Man müsse nicht ja zu einer AfD-Regierung sagen – aber man müsse ja zu Deutschland sagen. So rechtfertigte der AfD-Spitzenpolitiker Hans-Thomas Tillschneider im Podcast „Amann Unframed“ der Funke-Chefredakteurin Melanie Amann vor zwei Wochen die sogenannte Patriotismusklausel im Wahlprogramm seines Landesverbandes Sachsen-Anhalt.
Dort steht, die AfD werde als Landesregierung dafür sorgen, dass „jeder Verein, der entweder institutionell oder projektbezogen mit Steuergeld gefördert werden will, ein glaubhaftes Bekenntnis zur demokratischen Ordnung und zu einer patriotischen Grundhaltung ablegen muss.“
Im Programm schreibt die AfD als Begründung für die Klausel, es würden auch „fragwürdige Vereine“ gefördert, die „Deutschland ablehnen und Patriotismus bekämpfen“. Dies sei „paradox und eine Verschwendung von Steuergeld“ – und laut AfD-Vorstellungen schade dies „letztlich uns allen“. Anders gesagt: Wer nicht zu den Patriotismus-Vorstellungen der AfD passt, gerät unter Druck.
Zeichen für Demokratie und Vielfalt
Von Amann gefragt, welche Vereine er damit meine, nannte Tillschneider explizit „Miteinander e.V.“. Dieser erfülle die Anforderung der AfD nicht, da der Verein eine legitime patriotische Einstellung immer wieder diskreditiere.
„Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ ist einer der tragenden Vereine im Bündnis „Sachsen-Anhalt weltoffen“. Dort haben sich über 300 Vereine, Organisationen und Arbeitsgemeinschaften und rund 270 Privatpersonen aus der Zivilgesellschaft zusammengetan. Das Ziel: ein Zeichen für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt und Deutschland zu setzen und für respektvolles Miteinander einzustehen, wie das Bündnis schreibt.
Nach den Worten Tillschneiders könnten „Miteinander“ und andere Organisationen künftig unter Druck geraten. Denn: Wer ein solches „Deutschland-Bekenntnis“ nicht unterschreibt, könnte die Förderung verlieren, wenn die AfD an der Regierung in Sachsen-Anhalt beteiligt ist.
Misstrauen wird geschürt
Auch wenn es sich bei der Klausel um einen eher unbestimmten Begriff und keine klare Verwaltungsdefinition handle, nehme er große Verunsicherung unter den Mitgliedern wahr, sagt Pascal Bergrich auf CORRECTIV-Anfrage. Begrich ist Geschäftsführer des Vereins „Miteinander“ und Sprecher des Bündnisses „Sachsen-Anhalt weltoffen“.
Natürlich sei es legitim, dass sich eine Landesregierung positioniere, so Begrich, aber: „Allein durch die Behauptung, dass es so eine Klausel geben soll, wird ein grundsätzliches Misstrauen gegen die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen geschürt.“
Finanzierung als Hebel
Bei den Fördermitteln sieht Janos Richter, Rechtsexperte vom Verfassungsblog, tatsächlich ein Einfallstor der AfD, um die Arbeit von Zivilgesellschaft und Kultur zu beschneiden. Denn die meisten Projekte erhalten nur befristete Unterstützung: „Kaum jemand hat länger als zwei Jahre Anspruch auf Fördergeld.“
Diese Struktur berge Risiken, so Richter: „Das kann die Zivilgesellschaft in Sachsen-Anhalt erheblich durcheinanderbringen, wenn diese bestehende Förderstruktur zerstört wird.“ Ein direkter Eingriff wäre dafür gar nicht nötig. Es würde reichen, „über die Förderrichtlinien festzulegen, dass beispielsweise keine feministischen oder antirassistischen Projekte mehr gefördert werden sollen“. Rechtlich sei dagegen kaum etwas auszurichten, sagt Richter.

So geht auch der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt davon aus, dass ihm die Finanzierung erschwert werden könnte: „Wir rechnen damit, dass wir im nächsten Jahr keine Projektförderung aus Landesmitteln bekommen, wenn es eine AfD-Regierung gibt“, sagt Martina Fuchs, Sprecherin des Flüchtlingsrates CORRECTIV. Wenn im November die Fördertöpfe der EU aufgebraucht seien, sei die Organisation umso mehr auf Finanzierung durch Landesmittel angewiesen.
Der Flüchtlingsrat sei bereits durch mehrere kleine Anfragen der AfD unter Druck gesetzt worden. „Wir befürchten, dass uns Steine in den Weg gelegt werden, die unsere Arbeit für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigen“, so Fuchs.
Vereinsverbote wären theoretisch möglich
Auch Vereinsverbote könnten für die AfD zum Werkzeug werden, um unliebsamen Organisationen zu schaden. Ein AfD-geführtes Innenministerium könnte Verbote etwa gegen feministischen oder antirassistischen Projekte erlassen, sagt der Rechtsexperte vom Verfassungsblog. Dafür braucht es laut Richter nicht einmal einen eingetragenen Verein: „Es reicht ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die durch eine gemeinsame Zwecksetzung miteinander verbunden sind.“
Der Begriff der Vereinigung lasse sich relativ weit auslegen. Zwar könne die Regierung nicht willkürlich vorgehen, so Richter. „Es müssen gesetzliche Verbotsgründe vorliegen, etwa eine Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“ Entscheidend sei aber vor allem der Faktor Zeit. Ist ein Verbot erlassen, gilt es zunächst einmal.
„Bis das gerichtlich geklärt ist, kann mehr als ein Jahr vergehen“, gibt der Jurist zu bedenken. Das eröffne einer AfD-Regierung Spielraum: Selbst wenn ein Verbot später keinen Bestand hat, könnten zivilgesellschaftliche Strukturen zeitweise geschwächt werden.
Hohe rechtliche Hürden für Vereinsverbote
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt verweist auf Anfrage von CORRECTIV auf die hohen rechtlichen Hürden für ein Vereinsverbot. Ein solches komme nur in Betracht, „wenn die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.“
Politische Meinungsverschiedenheiten oder eine kritische Haltung gegenüber einer Regierung genügten hierfür ausdrücklich nicht. „An diese gesetzlichen Voraussetzungen ist jede Regierung gebunden, keine Regierung kann nach Belieben gegen zivilgesellschaftliche Organisationen oder politische Gruppierungen vorgehen“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Zudem sei das Vereinsgesetz ein Bundesgesetz, das nicht durch politische Entscheidungen eines Landes geändert werden könne.
Doch: Wie auch der Rechtsexperte vom Verfassungsblog hält es auch das Innenministerium für möglich, dass ein Vereinsverbot grundsätzlich zunächst wirksam werden kann. „Zutreffend ist allerdings, dass ein Vereinsverbot grundsätzlich zunächst wirksam werden kann, bevor die abschließende gerichtliche Überprüfung erfolgt“, so die Sprecherin.
Redaktion: Sebastian Haupt
Redigat und Faktencheck: Martin Böhmer