Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen

„Öffentliche Kliniken sind in der Pflicht“

Eine CORRECTIV.Lokal-Recherche zeigte Anfang März, dass in Deutschland nur wenige öffentliche Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die frauenpolitischen Sprecherinnen der Grünen, FDP, SPD, Linken und Union im Bundestag fordern nun eine bessere Versorgung.

von Miriam Lenz

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Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verbietet Schwangerschaftsabbrüche. Illustration: Mohamed Anwar, Belén Ríos Falcón

Rund 100.000 Schwangerschaften wurden allein im Jahr 2020 in Deutschland abgebrochen. Doch es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. Einige frauenpolitische Sprecherinnen im Bundestag fordern deshalb, Kliniken zu Abbrüchen zu verpflichten und die medizinische Ausbildung zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern.

Nicole Bauer, Sprecherin für Frauen und Diversity der FDP im Bundestag, hält die Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen für nicht gesichert. „In meiner Heimat Niederbayern gibt es mittlerweile keinen einzigen Arzt mehr, der solche Eingriffe durchführt.“ Betroffene müssten beispielsweise bis nach München fahren und das in der Regel für mehrere Termine.

Die FDP-Politikerin hält das für nicht tragbar. Um die Versorgung sicherzustellen, sieht Bauer den Staat in der Verantwortung: „Öffentliche Kliniken, zum Beispiel in kommunaler Trägerschaft, sind dann in der Pflicht.“

Öffentliche Kliniken führen selten Abbrüche durch

Dass viele von ihnen bisher jedoch keine Abbrüche durchführen, zeigte Anfang März eine Recherche von CORRECTIV.Lokal gemeinsam mit der Transparenzinitiative FragDenStaat und Lokalmedien. Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern befragte CORRECTIV.Lokal deutschlandweit alle rund 310 öffentlichen Kliniken mit gynäkologischer Abteilung, ob sie Schwangerschaften abbrechen.

Nur knapp 40 Prozent der befragten Kliniken gaben an, Schwangerschaftsabbrüche nach der sogenannten Beratungsregel durchzuführen. Also dann, wenn die Schwangerschaft nicht die Folge einer Vergewaltigung ist oder eine schwere Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren darstellt. Rund 96 Prozent aller Abbrüche in Deutschland werden auf Grundlage der Beratungsregel durchgeführt.

„Versorgungsauftrag der Länder nicht erfüllt“

„Es gibt viel zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche anbieten und dass nicht mal die Kliniken diesen Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung abdecken, ist ein großes Problem“, sagt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen im Bundestag. Öffentliche Kliniken seien in der Verantwortung, die Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen mit sicherzustellen.

Grundsätzlich sieht Schauws die Bundesländer in der Pflicht, etwas an der schlechten Versorgung zu ändern. Denn das Schwangerschaftskonfliktgesetz legt fest, dass die Bundesländer eine ausreichende Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten für einen Schwangerschaftsabbruch sicherstellen müssen. „Ich sehe den Versorgungsauftrag der Länder nicht erfüllt“, sagt Schauws.

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bald erlaubt

Die neue Bundesregierung hat sich bereits kurz nach ihrem Amtsantritt im Dezember 2021 mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Sie plant, den umstrittenen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen, der „Werbung“ für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet. Darunter fällt für Ärztinnen und Ärzte bisher auch, öffentlich über die Methoden und die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

Das Kabinett hat vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung dafür auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Silvia Breher, frauenpolitische Sprecherin der Union im Bundestag, spricht sich zwar gegen eine Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches aus. Zugleich hält sie die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ebenfalls für angespannt: „Auch wir haben mit Sorge wahrgenommen, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zurückgegangen ist.“ Bund und Länder müssten gemeinsam Lösungen erarbeiten, damit Schwangere, die sich für einen Abbruch entschieden hätten, in jeder Region einen Arzt oder eine Ärztin dafür finden könnten.

Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen?

Ulle Schauws von den Grünen geht mit ihren Forderungen darüber hinaus: Sie fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Nur so könne eine bessere Versorgung erreicht werden.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs grundsätzlich eine Straftat. Nur in Ausnahmen werden sie nicht bestraft.

„Schwangerschaftsabbrüche gehören zur gynäkologischen Grundversorgung und haben nichts im Strafgesetzbuch verloren“, sagt auch Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Linke im Bundestag. Sie fordert zudem, dass Kliniken in Zukunft sicherstellen müssten, dass mindestens ein Arzt oder eine Ärztin ihres Hauses bereit sei, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Kommission geplant – Beginn unklar

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind. Denn viele Ärztinnen und Ärzte, die bisher Abbrüche durchgeführt hätten, seien inzwischen im Ruhestand.

Die SPD-Politikerin verweist zudem auf eine von der Ampel-Koalition geplante Kommission, die prüfen solle, ob Schwangerschaftsabbrüche generell auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden könnten als im Strafgesetzbuch. Gegenwärtig steht der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch unter „Straftaten gegen das Leben“ in einer Reihe mit Mord und Totschlag.

Federführend zuständig für diese geplante Kommission ist das Bundesgesundheitsministerium. Dieses teilte auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal mit, dass noch nicht feststehe, wann diese Kommission eingesetzt werde. Zu möglichen Mitgliedern und dem geplanten Vorgehen der Kommission gab das Ministerium keine Auskunft.

Der frauenpolitische Sprecher der AfD hat sich als einziger nicht auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal zum Thema geäußert.

Auf einer Themenseite fasst CORRECTIV.Lokal sämtliche Recherchen zu Schwangerschaftsabbrüchen zusammen. Darin enthalten ist auch eine Datenbank, in der erstmals gezeigt wird, welche öffentlichen Kliniken in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

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