Warum die Polizei das Trommeln auf einer Anti-Merz-Demo einschränkte
Trommeln gegen Merz verboten, aber für Palästina erlaubt? Mit so einem Vergleich wird der Polizei online Doppelmoral vorgeworfen. Wir haben uns Videos, die das belegen sollen, angeschaut und erklären die Hintergründe.
Ein Zusammenschnitt zweier Videos soll zeigen, dass die Polizei in Deutschland bei Demonstrationen mit zweierlei Maß misst: In einem Video sind Trommler auf einer Pro-Palästina-Demonstration zu sehen; ein zweites Video zeigt Protest gegen Friedrich Merz und die Bundesregierung am 8. Juni. Darin sagt ein Einsatzleiter der Polizei, das Trommeln sei „unzulässig“, weil es „militärischen Charakter“ habe, im anderen Video läuft die Demonstration ohne Unterbrechung weiter. Das Video bekam auf Instagram und Tiktok rund 35.000 Likes.
„Es gibt offenbar gute und böse Trommeln – je nachdem, wogegen sie dröhnen“, schrieb der AfD-nahe Blog „Freie Welt“, der den Videovergleich in einem Artikel aufgriff. Teils heißt es online sogar, das Trommeln sei bei dem Protest gegen Merz am 8. Juni verboten worden. In den Kommentaren bei Instagram und Tiktok sind viele wütend und beschweren sich über eine vermeintliche Ungleichbehandlung von „Deutschen und Migranten“.
Doch dem Videovergleich fehlt Kontext. Wir ordnen ein, mit welchen Begründungen die Polizei – auch bereits auf Pro-Palästina-Demos – das Trommeln einschränkte.

Pro-Palästina-Demo fand in London statt
Das Video der Pro-Palästina-Demonstration entstand nicht in Deutschland. Das ist an den Gebäuden im Hintergrund des Videos zu erkennen, etwa an „Sophie’s Italian Restaurant“, das sich in der Southampton Row in London befindet. Das Video kursierte bereits Anfang Oktober 2025 in Sozialen Netzwerken. In London finden regelmäßig Pro-Palästina-Proteste statt, etwa der „National March for Palestine“, der häufig durch eben diese Straße führt. Die Aufnahme stammt vom 6. September 2025, wie ein Abgleich mit einem Medienbericht von TRT zeigt, in dem dieselben Trommlerinnen und Trommler zu sehen sind.

Anders sieht es bei der Demonstration in Deutschland aus: Eine Sprecherin der Polizei Berlin bestätigt uns auf Nachfrage, dass sich die Szene im zweiten Video am 8. Juni bei dem Protest gegen Merz und die Bundesregierung so zugetragen hat. Auch in einem Bericht des Spiegels tauchen die Trommeln und Ansage der Polizei auf.
Trommeln auf Pro-Palästina-Demos in Berlin mal eingeschränkt, mal erlaubt
Einen Vergleich zwischen den beiden Videos zu ziehen, ergibt keinen Sinn, schließlich gilt in Großbritannien und Deutschland ein unterschiedliches Versammlungsrecht. Der Blog „Freie Welt“ löschte den Artikel nach einem Hinweis von CORRECTIV.Faktencheck. Der Instagram Account „Gesichert.Unbequem“, dessen Nutzername in vielen der Beiträge sichtbar ist, reagierte bis zu Veröffentlichung nicht auf eine Anfrage.
Unabhängig davon gibt es aber auch Videos von aktuellen Pro-Palästina-Protesten in Berlin, bei denen Trommeln erlaubt waren, zum Beispiel bei einer Demonstration am 13. Juni.

Ob das Trommeln auf Protesten erlaubt ist, ist eine Einzelfallentscheidung. So kam es, anders als die Beiträge suggerieren, auch bei Pro-Palästina-Protesten in Berlin laut Medienberichten in der Vergangenheit zu Einschränkungen fürs Trommeln. So waren diese Anfang 2025 auf 1 Trommel pro 100 Teilnehmende begrenzt.
Mit welchen Begründungen die Polizei das Trommeln auf Protesten einschränkt oder untersagt
Begründet wurde dies damals durch einen Polizeisprecher mit der Geräuschkulisse, die es erschwere, Sprechchöre nachvollziehen zu können.
Im Fall der Anti-Merz-Demonstration liegt jedoch eine andere Begründung vor. Die Trommel-Gruppe an der Spitze des Aufzuges „vermittelte nach polizeilicher Bewertung im Gesamtkontext der Versammlung den Eindruck einer militärisch beziehungsweise marschartig geprägten Darstellungsform“, schreibt uns eine Polizeisprecherin auf Nachfrage. Sie stellte klar, dass es kein generelles Trommelverbot gegeben habe. Der Versammlungsleiter der Demonstration sei der Aufforderung der Polizei nachgekommen, sowohl den Rhythmus anzupassen als auch die Trommelnden innerhalb des Aufzuges mehr zu verteilen.
Die polizeiliche Ansprache erfolgte laut Polizeisprecherin „auf Grundlage der Bestimmungen des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“.
Versammlungsfreiheitsgesetz gibt Berliner Behörde Möglichkeiten zur Beschränkung
In Deutschland ist das Versammlungsrecht Ländersache. Im Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin werden Trommeln nicht explizit erwähnt. „Das bloße (auch gleichförmige) Trommeln ist regelmäßig Ausdruck der Meinungsfreiheit und damit ein zulässiges Versammlungshilfsmittel, als solches auch grundrechtlich geschützt“, erklärt uns der Rechtsanwalt für Polizei- und Verfassungsrecht Michael Plöse.
Paragraph 14 des Berliner Versammlungsgesetzes gebe der Versammlungsbehörde aber Möglichkeiten zur Beschränkung, wenn nach „erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist“. Aber auch, wenn die Versammlung „geeignet oder dazu bestimmt“ ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln oder „an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ anzuknüpfen und dadurch einschüchternd wirk.
Wie die Beschränkungen konkret aussehen, ist im Gesetz nicht festgelegt. So verbot die Berliner Polizei beispielsweise bei einem Pro-Palästina-Protest Anfang 2025 auf Grundlage desselben Paragraphen, Arabisch zu sprechen oder arabischsprachige Musik zu spielen. Bei rechts-faschistischen Aufzüge sei es in der Vergangenheit zu Verboten von Fackeln, Fahnen und Trommeln gekommen, schreibt uns Michael Plöse.
„Auch das Verbot, bestimmte Lieder abzuspielen oder durch gleichförmiges Trommeln den Eindruck einer militärischen Erscheinungsform zu erregen“, könne eine solche Beschränkung sein, wenn das Gewaltbereitschaft vermittle. Ob das der Fall ist, könne sich nur aus den „konkreten Umständen des Einzelfalls“ ergeben, erklärt Plöse.
Redigatur: Matthias Bau, Steffen Kutzner
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