(Stand 17.06.2024)
Zur Annahme von Spenden und Zuwendungen
Zur Glaubwürdigkeit von CORRECTIV trägt zentral bei, dass wir an unser eigenes Verhalten dieselben Maßstäbe anlegen, nach denen wir andere journalistisch und kritisch beurteilen. Gleichzeitig haben wir als ein gemeinnütziges Projekt größtmögliche Maßstäbe an Transparenz zu erfüllen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.
Deshalb: Wir unterrichten über alle eingehenden Zuwendungen und Spenden auf unserer Webseite. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zeitnah.
Auf dieser Grundlage gelten folgende Regeln:
1. Alle Spenden und Zuwendungen über einem Prozent des Jahresumsatzes der CORRECTIV gGmbH werden grundsätzlich öffentlich gemacht. Alle Zuwendungen von staatlichen oder staatlich kontrollierten Stellen werden unabhängig von der Höhe immer veröffentlicht mit Benennung der zuweisenden Stelle
Private Einzelspenden
2. In begründeten Einzelfällen können Spenden und Zuwendungen von institutionellen Geldgeberinnen und Geldgebern von über einem Prozent Jahresumsatz unveröffentlicht bleiben. In diesem Fall werden sie dem Aufsichtsrat vorgelegt, der prüft, ob die Gründe für eine Nichtveröffentlichung nachvollziehbar sind. Versagt der Aufsichtsrat die Zustimmung, müssen die Spenden oder Zuwendungen veröffentlicht oder abgelehnt werden.
Eine Nichtveröffentlichung von Zuwendungen staatlicher Stellen oder staatliche kontrollierter Stellen ist nicht möglich.
Private Einzelspender
3. Alle Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen über 1.000 Euro werden mit Namen und Höhe des Betrags in Form einer Spendenliste regelmäßig an den Aufsichtsrat zur Genehmigung übergeben. Dieser kontrolliert die Vielfalt und Höhen der Einzelspenden. Alle eingegangenen Beträge werden in Summe quartalsweise veröffentlicht. Mit Zustimmung einer Spenderin oder eines Spenders können zusätzlich auch die Namen privater Personen veröffentlicht werden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
4. Wir behalten uns vor, Spenden und Zuwendungen von Geldgeberinnen und Geldgeber abzulehnen, deren ethische Grundsätze wir nicht teilen.
5. Geldgeberinnen und Geldgeber haben keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte, Recherchen oder jedwede andere Entscheidungen der CORRECTIV-Redaktionen und ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
6. Wir legen mögliche Interessenkonflikte zwischen Geldgeberinnen und Geldgebern und der Arbeit von CORRECTIV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern oder der CORRECTIV-Redaktion offen. Stellen wir Interessenkonflikte fest, können einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Recherchen zu einem konkreten Projekt ausgeschlossen werden. Auch ganze Recherchen von der CORRECTIV-Redaktion können abgebrochen werden. Tritt dieser Fall ein, legen wir es offen.