Was Theologin Margot Käßmann über das „Recht auf das Weihnachtsfest“ sagte
Im Netz kursiert ein Zitat von Margot Käßmann, ehemalige Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche. Es gebe kein Recht auf das Weihnachtsfest, habe sie gesagt. Käßmanns Antwort aus 2020 auf eine Frage zum ersten Weihnachten unter Corona-Bedingungen wird verkürzt wiedergegeben.
Vor Weihnachten wird auf Instagram, Facebook und X ein Zitat der Theologin und ehemaligen Pfarrerin Margot Käßmann verbreitet. „Es gibt kein Recht auf das Weihnachtsfest“, soll sie gesagt haben. Hunderte Nutzerinnen und Nutzer teilten den Beitrag, dutzende hinterließen beleidigende Kommentare darunter.
Das Zitat geistert seit 2020 durch Soziale Netzwerke, allerdings ging über die Jahre relevanter Kontext verloren: Die Suche bei Google nach dem Zitat führt zu einem Artikel und X-Beitrag von Deutschlandfunk, veröffentlicht am 24. November 2020. Käßmanns Aussage fiel demnach auf die Frage nach einem „Recht auf Weihnachten mit der Großfamilie“. Es ging um die Einschränkungen zu Weihnachten im ersten Jahr der Corona-Pandemie.
Käßmann sagte 2020 angesichts der Corona-Pandemie, es gebe kein Recht auf ein Weihnachtsfest in großem Kreis
Im X-Post des Deutschlandfunks wird das Zitat von Käßmann ebenfalls verkürzt wiedergegeben, doch aus dem Artikel ergibt sich die vollständige Aussage. Der Reporter fragte sie im Kontext der Corona-Pandemie, ob die Menschen in Deutschland ein Recht auf ein Weihnachtsfest im Kreis der Großfamilie oder im großen Freundeskreis hätten. Käßmann antwortete: „So ein Recht auf so ein Weihnachtsfest gibt es nicht, und ich denke, dass wir sagen müssen, dass Weihnachten dieses Jahr anders sein wird.“
Käßmann ist ehemalige Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche. CORRECTIV.Faktencheck schrieb sie auf Anfrage: Sie habe die Eingangsfrage des Journalisten mit „Nein“ beantwortet, weil das keine Rechtsfrage sei. „Es ging in dem Interview darum, wie sich Weihnachten unter Corona-Bedingungen feiern lässt. Und ich habe gesagt, das geht auch in abgespeckter Form, gleichzeitig dafür plädiert, dass die Kirchen geöffnet sind.“
Ende November 2020 hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung auf Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Über die Weihnachtsfeiertage sollten sich maximal zehn Personen treffen können, hieß es in einem Beschlussentwurf für erste Beratungen. Das wurde im Verlauf der Gespräche in den Folgewochen für den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme auf „vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre“ geändert.
Redigatur: Sophie Timmermann, Kimberly Nicolaus
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Deutschlandfunk-Interview mit Theologin Margot Käßmann, „Vielleicht ist ein abgespecktes Weihnachtsfest eine Chance“ vom 24. November 2020: Link (archiviert)
- Corona-Regeln im Überblick von der Bundesregierung, Artikel vom 13. Dezember 2020: Link