Debatte um AfD-Verbot
Sollte ein Versuch unternommen werden, die AfD zu verbieten – oder nicht? Ein Parteiverbotsverfahren ist höchst umstritten. Das Wichtigste auf einen Blick.
Darf eine Partei wie die AfD verboten werden, die Millionen Wählerinnen und Wähler hinter sich hat? Seit 2023 wird diese Frage in Deutschland immer häufiger diskutiert – auf der Straße, in Parlamenten und in Regierungen.
Neuen Schub bekam die Debatte durch eine CORRECTIV-Recherche: In Potsdam hatten sich im November 2023 unter anderem AfD-Politiker, finanzstarke Unternehmer und Rechtsextreme getroffen und darüber gesprochen, dass auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund dazu gedrängt werden sollten, das Land zu verlassen.
Haltung zu einem AfD-Verbot in Deutschland:
(INSA-Umfrage im Auftrag von BILD, online durchgeführt vom 05.09. bis 08.09.2025 mit 1.003 Personen ab 18 Jahren in Deutschland)
3,6 Millionen Menschen auf über 1300 Protesten gingen in den Wochen danach auf die Straße; einige zivilgesellschaftliche Organisationen schlossen sich zusammen und gründeten das Bündnis „AfD-Verbot jetzt“.
Einen Antrag für ein Verbotsverfahren können die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Was spricht dafür, was dagegen – und wie würde ein solches Verfahren überhaupt ablaufen? Antworten auf diese Fragen sowie alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auf dieser Seite.
Ticker zum AfD-Verbot
17.04.2026
AfD erstmals auch im ZDF-Politbarometer stärkste Kraft
Laut dem aktuellen ZDF-„Politbarometer“ der Forschungsgruppe Wahlen liegt die AfD erstmals vor der Union. Die AfD kommt auf 26 Prozent, die CDU/CSU fällt auf 25 Prozent. Die SPD erreicht mit 12 Prozent ihren Tiefstwert in dieser Umfrage. Damit hätte Schwarz-Rot keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die Grünen kommen auf 14 Prozent, die Linke auf 11 Prozent, die FDP auf 3 Prozent. Befragt wurden vom 14. bis 16. April 1.355 Wahlberechtigte. Auch in Umfragen von YouGov, Insa und Forsa liegt die AfD derzeit als stärkste Kraft vorn.
16.04.2026
Kulturinstitutionen warnen vor AfD-Kulturpolitik
Knapp 30 Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Kulturpolitik der AfD ausgesprochen. Sie befürchten, dass Kultur unter einer möglichen AfD-Führung zum „Instrument zur Herstellung einer parteipolitisch definierten kollektiven Identität” werde, teilten die Einrichtungen mit, darunter die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, die Stiftung Bauhaus Dessau und das Literaturhaus Magdeburg. Im neuen Wahlprogramm der Partei heißt es, Fördergelder sollen künftig vor allem Kunst zugutekommen, „die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet”. Auch eine Verharmlosung der NS-Geschichte befürchten die Unterzeichner.
13.04.2026
„Remigration“ als Leitmotiv: AfD Sachsen-Anhalt verabschiedet Wahlprogramm
Die AfD Sachsen-Anhalt hat auf ihrem Parteitag in Magdeburg ein Wahlprogramm verabschiedet, das sie selbstbewusst „Regierungsprogramm“ nennt. In Umfragen liegt die Partei aktuell bei rund 38 Prozent. Im Zentrum steht das Kapitel „Einwanderung und Remigration“: Die Partei fordert unter anderem die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, eine „Task Force für Abschiebungen“ sowie die Erfassung und Konfiszierung von Vermögenswerten Geflüchteter. Was dahinter steckt, hat CORRECTIV analysiert. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist am 6. September.
12.04.2026
Veranstalter: Mehr als 20.000 demonstrieren für Prüfung rechtsextremer Parteien
Nach Angaben der Veranstalter haben am Wochenende mehr als 20.000 Menschen in elf Landeshauptstädten für eine Prüfung rechtsextremer Parteien durch das Bundesverfassungsgericht demonstriert. Das zivilgesellschaftliche Bündnis PRÜF bezifferte die Gesamtzahl auf rund 24.300 Teilnehmer – die größten Aktionen fanden demnach in Hamburg (6.000) und München (4.500) statt. Die Demonstrierenden forderten die Landesregierungen auf, sich im Bundesrat für das Verfahren einzusetzen. Das Bündnis PRÜF hat der Kabarettist Nico Semsrott gegründet.
09.04.2026
Jurist Ogorek kritisiert hohe Hürden im AfD-Beschluss aus Köln
Der Kölner Staatsrechtslehrer Markus Ogorek hält den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD-Einstufung für rechtlich überdehnt. Das Gericht verlange für „gesicherten Extremismus“ eine „gezielte“ verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei. Doch auf solche „Geheimziele“ werde man beim Verfassungsschutz nicht stoßen, weil die AfD öffentlich in Parlamenten und Tagungssälen agiere, schreibt der Jurist in einem Gastbeitrag für die FAZ. Entscheidend müsse stattdessen sein, wie stark verfassungsfeindliche Positionen innerhalb der Partei verbreitet seien und ob sie im Falle einer Machterlangung geeignet wären, zur Durchsetzung zu kommen.
06.04.2026
Satiriker Semsrott erklärt Ziele der „Prüf“-Demos gegen AfD
Satiriker Nico Semsrott sieht ein AfD-Verbotsverfahren als Schutz für die Demokratie. „Der Staat muss sich schützen“, sagte er in einem Interview mit dem Spiegel. Semsrott räumt ein, dass ein Verbot nicht automatisch rechtsextreme Einstellungen beseitige: „Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass mit einem Prüfverfahren all unsere Probleme gelöst sind.“ Seit Herbst 2025 organisiert Semsrott monatliche Demonstrationen für ein AfD-Verbotsverfahren. Die Demos finden bewusst in Landeshauptstädten statt, weil Semsrott den Weg über den Bundesrat für aussichtsreicher hält als über die Bundesregierung.
03.04.2026
Wissenschaftler warnen vor „Trugschluss der wehrhaften Demokratie“
Die Strafrechtlerinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski sowie der Politikwissenschaftler Philip Manow betonen in einem Gastbeitrag in der FAZ mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren die hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts. Neben verfassungswidrigen Zielen sei ein aktives und planvolles Hinarbeiten auf deren Verwirklichung erforderlich. Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts unterstreiche, dass „Quantität nicht Qualität ersetzt“ – auch zahlreiche problematische Aussagen genügten nicht. Notwendig seien laut Karlsruhe konkrete Bedrohungen, “nicht allein die Radikalität von Ideen und Rhetorik”. Ein Verbotsverfahren könne dennoch richtig sein, „doch der Preis für die Demokratie ist hoch“.
31.03.2026
Jurist Moini wirbt für AfD-Verbot als Mittel gegen Rechtsextremismus
Der Jurist und Politologe Bijan Moini macht klar: Ein AfD-Verbot zielt nicht auf das Verbot von Meinungen, sondern darauf, „Verfassungsfeinde von Regierungsmacht fernzuhalten“. Dennoch könnte ein Nebeneffekt des Verbotes sein, rechtsextreme Einstellungen zurückdrängen, schreibt Moini in einem Gastbeitrag bei Table.Briefings. Als Beleg verweist er auf die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, wonach rechtsextreme Einstellungen zwischen 2020/21 und 2022/23 deutlich zugenommen hätten. Die AfD trage durch Parlamentsreden, soziale Medien und staatlich mitfinanzierte Parteistrukturen zur Normalisierung rechtsextremer Positionen bei. Moini leitet die Rechtsabteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
24.03.2026
SPD-Politiker Kutschaty setzt auf Bundesrat für AfD-Verbotsantrag
Der nordrhein-westfälische SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty setzt für einen AfD-Verbotsantrag auf den Bundesrat. Da sich die CDU-Regierungschefs in Berlin und Schleswig-Holstein bereits für ein Verbotsverfahren ausgesprochen hätten und entsprechende Beschlüsse in Bremen und Hamburg vorlägen, fehlten laut Kutschaty nur noch zwei große Länder. Er hofft auf Nordrhein-Westfalen und Hessen oder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Im Bundesrat reicht eine einfache Mehrheit. Dabei zählen die großen Länder mehr, weil sie mehr Stimmen haben.
20.03.2026
Berlin: 20.000 Unterschriften für AfD-Verbotsverfahren übergeben
Das Bündnis „AfD-Verbot jetzt!“ hat dem Berliner Senat 20.000 Unterschriften übergeben und fordert eine Bundesratsinitiative des Stadtstaats für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Bundesweit haben laut dem Bündnis fast 130.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hält sich bedeckt. Eine Senatssprecherin verwies darauf, dass eine abschließende gerichtliche Überprüfung der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ noch ausstehe.
19.03.2026
Brandenburger Landtag lehnt AfD-Antrag auf Rücknahme der Verfassungsschutz-Einstufung ab
Der Brandenburger Landtag hat einen Antrag der AfD abgelehnt, die Einstufung des Landesverbands als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz zurückzunehmen. Anlass war eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt hatte, die Gesamtpartei so einzustufen. Die AfD hatte argumentiert, was auf Bundesebene gelte, müsse auch für den Landesverband gelten. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) entgegnete, die Einstufung erfolge auf gesetzlicher Grundlage und werde regelmäßig überprüft. „Wenn Sie das ändern wollen, gibt es eine ganz einfache Lösung“, sagte Redmann in Richtung der AfD. „Dann hören Sie auf, eine rechtsextremistische Bestrebung zu sein.“
14.03.2026
Neue Demos für Überprüfung rechtsextremer Parteien
In mehreren deutschen Städten haben tausende Menschen für eine Überprüfung möglicher Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht demonstriert. In Hamburg kamen laut Polizei rund 4.000 Teilnehmende zusammen, in München etwa 3.000, in Hannover rund 1.200. Aufgerufen hatte die Organisation „PRÜF“ des Satirikers Nico Semsrott. Im Fokus steht die AfD, die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden war – ein Urteil, das die Partei aktuell gerichtlich anfechtet.
10.03.2026
AfD Niedersachsen: Hochstufung vorerst gestoppt
Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die Hochstufung des AfD-Landesverbands zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ nach einer Klage der Partei vorläufig ausgesetzt. Bis das Verwaltungsgericht Hannover im Eilverfahren entschieden hat, bleibt die AfD Niedersachsen lediglich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Der Verfassungsschutz muss damit vorerst auf den längerfristigen Einsatz schärferer nachrichtendienstlicher Mittel wie V-Leute verzichten.
06.03.2026
NRW-Verfassungsschutz stuft AfD-Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsfall ein
Die erst Mitte Januar gegründete AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in Nordrhein-Westfalen ist vom Landesverfassungsschutz bereits nach wenigen Wochen als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte, es bestünden „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür, dass es sich de facto um eine Fortführung der früheren Jungen Alternative NRW handele. Das „Label“ sei neu, aber es gäbe ein hohes Maß an personeller Kontinuität in den Führungspositionen. Die Junge Alternative hatte sich im Frühjahr 2025 bundesweit aufgelöst.
05.03.2026
AfD-Einstufung: Warum Köln und Bautzen zu unterschiedlichen Urteilen kamen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Hochstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst gestoppt – während das Oberverwaltungsgericht Sachsen Anfang 2025 die Einstufung des dortigen Landesverbands bestätigt hat. Eine CORRECTIV-Analyse zeigt den entscheidenden Unterschied: In Sachsen prägen verfassungsfeindliche Bestrebungen laut Bautzener Gericht die gesamte Parteistruktur, in der Bundespartei sieht das Kölner Gericht bislang nur Einzelfälle.
04.03.2026
Gauck gegen AfD-Verbot: „Partei politisch stellen“
Altbundespräsident Joachim Gauck hat sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Ein jahrelanger Prozess in Karlsruhe würde der Partei nützen, weil viele Wähler das Verfahren als unfaire Behandlung wahrnähmen, sagte Gauck beim Ständehaus-Treff in Düsseldorf. „Wir sollen die AfD politisch stellen, auch als Bürgergesellschaft. Man muss nicht jeden Mist unwidersprochen anhören“, sagte der ehemalige Bundespräsident.
27.02.2026
Thüringens Innenminister fordert Verbot einzelner AfD-Landesverbände
Nach der Kölner Eilentscheidung gegen die Rechtsextremismus-Einstufung der Bundespartei hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände gefordert. Er sei weiterhin überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei – zumindest gelte das gesichert für den Thüringer Landesverband, dessen Einstufung bereits rechtskräftig ist. Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei deshalb erforderlich, sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
26.02.2026
Gericht stoppt Rechtsextremismus-Einstufung der AfD vorerst
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesverfassungsschutz untersagt, die AfD vorerst als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln. Zwar erkenne das Gericht verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, diese prägten die AfD jedoch nicht in ihrer Gesamtheit. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
18.02.2026
Verfassungsschutz stuft AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ ein
Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die AfD Niedersachsen offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – vier Jahre nach der ersten Einstufung als Verdachtsfall. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begründet den Schritt mit klaren Worten: „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“
16.02.2026
Fiktiver AfD-Prozess am Thalia-Theater: Jury stimmt für Verbotsprüfung
Der „Prozess gegen Deutschland“ von Milo Rau ist am Sonntagabend im Hamburger Thalia-Theater zu Ende gegangen. Die sieben Geschworenen, bestehend aus Hamburger Bürgerinnen und Bürgern, sprachen sich für eine Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht aus, lehnten ein vollständiges Verbot jedoch knapp ab. Zudem votierten sie für einen Ausschluss der Partei von staatlicher Finanzierung. Bei der dreitägigen Inszenierung debattierten rund 30 Expertinnen und Experten, den Vorsitz führte Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Auch CORRECTIV-Reporter Jean Peters war dabei.
12.02.2026
Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsantrag
Das Internationale Auschwitz Komitee hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Die Auschwitz-Überlebende und Präsidentin des Komitees, Dr. Eva Umlauf, begründete die Forderung so: „Gerade in diesen Tagen wird deutlich, dass die AfD mittlerweile in ihrer Gänze zu einer Partei geworden ist, die die Demokratie immer wieder massiv attackiert. Ihre Verachtung der Demokratie wird nur noch von der Geldgier mancher ihrer Repräsentanten übertroffen.“
16.01.2026
Machtkampf um völkische Agenda in der AfD
Die AfD-Führung hat zwei Abgeordnete gestoppt, die den umstrittenen Rechtsextremisten Martin Sellner zu einer Veranstaltung einladen wollten. Der Vorfall offenbart einen internen Machtkampf: Wie weit kann die Partei ihre völkische Agenda vorantreiben, ohne ein Verbotsverfahren zu riskieren? Die Frage spaltet die AfD – und könnte über ihre Zukunft entscheiden. Eine CORRECTIV-Recherche.
10.01.2026
Zwei Jahre Potsdam-Recherche: „Remigration“ juristisch als verfassungsfeindlich eingestuft
Zwei Jahre nach der CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ hat sich die juristische Debatte um den Begriff „Remigration“ weitgehend geklärt: Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, haben das Konzept des rechtsextremen Martin Sellner als verfassungsfeindlich und menschenwürdewidrig eingestuft. Die politische Frage eines AfD-Verbotsverfahrens bleibt offen: Während die SPD auf eine gemeinsame Initiative aller Verfassungsorgane drängt, zeigt sich die CDU gespalten.
AfD-Verbotsantrag in Sicht? Der aktuelle Stand
Bundestag: 2024 hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Antrag zur Einleitung eines AfD-Prüfverfahrens in den Bundestag eingebracht. Aufgrund vorgezogener Neuwahlen im Februar 2025 kam es nie zu einer Abstimmung.
Bundesregierung: In der Bundesregierung ist man sich uneinig: Die SPD will eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die schon jetzt Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD zusammenträgt. CDU und CSU bremsen. Sie befürchten, ein Verbotsverfahren könnte die AfD politisch stärken.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnt, ein Verbotsverfahren rieche nach „politischer Konkurrentenbeseitigung“ und auch CSU-Innenminister Alexander Dobrindt will die AfD lieber „wegregieren“ als „wegverbieten“. Auf CORRECTIV-Anfrage, ob das zuständige Bundesinnenministerium einen entsprechenden Antrag vorbereitet, antwortete ein Sprecher: „Das BMI äußert sich grundsätzlich nicht zu Prozessen der internen Willensbildung.“
Bundesrat: Auch im Bundesrat wurde bisher noch kein Antrag gestellt. Zumindest zwei CDU-Ministerpräsidenten zeigen sich jedoch offen für ein Verbotsverfahren – im Gegensatz zu ihren Parteikollegen in Berlin: Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein).
Währenddessen handeln einige Landesparlamente bereits auf eigene Faust: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Berlin haben ihre jeweiligen Regierungen dazu aufgefordert, sich für die Einleitung oder die Prüfung eines Verbotsverfahrens einzusetzen. Die Landesparlamente haben keine direkte Entscheidungsmacht in einem Verbotsverfahren – dennoch versuchen Abgeordnete in einigen Ländern, ihre Landesregierungen mit Anträgen zu einer Initiative im Bundesrat zu bewegen.
Wie funktioniert ein Partei-Verbotsverfahren?
Die Hürden für ein Parteiverbot sind bewusst hoch gesetzt – das Bundesverfassungsgericht nennt es „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ . Das höchste Gericht Deutschlands bezieht sich damit aufs Grundgesetz, in dem es heißt:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Artikel 21 des Grundgesetzes
Über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann nicht von sich aus tätig werden, es braucht einen Antrag. Diesen können drei Verfassungsorgane stellen: die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Ob ein solcher Antrag gestellt wird, ist dabei zunächst eine politische Entscheidung.
Stellt eines der Verfassungsorgane einen Antrag, prüft das Gericht im sogenannten Vorverfahren, ob es diesen zulässig und hinreichend begründet sieht. Ist das nicht der Fall, weist Karlsruhe den Antrag zurück. Nur wenn das Vorverfahren erfolgreich ist, wird das eigentliche Hauptverfahren eröffnet.
Im Hauptverfahren erfolgt eine umfassende inhaltliche Prüfung der betroffenen Partei. Dieser Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Am Ende steht ein Urteil – entweder ein Parteiverbot, ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung oder die Abweisung des Antrags.
Was Sie sonst noch wissen müssen:
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Partei tatsächliche Einflussmöglichkeiten hat, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Nur wenn sie das Potenzial besitzt, die demokratische Grundordnung konkret zu gefährden, kommt ein Verbot infrage. Bei der AfD könnte dies aufgrund ihrer starken parlamentarischen Präsenz (Fraktionen in fast allen Landesparlamenten und im Bundestag) anders bewertet werden als etwa bei der NPD, die 2017 im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als zu unbedeutend eingestuft wurde.
Falls das Bundesverfassungsgericht einem Verbotsantrag stattgibt, hätte das drastische Folgen für die Partei: Das Gericht würde die AfD offiziell für verfassungswidrig erklären und ihre sofortige Auflösung anordnen. Gleichzeitig würde ein Verbot von Ersatzorganisationen verhängt. Das bedeutet: Neue Gruppierungen mit dem gleichen Personal oder Zielen wären nicht zulässig. Zusätzlich könnte das Gericht die Einziehung des Parteivermögens anordnen. Die AfD würde damit nicht nur als Organisation aufgelöst, sondern auch finanziell.
Ein wichtiges Indiz dafür, ob ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte, ist das Verfahren um die Verfassungsschutz-Einstufung. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – dagegen klagt die Partei. Im Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass eine solche Einstufung vorerst unzulässig sei. Das Hauptverfahren steht noch aus.
Grundsätzlich gilt: Die Einstufung des Verfassungsschutzes und Parteiverbot sind zwei verschiedene Instrumente. Das Gutachten allein reicht für ein Verbot nicht aus, könnte aber aus Sicht von Juristinnen und Juristen als wichtige Argumentationsbasis dienen. Der Kölner Verfassungsrechtler Markus Ogorek warnt jedoch, dass „mit Blick auf ein Parteiverbotsverfahren Vorsicht geboten“ sei, wenn das Verfassungsschutz-Gutachten gerichtlich nicht standhalten sollte.
Klarheit über die Erfolgsaussichten soll ein weiteres unabhängiges Gutachten bringen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) prüft derzeit rechtlich nach wissenschaftlichen Standards, ob ein Verbotsantrag gegen die AfD erfolgreich wäre. Ergebnisse werden bis Frühsommer 2026 erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik Parteien verboten: die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), beide in den 1950er-Jahren.
Gegen die NPD wurden zwei Verbotsverfahren eingeleitet – beide scheiterten. Das erste 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch vor der Verhandlung in Karlsruhe. Damals saßen V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei und hatten möglicherweise Entscheidungen beeinflusst. 2017 entschied das Gericht dann, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele vertrete, es aber an konkreten Anhaltspunkten fehle, dass diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden könnten.
Pro & Contra: Welche Argumente sprechen für das AfD-Verbot – und welche dagegen?
Die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren ist in vollem Gange. Hier sind die zentralen Argumente:
Pro
Contra
Wehrhafte Demokratie: Das Grundgesetz erlaubt Verbote, wenn Parteien aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. Der Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – die Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft.
Hohe Hürden: Ein Verbot greift tief in die Parteienfreiheit ein und ist deshalb nur als äußerstes Mittel zulässig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt hierfür eine hohe Beweislast.
Schutz staatlicher Ressourcen: Die AfD erhält Millionen an Steuergeldern – warum soll der Staat extremistische Strukturen finanzieren?
Demokratisches Dilemma: Eine Partei zu verbieten, um die Demokratie zu schützen, birgt einen Widerspruch und greift in die Repräsentation von Millionen Wählerinnen und Wählern ein
Wachsende Gefahr: Die AfD kam bei der Bundestagswahl 2025 auf über 20 Prozent und stellt in manchen Orten bereits Bürgermeister und Landrat. Je mehr Macht sie hat, desto leichter kann sie demokratische Strukturen aushöhlen.
Märtyrer-Effekt: Ein gescheitertes Verbot oder ein langes Verfahren könnte die AfD stärken und als „Opfer“ stilisieren.
Brandmauer erhalten: Ein Verbot wäre ein klares Signal, dass Extremismus in Deutschland keine Zukunft hat.
Brandmauer könnte kippen: Scheitert der Antrag, entfällt das zentrale Argument, warum man politisch nicht mit der AfD zusammenarbeiten darf – weil sie dann offiziell nicht als verfassungsfeindlich eingestuft wäre.
Strukturen durchbrechen: Ein Verbot würde die Partei auflösen, ihre Finanzierung stoppen und Vernetzung erschweren.
Begrenzte Wirkung: Ein Verbot löst die Partei auf, nicht das Problem. Es kann nicht die Ideologie oder die Wählerschaft verbieten.
Historische Verantwortung: Deutschland muss extremistische Bestrebungen früh stoppen – als Lehre aus der NS-Zeit.
Politische Lösung: Einige Politikwissenschaftler halten es für nachhaltiger, extremistische Parteien politisch zu stellen und ihre Positionen zu entkräften, als allein auf ein Parteiverbot zu setzen.
Wann ist eine Partei verfassungswidrig?
Für ein Parteiverbot muss nachgewiesen werden, dass eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet oder beseitigen will. Was das konkret bedeutet, hat das Bundesverfassungsgericht 2017 im Urteil zum NPD-Verbotsverfahren präzisiert. Es geht um drei Kernelemente, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unentbehrlich sind:
- Menschenwürde: Die Garantie persönlicher Individualität, Identität und Integrität sowie elementare Rechtsgleichheit. Sie gilt für alle Menschen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Herkunft.
- Demokratieprinzip: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen gleichberechtigt am politischen Willensbildungsprozess teilnehmen können.
- Rechtsstaatsprinzip: Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden und wird durch unabhängige Gerichte kontrolliert.
Entscheidend für ein Verbotsverfahren ist dabei: Eine Partei muss „planvoll und qualifiziert“ darauf hinarbeiten, mindestens eines dieser Kernelemente zu beeinträchtigen. Es reicht also nicht, verfassungsfeindliche Positionen zu vertreten. Das ergibt sich aus der bisherigen Rechtsprechung.
Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip: Wo steht die AfD?
Das Verfassungsschutz-Gutachten 2025 sieht zwar Hinweise auf Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, hält die Belege aber für nicht ausreichend, um der Gesamtpartei eine entsprechende Grundhaltung nachzuweisen. Die meisten und stärksten Nachweise konzentrieren sich auf das erste Kernelement: die Menschenwürde.
Der zentrale Vorwurf: Die AfD bekennt sich dem Gutachten nach zu einem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“, das darauf abziele, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Staatsbürgern die Anerkennung als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft zu verweigern.
Konkret dokumentiert das mehr als 1.100 Seiten umfassende Gutachten abwertende Begriffe wie „Passdeutsche“, pauschale Herabsetzungen von Muslimen aufgrund ihres Glaubens sowie Forderungen nach „Remigration“.
Der Kampfbegriff „Remigration“ fußt auf völkischer Ideologie und wurde maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner sieht den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung. Sie wird ihm zufolge bedroht durch den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“, eine Verschwörungserzählung, die behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt. „Remigration“ wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung gegen dieses Scheinproblem beworben.
CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären die „Remigration“ auch für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ vorschlug. Das macht das Konzept, das Sellner auch in anderen Zusammenhängen schildert, laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verfassungsfeindlich.
Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025 zwar, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Es gibt jedoch unzählige Posts in den Sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache. Zudem suchen immer wieder Vertreterinnen und Vertreter der Partei öffentlich die Nähe zu Sellner.
Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, dürfte die Frage, wie eng die AfD mit Sellner und seinem „Remigrationskonzept“ verbunden ist, eine zentrale Rolle spielen.
Der Kampfbegriff „Remigration“ fußt auf völkischer Ideologie und wurde maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner sieht den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung. Sie wird ihm zufolge bedroht durch den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“, eine Verschwörungserzählung, die behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt. „Remigration“ wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung gegen dieses Scheinproblem beworben.
CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären die „Remigration“ auch für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ vorschlug. Das macht das Konzept, das Sellner auch in anderen Zusammenhängen schildert, laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verfassungsfeindlich.
Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025 zwar, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Es gibt jedoch unzählige Posts in den Sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache. Zudem suchen immer wieder Vertreterinnen und Vertreter der Partei öffentlich die Nähe zu Sellner.
Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, dürfte die Frage, wie eng die AfD mit Sellner und seinem „Remigrationskonzept“ verbunden ist, eine zentrale Rolle spielen.
Ob die Nachweise zur Menschenwürde-Widrigkeit für ein Verbot ausreichen, ist allerdings umstritten. Das Verwaltungsgericht Köln gab der AfD mit einer Entscheidung im Februar 2026 im Eilverfahren zumindest vorläufig recht: Einzelne Äußerungen und Forderungen mögen klar verfassungsfeindlich sein – in der Gesamtheit reichen sie nach Ansicht des Gerichts aber in dem Eilverfahren nicht aus, um eine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festzustellen. Das Hauptverfahren steht noch aus.
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Reporterin für den AfD Beat
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Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren: Anträge, Gutachten und Gerichtsentscheidungen – kompakt und übersichtlich.

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Aktueller Stand
letzte Aktualisierung: 25. Juli 2025
Die SPD will ein AfD-Verbotsverfahren vorbereiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Beweise sammeln. Der Regierungspartner CDU lehnt das weiterhin ab.
Mögliche nächste Schritte
Pro & Contra
Das AfD-Gutachten
Der Verfassungsschutz hat die gesamte AfD im April als „gesichert“ rechtsextrem eingestuft. Die AfD klagt aktuell dagegen.
Wir haben analysiert, was im AfD-Gutachten steht (und was nicht). Wer sich selber ein Bild machen möchte: Der Spiegel hat eine Zitatdatenbank veröffentlicht.
Recherchen
Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotsverfahren
„Remigration“ als Leitmotiv: Was die AfD in Sachsen-Anhalt plant
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Filz und Flügelkampf: Die Personal-Affäre verschärft den Machtkampf in der AfD
„Störgefühl“: Skandal der Vetternwirtschaft weitet sich auf AfD-Spitze aus
Dieser AfD-Machtkampf entscheidet, wie völkisch die Partei sich geben will
Die Normalisierung eines Kampfbegriffs: „Remigration“ im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt
Sellner und Kotré: Vortragsabend zu verfassungsfeindlichen Ideen
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