Nein, es gibt kein Bürgergeld von 750 Euro als Inflationsausgleich
Ein Tiktok-Account behauptet, ab Oktober könne man Bürgergeld in Höhe von 750 Euro als Inflationsausgleich beantragen. Das ist frei erfunden. Der Nutzer hinter dem Account hat in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet.
Der Tiktok-Nutzer Fettbär bezeichnet sich als Satiriker, verbreitet aber immer wieder Falschbehauptungen, beispielsweise über Flüchtlinge oder Sozialleistungen. Die Motivation dahinter: Reichweite generieren und Geld verdienen. Das erklärte der Mann hinter dem Account selbst in einem Podcast: „Ich wäre blöd, wenn ich die Dummheit der anderen nicht ausnutze […] warum soll ich es denn nicht ausnutzen, wenn es Reichweite gibt, Follower und damit Geld verdient werden kann?“ So schilderte er sein Geschäftsmodell im Podcast „Fettbär und Büffelhüfte – Gemischtwarenladen“ in Staffel 3, Folge 9 (ab Minute 9).
Am 22. Juli 2023 teilte der Account ein Video (Datei zum Download), in dem es heißt, die Bundesregierung zahle als Inflationsausgleich ab Oktober für drei Monate ein Bürgergeld von 750 Euro. Das Budget sei aber begrenzt. Man solle sich beeilen, „da einige sicher leer ausgehen werden“, sagt die Stimme im Video. Im Clip ist auch ein Formular zu sehen, das verschiedene Details wie Name und Geburtsort abfragt. Offenbar soll es sich um den angeblichen Antrag handeln.
Das Video wurde über 600.000 Mal auf Tiktok angezeigt. Viele Nutzerinnen und Nutzer verstehen den Beitrag offenbar nicht als Satire. So heißt es in den Kommentaren etwa „Ich bin in Elternzeit und darf sehen, wie ich klar komme…“ oder „Wow und was ist mit dem arbeitenden Volk??“. Die Behauptung ist jedoch frei erfunden.
Inflationsausgleich in Höhe von 750 Euro als Bürgergeld gibt es nicht
Einen Inflationsausgleich, wie er im Video beschrieben wird, gibt es nicht. Es handelt sich um eine Falschmeldung, wie uns Olga Schwalbe, Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit, auf Nachfrage in einer E-Mail bestätigte.
Tatsächlich gibt es eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie der Bundesregierung. Die Details sind aber völlig anders: Bei zusätzlichen Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten sind bis zu 3.000 Euro von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit. Davon können unter bestimmten Bedingungen auch Personen profitieren, die zwar arbeiten, damit aber ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und deswegen Bürgergeld bekommen. Denn diese Prämie würde auch beim Empfang von Bürgergeld nicht als Einnahme berücksichtigt und damit nicht angerechnet, so Schwalbe. Das Angebot ist vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
All das ist eine völlig andere Regelung, als im Tiktok-Video beschrieben. Schwalbe schreibt außerdem, dass auch das Dokument aus dem Fettbär-Video keinen Bezug zu diesem Inflationsausgleich erkennen lasse.
Redigatur: Gabriele Scherndl, Viktor Marinov