Euros für Ärzte: CORRECTIV wehrt sich gegen Prozesswelle
Mit der Datenbank „Euros für Ärzte“ will CORRECTIV zu Transparenz im Gesundheitssektor beitragen. Das passt nicht jedem. Ein Berliner Anwalt überzieht CORRECTIV, unseren Partner Spiegel Online und deutsche Gerichte mit einer beispiellosen Prozesswelle. Diese urteilen bislang ausnahmslos zu Gunsten der beiden Redaktionen. Das kümmert den Anwalt wenig. Die finanziellen Risiken sind enorm.
Auf seiner Deutschlandreise bekommt der Anwalt Marc-Oliver Srocke auch die Kleinode unter den deutschen Gerichtsgebäuden zu sehen. Am Landgericht Passau, untergebracht in einer fürstbischöflichen Residenz aus dem 13. Jahrhundert, lud ihn der Richter zu einem unverhofften Rundgang durch das Gebäude ein.
„Der Vorsitzende Richter hat gesagt: ’Ich gebe Ihnen eine Führung, weil Sie extra aus Hamburg hergekommen sind wegen dieser Sache’”, erinnert sich Srocke.
Diese Sache: Das ist eine Klagewelle, die ein Medizinrechtler im Stile eines Abmahnanwalts gegen CORRECTIV losgetreten hat und die Srocke und sein Team durch das Land reisen lässt. Srocke vertritt CORRECTIV und unseren Kooperationspartner Spiegel Online. Gemeinsam legten wir 2015 die Datenbank „Euros für Ärzte“ an, in der Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärztinnen und Ärzte aufgeführt sind. Dabei geht es um Transparenz im Gesundheitssystem, das Beitrags- und Steuerzahler jedes Jahr viele Milliarden Euro kostet. In anderen Ländern wie den USA sind derartige Datenbanken üblich.
In der Datenbank können Patienten anhand des Namens oder der Postleitzahl nachschlagen, welche Vortragshonorare, Reise- oder Hotelkosten ihr Arzt von welchem Pharmakonzern erhalten hat. Die Datenbank versammelt dabei ausschließlich Daten, welche die Pharmaindustrie im Rahmen einer eigenen Transparenzinitiative veröffentlicht hat. Die Pharmakonzerne veröffentlichen nur Zuwendungen an diejenigen Ärzte, die der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Mit anderen Worten: In der Datenbank sind also vor allem die Mediziner zu finden, die ein reines Gewissen haben. Die Ärzte, die über die Maßen von der Pharmaindustrie profitieren, dürften hingegen in den Daten nicht zu finden sein.
Der Medizinrechtler Udo von Langsdorff geht trotzdem im Namen von Ärzten gegen die Datenbank vor. Gegen CORRECTIV hat er bisher 132 Klagen eingereicht. Gegen Spiegel Online sind es bereits 174 Klagen. Die Schriftsätze und die Argumente der Kanzlei sind in jedem Fall nahezu identisch. Auch das Ergebnis ist bisher immer gleich: alle 136 Urteile von Landgerichten in ganz Deutschland sind bislang zugunsten den Redaktionen ausgefallen. Und zwar 53 Urteile für CORRECTIV und 83 für Spiegel Online.
Trotzdem entstehen für CORRECTIV erst einmal Kosten. Wer einen zivilrechtlichen Streit verliert, muss nicht nur den eigenen, sondern auch den gegnerischen Anwalt bezahlen. Das kommt auf die Ärzte zu, die vor Gericht unterliegen. Doch bis dahin muss CORRECTIV Rechtsanwalt Marc-Oliver Srocke und sein Team von der Hamburger Kanzlei Schultz-Süchting vorfinanzieren. Die Kosten für einen Prozess können sich je nach Streitwert und Höhe von anfallenden Reisekosten auf bis zu 2.000 bis 3.000 Euro für einen Anwalt belaufen.
„Fast jeden Tag eine Verhandlung“
Dieser Betrag muss normalerweise vorgestreckt werden, wenn der Anwalt auf Zahlung bei Leistung besteht. Im Falle einer Niederlage liegt das Risiko für CORRECTIV bei weit über 5.000 Euro, da dann auch der gegnerische Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen sind. Bei den bisher 132 gegen CORRECTIV eingereichten Klagen liegt das finanzielle Risiko für CORRECTIV bei über 660.000 Euro.
„Fast jeden Tag gibt es irgendwo in Deutschland eine Verhandlung,“ sagt Srocke. Derzeit sind bis zum 12. Dezember Termine angesetzt. In vier CORRECTIV-Fällen ist von Langsdorff in Berufung gegangen. Der Anwalt dürfte die deutschen Gerichte also noch bis ins kommende Jahr beschäftigen.
„Manchmal ist die Verhandlung in wenigen Minuten beendet,“ sagt Srocke. „Nur wenn ein Arzt auch tatsächlich anwesend ist, nimmt sich ein Gericht ein bisschen Zeit, ihm die Sache zu erklären.“
Häufig jedoch erscheinen die Ärzte gar nicht vor Gericht. Wie jüngst vor dem Landgericht Münster. Srocke stoppte die Dauer der Verhandlung: 2 Minuten, 40 Sekunden. Srocke musste auch nichts weiter beitragen, also lobte er wenigstens das Gericht für seinen schönen tropischen Garten im Atrium.
Einige Gerichte haben vorgeschlagen, über den Streit ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Schließlich sind die Wartezeiten bei den überlasteten Gerichten mitunter lang. Der Anwalt lehnt das jedoch ab. Also reist Srocke seit Monaten quer durch Deutschland. „Zwar werde ich am Hamburger Hauptbahnhof und am Flughafen mittlerweile per Handschlag begrüßt, aber meine Ökobilanz ist definitiv im Keller,“ sagt Srocke.
Von Langsdorff behauptet unter anderem, dass die Datenbank „Euros für Ärzte“ das Persönlichkeitsrecht der Ärzte verletze. Die Gerichte folgen dem nicht. Denn die Informationen der Datenbank haben sich bislang als zutreffend erwiesen – im Presserecht eine sogenannte wahre Tatsachenbehauptung – und beziehen sich nur auf die Berufsausübung der Ärzte. Damit beziehen sie sich auf ihre sogenannte Sozialsphäre und nicht etwa ihre Privat- oder gar Intimsphäre. Wenn ein Journalist über diese berichten will, sind die Hürden deutlich höher.
„Es ist seit Jahrzehnten höchstrichterlich gesichert, dass eine wahre Angabe aus der Sozialsphäre nur in krassen Ausnahmefällen verboten werden kann,“ sagt Srocke. So eine Ausnahme wäre, wenn eine Behauptung eine Person stigmatisieren, sozial ausgrenzen oder an den Pranger stellten würde.
Juristisch eindeutig
Das ist aber laut den Urteilen nicht der Fall. Auch weil die begleitende Berichterstattung von CORRECTIV und Spiegel Online klar macht, dass ein Arzt nicht korrupt ist, nur weil er Zahlungen von Pharmakonzernen in Form von Reisekosten oder Honoraren für die Teilnahme an medizinischen Studien erhält. Weder Ärzte noch Konzerne verstoßen gegen Gesetze.
Hinzu kommt noch, dass das Grundgesetz eine freie Berichterstattung der Presse garantiert und erhebliches öffentliches Interesse an Verflechtungen zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie besteht.
Juristisch ist die Sache im Grunde eindeutig. Ob in Köln und Hamburg oder in Lüneburg, Oldenburg oder Bückeberg: die Landgerichte weisen die Klagen gegen CORRECTIV und Spiegel Online reihenweise ab.
CORRECTIV richtete die Datenbank „Euros für Ärzte“ ein, um zu mehr Transparenz in dem Beziehungsgeflecht zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie beizutragen. Denn einige wissenschaftliche Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen den Zuwendungen der Pharmakonzerne und der Verschreibungspraxis von Ärzten. 2016 zahlte die Industrie deutschen Ärzten, Apothekern, Heilberufler und Kliniken 562 Millionen Euro. Trotzdem wird in der Berichterstattung mehrfach darauf hingewiesen, dass dies erst einmal nur die abstrakte Möglichkeit eines Interessenkonflikt ist.
Wo bleibt der Gesetzgeber?
In der Datenbank „Euros für Ärzte“ sind ohnehin nur diejenigen Mediziner aufgeführt, die den Pharmakonzernen eine Veröffentlichung der Daten gestattet haben. Das waren im Jahr 2016 mit 16.500 Personen nur ein Viertel der in Deutschland praktizierenden Ärzte und Heilberufler. Gegenüber 2015 sank die Zahl der Ärzte, die mit einer Veröffentlichung der Zuwendungen einverstanden war.
Das führt zu der Kritik, dass nur die Ärzte, die sich um Transparenz bemühen, in der Öffentlichkeit stehen und von ihren Patienten auf die Zuwendungen angesprochen werden. Auch um dieser Kritik zu begegnen, ergänzte CORRECTIV die Datenbank um die „Null-Euro-Ärzte“: Ärzte, die nach eigenen Angaben keinerlei Zuwendungen erhielten, können sich hier eintragen.
Eine gesetzliche Regelung könnte dieses Dilemma klären und für Transparenz sorgen und die unterschiedlichen Interessen ausbalancieren. Die Pharmaindustrie hat die Transparenzinitiative wohl auch deswegen ins Leben gerufen, um eine gesetzliche Regelung, die nicht in ihrem Sinne ist, zu verhindern.
Schwieriger Kontakt
Auf seiner Reise durch Deutschland lernt Marc-Oliver Srocke nicht nur schöne Gerichtsgebäude wie die Residenz in Passau kennen, sondern trifft auch auf manch juristische Absurdität.
In der standardisierten Klageschrift des Anwalts von Langsdorff heißt es an einer Stelle beispielsweise, die Ärzte bestritten den Erhalt der Zahlungen. An anderer Stelle heißt es, die Angaben der Pharmakonzerne zu den Zuwendungen seien nur „möglicher Weise“ falsch. Vor Gericht wird dann jedoch häufig sofort eingestanden, dass die veröffentlichten Angaben zutreffen seien. „Hierzu wird dann vor Gericht häufig erklärt, dass der Kontakt zu den Ärzten sehr schwierig sei,“ sagt Srocke.
Vielleicht hat der Mediziner-Anwalt von Langsdorff vor den Verfahren mit einigen der von ihm vertretenen Ärzte keinen intensiven Kontakt gehabt. Sondern sich eine Vollmacht geben lassen und die Klageschrift eingereicht. Das Einreichen von standardisierten Klageschriften in großem Umfang – das erinnert an die Vorgehensweise von Abmahnanwälten.
Von Langsdorff will mit seinen Klagen auch Schadenersatz für die Ärzte erstreiten. Und behauptet, die Einträge in der Datenbank „Euros für Ärzte“ hätten den Wert der jeweiligen Arztpraxis um 5.000 Euro gemindert. Angeblich hätten die Praxen seit der Veröffentlichung in jedem Quartal 1.000 Euro weniger Umsatz erzielt. Wie das berechnet ist? Das will der Anwalt erst erklären, wenn er einmal ein Verfahren gewonnen hat.
Genervte Richter
Das Landgericht Konstanz schrieb dazu in einem Urteil vom 22. Februar 2019: „Die Angaben zu den angeblichen Umsatzverlusten sind offensichtlich ins Blaue hinein behauptet. Hierbei war auffällig, dass die Angaben in allen bei der Kammer zur Entscheidung anstehenden Parallelverfahren gleich hoch sind.“ Es scheint, als seien auch die Richter von der Klagewelle genervt.
Der Ärzte-Anwalt von Langsdorff schert sich darum nicht weiter. Er zieht seine Klagen nicht zurück. Vor Gericht sagt er zu seinen Motiven, er wolle auf die Situation der Ärzte aufmerksam machen, die gegenüber der Pharmaindustrie einer Veröffentlichung zugestimmt haben und sich anschließend nicht gegen Presseberichterstattung wehren können. Das könnte laut von Langsdorff dazu führen, dass immer weniger Ärzte einer Veröffentlichung zustimmen und letztlich der Gesetzgeber zu einer Regelung kommt.
Doch zu den Motiven könnte auch gehören, dass von Langsdorff in jedem Fall sein Geld erhält. Die Ärzte – oder ihre Rechtsschutzversicherungen – müssen ihn schließlich trotz der Niederlagen vor Gericht bezahlen. Die Klagen sind für den Anwalt damit wohl ein gutes Geschäft. Mit immer den gleichen Argumenten kann er viele Male kassieren.
Auf eine CORRECTV-Anfrage zu seinen Motiven für diesen Artikel äußerte sich von Langsdorff nicht. Vielleicht war er ja gerade irgendwo in Deutschland bei einer Verhandlung.