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Autor Bild Justus von Daniels

Das war eine wichtige Entscheidung – auch für die Pressefreiheit (lesen Sie unsere Einordnung dazu hier). Sie steht aber auch am Ende des Jahres für eine Klarheit, die vor allem Gerichte in den letzten Monaten geschaffen haben.

„Remigration“ ist nicht irgendeine politische Floskel. Es ist ein verfassungswidriges Konzept, wenn es sich auf die rechtsradikalen Vordenker bezieht, die es überhaupt in die jüngere Debatte eingebracht haben.

Ja, durch unsere Veröffentlichung des Potsdam-Treffens im Januar 2024 wurde erstmals sichtbar, wie dieses rechtsradikale Konzept in die AfD und die politische Debatte getragen werden sollte. Es ging um Strategien, an denen sich auch in Potsdam anwesende AfD-Politiker beteiligten. Zu den Millionen Menschen, die aus Deutschland vertrieben werden sollten, würden auch „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zählen. 

Das wäre der Verfassungsbruch.

„Remigration“ wurde daraufhin fast trotzig von einigen AfD-Politikern in den sozialen Medien posaunt. Aber in diesem Jahr kamen Gerichte, die zeigen, dass sich die Verfassungsfeindlichkeit der AfD auch daran entscheiden könnte, ob in der Partei die „millionenfache Remigration“ verankert ist.

Vor allem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor ein paar Monaten unmissverständlich gesagt, das Konzept, das auch Staatsbürger miteinbeziehe, sei „menschenwürdewidrig“. Eine klare Einordnung.

Die beiden Urteile von gestern zeigen eindeutig, dass das in Potsdam vorgestellte Konzept als verfassungswidrig eingeordnet werden kann.

Für das kommende Jahr ist diese Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Die AfD ist allein dann schon eine rechtsextremistische Partei, wenn dieses Konzept in ihren Reihen verankert ist. Unabhängig davon, was sie sonst fordert.

Für die Frage der Demokratie in diesem Land ist es wichtig, Klarheit zu gewinnen. Wir tragen mit unseren Recherchen dazu bei. Die Zeiten sind unruhig und unwägbar. Umso wichtiger finden wir es, Transparenz zu schaffen, damit Sie auf dieser Grundlage klare Entscheidungen treffen können. Das ist auch 2026 unser Ziel!

Ich wünsche Ihnen ein besonders erholsames Wochenende vor den Feiertagen! Und nehmen Sie sich gern ein wenig Zeit für unsere Empfehlungen der Woche. Im heutigen „Ganz persönlich“ berichtet Ihnen mein Kollege Finn Schöneck von einem anderen Gerichtsprozess – um den mutmaßlichen Missbrauch eines Fußballtrainers.

Wenn Sie Anregungen haben, Ideen oder auch Kritik, schreiben Sie mir gern, dieser Austausch ist uns wichtig!

Herzlich,

Wie kommt Spahn mit allem durch?
Jens Spahn haftet etwas an, das er nicht abschütteln kann: Affären, Tricksereien, Interessenkonflikte, Grenzüberschreitungen, dubiose Verbindungen und Netzwerke unter Freunden. Über Letztere hat CORRECTIV in diesem Jahr mehrfach berichtet. All das sorgt dafür, dass in der Politik viele ein „Störgefühl“ beschleicht, sobald sein Name fällt. Kaum jemand ist in der Berliner Republik politisch begabter – aber auch kaum jemand wirkt so windig. Wie konnte er so lange ungeschoren davonkommen? Diese Frage stellt der Spiegel und zählt Spahns Fehltritte in einer Chronik auf.
Der saubere Herr Spahn. Und seine dunkle Seite (spiegel.de, €)


Rechtsanwälte und Rechtsextreme: CORRECTIV siegt vor Gericht
Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht seit fast zwei Jahren eine „Gegenerzählung“ zu setzen. Nun hat das Gericht sehr klar geurteilt.
correctiv.org

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Pia Siber.