In eigener Sache

Bundeszentrale für politische Bildung fördert CORRECTIV

von David Schraven

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Wir haben eine Förderung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erhalten. Das freut uns sehr. Die bpb fördert uns nun über 24 Monate mit insgesamt rund 83.000 Euro. Für das Geld organisieren wir eine bundesweite Tour, um gemeinsam mit Lokalzeitungen jeden interessierten Menschen über seine Auskunftsrechte aufzuklären.

Die ersten Probeveranstaltungen haben wir im Berlin, Hamburg und Düsseldorf durchgeführt. Jetzt wollen wir mindestens 50 Veranstaltungen umsetzen.

Wenn eine Redaktion an dem Programm teilnehmen will, kann sie sich einfach melden. Wir kümmern uns: auskunftsrecht@correctiv.org

Wir glauben, dass der Zugang zu Originalinformationen für Bürger immer wichtiger wird. Es geht nicht nur um die abstrakte Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, häufig betreffen solche Informationen auch das ganz alltägliche, individuelle Leben. Wie ist der Personalschlüssel in den Kindergärten meines Stadtviertels? Wie vergiftet ist der Bach drei Straßen weiter und ist er sauberer als die Pegnitz? Wie viel Geld hat der neueste Ausbau meines Instituts an der Universität gekostet? Solche Dinge wissen zu dürfen, ist Bürgerrecht.

Zur Auskunft verpflichtet sind vor allem Bundesbehörden. In vielen Bundesländern gibt es zudem eigene Informationsfreiheitsgesetze. In Bayern gibt es dieses Gesetz leider nicht. Es gibt jedoch in mehr als 60 Kommunen Informationsfreiheitssatzungen, so auch in Nürnberg. Sie können also Ministerien wie das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundeskanzleramt aber auch ihre lokale Bezirksverwaltung um Informationen bitten.

Ihre Auskunftsrechte gehen jedoch weit darüber hinaus. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel manche Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser oder Theater die unter öffentlicher Kontrolle stehen.

Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben. Es geht im Kern nämlich darum, ob von einer Institution eine hoheitliche Funktion ausgeübt wird, ob sie also vom Sinn und Zweck her als Behörde zu definieren ist. Ein Beispiel ist der TÜV, der zwar eine private Institution ist, aber im Auftrag des Staates handelt. Damit ist der Bereich des TÜV, der als Aufgabe des Staates angesehen werden kann, auskunftspflichtig.

Grundsätzlich können Sie alles beantragen. Jedes Dokument, das zu den genannten Bereichen gehört, fällt unter diese Auskunftspflicht. Denken Sie dabei gerne um die Ecke, denn eine Information kann viele verschiedene Formen haben: ein Gutachten, eine Datenbank, ein Ordner mit Dokumenten oder eine E-Mail. Oft liegt die Information auch in verschiedenen Behörden. Es reicht, wenn jemand in der Behörde eine Kopie oder einen Durchschlag des Dokumentes besitzt – dann muss er Ihnen diese Information herausgeben.