Faktencheck

Missverständliche Briefe: Deutsche Bank und Postbank sanktionieren nicht alle russischen Kunden

Mehrere Twitter-Nutzerinnen und Nutzer behaupten anhand unterschiedlicher Briefe, die Deutsche Bank und die Postbank sanktionierten all ihre russischen Kunden in Deutschland, wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis vorlegen könnten. Die Briefe sind echt, doch sie betreffen nicht alle Russinnen und Russen.

von Faktencheck-Redaktion

Symbolbild Person am Geldautomaten
Person an einem Geldautomaten (Symbolbild: mrganso / Pixabay)
Behauptung
Die Deutsche Bank und die Postbank sanktionierten aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges all ihre russischen Kundinnen und Kunden in Deutschland, wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
Bewertung
Fehlender Kontext
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Fehlender Kontext. Die kursierenden Briefe, in dem die Deutsche Bank und die Postbank Sanktionen ankündigen, sind zwar echt. Laut den Banken und der Sanktionsrichtlinie betreffen die Einschränkungen aber nicht alle Russen ohne EU-Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, sondern nur bestimmte Kunden und Kundinnen.

Auf Twitter wird anhand von Schreiben der Deutschen Bank und der Postbank behauptet, die Banken sanktionierten aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges alle russischen Kundinnen und Kunden in Deutschland. Die Schreiben, die am 4. März an russische Kundinnen und Kunden geschickt wurden, sind echt, wie uns ein Sprecher der Deutschen Bank auf Anfrage bestätigte. Da die Postbank ebenfalls zum Konzern der Deutschen Bank gehört, konnte uns der Sprecher für beide Banken Auskunft geben.

In den Briefen werden Sanktionen der Europäischen Union aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs und deren Einfluss auf den Privatkundenbereich angekündigt. „Hiervon kann unter Umständen auch Ihre Kundenverbindung in unserem Hause betroffen sein, so dass Ihnen gegebenenfalls nicht alle Leistungen der bei uns geführten Produkte in gewohntem Umfang zur Verfügung stehen“, schreiben die Banken. 

Bankschreiben der Deutschen Bank
Auszug aus dem Schreiben der Deutschen Bank (Quelle: Twitter; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Von den Sanktionen sind nicht alle russischen Kunden betroffen 

Nach Angabe des Sprechers geht es bei Einschränkungen nicht um allgemeine Kontosperrungen, sondern lediglich um Guthabensgrenzen. Wer davon betroffen ist, lässt sich in einer Verordnung des EU-Rates vom 25. Februar nachlesen: 

Es ist verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entgegenzunehmen, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung pro Kreditinstitut 100.000 EUR übersteigt.

Demnach werden Geldflüsse auf Konten blockiert, die ein Guthaben über 100.000 Euro aufweisen. Um andere Konten geht es nicht.

Der Sprecher sagte zudem, dass etwaige Kontobeschränkungen durch eine Kontaktaufnahme aufgehoben werden können – beispielsweise durch das Einreichen eines Nachweises über einen gültigen EU-Aufenthaltstitel oder eine EU-Staatsbürgerschaft.

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Amtsblätter der Europäischen Union, 25. Februar 2022: Link

Einen Überblick mit allen Faktenchecks von uns zum Russland-Ukraine-Krieg finden Sie hier.

Redigatur: Viktor Marinov, Tania Röttger