Der Ausschnitt eines Redebeitrags von Alice Weidel (AfD) im Deutschen Bundestag verbreitet sich in Sozialen Netzwerken: „In Deutschland […] leben mehr als eine Million Flüchtlinge, deren Asylanträge mehr als einmal abgelehnt wurden. Was machen diese Menschen eigentlich noch in diesem Land? Sie gehören abgeschoben!“
Die Rede hielt Weidel am 9. September 2026 und eröffnete damit die Aussprache zu den Haushaltsberatungen für 2027.
server.bundestag.de/Plenarprotokoll-Rede
bundestag.de/Generalaussprache-Haushalt
Asylablehnungen bleiben langfristig gespeichert
Aus einer Antwort der Bundesregierung vom 12. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage eines AfD-Abgeordneten geht hervor, dass am 30. April 2026 insgesamt 1.030.864 Personen im Ausländerzentralregister (AZR) in Deutschland erfasst waren, deren Asylantrag „jemals abgelehnt worden ist“. Die Zahl entspricht nahezu genau der Größenordnung, die Alice Weidel in ihrer Rede nannte. Weidel beantwortete unsere Anfrage an sie nicht.
Eine frühere Antwort, veröffentlicht am 10. März 2026, listet die Zahl der abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber auf, die sich jeweils zum Jahresende von 2020 bis 2025 in Deutschland aufhielten. Die Zahl stieg von etwa 759.000 Ende 2020 auf 934.000 Ende 2024. Ende 2025 lag sie bei 930.000.
In beiden Antworten weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird. Die zugrunde liegende Entscheidung kann deshalb viele Jahre zurückliegen. Eine Person kann inzwischen auf anderem Weg ein Aufenthaltsrecht erworben haben. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass eine Person aktuell ausreisepflichtig ist.
dserver.bundestag.de/Antwort-kleine-Anfrage-Juni-2026
dserver.bundestag.de/Antwort-kleine-Anfrage-Maerz-2026
Daten erfassen nicht die Mehrfachabgelehnungen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilt uns auf Anfrage mit, dass im AZR sowohl abgelehnte Erst- als auch Folgeanträge erfasst werden. Eine valide Auswertung, wie viele Asylbewerber mehrfach abgelehnt wurden und zugleich ausreisepflichtig sind, sei jedoch nicht möglich. Die besagte Zahl von rund einer Million Menschen mit früherer Asylablehnung lässt daher keinen Rückschluss darauf zu, wie viele von ihnen mehrfach abgelehnt wurden.
Zahl der Ausreisepflichtigen ist deutlich niedriger
Zum 30. Juni 2026 waren rund 259.000 Personen ausreisepflichtig. Diese Gruppe besteht nicht ausschließlich aus Menschen mit abgelehntem Asylantrag. Dazu gehören beispielsweise auch ausländische Studierende oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist.
Rund 77 Prozent der Ausreisepflichtigen waren laut Mediendienst Integration geduldet. Eine Duldung bedeutet, dass eine Person ausreisepflichtig ist, die Abschiebung aber vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.
mediendienst-integration.de/Anzahl-ausreisepflichtige-Personen
Diesen Faktencheck haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redigatur: Steffen Kutzner, Caroline Lindekamp
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