Veranstaltung

Behörden zur Auskunft zwingen: Auf geht’s 2015 – #FragAmFreitag

von Benedict Wermter

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Informationsveranstaltungen in Hamburg, Düsseldorf und Nürnberg, ein Rap, ein Hashtag auf Twitter und ganz viel Informationsfreiheit: Wir wollen, dass deutsche Behörden 2015 transparenter werden. Und Sie können mitmachen.

Im vergangenen Jahr haben Bürger und Journalisten viele spannende IFG Anfragen gestellt, zum Beispiel zu Lobbyismus, Geheimdiensten, Snowden oder das #Zensurheberrecht. Unser Kooperationspartner fragdenstaat.de hat die interessantesten Anfragen der vergangenen zwölf Monate noch einmal zusammengetragen.

2015 wollen wir noch mehr von solchen Anfragen sehen. Informationsfreiheit ist Bürgerrecht. Jeder hat Anspruch auf Informationen, für die wir alle mit unserem Steuergeld bezahlt haben. Der Staat vertritt unsere Interessen – und ist uns deshalb auch Auskunft schuldig. Im Dezember haben wir erstmals zwei Workshops in Berlin veranstaltet, in denen wir Ihnen die Grundlagen Ihrer Auskunftsrechte vermittelt haben. Beide Veranstaltungen waren ausgebucht. Das hat uns sehr gefreut. Jetzt kommen wir auch in andere Städte. Die ersten drei Veranstaltungen stehen fest: in Hamburg am 26. Januar, Düsseldorf am 2. Februar und Nürnberg am 16. Februar. Nähere Informationen zu den Termine geben wir hier bald bekannt.

#FragAmFreitag
Wir wollen die Informationsfreiheit auch im Netz bekannter machen. Jeden Freitag stellen wir Auskunftsanfragen an Behörden. Dafür nutzen wir das Twitter-Hashtag #FragamFreitag. Machen Sie mit und fragen Sie gemeinsam mit unseren Reportern unter #FragAmFreitag Behörden und andere öffentliche Einrichtungen jeden Freitag nach Informationen. Haben Sie eine Frage zur Informationsfreiheit oder eine spannende Anekdote? Unter #FragAmFreitag diskutieren wir jede Woche zum Thema.

Noch immer halten Behörden Bürger hin oder weisen ihre berechtigten Anfragen ab. Die Haltung der Behörden scheint sich seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Jahr 2006 nur wenig geändert zu haben. Oft wird hingehalten, weitergeleitet oder abgewiesen, wenn es eng wird. Wenn Behörden antworten, dann geben sie oft nur minimal Auskunft. Der Tagesspiegel hat das vor wenigen Tagen noch einmal wunderbar zusammengefasst.

Vor einiger Zeit hat sich Volker Steude aus Bochum an uns gewandt mit einem Beispiel, wie unnötig manche Verwaltungen noch immer Mauern bei den Auskunftsrechten.

Probleme mit der Stadt Bochum
Steude, Ratsmitglied der Stadt Bochum, wollte per IFG-Anfrage von der Bochumer Verkehrsgesellschaft wissen, wie viele Fahrgäste täglich von der Innenstadt zum Ruhrpark befördert werden. Grund für die Anfrage: Steude will eine Verbesserung des ÖPNV zum Ruhrpark vorschlagen. Eine einfache Frage, die schnell von der zuständigen Stelle hätte beantwortet werden können.

Die Verkehrsgesellschaft antwortete jedoch, dass die Daten nicht direkt herausgegeben würden. Stattdessen würden die Daten an die Stadt weitergegeben, die dann Auskunft erteilt. Nach einer Woche heißt es seitens der Stadt: Der Mann soll seine Anfrage als Ratsmitglied an die Oberbürgermeisterin richten. Eine Antwort hätte Volker Steude dann vier Monate später erhalten – bei der nächsten Ratssitzung.

Die Pressesprecherin der Verkehrsgesellschaft sagt gegenüber CORRECTIV, die Anbindung des Ruhrparks an die Innenstadt sei Sache der Stadt Bochum. Sie frage sich, was der Mann denn damit wolle und sagt, die Daten seien Firmeninterna. Der Leiter des Presseamts der Stadt Bochum rudert zurück und gibt die Unsicherheit der Stadt im Umgang mit dem IFG zu: „Wir üben noch“ — man wolle aber helfen.

Steude blieb hartnäckig und zitierte die rechtlichen IFG Grundlagen im Mailverkehr. Er hat am Ende Auskunft erhalten – auch weil er selbst den Vorgang öffentlich gemacht hat. Wie man am sinnvollsten gegenüber Behörden argumentiert, steht in unserem E-Book.

Anfragen leicht gemacht
Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist einfach und schnell formuliert: Sie können Ihre Frage formlos einreichen, sollten dies aber schriftlich tun. Sie sollten vorab so genau wie möglich herausfinden, welche Behörde Informationen zu Ihrer Frage haben könnte. Dann sollten sie die benötigte Information so knapp und klar wie möglich beschreiben, sodass Ihnen die Behörde nicht ausweichen kann. Bestimmte Dokumente erhalten Sie am einfachsten, wenn Sie die genaue Bezeichnung des Dokumentes wissen. Ihre Anfrage müssen sie nicht begründen.

Jeder Bürger kann Auskünfte bei den zuständigen Behördenstellen einfordern und muss „ohne schuldhaftes Zögern“ Antwort bekommen. Wütende Anrufe mit Unterlassungsaufforderungen, wie auch der Bochumer Volker Steude sie erhielt, kann man ignorieren.

Bei unserem Kooperationspartner fragdenstaat.de können sie ganz einfach und automatisiert IFG-Anfragen stellen. Im Dezember haben die Kollegen alle noch fehlenden Bundesländer und Gemeinden ergänzt. Jetzt können Sie überall, wo Informationsfreiheit herrscht, bequem ihre Anfragen stellen.

Wir freuen uns über Ihre Erfahrungen mit der Informationsfreiheit, schreiben Sie uns einfach an info [at]CORRECTIV[punkt] org.

Übrigens: Unser CORRECTIV-Datenjournalist Stefan Wehrmeyer – der auch Gründer von fragdenstaat.de ist – hat beim #31c3, dem jährlichen Kongress des Chaos Computer Clubs, einen Vortrag zum Informationsfreiheitsgesetz gehalten – und dabei ganz am Ende auch gerappt. Hier geht’s zum Video.