Faktencheck

„Dosenverbot“ ist eigentlich ein Verbot von Bisphenol A in Verpackungen

Hunderte Beiträge im Netz erwecken den Eindruck, die EU werde Dosen ab 2025 verbieten. Der EU-Vorschlag schränkt aber lediglich bestimmte Lebensmittel-Verpackungen ein: Ab 2025 sollen Dosen mit dem Stoff Bisphenol A schrittweise verschwinden, aber nicht alle Dosen.

von Sarah Thust

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Der Stoff Bisphenol A soll laut EU-Vorschlag aus gesundheitlichen Gründen in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden – er wird auch bei der Produktion von Dosen eingesetzt (Quelle: fotoblend / Pixabay)
Behauptung
Ab 2025 komme in Deutschland für alle Supermärkte ein Dosenverbot.
Bewertung
Größtenteils falsch
Über diese Bewertung
Größtenteils falsch. Laut einem Vorschlag der EU soll der Stoff Bisphenol A, den manche Hersteller für Verpackungen nutzen, ab 2025 schrittweise verboten werden, er könne gesundheitsschädlich sein. Herstellern soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden und es soll Ausnahmen geben.

In deutschen Medien war im September 2024 öfter von einem „Dosenverbot“ in der EU die Rede. Währenddessen verbreiteten einige Nutzerinnen und Nutzer in Sozialen Netzwerken ein Bild mit der Überschrift „Dosenverbot in Deutschland kommt für alle Supermärkte“.

Es erweckt den Eindruck, dass Konserven- oder Getränkedosen ab 2025 allgemein verboten werden. Das zeigen Kommentare wie diese auf Facebook: „Na dann wieder einkochen in Weckgläser, sofern man diese überhaupt noch bekommt“, schreibt eine Nutzerin. Eine andere kommentiert, die EU solle man „für alle Zeit verbieten“.

In dem Artikel, dessen Titel gezeigt wird, wird aber klar, dass es dabei nicht um alle Dosen geht. Das Foto der Überschrift kursierte dennoch wochenlang auf Tiktok, Facebook, Telegram und X – oft ohne Link zum vollständigen Text. 

Irreführende Überschrift auf Tiktok: Dosenverbot kommt für alle Supermärkte in Deutschland
In Sozialen Netzwerken wird im September 2024 eine Überschrift verbreitet. Die stimmt so aber nicht. (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Hersteller bekommen eine Übergangsfrist, um Verpackungen ohne Bisphenol zu entwickeln

Auf Google findet sich der Text zur Überschrift, veröffentlicht vom Blog Karlsruhe-Insider. Im vierten Absatz steht, dass das „Dosenverbot“ nicht für alle Dosen gelte.

Eine eigene Recherche bestätigt: Die Überschrift allein ist irreführend. In den Artikeln geht es nicht um ein Verbot aller Dosen, wie manche annehmen, sondern um ein Verbot von Bisphenol A. Es konnte bisher bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt werden. Das Verbot stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, wonach Bisphenol A schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem haben könnte. 

Im Juni 2024 hatten die EU-Mitgliedsstaaten für ein Verbot des Stoffes in Lebensmittel-Verpackungen gestimmt. Hersteller sollen demnach eine Übergangsfrist von 18 bis 36 Monaten bekommen, um Bisphenol-freie Alternativen zu entwickeln. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission gelten begrenzte Ausnahmen, wenn keine sicheren Alternativen verfügbar sind und Übergangsfristen, wenn sie kein Risiko für Verbraucher darstellen. Dadurch könne sich die Industrie anpassen und mögliche Störungen der Lebensmittelkette würden vermieden.

Bevor der Vorschlag Ende 2024 wirksam werden kann, wird er noch im Europäischen Parlament und im Rat geprüft. 

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Screenshot von Karlsruhe-Insider in Falschbehauptungen verbreitet wird: Im Mai 2024 machte die Behauptung die Runde, Österreich verhänge wegen eines neuen Virus Sperrzonen – das war falsch. In dem damaligen Fall – anders als beim angeblichen Dosenverbot – verbreitete allerdings auch der Karlsruhe-Insider selbst die falsche Information.

Korrektur, 7. Oktober 2024: Wir haben Bisphenol A zuvor fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. Richtig ist: Es wird bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt.

Update, 14. Oktober 2024: Wir haben ergänzt, dass Ausnahmen laut Pressemitteilung der EU-Kommission gelten, wenn keine sicheren Alternativen zu Bisphenol A verfügbar sind.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl