Die Kontrollfreaks von der CDU
Bis zur parlamentarischen Sommerpause wollen CDU und FDP in NRW eine Landesregierung bilden. Doch das Thema Schleierfahndung kann zum Hemmschuh in den Koalitionsverhandlungen werden. Die CDU will sie, die FDP eher nicht. Kritiker halten die verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen ohnehin für verfassungswidrig.
Ein echter Politikwechsel soll es werden, auch in der inneren Sicherheit, darin sind sich Union und Liberale nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen einig. In vielen inhaltlichen Punkten haben sich die Parteien in der Regierungsbildung bereits geeinigt. Einer der Knackpunkte bleibt bislang: die Schleierfahndung.
Schnellstmöglich will die CDU eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung verdachtsunabhängiger Personenkontrollen auf Reiserouten, in Zügen und an Bahnhöfen im Polizeigesetz verankern. In ihrem Regierungsprogramm heißt es dazu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet das große Transitland Nordrhein-Westfalen zu den wenigen Bundesländern zählt, die ihrer Polizei diese Möglichkeit bislang vorenthalten.“
Kommt „racial profiling“?
Tatsächlich hatte sich die rot-grüne Landesregierung der Schleierfahndung bisher strikt verwehrt. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sah in den Maßnahmen einen tiefen, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in Grundrechte. Denn in Deutschland muss sich niemand immer und überall ausweisen. Polizeibeamte dürfen nur dann den Ausweis verlangen, wenn sie einen konkreten Verdacht haben oder, wenn ein Vergehen oder eine Straftat vorliegen. Im Wahlkampf war Michelle Marsching von den Piraten dem designierten CDU-Ministerpräsidenten Armin Laschet vor, zusammen mit der Schleierfahndung auch das „racial-profiling“ einführen zu wollen. Demnach ausländisch aussehende Personen häufiger ins Visier der Polizei geraten, auch weil zumindest ein Verstoß gegen das Ausländerrecht nahe liege.
Folgen der Schleierfahndung
Laschet tat die Kritik in der WDR-Wahlarena nur mit einem grimmigen Seitenblick ab. „Quatsch“, sagte er leise. Doch die Kritik ist nicht einfach von der Hand zu weisen: Das racial-profiling ist der Rechtsprechung als Folgeproblem der Schleierfahndung schon länger bekannt. Der klassische Fall einer Schleierfahndung werde darin bestehen, dass jemand im Grenzgebiet oder an Bahnhöfen „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster“ fällt, hieß es 2012 in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Dabei verbiete es aber die Gesetzeslage, Menschen aufgrund ihrer Rasse (Art. 3 Abs. 3 GG) oder Hautfarbe (Art. 14 EMRK) zu diskriminieren.
In der Silvesternacht von 2016 hatte die Polizei am Kölner Hauptbahnhof mehrere hundert junge Männer festgehalten und laut Augenzeugen nach Hautfarben getrennt, sodass vor allem „nordafrikanisch“ aussehende junge Männer eingekesselt und kontrolliert worden seien. „Damit hat die Polizei gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen“, sagte Alexander Bosch, der Polizeireferent bei Amnesty International der taz und forderte eine unabhängige Untersuchung.
Überstunden durch Blitzmarathon
Die FDP wehrt sich gegen die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Schleierfahndung aus einem anderen Grund: „Eine Einschränkung von Grundrechten ist nur dann verhältnismäßig, wenn es wirklich etwas bringt“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner ebenfalls in der WDR-Wahlarena vor dem Wahlerfolg. Im Innenausschuss des Landtages sei klar dargelegt worden, dass es nicht an rechtlicher Handhabe fehle – vielmehr sei der Fahndungsdruck auf den Autobahnen zu gering. Polizeibeamte hätten zu viele Überstunden beim so genannten „Blitzmarathon“ gesammelt. Nun fehle schlicht das Personal, um Kriminellen auf der Autobahn nachzueilen.
Bürokratieabbau auf den Wachen
„Wir müssen die Polizei auf die wirklich wesentlichen Aufgaben konzentrieren, sie von Bürokratie befreien und die Personalstärke erhöhen“, empfiehlt Lindner – im Ergebnis ist das wieder auf CDU-Kurs. Denn auch die Christdemokraten wollen laut Regierungsprogramm „personalintensive“ aber „wirkungsarme“ Maßnahmen wie den Blitzmarathon beenden und die frei werdenden Personalressourcen sinnvoller einsetzen.
Ob die zukünftige Regierung an der CDU-Forderung nach der Schleierfahndung festhalten wird: Es bleibt abzuwarten. Mehrfache Anfragen von CORRECTIV.Ruhr bei der NRW-CDU blieben unbeantwortet. Die Presseabteilung der FDP in Nordrhein-Westfalen verwies auf die Aussagen von Christian Lindner im Verlauf der WDR-Wahlarena.