Pünktlich zur Vorweihnachtszeit verbreitet sich im Netz die Behauptung, Bürgergeld-Beziehende würden 150 Euro Weihnachtsgeld bekommen. Doch das ist falsch, eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schrieb uns auf Anfrage: „Weihnachtsbeihilfen sind weder im Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch noch in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen“.

Das Bürgergeld soll ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ sichern und steht Menschen zu, die ein zu geringes Einkommen haben, erklärt das BMAS auf seiner Webseite. Es ersetzt damit seit 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II. Laut der Bundesagentur für Arbeit kann jede Person das Bürgergeld beantragen, die mindestens 15 Jahre alt ist, noch nicht im Rentenalter ist, in Deutschland wohnt, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann oder hilfsbedürftig ist, weil sie zu wenig verdient. Auch wer in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer hilfsbedürftigen Person lebt, kann Bürgergeld beantragen.
Was die Grundlage der aktuell kursierenden Falschbehauptung sein soll, ist unklar. Möglicherweise geht sie auf eine Aktion des Vereins Sanktionfrei e.V. zurück. Der ruft seit vier Jahren Menschen zu Spenden auf, um 150 Euro an Menschen zu verschenken, die Bürgergeld beziehen. Zu seiner Aktion schreibt der Verein: „Geschenke für die Kleinen, ein leckeres Weihnachtsessen oder einfach nur der Fahrschein zu den Verwandten sind Mehrkosten, die mit Bürgergeld nicht zu stemmen sind. Bis 2005 wurde noch ein symbolischer Weihnachtsbonus zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt, doch seit Hartz IV ist damit Schluss.“
Das deckt sich mit den Angaben des BMAS. Wie uns die Sprecherin telefonisch sagte, handelt es sich bei den Regelsätzen des Bürgergeldes um Pauschalbeträge. Das heißt, sie sind jeden Monat gleich hoch. Ihre Höhe wird anhand des Einkommens der unteren 20 Prozent der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berechnet.
In einem Artikel des Merkur heißt es, die Stadt Burghausen zahle eine Weihnachtsbeihilfe. Das ist richtig, allerdings können die nicht nur Menschen beantragen, die Bürgergeld erhalten. Auf der Webseite der Stadt werden etwa auch Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld empfangen, genannt.
Wer als Aufstocker von seinem Arbeitgeber Weihnachtsgeld erhält, bekommt weniger Bürgergeld
Wer Bürgergeld bekommt, ist nicht unbedingt arbeitslos. Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht reicht, um ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Bedarfsgemeinschaft zu decken, können ihr Gehalt mit dem Bürgergeld „aufstocken“.
Sie können ein Weihnachtsgeld durch ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin ausgezahlt bekommen.
Eine solche einmalige Zahlung vermindert jedoch ihren Bürgergeldanspruch. Dazu schreibt uns die Sprecherin des BMAS: „Sie haben im Monat der Zahlung von Weihnachtsgeld mehr eigene Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung, entsprechend ist der nicht aus eigenen Mitteln gedeckte Teilbetrag geringer und die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII zu vermindern.“
Die Behauptung in Sozialen Netzwerken ist also doppelt falsch: Zum einen bekommen Bürgergeld-Beziehende kein Weihnachtsgeld durch den Staat ausgezahlt und zum anderen vermindert sich ihr Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie als Aufstocker ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erhalten.
Redigatur: Gabriele Scherndl, Paulina Thom
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