AfD-Verbotsdebatte: Wie geht’s weiter?

Die Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren reißt nicht ab. Auf einer neuen Themenseite bündelt CORRECTIV alles Neue und Wissenswerte zum Thema

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

die CORRECTIV-Chefredaktion sammelt gerade auf dem Internationalen Journalismus-Festival in Italien neuen Input für unsere Arbeit. Deshalb darf ich Sie heute beim Spotlight begrüßen!

Die Gelegenheit möchte ich nutzen, um mich vorzustellen: Ich bin Elena Müller, seit Anfang April arbeite ich im CORRECTIV-Team als Editorin Tagesaktuelles und bin dafür zuständig, die aktuelle Berichterstattung weiterzuentwickeln und auszubauen. 

Heute darf ich Ihnen direkt eine Neuerung auf correctiv.org vorstellen: Wir haben dort eine neue Themenseite angelegt, die unsere gesamte Berichterstattung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren bündelt und anschaulich aufbereitet. Mehr dazu lesen Sie im Thema des Tages. 

Ganz frisch fertig geworden ist außerdem unser neuestes „CORRECTIV im Gespräch“, das Sie hier anschauen können. Chefredakteurin Anette Dowideit hat mit der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler (CDU), über die Integrationspolitik ihrer Partei, die Migrationswende und eine Obergrenze für Asylbewerber gesprochen. 

Thema des Tages: AfD-Verbotsdebatte: Wie geht’s weiter?

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: Drohnen-Start-Ups im Visier Russlands – Verfassungsschutz warnt

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Berlin zwischen Kulturkampf, Klimaprotest und politischem Chaos

Cartoon-Arena: Der satirische Blick auf die Debatte zu digitaler sexualisierter Gewalt gegen Frauen

Leserfrage der Woche: Wie viel verdienen Bundestagsabgeordnete wirklich?

CORRECTIV.Faktenforum: Video von Zahnseidefabrik in Indien ist teils KI-generiert

Gute Sache(n): Recherchen legen Gas-Pläne von Ministerin Reiche offen • Supermarkt gegen Altersarmut • Rettungsversuch für Buckelwal

CORRECTIV ganz persönlich: Ich verbrachte in Kyiv eine Nacht im Hotel-Schutzraum

Grafik des Tages: Viele junge Leute haben bereits sexualisierte Gewalt erlebt

Im Bundestag gibt es derzeit keine Mehrheit für einen solchen Schritt. Und die Strategie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht vor, die Partei „wegzuregieren“ statt sie „wegzuverbieten“. 

Ist ein Verfahren damit vom Tisch? CORRECTIV gibt mit einer neuen Themenseite eine klare Antwort auf diese Frage: Wir begleiten das Thema weiter und werden aktuell und detailliert darüber berichten. Wie zum Beispiel darüber, dass fünf Landesparlamente – Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – bereits für eine Prüfung oder Einleitung eines Verbotsverfahrens im Bundesrat gestimmt haben. In Niedersachsen und Thüringen laufen die Abstimmungen noch. 

Was Sie auf der Seite finden: 
Neben den ausführlichen Recherchen unserer Reporterinnen und Reporter bietet die Seite unterschiedliche Möglichkeiten, sich über ein mögliches Verbotsverfahren zu informieren: Ein Ticker sammelt aktuelle Meldungen zum Thema und ein Schaubild erklärt den komplexen juristischen Prozess. 

Ein Pro und Contra zeigt auf, was für und gegen ein Verfahren spricht und es wird erklärt, wer ein solches überhaupt beantragen kann und auf was das Bundesverfassungsgericht achten würde. Und der Frage-und-Antwort-Teil liefert wichtiges Hintergrundwissen.

Über die Einstufung der Bundes-AfD wird derzeit noch im Hauptverfahren verhandelt. Im Eilverfahren wurde Ende Februar zunächst entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf.

Wie ist der aktuelle Stand? 
Fünf AfD-Landesverbände haben die jeweiligen Landesämter jedoch schon als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. In Thüringen hat die AfD die Einstufung nicht angefochten. Sie ist dort also gültig, aber gerichtlich ungeprüft. In Brandenburg und Niedersachsen laufen derzeit noch Verfahren. In Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren ausgesetzt – bis das Kölner Gericht rechtskräftig über die Einstufung der Bundespartei entschieden hat. Anders in Sachsen: Dort hat das Oberverwaltungsgericht die Einstufung bereits gerichtlich bestätigt. 

Und auch der Parteitag der AfD Sachsen-Anhalt am vergangenen Wochenende in Magdeburg hat deutlich gemacht, dass der Landesverband diese Gesinnung auch in seinem Wahlkampf verfolgt: Das Programm zur Landtagswahl am 6. September ist deutlich radikaler als das der Bundespartei. Die Partei schreibt darin unter anderem von Plänen, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen. Dabei ist und bleibt das Konzept der „Remigration“ Leitmotiv in diesem Programm.

Das ist ein entscheidender Aspekt: Das Konzept der „Remigration“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, der den Begriff zuletzt stark geprägt hat, ist laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verfassungsfeindlich. Denn es zielt auch auf „nicht-assimilierte deutsche Staatsbürger“. Damit unterscheidet er Staatsbürger nach völkischen Gesichtspunkten – und teilt sie in Staatsbürger erster und zweiter Klasse ein.

Streit um die Begriffsdefinition:
Allerdings ist der Begriff mehrdeutig – um ihn herum findet eine Art Versteckspiel statt. Nach außen lässt sich etwa behaupten, es gehe bei „Remigration“ ja nur um Asylbewerber – auch wenn viele öffentlich die Nähe zu Sellner suchen. Die Auslegung des Begriffes ist aktuell auch Gegenstand eines Verfahrens einer AfD-Abgeordneten gegen die CORRECTIV-Berichterstattung

Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, dürfte die Frage, wie eng die AfD mit Sellner und seinem „Remigrationskonzept” verbunden ist, eine zentrale Rolle spielen. Wenn die AfD an letzterem festhält, beziehungsweise den Begriff auch durch ihre Parteiprogramme auf die Länder ausweitet, verbreitet sie damit auch diese verfassungsfeindliche Haltung weiter. Und böte damit einen weiteren Anlass für die Einleitung eines möglichen Verbotsverfahrens. 

Tausende NGOs durch Haber-Verfahren unter die Lupe genommen
Der Verfassungsschutz überprüfte von 2017 bis 2025 insgesamt 3.600 NGOs. In knapp 300 Fällen hätten sich verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse ergeben. Das sogenannte Haber-Verfahren prüft, ob Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren und somit nicht berechtigt wären, staatliche Mittel zu erhalten. Rechtsprofessor Matthias Bäcker betont, dass nur das Ministerium bei solchen Fällen entscheiden sollte. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass die endgültigen Entscheidungen dort getroffen werden. 
sueddeutsche.de (€) / focus.de

Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bei einer Ausstellung von deutsch-ukrainischen Co-Produktionen am 14. April 2026 im Bundeskanzleramt. Das Unternehmen Airlogix findet sich auf einer möglichen Zielliste des russischen Verteidigungsministeriums. (Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

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Symbolbild Leserfrage der Woche

Wir haben beim Deutschen Bundestag nachgefragt: Seit dem ersten Juli 2025 beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung 11.833,47 Euro und ist voll steuerpflichtig. Sie wird nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Doch was heißt das konkret?

Die Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler (SPD) hat das auf ihrer Webseite offengelegt – allerdings mit etwas älteren Zahlen. Von den damals knapp 11.300 Euro gingen rund 3.000 Euro an Steuern sowie etwa 960 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zusätzlich zahlt sie verschiedene Beiträge an ihre Partei, darunter eine Mandatsabgabe für den Unterbezirk im Landkreis Harburg. Am Ende blieben ihr netto etwa 5.500 Euro. 

Neben der Aufwandsentschädigung bekommen Bundestagsabgeordnete zudem Mittel, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit im Parlament und im Wahlkreis zu beschäftigen. Außerdem steht ihnen eine Aufwandspauschale von rund 5.800 Euro zur Verfügung, die etwa für Reisekosten, die Miete einer Zweitwohnung in Berlin oder ein Bürgerbüro genutzt wird. Zusätzlich stellt die Bundestagsverwaltung jährlich 12.000 Euro als Büropauschale bereit. 

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Bild: Tiktok; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktenforum

So geht’s auch
Ein Supermarkt im brandenburgischen Neuruppin gewährt Rentnerinnen und Rentnern zehn Prozent Rabatt – auf alle Produkte. Der Hintergrund: In Brandenburg gibt es eine hohe Altersarmut, auf die der Betreiber damit reagieren will. Zudem seien Senioren von Rabatten auf digitalen Apps, die in vielen Läden inzwischen existieren, in der Regel ausgeschlossen.
t-online.de

Autor Box Marcus Bensmann

Ich war mit dem Nachtzug von der polnischen Grenzstadt Chełm nach Kyiv in der Ukraine gefahren. Ich folge einer Recherche, die mich für einige Zeit in die ukrainische Hauptstadt führt. 

Der Zug war nicht voll, und nur wenige Männer reisten in die Ukraine. Er fuhr vorbei an Feldern, Wäldern und kleinen Städtchen. Bei einem lag der Friedhof direkt an den Gleisen, und über die Gräber der im Krieg gegen Russland Gefallenen wehten ukrainische Fahnen. Mehrere Dutzend Gräber waren so geschmückt. Bereits im Zug kündigte die Warn-App einen Alarm an und forderte auf, einen Schutzraum aufzusuchen. Als der Alarm endete, folgte der Gruß, der Fans der Filmsaga Star Wars bekannt sein dürfte: „Die Macht sei mit dir.“

Es ist das zweite Mal, dass ich die ukrainische Hauptstadt während des russischen Angriffskriegs besuche. Auch am Mittwoch bei meiner Ankunft in Kyiv überrascht mich der Trotz, mit dem die Menschen in der Millionenstadt am Dnepr leben. Cafés, Supermärkte und Restaurants sind geöffnet. Die Menschen gehen ihrer Arbeit nach und versuchen, nach den schrecklichen Entbehrungen eines strom- und heizungslosen Winters, den herannahenden Frühling zu genießen. Der Himmel ist wolkenlos, und wenn die Sonne scheint, ist es sogar warm. Mein Hotel liegt unweit der Sophienkathedrale, dem wohl sichersten Ort in der ukrainischen Hauptstadt. Diese würde wohl selbst der russische Präsident Wladimir Putin bei all seiner Geschichtsversessenheit nicht zerstören wollen, denn im 11. Jahrhundert war hier das Zentrum der Kiewer Rus und der Orthodoxie. 

Auf dem Spielplatz nahe der Kirche – auf der Promenade am Höhenzug – spielt eine Mutter mit ihrem etwa zehnjährigen Sohn Fangen.

Doch die Sehnsucht nach Normalität wird von den Warnrufen der App durchbrochen – am Abend und dann in der Nacht. Kurz danach höre ich ein dröhnendes Rauschen, wohl von einer Rakete, gefolgt von einer donnernden Explosion, die selbst die Fensterscheiben im Hotel vibrieren lässt, so kommt es mir wenigstens vor. Ich gehe in den Schutzraum und bleibe dort bis in den frühen Morgen, als der Alarm erneut ertönt.

Die Bilanz des nächtlichen Angriffs ist erschütternd. Es war der schwerste Angriff auf die ukrainische Hauptstadt und die Ukraine in diesem Jahr. 19 ballistische Raketen, 25 Cruise Missiles und 659 Drohnen suchten ihr Ziel. Mindestens 18 Menschen starben, mehr als 100 wurden verletzt. Allein in Kiew töteten die Geschosse vier Menschen, darunter auch ein zwölfjähriges Kind.

Gerade komme ich aus der Plattenbausiedlung, in der Reste einer abgeschossenen Shahed-Drohne in eine Wohnung flogen und sie in ein Trümmerfeld verwandelte. Der Bewohner wurde schwer verletzt. Um das Haus versammeln sich Polizei, Feuerwehr und Helfer. Es wird Tee ausgegeben. Unter ihnen ist die 25-jährige Viktoria Melnik, die seit fünf Jahren in dem Wohnkomplex lebt. Dieser wurde zum zweiten Mal getroffen. Es war gegen sieben Uhr morgens, sie hatte geschlafen. Sie sagt, sie würde nicht mehr wegrennen. Wenn es einen trifft, dann trifft es einen. Es gebe jedoch Ecken in einer Wohnung, die sicherer sind, weg vom Balkon und den Fenstern, nahe an den tragenden Wänden. Aber das helfe nur bei der Shahed. Wenn eine ballistische Rakete trifft, sei ohnehin alles vorbei.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Tristan Devigne, Till Eckert, Sebastian Haupt und Lena Köpsell.