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Autor Bild Anette Dowideit

Thema des Tages: Springer nach der Reichelt-Affäre

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Faktencheck: Karte zu Dämmen und Wehren in Valencia falsch

Gute Sache(n): Wie wahrscheinlich ist Krieg in Deutschland? • Mini-Sensoren für Frühgeborene • Ein ungerechter Deal

CORRECTIV-Werkbank: Kirchenmissbrauchsopfer in U-Haft

Grafik des Tages: AfD-Werbung zu „Remigration“ auf Meta-Plattformen

Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV ( Vorlage: picture alliance & unsplash.com )

Ukraine-Krieg
Seit über zwei Jahren überschlagen sich die Nachrichten aus der Ukraine. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet ein umfassendes Dossier zum Konflikt, das nicht nur Hintergründe beleuchtet, sondern auch tagesaktuelle Entwicklungen einordnet.
lpb-bw.de

Collage mit einem Tiktok-Beitrag mit der Karte und Behauptung
Autor Box Marcus Bensmann

Mitte der 1990er Jahre wurde der damals ungefähr Zwölfjährige von dem Pfarrer Peter H. im Pfarrhaus der oberbayerischen Gemeinde missbraucht. Die Tat des Priesters zerstörte das Vertrauen des Jungen, Perr flüchtete in Drogen und Alkohol. Dabei kannten Staat und Kirche die Gefährlichkeit des Priesters: Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Priester 1986 wegen mehrfachen Kindesmissbrauch allerdings nur zu einer Bewährungsstrafe. Der Richter sei „ein praktizierender Katholik“, so steht es in einem kirchlichen Schreiben. Das milde Urteil beruhe darauf, dass das Gericht von einer „verminderten Schuldfähigkeit“ wegen „Pädophilie“ ausging. Gleichzeitig verfügte es für die weitere „Berufsausübung” als Priester „keine Auflagen“, heißt es im Gutachten über den Missbrauch im Erzbistum München und Freising. Die Bischöfe schickten den verurteilten Sexualstraftäter erneut in die Gemeindearbeit. 

Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, war an der Wiedereinsetzung beteiligt. In der neuen Gemeinde missbrauchte H. dann Stefan, Manuel und Andreas Perr. Letzterer verklagt nun das Erzbistum und die Erben des deutschen Papstes auf Schmerzensgeld. Die Tat, die Verantwortung der Kirche und von Papstes Benedikt XVI. sind unstrittig. Doch Kardinal Marx wies die Anwälte an, sich vor Gericht unwissentlich darüber zugeben, welchen Schaden der Missbrauch in dem Leben des Klägers angerichtet haben könnte. Dies zwingt den von der Drogensucht gezeichneten Perr in eine belastende Begutachtung. Dahinter steckt offenbar Kalkül: Opfer des klerikalen Missbrauchs sollen sich nicht an Zivilgerichte wenden.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Till Eckert, Elena Schipfer und Finn Schöneck.