entschieden, dass genau diese beiden Formulierungen zulässig sind. Dass nun eine AfD-Vertreterin mit einem Schriftsatz vor ein anderes Gericht gezogen ist, der inhaltlich stark an frühere Verfahren angelehnt ist, zeigt, wie die mandatierte Kanzlei Höcker systematisch versucht, juristische Verfahren als politisches Instrument zu nutzen.

Worum es in diesem Verfahren ging

Die AfD-Politikerin Gerrit Huy wehrte sich gegen zwei Formulierungen im Text „Geheimplan gegen Deutschland“ vom Januar 2024 und ein Zitat in einem ganz anderen Text von 2025. Die recherchierten Fakten über den Ablauf des Treffens bleiben auch in diesem Verfahren unbestritten.

Zum einen ging es um die Wiedergabe einer Aussage eines anderen Teilnehmers bei dem Treffen in Potsdam, zum anderen um die journalistische Einordnung des „Remigrations“-Masterplans am Schluss des Textes. Bemerkenswert ist der juristische Winkelzug des dritten angegriffenen Punktes: CORRECTIV hatte die Klägerin damals mit dem Satz zitiert, dass sie auf dem Treffen – statt dem Konzept zu widersprechen – darauf hingewiesen hat, vor Jahren ein „Remigrationskonzept “ in die AfD mitgebracht zu haben. „Man könne eine Staatsbürgerschaft auch wieder wegnehmen.“ Diesen Satz hat die Klägerin gar nicht erst nicht angegriffen und bestreitet ihn auch nicht. Sondern sie greift eine eidesstattliche Versicherung eines anderen Teilnehmers an, der sich an ihren Beitrag auf dem Potsdam-Treffen erinnert und den CORRECTIV im Oktober 2025 in einem Text zitiert hatte. Damit bleibt festzuhalten: Streitig in der im Januar 2024 veröffentlichten Geheimplan-Recherche waren also zwei einzelne Formulierungen, eine dritte betraf einen anderen Text.

Die Recherche steht

Die Klägerin griff weder an, dass Martin Sellner ein „Remigrationskonzept“ vorgestellt hat, das „nicht assimilierte Staatsbürger“ umfasst, noch dass dieses Konzept mit „maßgeschneiderten Gesetzen“ und „Anpassungsdruck“ als „Jahrzehnteprojekt“ umgesetzt werden könne. Ein solches Konzept verstößt gegen das Grundgesetz. Deshalb verwendete Sellner auch in Potsdam dafür Tarnbegriffe wie „Remigration“ oder „ethnische Wahl“ sowie unkonkrete Maßnahmen wie „maßgeschneiderte Gesetze“, um Harmlosigkeit und Freiwilligkeit vorzutäuschen und zu behaupten, der Plan sei rechtskonform. Er selbst bezeichnete die „Remigration“ der „nicht-assimilierten Staatsbürger“ als „größtes Problem“ und bot dafür eine vermeintlich rechtsstaatliche Lösung an. Die Recherche bezieht sich weiterhin genau auf diesen Faktenkern. Sellner teilt die Staatsbürger in „Eigene“ und „Fremde“, um das Fremde zu vertreiben. Staatsbürger in verschiedene Kategorien wie „nicht assimilierte“ Staatsbürger  einzuteilen, würde aber gegen die Verfassung verstoßen. CORRECTIV hat den Plan, wie er in Potsdam diskutiert wurde, genau deshalb als verfassungsfeindlich bewertet.

Vier Klagen zu den gleichen Formulierungen von CORRECTIV gewonnen

Die Klägerin hat in Berlin nun genau die Formulierungen angegriffen, die schon in den vergangenen zwei Jahren mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen waren, die CORRECTIV jeweils für sich entscheiden konnte.

Ulrich Vosgerau, der ebenfalls am Treffen in Potsdam teilnahm, hatte 2024 erfolglos versucht, ein Zitat von ihm aus unserem Text streichen zu lassen, was nun Gegenstand der aktuellen Klage war. In zwei Instanzen (hier und hier) gab das Landgericht Hamburg CORRECTIV damals recht.

Im Dezember 2025 wiederum hatten zwei Teilnehmer ihre Klagen gegen CORRECTIV vollumfänglich verloren. In beiden Verfahren ging es um die journalistische Einordnung des „Remigrationskonzeptes“ am Ende des Textes, die das Landgericht Hamburg als absolut zulässig bewertete. Nun ging die Klägerin auch genau gegen diesen Satz vor dem Landgericht Berlin vor.

Die Bewertung des „Remigrationskonzepts“ durch das Bundesverwaltungsgericht

In einem Verfahren aus dem Jahr 2025 hat auch das Bundesverwaltungsgericht klar geäußert, warum dieses Konzept gegen die Verfassung verstößt und es auf ein Ausbürgerung hinauslaufe: „Das von der Klägerin (…) in Anlehnung an die Pläne Sellners vertretene sogenannte „Remigrationskonzept“ missachtet, soweit es – wie dargestellt – deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund betrifft, das egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit. Dieses Konzept sieht Ausbürgerungen als Mittel zur Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes auch vor dem Hintergrund künftiger Wahlen und Abstimmungen vor. Sellner bezeichnet die „ethnische Wahl“ explizit als Problem.

Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich bei diesen Erwägungen auch auf das von CORRECTIV beschriebene Potsdam-Treffen und die dortigen Äußerungen Sellners: „Die Kläger (…) äußerten sich nach den bereits erwähnten Veröffentlichungen von CORRECTIV zu einem Treffen in Potsdam, bei dem Martin Sellner als Hauptredner aufgetreten war und sein „Remigrationskonzept“ vorgestellt hatte, zustimmend zu den Sellnerschen Plänen. Beide haben es gegenüber Kritik verteidigt.”


Die Rolle der Kanzlei Höcker: Zweifel säen

Die Klagen werden regelmäßig von zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen der mandatierten Kanzlei Höcker begleitet, in denen suggeriert wird, es handle sich bei der Recherche um einen Beitrag ohne faktischen Kern. Dabei greifen die Kanzlei und ihre Kläger in den Verfahren immer nur einzelne Formulierungen an.

In der mündlichen Verhandlung im Landgericht Berlin versuchte der Anwalt der Kanzlei Höcker, Carsten Brennecke, gar den Eindruck zu erwecken, bei dem Potsdamer Treffen sei es um politisch harmlose Positionen zur Migrationspolitik gegangen und die eher CDU-nah gewesen seien.

Nachdem die Kanzlei Höcker in vier Verfahren in Hamburg erfolglos gegen CORRECTIV war, zog sie nun vor ein anderes Gericht, von dem sie sich eine besonders vorteilhafte Entscheidung erhofft hatte. Sie hat eine Klägerin gefunden, die zwar mit den bestrittenen Aussagen im Kern kaum etwas zu tun hatte, aber über den Winkelzug eines indirekten Angriffs auf ein Wort, das so gar nicht in der Geheimplan-Recherche erwähnt wurde, einen Anlass für ihre Betroffenheit geschaffen hat.

Die Kombination aus Rechtstaktik und enger Verknüpfung zu hochrangigen AfD-Funktionären auf Bundesebene zeigt, dass hier nicht nur juristischer, sondern vor allem auch politischer Druck der Neuen Rechten ausgeübt wird. Die Klägerin und ihre Anwälte versuchen damit, die Verstrickungen der Partei zu ihrem in Teilen rechtsextremen Umfeld sowie die menschenwürdewidrigen und verfassungswidrigen Aspekte des Remigrationskonzepts aus der öffentlichen Debatte zu verdrängen.

Ausgang des Verfahrens und Berufung

Die drei Richter des Landgerichts Berlin haben nun den Klagepunkten stattgegeben – drei Formulierungen und Begrifflichkeiten. Die zentralen Fakten und Einordnungen der mehrfach preisgekrönten Recherche bleiben weiter unangefochten – unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts Berlin. CORRECTIV wird weiterhin mit Mut und Ausdauer darüber berichten und sich nicht einschüchtern lassen.

Eine Begründung des Gerichts steht noch aus. Diese Entscheidung ist aus Sicht von CORRECTIV falsch, daher geht CORRECTIV auch direkt in die Berufung.