TTIP

EU-Abgeordnete für TTIP-Schiedsgerichte

Der Handelsausschuss des EU-Parlamentes stimmte heute mit großer Mehrheit für die Einrichtung von privaten Schiedsgerichten bei dem Freihandelspakt zwischen der EU und den USA. Sozialdemokraten und Konservative einigen sich auf gemeinsame Forderungen an die EU-Kommission.

von Justus von Daniels

Bis zuletzt war unklar, ob es im EU-Handelsausschuss des Parlaments zu einer Ablehnung der Pläne der EU-Kommission kommt, private Schiedsverfahren mit den USA zu vereinbaren. Die Sozialdemokraten waren wie die Linken und die Grünen bis zuletzt gegen private Verfahren. In den Schiedsgerichten entscheiden in der Regel Rechtsanwälte darüber, ob ein Unternehmen Schadensersatz fordern kann, wenn ein Gesetz seine Investitionen beeinträchtigt.

In einer nächtlichen Sitzung entschieden sich die sozialdemokratischen Abgeordneten, einen gemeinsamen Antrag mit den Konservativen zur Abstimmung zu stellen. Unter der Führung des Ausschussvorsitzenden Bernd Lange (SPD) einigten sich die großen Fraktionen darauf, dass Investitionsschutz auch durch private Schiedsverfahren möglich sein soll. In dem Beschluss werden aber Reformen der bisherigen Verfahren angemahnt. Mittelfristig solle ein internationaler Gerichtshof eingerichtet werden. „Diese Resolution ist der Anfang vom Ende der intransparenten Schiedsstellen“, sagte Lange nach der Abstimmung.

Linke und Grüne stimmten gegen den Entwurf. „Es fehlte der Mut, sich klar gegen die privaten Verfahren auszusprechen und damit ein Signal für die Verhandlungen zu setzen“, sagte der EU-Abgeordnete Helmut Scholz (Die Linke) auf der anschließenden Pressekonferenz. Der Abgeordnete der Grünen Yannick Jadot zeigte sich ebenfalls enttäuscht: „Jetzt liegt es an den Bürgern und den nationalen Regierungen, sich gegen die privaten Schiedsverfahren für Konzerne zu stellen.“

Der Beschluss gilt als Vorentscheidung für eine Resolution des EU-Parlamentes im Juni. Das Parlament stellt darin Forderungen an die Verhandler der EU-Kommission. Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass genau definiert werden muss, welche öffentlichen Dienstleistungen für private Anbieter aus den USA geöffnet werden sollen. Die Entscheidung zu den Schiedsgerichten liegt auf der Linie der EU-Kommission. Auch die Kommission verspricht, die Verfahren transparenter und vor Missbrauch sicherer zu machen. Ebenso stellt sie ein echtes Gericht in Aussicht, aber nicht in den gegenwärtigen Verhandlungen mit den USA.