Migration

Nein, der UN-Migrationspakt stellt Kritik an Migration nicht unter Strafe

Facebook-Seiten und Artikel behaupten, der Migrationspakt wolle Kritik an Migration mit Strafen belegen. Das tut er nicht.

von Tania Röttger

MEXICO-HONDURAS-US-MIGRATION
Der UN-Migrationspakt stellt Kritik an Migration nicht unter Strafe, doch die Debatte sollte auf Fakten basieren. (Bild: Migranten der sogenannten Cravane, die in die USA wollen, von Guillermo Arias / AFP)
Bewertung
Die Behauptungen sind falsch.

Die Facebook-Seite „Wodans Erben Germanien – Division Baden Württemberg ‚Support’“ verbreitet ein Bild mit dem Text: „Bürger dürfen ab 11.12. nur positiv über Migration reden. Kritik gilt als diskriminierende Hetze und steht unter Strafe.“ 

Ähnliche Behauptungen tauchten im Oktober auch auf den Webseiten Philosophia Perennis („UN-Migrationspakt will Kritik an Migration unter Strafe stellen“) und Freie Welt („Kritik verboten: UNO-Migrations-Pakt darf in den Medien nicht kritisiert werden“) auf.

Screenshot von Facebook

Die Aussagen beziehen sich auf den UN-Migrationspakt, der am 10. und 11. Dezember formal angenommen werden soll – dabei stimmen Vertreter der UN-Länder ab, sie unterzeichnen nichts. Das Dokument enthält 23 Ziele, sie reichen von einer besseren Datenlage über Migration bis hin zur Stärkung internationaler Zusammenarbeit. (Hier die deutsche Übersetzung des Textes.)

Der Pakt selbst ist rechtlich nicht bindend, er soll politisch wirken. Damit die Regelungen wirksam werden, müssen Staaten sie erst in nationales Recht umsetzen. Und um Gewohnheitsrecht zu werden, müssten alle Staaten die Ziele des Paktes einige Zeit lang ausüben. Das heißt also, der Pakt selbst stellt nichts unter Strafe. Doch gibt es überhaupt Vorgaben im Pakt, Kritik an Migration zu bestrafen?

Behauptung 1: Ab dem 11. Dezember dürfen Bürger nur positiv über Migration reden

Der Pakt enthält einen Satz, der sich gegen negative Wahrnehmung von Migration ausspricht. Demnach sollen Bürger „klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration“ erhalten, „um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen“. Das steht unter Punkt 10 als „Gemeinsames Verständnis“. Der Satz richtet sich dagegen, dass irreführende Narrative – zum Beispiel Falschmeldungen statt Fakten –negative Wahrnehmungen auslösen können. 

Bei einem der 23 Ziele geht es speziell um die „Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“. 

Screenshot aus der deutschen Fassung des Migrationspakts

Demnach soll der Diskurs über Migration auf „nachweisbaren Fakten“ basieren, was zu einer „realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten“ führen soll. Heißt das, dass Leute nur positiv über Migration sprechen dürfen? In dem Text steht das jedenfalls nicht.

Allerdings sollen bestimmte Medien keine öffentliche Finanzierung mehr erhalten, wenn sie „systematisch durch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Das ist allerdings kein Verbot und Rassismus ist mehr als Kritik.

Gleichzeitig enthält das Dokument mehrere Bekenntnisse zur Meinungsfreiheit. Man werde „das Recht der freien Meinungsäußerung“ schützen, heißt es etwa. Denn: Eine „offene und freie Debatte“ trage zu einem „umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration“ bei. Also findet sich auch hier kein Gebot, Migration nur positiv darzustellen.

Screenshot aus der deutschen Fassung des Migrationspakts

Anscheinend kursierte die Behauptung im Netz, dass der Deutsche Journalisten-Verband DJV den Migrationspakt wegen diesen Punkten ablehne. In einem Statement vom 29. November stellte der DJV aber klar: „Das sind klare Aufforderungen zur unvoreingenommenen Berichterstattung, die wir voll und ganz unterstreichen können.“

Fazit: Das Dokument enthält kein Verbot, negativ über Migration zu sprechen oder zu berichten.

Behauptung 2: Kritik an Migration gilt als diskriminierende Hetze und steht unter Strafe

Dass Kritik als Hetze gilt, oder dass Kritik bestraft werden soll, findet sich nicht im Text. Doch an mehreren Stellen geht es um Diskriminierung – sie wird verurteilt, sie soll „beseitigt“ werden.

Wo es um Strafe geht, geht es um Hassstraftaten. 

Screenshot aus der deutschen Fassung des Migrationspakts

Staaten sollen Rechtsvorschriften erlassen oder aufrechterhalten, die Hasskriminalität gegen Migranten unter Strafe stellen. In Deutschland gibt es solche bereits. Das Justizministerium schreibt auf Anfrage von CORRECTIV, „dass Hasskriminalität selbstverständlich nach zahlreichen Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs strafbar ist“. Das Ministerium zählt auf: „Von Volksverhetzung, über Gewalt- bis hin zu Beleidigungsdelikten und anderen Straftatbeständen. Mit dem Begriff Hasskriminalität wird primär die Tatmotivation beschrieben. Die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive, sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.“

Das heißt: Wenn Äußerungen Beleidigungen oder Volksverhetzung sind, stehen sie unter Strafe. Kritik hingegen ist von der Meinungsfreiheit geschützt.

Fazit: Die Behauptung ist falsch. Kritik an sich soll nicht bestraft werden, sondern nur Hassstraftaten. In Deutschland sind zum Beispiel Beleidigung und Volksverhetzung relevante Straftaten.