Wirtschaft

In der Schönheitsfalle: Giftige Kosmetik

Laut CORRECTIV-Recherchen finden Verbraucherinnen und Verbraucher in Drogerien Produkte, die als gesundheitsschädlich gelten. Bereits verbotene Kosmetika wie Haargels, Shampoos und Rasierschaum sind auch weiterhin im Handel erhältlich. Diese Woche will die Europäische Union den Schutz sogar noch weiter aufweichen.

von Annika Joeres , Gesa Steeger

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Viele Produkte sind trotz Verbot weiterhin im Handel. Illustration: Ivo Mayr / CORRECTIV (KI-generiert)

Schon die Verpackung duftet nach Maiglöckchen: Mitte März kauft CORRECTIV für knapp fünf Euro eine Tube Glitzergel der Marke Schwarzkopf in dem Online-Shop Fresh-Store. Das schimmernde Haarprodukt hätte eigentlich seit mehr als vier Jahren nicht mehr auf dem europäischen Markt sein dürfen. Es enthält den Duftstoff Lilial (auch BMHCA genannt), der an die weißen Blümchen erinnert – und unter anderem die Fruchtbarkeit schädigen kann.

EU: Mehr als 4.000 Kosmetik-Produkte wurden vom Markt genommen

Es ist nicht das einzige Produkt, das gegen die europäische Kosmetikverordnung verstößt – und trotzdem noch auf großen Online-Plattformen wie Amazon erhältlich ist – teilweise Jahre nachdem die Inhaltsstoffe bereits verboten waren. In den vergangenen zehn Jahren hat die EU mehr als 4.000 Produkte vom Markt genommen, weil sie gesundheitsschädlich für Verbraucherinnen und Verbraucherinnen waren. Das zeigt eine Auswertung der Daten des Warnportals Safety Gate der Europäischen Union (EU) durch CORRECTIV. Doch viele dieser Produkte bleiben dennoch im Handel, wie diese Recherche zeigt.

Darunter finden sich Kosmetikartikel wie Duschgels oder Körperlotionen, die auch jahrelang nach dem offiziellen Verbot im Umlauf sind – zumindest auf Online-Plattformen. CORRECTIV konnte insgesamt drei dieser Produkte online kaufen – darunter einen Nivea-Rasierschaum, der den Stoff BMHCA enthält – bei dem Online-Riesen Amazon. Ein Amazon-Sprecher schreibt dazu auf Anfrage, der Konzern überprüfe kontinuierlich den Store. Amazon habe den verbotenen Rasierschaum aus dem Angebot entfernt. Zwei weitere Online-Händler äußerten sich nicht auf Anfrage.

Auch die sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS und Hydrochinon, ein vermutlich krebserregender Stoff zur Hautaufhellung, tauchen in den gemeldeten Kosmetikartikeln auf. In Deutschland sind besonders bekannte Marken wie Nivea (Beiersdorf), Schwarzkopf oder Schauma (Henkel) betroffen. Henkel und Beiersdorf betonen, sie hielten sich an die EU-Regeln und hätten die Produkte nach dem Verbot nicht mehr ausgeliefert. Die weltweit verkauften Marken beantworteten hingegen nicht, wie viele neue Produkte sie jährlich auf den Markt bringen und ob sie ihre Kundinnen und Kunden ausreichend informieren, sobald ein Inhaltsstoff als gesundheitsschädlich eingestuft wird.

Der Kosmetikmarkt wächst rasant – selbst für Kinder

Die Zahl der Produkte und potenziell riskanten Inhaltsstoffen wächst unaufhörlich. Jeden Tag bringen Unternehmen 800 neue Kosmetikprodukte auf den europäischen Markt, 600.000 sind zu kaufen. Studien prognostizieren eine rasante Steigerung – das Sortiment an Hautcremes, Wimperntuschen, Peelings, Haarconditionern und unzähligen Antifaltencremes war nie größer. Dazu kommen neue Trends wie Kosmetik für Kinder und selbst Kleinkinder.

Doch viele Inhaltsstoffe sind unzureichend geprüft. Von den fast 2.000 heute verbotenen oder eingeschränkten Substanzen nutzte man viele jahrelang – sie mögen auch jetzt noch in manchen Badezimmerschränken vorhanden sein. Sie stehen im Verdacht, Krebs auszulösen, Gene zu verändern oder die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen. Hinzu kommen zehntausende Stoffe, über die kaum etwas bekannt ist, wie eine frühere CORRECTIV-Recherche belegt.

Schutz für Verbraucher könnte sich weiter verschlechtern

Der Gesundheitsschutz könnte sich sogar verschlechtern. Am 15. April 2026 stimmen aller Voraussicht nach zwei Ausschüsse des EU-Parlaments über den sogenannten „Chemikalien-Omnibus“ für die EU-Kosmetikverordnung ab. Sie regelt Alltagsprodukte wie Seifen, Make-up, Zahnpasta, Cremes und Sonnenschutzmittel. Offiziell soll der Omnibus Bürokratie abbauen – tatsächlich erleichtert er Firmen, längst verbotene Produkte weiterzuverkaufen. So könnten krebserregende oder fruchtbarkeitsschädigende Stoffe nach einem Vorschlag bis zu sechs Jahre nach ihrem Verbot verkauft werden – statt wie bislang 18 Monate. Die längere Frist soll Firmen mehr Zeit einräumen, Alternativen zu finden.

Ein verbraucherfeindliches Vorhaben. Denn der lange Zeitraum würde die Zahl der offiziell schädlichen, aber weiterhin erhältlichen Produkte weiter steigern. Studien zeigen zudem immer wieder, dass längst verbotene Stoffe weiterhin im Körper nachweisbar sind. So fanden Forscher hohe Konzentrationen eines verbotenen Weichmachers im Urin fast aller untersuchten Kinder, vermutlich durch verunreinigte Sonnencremes.

Offensichtlich kommen die EU-Behörden kaum gegen die Flut illegal verkaufter Produkte an: Allein 2025 prüfte die EU-Kommission laut einem Sprecher mehr als 1,6 Millionen Webseiten und entdeckte mehr als 20.000 illegale Produkte, darunter viele auf großen Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress. Wie viele davon Kosmetikprodukte betrafen, blieb unklar.

Behörden machen nur Stichproben

In Deutschland prüfen Behörden auf Landes- und Kommunalebene Kosmetikprodukte. „Getestet wird stichprobenartig, wir nehmen rund 10.000 Proben in Kosmetika“, sagt Andreas Butschke, Referatsleiter Kosmetik beim Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL). Manche der Proben würden aufwändig analysiert, in anderen Fällen nur die Kennzeichnung der Produkte gecheckt.

Entdecken die Kontrolleure Mängel, kann ein Rückruf folgen. Betrifft dies ein europaweit verkauftes Produkt, melden die deutschen Behörden es auch im EU-Portal Safety Gate.

Verbraucher seien unzureichend geschützt, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Meldungen im Safety Gate seien „nur die Spitze des Eisbergs, weil die Behörden nur wenige Stichproben prüfen können“, sagt Effers. Außerdem sei davon auszugehen, dass mehr Stoffe gesundheitsschädlich sind, als bisher bekannt sei. Ein Blick auf die EU-Liste „besorgniserregender Stoffe“ bestätige dies, da sie ständig um neue Substanzen erweitert werde, so Effers.

Weitere Stoffe als potenziell schädlich eingestuft

Kosmetikliebhaber kommen so auch auf anderem Weg mit riskanten Produkten in Berührung: Einige heute verwendete Inhaltsstoffe sind zwar nicht verboten, gelten wissenschaftlich aber längst als bedenklich. CORRECTIV konnte in einem deutschen Onlineshop ein Haarprodukt aus Italien mit Glyoxylsäure kaufen. Dieser Stoff glättet Haare und wird momentan von der EU auf seine Toxizität für Menschen geprüft. Auch Wimpernseren sind ein Grund zur Sorge: Viele enthalten Prostaglandin-Analoga, die als Wachstumsmittel eingesetzt werden.

Im Februar erklärte der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der EU-Kommission Kosmetika mit Prostaglandin-Analoga seien „nicht sicher“, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Stoffe krebserregend sind. Zudem könnten sie die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Das wiege besonders schwer, da vor allem junge Frauen im gebärfähigen Alter Mascara mit diesem Inhaltsstoff verwenden.

Trotzdem stehen Produkte mit diesen Stoffen weiterhin in den Regalen großer Drogerieketten wie DM und Rossmann oder sind online bei ihnen zu kaufen. Auf Nachfrage von CORRECTIV erklären diese, sie hielten sich an die geltenden Vorschriften. Zudem betonen sie, es handele sich nicht um Eigenmarken, sondern um Produkte von „Industriepartnern“. Einer der Hersteller argumentiert, die Konzentration des Prostaglandins sei geringer als bei Konkurrenzprodukten, ein weiterer sagt, sein Produkt entspreche „vollständig den geltenden Vorschriften“. Das zeigt: Nicht alle bereiten sich darauf vor, die umstrittene Substanz zu ersetzen.

Nach Recherchen von CORRECTIV hat die EU-Kommission bereits ein erstes Arbeitspapier vorgelegt, das ein Verbot dieser Stoffe in Kosmetika vorbereiten soll. Im nächsten Schritt können die EU-Mitgliedstaaten Stellung nehmen und schließlich über die Regelung abstimmen. Deutschland setze sich dafür ein, „die erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einzuleiten“, erklärte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums auf CORRECTIV-Anfrage. Stimmen die EU-Mitgliedstaaten für das Verbot, müssen Produkte mit diesen Stoffen aus dem Handel verschwinden. Vermutlich werden sie jedoch weiter erhältlich sein.

Recherche: Gesa Steeger, Annika Joeres, Carolin Lewandowska

Redaktion: Justus von Daniels

Redigat und Faktencheck: Katarina Huth

Design: Ivo Mayr