Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

Diese für Audio optimierte Kompaktfassung des täglichen Spotlight-Newsletters ist von einer KI-Stimme eingelesen und von Redakteuren erstellt und geprüft.

Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

gerade jetzt, kurz vor Weihnachten, ist es für viele ältere Menschen im Land eine Angstvorstellung: Was, wenn ich – oder einer meiner Liebsten – über die Feiertage einen medizinischen Notfall erleidet? Kommt der Rettungswagen dann schnell genug? Grund für die Sorge ist die Überlastung der Notrufe, über die in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet wurde – zum Beispiel in dieser Daten-Recherche des SWR

In jüngerer Vergangenheit haben sich nun mehrere Landkreise und Städte eine Lösung für diese Notlage überlegt, die auch wieder bedrohlich klingt: Die Leute sollen selbst für die Rettungsfahrt zahlen, wenn sie ohne Not angerufen haben. 

Aber woher weiß man, ob der Notfall groß genug ist? Und um welche Summen geht es? Mein Kollege Sebastian Haupt hat recherchiert – mehr im Thema des Tages. Wir wollen von Ihnen wissen: Ist Ihnen so etwas auch schon passiert? Dann nehmen Sie an unserer Umfrage teil, per Klick hier oder aufs Bild:

Und nun öffnet sich das letzte Türchen in unserem politischen Leserinnen-Adventskalender. Dichterin ist heute Luca de G.: 

Ode an die KI

Das Denken haben wir längst satt,
deswegen wird jetzt outgesourct,
KI bügelt das Hirn schön glatt,
doch sie hat ziemlich großen Durst.

Wer moderiert sie? Ach das macht
ne Arbeitskraft aus Kenia,
und fordert sie faires Gehalt,
dann haben wir zehn and’re da.

Wir schütten ihr die Herzen aus,
der Bot gibt eh den klügsten Rat,
dann endlich weiß mein smartes Haus,
was mir die letzte Ex antat.

Sie kennt uns besser als wir selbst,
ist Helfer, Freund und guter Geist,
bis Du in zwei, drei Jahr’n feststellst,
dass keiner mehr zu menscheln weiß.

Danke an alle, die mitgemacht haben. Wir haben deutlich mehr Einsendungen bekommen als in den Kalender passten – daher bitte ich um Ihr Verständnis, falls Ihr Gedicht nicht dabei war. 

Im Faktencheck gibt es heute einen Überblick über die wichtigsten Narrative und Falschbehauptungen dieses Jahres. Und die Highlights 2025 unserer Jugendredaktion Salon5 finden Sie hier zusammengefasst.

Der nächste SPOTLIGHT erscheint Anfang 2026. Ich freue mich schon auf den Austausch mit Ihnen und wünsche Ihnen nun erstmal ruhige, freudige und erholsame Festtage. Und wenn Sie mögen, schreiben Sie mir gern: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Bezahlen für den Rettungswagen?

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherche: Missbrauchsopfer im Gefängnis – Kardinal will nicht um Gnade bitten

Faktencheck: Welche Narrative und Falschbehauptungen 2025 prägten

Gute Sache(n): Weihnachten: Seit wann Jesus Geburt gefeiert wird • Maßnahmen gegen hohe Mieten • Wo es für das Loben des Weihnachtsbaumes Schnaps gibt

CORRECTIV ganz persönlich: Recherchen zu klerikalem Missbrauch: Wie Vertuschen den Opfern bis heute schadet

Grafik des Tages: Wonach die Deutschen zu Weihnachten im Netz suchen

Grund: Die Krankenkassen hatten angekündigt, nicht mehr die vollen Kosten übernehmen zu wollen. Einer der wichtigsten Gründe dafür wiederum war, dass es zu viele sogenannte Fehlfahrten gibt. Also solche Fahrten, bei denen der Rettungswagen ohne Patient wieder abfährt – zum Beispiel, weil es sich nicht wirklich um einen Notfall handelte.

Mittlerweile hat die Stadt Essen die umstrittenen Pläne erst einmal wieder gekippt. Weil aber die Überlastung der Rettungsdienste ein bundesweites Problem darstellt, hat SPOTLIGHT-Redakteur Sebastian Haupt recherchiert: Wo gibt es diese Debatte aktuell noch? Und wo gibt es vielleicht schon solche Gebühren?

Kommt zur Hilfe – öfters allerdings auch ohne große Not: der Rettungswagen. Quelle: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn

Das kam heraus:
In NRW schwelt die Diskussion vielerorts. Dort könnte es gut sein, dass Patientinnen und Patienten im kommenden Jahr zumindest für einen Teil der Fahrten zur Kasse gebeten werden. Zum Beispiel befürchtet das der Landkreis Rhein-Sieg, der sich aber dafür einsetzt, dass es nicht dazu kommt.

Unsere CORRECTIV-Lokalredaktion in Gelsenkirchen hat sich umgehört, was dort geplant ist. Ergebnis: Dort sind (noch) keine konkreten Gebühren geplant. Der Kämmerer der Stadt sagte auf unsere Anfrage hin, er sei auch deutlich dagegen:

„Die Notfallversorgung darf nicht vom Kontostand abhängen.“
Luidger Wolterhoff
Kämmerer Gelsenkirchen

Weiter ist man schon in Brandenburg:
Dort – im Landkreis Märkisch-Oderland – wurden im ersten Halbjahr 2025 tatsächlich schon vielen Bürgerinnen und Bürgern Rettungsfahrten in Rechnung gestellt. 

Dort teilte man uns mit: In 450 Fällen seien Leute zur Kasse gebeten worden, weil sie Fehlfahrten verursacht hätten – die Rechnungen beliefen sich auf 727,20 Euro für einen Rettungswagen oder 870,80 Euro für einen Notarzt-Einsatz. In weiteren 218 Fällen seien Rechnungen für einen Teil der Kosten gestellt worden.

Allerdings wurden diese Rechnungen nur für das erste Halbjahr 2025 gestellt. Seither ist die Regelung vorerst ausgesetzt – im Januar soll es dazu ein Gerichtsurteil geben, parallel wird weiter verhandelt.

Was steht dahinter?
Es geht um zwei Dinge: zum einen darum, dass die Krankenkassen generell sagen, die Notfallversorgung sei in Deutschland zu teuer – sie könnten sie sich nicht mehr leisten wie bisher. Das Ganze ist also ein großes Politikum. Die große Frage ist, ob das deutsche Gesundheitssystem die Menschen auch künftig so versorgen wird wie bisher.

Zum anderen geht es um die sogenannten Fehlfahrten – also die Anrufe, die eigentlich unnötig sind. Hier liegt ein Knackpunkt:

Was gilt denn als „Fehlfahrt“?
Als Bürgerin/Bürger kann man sich nun zurecht fragen: Woher weiß ich denn, ob mein Notfall ernst genug ist, um den Rettungsdienst oder Notarzt zu rufen? Sollten nämlich künftig wirklich bundesweit Rechnungen für die Einsätze ausgestellt werden, birgt das die Gefahr, dass Leute mit kleinem Geldbeutel nicht mehr anrufen, obwohl sie Hilfe benötigen.

Im Land Brandenburg zum Beispiel ist eine Fehlfahrt definiert als eine Fahrt zum Einsatzort, bei der „eine Beförderung aufgrund nicht vorhandener medizinischer Indikation nicht durchgeführt wurde. Eine Fehlfahrt liegt auch vor, wenn die Person, für die der Notruf erfolgte, beim Eintreffen des Rettungsdienstes bereits verstorben ist und der Rettungsdienst nicht mehr tätig werden konnte“.

Das bedeutet: Auch, wenn die kranke Person schon verstorben ist, gilt dies dort als Fehlfahrt.

Und was heißt das nun?
Es stimmt, dass Rettungsteams manchmal unnötig ausrücken müssen – etwa für Beschwerden, die auch anders behandelt werden könnten. Deshalb sollte man prüfen, ob es nötig ist – oder ob nicht der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 reicht. Die AOK fasst das hier zusammen.

Wichtig: Wer ihn braucht, sollte unbedingt den Notruf wählen – und nicht an die Kosten denken müssen. Das gilt auch, wenn man Krankenwagen für andere in Not ruft, hier muss man nicht mit Kosten rechnen.

Eine Lupe zeigt auf die Wörter "Fakt" und "Fake".
CORRECTIV.Faktencheck überprüfte 2025 hunderte Behauptungen, die irreführend oder falsch waren. (Quelle: Sascha Steinach / ZB / Picture Alliance)

Dieser Prozess zehrt an seinen Kräften. Im Gefängnis besuchte ich ihn in den dunklen, kalten Mauern eines ehemaligen Klosters. Sein Gesicht wirkte müde und erschöpft. Er wünscht sich, dass man ihm glaubt.

Seit 2017 recherchiere ich zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Ich folge den Spuren des Priesters H., der von Mitte der 1970er bis 2010 – ungehindert von den Bischöfen – durch Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und Bayern zog und Jungen missbrauchte. Ich besuchte Orte wie Bottrop, Essen, München, Grafing, Garching an der Alz und Engelsberg. Das erste Opfer, das ich traf, war Markus Elstner in Bottrop. Auch er stürzte durch den Missbrauch in Alkohol und Lebenskrisen. Erst im Kampf um Gerechtigkeit fand er wieder Halt. Er ist heute 59 Jahre alt. 

Seither treffe ich Überlebende des Missbrauchs durch Peter H. Er suchte sich gezielt Jungen im Alter von 10 bis 12 Jahren. Über 29 Opfer sind bekannt, die Dunkelziffer könnte höher sein. Perr ist nun 41 Jahre alt. Alle kämpfen mit den Folgen des Missbrauchs. Viele rutschen ab: Drogen, Alkohol, Arbeitslosigkeit. Auch die, die sich halten, tragen seelische Wunden, die sie im Alltag spüren – im Beruf, in der Liebe, im Leben. 

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Samira Joy Frauwallner, Sebastian Haupt und Pamela Kaethner.