Liebe Leserinnen und Leser,
wir von CORRECTIV haben heute einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Warum? Wir wollen wissen, ob die Behörde tatsächlich ihr neues Gutachten über die AfD fertiggestellt hat und was drin steht. Mehr dazu im Thema des Tages.
Außerdem im Spotlight: Wie teuer ist das Leben in Deutschland wirklich, und warum kann man das am Preis für einen Döner gut ablesen? Darum geht es in der Rubrik „Endlich verständlich“.
Ich danke Ihnen für die rund 80 E-Mails, die Sie mir seit Freitag geschrieben haben, Thema: Brauchen wir die FDP noch? Eine Zusammenfassung Ihrer Antworten lesen Sie in den nächsten Tagen in der „Werkbank“. Schicken Sie mir heute gern wieder Ihre Vorschläge für die „Leserfrage der Woche“: anette.dowideit@correctiv.org
Thema des Tages: CORRECTIV vs Verfassungsschutz
Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste
Faktencheck: Nein, CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz kündigte keine Wehrpflicht für Rentner an
Vor einer knappen Woche war es hier schon mal Thema des Tages: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll vor Kurzem ein neues Gutachten über die AfD fertiggestellt haben, es aber erstmal nicht veröffentlichen wollen. Wir haben deshalb heute einen Eilantrag gegen die Behörde gestellt.
Warum der Antrag?
Im Gutachten hat die Behörde vermutlich all die ihr verfügbaren Informationen darüber zusammengetragen, ob die AfD in ihrer Gesamtheit eine rechtsextremistische Partei ist. Kommt sie zum Ergebnis, dass ja, dürfte dies Einfluss auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei haben.
Bisher aber hält das Bundesamt für Verfassungsschutz die Information zurück, ob das Gutachten überhaupt fertig ist und damit natürlich auch, was drin steht; mit der Begründung, damit den Wahlkampf womöglich zu beeinflussen.
Einige Verfassungsrechtler sagen aber, das Amt sei sogar verpflichtet, gerade jetzt alles zu veröffentlichen, was es über die AfD weiß. Das sehen wir genauso.
Weshalb macht ausgerechnet CORRECTIV das?
Wir berufen uns auf Artikel 5 des Grundgesetzes, die Freiheit der Presse. Und auf das Verfassungsschutzgesetz, das besagt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss grundsätzlich die Öffentlichkeit informieren, wenn es um verfassungsfeindliche Bestrebungen von Parteien geht.
Natürlich hätte auch jedes andere Medienhaus einen solchen Antrag stellen können. Wir haben es jetzt halt einfach gemacht. Wir wollen auf diese Weise klären, worüber die Behörde nun tatsächlich Auskunft geben muss und worüber nicht.
Wer entscheidet darüber?
Das Verwaltungsgericht Köln. Dieses Gericht ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.
Wann könnte eine Entscheidung feststehen?
Hoffentlich in den nächsten Wochen, damit vor der Bundestagswahl Klarheit besteht.
Rebellen erobern Aleppo
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Klaasohm-Fest auf Borkum künftig ohne Schläge
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Wahlen in Irland
Die zwei großen Mitte-Rechts-Parteien liegen vorne. Wann die Stimmzählung endet, ist wegen des komplizierten Systems nicht absehbar.
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Investigativ
Seit fast fünf Jahren ist assistierter Suizid, also Sterbehilfe, in Deutschland erlaubt. Weil die Politik sich nicht einigen kann, fehlt es an gesetzlichen Rahmenbedingungen. Den Preis dafür zahlen Betroffene und Angehörige.
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Vor der Bundestagswahl 2025 verbreitet sich über ein Tiktok-Video die Behauptung, Friedrich Merz habe angekündigt, eine Wehrpflicht für Rentner zu diskutieren. Doch dafür gibt es keinerlei Belege, ein Sprecher dementiert.
CORRECTIV.Faktencheck
Endlich verständlich
Döner für acht Euro? Geht gar nicht! Finden zumindest Parteien wie SPD und Linke. Aber warum ist der Döner überhaupt so teuer geworden? Unsere Jugendredaktion Salon5 schaut sich an, was Inflation bedeutet und was dagegen helfen kann.
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Sicher mit Taxi oder Uber unterwegs sein – für Frauen ist das nicht immer selbstverständlich. Darauf reagieren nun zwei große Anbieter: Uber und Bolt bieten Kundinnen in Paris künftig an, ohne Aufpreis eine Fahrerin bestellen zu können.
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Fundstück
Es ist wieder so weit: Es geht auf Weihnachten zu und vielerorts dudelt der Wham-Klassiker „Last Christmas“ aus den Lautsprechern. Aber wie würde das Lied klingen, hätte es Beethoven geschrieben? Eine Antwort auf diese sehr wichtige Frage gibt es hier.
youtube.com (Video)
Jahrelang steckte der syrische Bürgerkrieg in einer zermürbenden Patt-Situation – nun ist die Lage schlagartig gekippt: Quasi im Handstreich haben die Rebellen die Stadt Aleppo eingenommen. Es ist schwer, Schritt zu halten, die Lage verändert sich ständig. Trotzdem kurz ein Blick zurück: 2011 hatte Syriens Diktator Baschar al Assad zunächst friedliche Proteste blutig niederschlagen lassen.
Das Ergebnis war ein Bürgerkrieg mit bis zu einer halben Million Toten. Vor gut acht Jahren eilte Russland Assad zur Seite und half mit massiven Luftschlägen, die Regimegegner aus Aleppo zu vertreiben. Nun sind die Rebellen zurück, aber die Dynamik hat sich verschoben: Hay’at Tahrir al-Sham heißt die Gruppe, die die Blitz-Offensive führt, kurz HTS, eine Abspaltung von Al Qaida.
Mit dabei ist die Syrische Nationale Armee, die von der Türkei finanziert wird. Dutzende Splittergruppen kämpfen in Aleppo, einige dschihadistisch, andere sozialistisch, und die Mischung zeigt auch, wie international der Krieg in Syrien inzwischen ist: Die Turkistan Brigade etwa besteht fast nur aus Dschihadisten aus Asien: Usbeken, Tatschiken, Chinesischen Uiguren.
Noch ist unklar, wie die Offensive ausgeht. HTS kontrolliert bereits Teile von Syrien: Die Menschenrechtslage dort ist verheerend: Die Gefängnisse sind voll. Es wird gefoltert. Zuletzt strömten deshalb in der Region Idlib Menschen auf die Straße – und demonstrierten für Freiheit und demokratische Reformen.
Tausende Lehrstellen sind in Deutschland unbesetzt. Die Folge: Unterrichtsausfall. Woran das liegt, und wie die einzelnen Bundesländer abschneiden, schlüsselt Zeit Online auf.
zeit.de (€) / tagesspiegel.de
An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Till Eckert, Sebastian Haupt und Elena Schipfer.
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