Auskunftsrechte

Über Journalismus und Gerichte

Wir veröffentlichen heute etwas, das wir eigentlich schon gestern veröffentlichen wollten. Einen zentralen Teil unseres Textes „Abkassiert beim Zahnarzt?“. Warum erst heute? Der Grund ist die Vorsicht vor einer „einstweiligen Verfügung“. Solche gerichtlichen Anordnungen bereiten investigativ recherchierenden Journalisten immer wieder Probleme. Das Problem möchte ich Euch an einem konkreten Fall beschreiben.

von Daniel Drepper

© Metal Ceramic Fixed Brigde Prosthesis von Partha S. Sahana, lizensiert unter CC BY SA 2.0

Hohe Rechnungen, teure Zusatzleistungen und kaum transparente Preisvergleiche. Das sind einige der wichtigsten Punkte, die unser Autor Hannes Vogel deutschen Zahnärzten vorwirft. Seit der rot-grünen Gesundheitsrefom 2005 rechnen Zahnärzte vermehrt Privatleistungen ab, direkt mit den Bürgern. In diesem Bereich, hat Hannes recherchiert, gibt es strukturelle Probleme. Die Recherche zum Thema „Abkassiert beim Zahnarzt?“ lief gestern Mittag – noch gekürzt – als Text bei uns. Und ein paar Stunden später, am Abend, als Dokumentation bei ZDFzoom.

Hannes hatte einen Zahnarzt recherchiert, der anderen Kollegen das Abkassieren beibringt. Ein Fall, der das Problem perfekt illustriert. Der Fall von Dr. Hartmut Sauer. Für den Text gestern haben wir Hartmut Sauer komplett gestrichen. Jetzt, nachträglich, veröffentlichen wir die fünf Absätze über ihn. Und im Anschluss erkläre ich Euch, warum wir das nicht schon gestern getan haben.


Manche Zahnärzte nehmen ihre Verantwortung nicht ganz so ernst. Einige trainieren das Abkassieren sogar. Hartmut Sauer hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Der Zahnarzt aus Süddeutschland bringt seinen Kollegen mit Videoseminaren bei, wie man Patienten möglichst teure Behandlungen aufschwatzt – mit einer „genial einfachen Gesprächstechnik“. Seine rund 300 Euro teure DVD verkauft er im Internet, natürlich diskret. Und nur an Zahnärzte.

„Man muss grundsätzlich mit dem höchsten Preis beginnen, mit der teuersten Alternative, rät Hartmut Sauer in seinen Videos. Stolz verrät er den todsicheren Trick, der Patienten von Zuzahlungen überzeugt. „Das machen sie mit einer Zauberfrage: ‚Möchten Sie das, was die Kasse bezahlt, oder das, was am besten für ihre Zähne ist?‘ „ Mit dem Patienten zu reden lohnt sich eigentlich nicht, findet Sauer: „Warum wollen sie ihre Zeit vergeuden, ein langes Beratungsgespräch führen, wenn es der Patient sowieso wieder fast komplett vergisst?“

Der Zahnarzt weiß ohnehin schon, was das Beste ist: „Fragen Sie Ihren Patienten einfach, wenn er weniger bezahlen möchte: ‚Auf was möchten Sie verzichten?‘ Und in den meisten Fällen wird er dann natürlich sagen: ‚Auf nichts‘. Dann haben Sie ihn wieder da, wo er sein soll“. Erfolgreiche Zahnärzte sind für Hartmut Sauer Vertreter. Sie lassen niemals locker: „Was machen Sie, wenn ein Patient Nein sagt? Der größte Fehler wäre, dieses Nein einfach hinzunehmen. Denn meistens ist ein Nein kein Nein, der Patient hat einfach nicht genug Informationen, um ‚Ja‘ zu sagen.“

Auf seiner Homepage präsentiert Hartmut Sauer Lob praktizierender Kollegen. Da heißt es zum Beispiel: „Wer Umsätze generieren will, ist hier gut bedient“. Oder: „Die DVDs helfen bei einigen unrunden Stellen im Verkauf“. Fazit: „Wirklich ein Gewinn“. Auf Anfrage schreibt Hartmut Sauer, seine Aussagen würden nur selektiv betrachtet. „Die ganze von mir empfohlene Gesprächsführung lässt dem Patienten zu jedem Zeitpunkt die freie Wahl und übt keinerlei Druck auf ihn aus.“ Nach der Journalistenanfrage schaltet er eine seiner Webseiten ab. Seine zweite Webseite, auf der er generell Marketing für Zahnärzte anbietet, ist unter zahnarzterfolg.de noch immer im Netz zu finden.

Die offiziellen Zahnärztevertreter distanzieren sich von Hartmut Sauer: „Es ist unsere grundsätzliche Position, dass solche Dinge letztendlich als Marketingmaßnahmen nicht von den zahnärztlichen Organisationen veranlasst noch befürwortet sind“, sagt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Für die Zahnärzteschaft ist Sauer dennoch kein Unbekannter: Laut eigenen Angaben hat er jahrelang als Referent auf Seminaren der bayrischen Landeszahnärztekammer gearbeitet.


Eine tolle Passage. Sauber recherchiert. Und rechtlich einwandfrei. Hartmut Sauer wirbt für sich im Netz und hat lange auch eine eigene Webseite für das Marketing seiner Methoden betrieben. Also können wir auch seinen Namen, seine Webseite, seine Praktiken veröffentlichen.

Das Problem: Auch wenn sich etwas als rechtlich völlig saubere Veröffentlichung herausstellt, können Betroffene mit einstweiligen Verfügungen (auch: einstweilige Anordnungen oder vorläufiger Rechtschutz) kurzfristig die Veröffentlichung untersagen. Das Gericht hört dabei nur eine Seite an, die des Klägers, und entscheidet bereits vor einem Hauptsacheverfahren darüber, ob etwas gezeigt werden darf. Versichert der Kläger an Eides statt, dass die Veröffentlichung nicht rechtmäßig ist, wird dem Medium häufig eine Veröffentlichung untersagt.

Sobald ein Medium diese Verfügung zugestellt bekommt, ist sie gültig. Es soll deshalb schon Medien gegeben haben, die ihre Fax-Geräte ausstellen, die Briefkästen zukleben und die Türen nicht mehr öffnen, wenn sie kurz vor der Veröffentlichung einer großen Story stehen.

Schützen kann man sich gegen solche Verfügungen nur, wenn man auf Verdacht bei Gericht eine sogenannte Schutzschrift einreicht. Dort erklärt man ausführlich, warum man die Passage aus seiner Sicht veröffentlichen darf. Wenn das Gericht das auch so sieht, ist man vor einer einstweiligen Verfügung geschützt.

In der Praxis ist das jedoch so gut wie unmöglich. Das Presserecht erlaubt Klägern in Deutschland, sich völlig frei ein Gericht ihrer Wahl auszusuchen. Und wenn bei einem Gericht schon eine Schutzschrift hinterlegt ist, ziehe ich als Kläger einfach zum nächsten Gericht. Bis ich eines finde, bei dem der Journalist keine Schutzschrift hinterlegt hat. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.

Theoretisch müsste ich als Journalist also bei jedem Gericht in Deutschland eine Schutzschrift hinterlegen lassen. Das wäre jedoch unglaublich aufwändig und teuer. Einige Juristen sowie die Journalistenvereinigung netzwerk recherche fordern deshalb die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands – zu Recht.

Deshalb haben wir gestern auf die Veröffentlichung der Passage verzichtet. Und deshalb legen wir die Passage jetzt nach.


Update

Update, wegen Nachfragen zur Alternative zum „fliegenden Gerichtsstand“. 

Mein Kollege David Schraven hatte damals als Vorstand des netzwerk recherche gefordert, dass einstweilige Verfügungen nicht mehr an allen Gerichten Deutschlands eingereicht werden können, sondern nur noch an zwei Gerichten – dem Sitz des Klägers und dem Sitz des Mediums. Zudem müssten Medien bei einstweiligen Verfügungen eine faire Chance haben, sich zur Wehr zu setzen. Das ist wichtig, weil Kläger sonst einfach weiterziehen. Natürlich kann eine einstweilige Verfügung im Anschluss angefochten und wieder aufgehoben werden, aber vor allem bei Fernsehsendern und Magazinen ist das durch die langfristige Planung extrem teuer und aufwändig.

Über Twitter hat uns noch die Idee erreicht, eindeutigen Missbrauch solcher Verfügungen mit einem Strafgeld zu belegen. Zudem bekommen wir den Hinweis, dass offenbar ab 2016 ein zentrales Register für Schutzschriften aufgebaut wird, damit Medien die Chance haben, sich gegen potentielle Verfügungen zentral wehren zu können.