Faktencheck

Youtube-Video von „Coach Cecil“: Falsche Aussagen über das RKI, die Corona-Sterblichkeit und Bill Gates

In einem Video stellt der Youtuber „Coach Cecil“ zahlreiche Behauptungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf. Viele davon sind falsch oder unbelegt.

von Cristina Helberg

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Das Video des Youtubers „Coach Cecil“ enthält falsche und unbelegte Behauptungen. (Screenshot: CORRECTIV)
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Größtenteils falsch. „Coach Cecil“ stellt in seinem Video falsche und unbelegte Behauptungen auf.

Das Video des Youtubers „Coach Cecil“ vom 1. Mai mit dem Titel „Aufgeflogen: Die wahren Mächte Volksverrat“ beginnt dramatisch. „Heute wird, glaub ich, mein aller heftigstes Video von allen Corona-Videos, die ich überhaupt gemacht habe. […] Es geht um die ganzen Verstrickungen […], von Bill Gates und den ganzen Organisationen wie der Charité, wie dem Robert-Koch-Institut und so weiter. Es wird wirklich dramatisch heute“, sagt der Youtuber aus dem Off. Und er verspricht den Zuhörern: „Ich werde nichts hineininterpretieren, sondern ich werde euch einfach nur die Fakten aufzählen“. 

Dieses Versprechen hält Cecil mit seinem Video jedoch nicht. Unser Faktencheck zeigt: Mehrere seiner Behauptungen beruhen nicht auf Fakten, sondern sind schlichtweg falsch. Am 19. Mai stellte Cecil das Video auf seinem Kanal auf privat. Bis zu diesem Zeitpunkt war es mehr als 839.000 Mal geklickt worden. Andere Kanäle verbreiten das Video weiterhin, unter anderem der Kanal „Schwindelambulanz Sinsheim“ (693.000 Klicks) von Bodo Schiffmann

Der Youtuber „Coach Cecil“ betreibt seinen Kanal seit 2015. In seinen Videos gibt der ehemalige Profi-Basketballer, der eigentlich Cecil Egwuatu heißt, Ernährungstipps und zeigt Sportübungen. Seit der Corona-Pandemie hat er sich in verschiedenen Videos auch zu den Maßnahmen der Regierung geäußert und unter anderem davon gesprochen, dass alle Medien gesteuert seien. Das ZDF berichtete im April, Cecil habe in seinen Videos Nahrungsergänzungsmittel als Mittel gegen Corona beworben. 

Wir haben die wichtigsten Behauptungen in seinem Video vom 1. Mai geprüft. Von den sieben geprüften Behauptungen, die „Coach Cecil“ aufgestellt hat, sind fünf falsch oder teilweise falsch und zwei unbelegt.

1. Behauptung: Bill Gates ist der Hauptsponsor der WHO 

An mehreren Stellen im Video (ab Minute 02:34 und ab Minute 9:40) behauptet Cecil, Bill Gates sei nach dem Absprung der USA der Hauptsponsor der WHO und der zweitgrößte Sponsor sei die Gavi-Allianz, die von Bill Gates gesponsert werde. „Die WHO ist eigentlich wie eine Hausgesundheitsorganisation, er hat wirklich den allergrößten Teil, den er da reinsteckt“, so Cecil. Eine ähnliche Behauptung tauchte auch in einem Video mit zahlreichen Falschbehauptungen von Ken Jebsen auf. Wir haben einen Faktencheck dazu veröffentlicht. 

Korrekt ist, dass die Bill & Melinda Gates Stiftung laut WHO der zweitgrößte Spender nach den USA ist – die Zuwendungen machen 11,41 Prozent der Finanzierung aus. Spenden der Gavi Impfallianz entsprechen 6,49 Prozent. Die Gavi Impfallianz wird selbst zu einem großen Teil von der Gates-Stiftung finanziert (von 2016 bis 2020 zu etwa 17 Prozent; Tabelle „Annual Contributions 31 December 2019“). 

Das Programm-Budget der WHO für 2018/2019 lag insgesamt bei rund 4,4 Milliarden US-Dollar (Seite 5), und für 2020/2021 bei rund 4,8 Milliarden (Seite 6). In den Jahresberichten der WHO wird der Anteil der Bill & Melinda Gates Stiftung deutlich: 2018 spendete sie rund 229 Millionen Dollar für den „General Fund“ der WHO (PDF, Seite 6). 2017 waren es rund 325 Millionen Dollar (PDF, Seite 7).

Fazit: Teilweise falsch. Die Bill & Melinda Gates Foundation ist in den vergangenen Jahren der zweitgrößte Sponsor der WHO gewesen. Die Zuwendungen machen jedoch nicht den „allergrößten Teil“ des Budgets aus.

2. Behauptung: Der italienische Abgeordnete Vittorio Sgarbi habe mit den Gesundheitsbehörden gesprochen und herausgefunden, dass 96 Prozent der Patienten nicht an Corona gestorben seien 

Cecil relativiert seinen Verweis (ab Minute 04:21) auf den Politiker Sgarbi, in dem er sagt: „96 Prozent ist natürlich schon krass. Also ich war bei dem Gespräch mit der Gesundheitsbehörde nicht dabei, also kann ich es nicht hundertprozentig bestätigen“. Trotzdem nutzt er die Behauptung als vermeintlichen Beleg. Wir haben Sgarbis Behauptungen in einem Faktencheck ausführlich geprüft.  

Sgabi bezog sich mit seiner Behauptung auf eine Studie aus Italien, zieht jedoch Schlüsse, die die Studie nicht zulässt. Sie kommt anhand der Analyse von Patientenakten zu dem Schluss, dass von 2.351 Patienten 96,2 Prozent eine oder mehrere Vorerkrankungen hatten. Auf diese Zahl bezieht Sgarbi sich. Für seine Schlussfolgerung, dass diese Menschen alle nicht an Covid-19 starben, ist die Studie aber keine Grundlage.

Fazit: Unbelegt. Vittorio Sgarbi zieht falsche Schlüsse aus einer Studie. Es ist unklar, wie viele Menschen in Italien wirklich ursächlich am Coronavirus starben.

3. Behauptung: Rechtsmediziner Püschel hat „bis zum heutigen Tag“ nicht einen Corona-Fall obduziert, der an und nicht mit Corona gestorben ist 

Das behauptet Cecil im Video ab Minute 04:52. Wir haben das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, wo Klaus Püschel das Institut für Rechtsmedizin leitet, mit den Behauptungen konfrontiert. 

Die Pressestelle antwortete per E-Mail am 13. Mai: „Nein, das stimmt nicht. Bis zum 7. Mai lagen dem Institut für Rechtsmedizin 192 Sterbefälle mit bestätigten Sars-CoV-2 Nachweisen vor. Dabei konnte in 187 Fällen Covid-19 als todesursächlich eruiert werden. Die sorgfältige Untersuchung der Toten findet seit dem 23. März im Institut für Rechtsmedizin statt und belegt, dass es sich bei dem Großteil der Verstorbenen um bereits zuvor körperlich bzw. immunologisch erheblich beeinträchtigte Patientinnen und Patienten handelte.“ 

Fazit: Falsch. Laut Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf starben 187 von 192 obduzierten Personen ursächlich an Covid-19. 

4. Behauptung: In den Statistiken des RKI werden die Genesenen nicht abgezogen 

Cecil zeigt ab Minute (07:25) ein Dashboard des Robert-Koch-Instituts. Darunter hat er geschrieben: „Die Genesenen werden nicht abgezogen“. Oben rechts im Bild ist jedoch deutlich zu erkennen, dass die Genesenen sehr wohl gekennzeichnet sind. Circa 123.500 Genesene steht dort für den 30. April 2020. Die Zahlen der Genesenen wird in dem Dashboard täglich aktualisiert.

Bild aus dem Youtube-Video des Kanals „Coach Cecil“. Oben rechts nennt das Dashboard des Robert-Koch-Instituts die tagesaktuelle Zahl der Genesenen. (Screenshot und Markierung: CORRECTIV)

Auch in den täglichen Lageberichten des RKI wird die Zahl der Genesenen prominent auf der ersten Seite gleich neben den bestätigten Fällen genannten, auch am 30. April war das der Fall. 

Lagebericht des Robert-Koch-Instituts vom 30. April 2020, rechts markiert die Zahl der Genesenen (Screenshot und Markierung: CORRECTIV)

Korrekt ist, dass die Zahl der Genesenen nicht von der Gesamtzahl der bestätigten Fälle abgezogen wird. 

Das Robert-Koch-Institut schreibt dazu auf seiner Webseite: „Daten darüber, ob ein Patient wieder genesen ist, werden nicht offiziell erhoben. Die Erhebung ist auch nicht gesetzlich vorgesehen. Allerdings kann man zumindest bei den Fällen, bei denen die meisten Angaben ermittelt wurden und, die keine schweren Symptome hatten, die nicht in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, davon ausgehen, dass sie spätestens nach 14 Tagen wieder genesen sind. Das RKI schätzt die Zahl der Genesenen und stellt sie täglich auf dem RKI-Dashboard und im Situationsbericht  zur Verfügung.“

Erklärung auf der Website des Robert-Koch-Instituts. (Screenshot: CORRECTIV)

Auch die John Hopkins Universität führt in ihrem Dashboard Zahlen von Genesenen zusätzlich auf, statt sie abzuziehen. 

Fazit: Teilweise falsch. Cecil suggeriert, das RKI würde absichtlich die Zahl der Genesenen nicht abziehen, um für Angst zu sorgen. Die geschätzte Zahl der Genesenen nennt das RKI jedoch prominent in Lageberichten und im Dashboard. 

5. Behauptung: Das RKI hat Apotheken verboten, Antikörpertests zu verkaufen und mit 30.000 Euro Strafe gedroht 

Cecil behauptet weiter, das RKI wolle offenbar die Dunkelziffer der bereits Erkrankten gar nicht herausfinden und habe Apotheken verboten, Antikörpertests zu verkaufen (ab Minute 07:45). Das ist falsch. 

Das RKI selbst schreibt auf eine Presseanfrage von CORRECTIV: „Das RKI hat keinen Einfluss auf Tests, die in Apotheken verkauft werden.“ Das bestätigte uns auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage: „Die von Ihnen zitierte Behauptung ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Schon rein rechtlich könnte das RKI überhaupt kein Verkaufsverbot in Apotheken durchsetzen.“

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände antwortete auf eine Presseanfrage von CORRECTIV: „Apotheken dürfen in der Tat Antikörpertests derzeit weder an Laien abgeben noch selbst in der Apotheke an Patienten anwenden. Die Verletzung des Abgabeverbots nach § 3 Abs. 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das bedarf keines spezifischen ‚Verbotes‘ durch das RKI.“ 

Es gibt also ein Verbot, das RKI hat damit aber nichts zu tun. Grund für das Verbot ist laut der Bundesvereinigung die nicht gesicherte Zuverlässigkeit der Antikörpertests. Im Laufe der nächsten Wochen sei aber mit dem Marktzugang zuverlässiger Tests zu rechnen.

Antikörpertests funktionieren grundsätzlich anders als PCR-Tests. Antikörpertests weisen keine aktuelle Infektion nach, sondern untersuchen Blut darauf, ob virusspezifische Antikörper nachweisbar sind. So soll festgestellt werden, ob man schon mit dem Virus infiziert war. Für die PCR-Tests wird ein Nasen-Rachen-Abstrich genommen, mit dem Ziel eine aktuelle Infektion nachzuweisen. 

Fazit: Die Behauptung ist teilweise falsch. Das RKI hat kein Verbot ausgesprochen und wäre dazu gar nicht befugt. Aktuell gilt wegen Unzuverlässigkeit der bisherigen Antikörpertests ein Verkaufsverbot. 

6. Behauptung: Die PCR-Tests sind „sehr, sehr unzuverlässig“, weil oft falsch-positiv

Ab Minute 08:45 behauptet Cecil: „Der Test ist halt mega unzuverlässig, also sehr oft falsch positiv“. Dazu haben wir einen ausführlichen Faktencheck veröffentlicht, nachdem zuvor in Videos behauptet worden war, die in Deutschland genutzten PCR-Tests könnten zu 30 bis 50 Prozent falsch positiven Ergebnissen führen. Dafür hat CORRECTIV Labore von den drei Unikliniken Köln, Stuttgart und Dresden zur Testgenauigkeit befragt. 

Corinne Klett vom Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Klinikums Stuttgart antwortete: „Die Tests am Klinikum Stuttgart weisen eine sehr hohe Qualität mit sehr geringen Fehlerquoten auf. Insbesondere falsch positive Ergebnisse sind nahezu ausgeschlossen.“ Sie verweist jedoch darauf, dass die Abstriche gründlich genommen werden müssten. „In Krankenhäusern mit geschultem Personal sollten diese Fehler jedoch kaum auftreten.“ Weiter schrieb sie per E-Mail: „Die Tests am Klinikum Stuttgart erkennen im niedrigen Virusbereich erkrankte Patienten zu 95%, bei höheren Virus-Konzentrationen liegt die Sensitivität bei annähernd 100%.“

Bislang seien keinerlei Kreuzreaktionen bekannt, die zu falsch positiven Ergebnissen führen könnten. „Deshalb sind falsch positive Corona-PCR-Ergebnisse nahezu auszuschließen. Als Fehlerquelle kommt vor allem die Präanalytik in Frage, also beispielsweise ungenügende Abstrichtechnik, Probenverwechslung oder auch zu lange Lagerung bzw. Transportzeiten.“

Das bestätigte auch Rolf Kaiser vom Institut für Virologie der Universität zu Köln am Telefon: „Unter der Vorgabe, dass der Abstrich richtig genommen wird und das Labor erfahren ist und sauber arbeitet, sind Fehlerquoten von 30 bis 50 Prozent falsch positiven Testergebnissen nicht erklärbar.“ Man könne generell nie ausschließen, dass mal etwas falsch laufe und Fehler passieren, aber dafür gebe es interne Kontrollen im Test und im Labor. „Die Quoten liegen dabei deutlich unter 30 bis 50 Prozent.“

Zu der Behauptung, die Test könnten aus anderen Gründen falsch positiv sein, sagte er: „Die gebräuchlichen aktuellen PCR Test auf den Coronavirus haben kein Problem mit Kreuzreaktionen von bekannten Coronaviren. Dazu hat auch schon ein Ringversuch mehrerer Labore zur Qualitätssicherung stattgefunden.“ 

Labor der Universität Dresden: „Uns sind bislang keine Fälle falsch positiver Befunde bekannt“

Alexander Dalpke, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Technischen Universität Dresden schreibt per E-Mail über sein Labor:  „Uns sind bislang keine Fälle falsch positiver Befunde bekannt“. Auf die Frage von CORRECTIV, ob in deutschen Laboren, die Erfahrung mit PCR-Tests haben und Proben untersuchen, bei denen der Abstrich korrekt genommen wurde, eine Fehlerquote von 30 bis 50 Prozent falsch positiven Tests denkbar sei, antwortete er: „Nein, die RT-PCR sind hochspezifisch (Spezifität sicher im Bereich >95/98%).“ 

Er verweist aber wie seine Kollegen auf das Problem der Abstriche. Je schlechter die Proben genommen würden, desto weiter sinke die Sensitivität. „Es gibt tatsächlich Hinweise, dass Rachenabstriche nur 70% der Erkrankten erkennen.“ Deshalb setze man nur geschultes Personal für die Abstriche ein. Und Dalpke macht auf ein weiteres Problem aufmerksam: „Falsch positive und falsch negative Ergebnisse hängen darüber hinaus davon ab wie die ‘Vortestwahrscheinlichkeit’ ist.“ 

Fazit: Größtenteils falsch. Drei große Labore widersprechen der Behauptung, der PCR-Test sei unzuverlässig und liefere falsch-positive Ergebnisse. 

7. Behauptung: RKI-Präsident Lothar Wieler ist Mitarbeiter der WHO 

Weiter behauptet Cecil, der Präsident des RKI, Lothar Wieler sei „Mitarbeiter der WHO“ (ab Minute 10:21) und die WHO sei „praktisch sein Arbeitgeber“ (ab Minute 09:54 und 12:45). Als vermeintliche Belege führt der Youtuber öffentlich zugängliche Informationen auf der Webseite des RKI an. Dort ist eine Auswahl der Funktionen und Mitgliedschaften von Wieler in verschiedenen internationalen Gremien aufgelistet, darunter auch Expertenkommissionen der WHO. 

Auf Nachfrage schreibt uns das RKI: „Der Präsident des Robert Koch-Instituts ist kein Mitarbeiter der Weltgesundheitsorganisation. Herr Wieler erhält keine Zahlungen der WHO für die Funktionen in Gremien der WHO (bei Bedarf werden Reisekosten übernommen).“ 

Auf eine Presseanfrage von CORRECTIV bestätigt die WHO diese Angaben: „Er ist kein Angestellter und könnte keine direkten Zahlungen außer (möglicherweise) Reisekosten erhalten.“

In den öffentlichen Informationen der WHO zu ihrem Budget und der Anzahl ihrer Mitarbeiter finden sich keine personenspezifischen Daten, deshalb können wir die Angaben nicht überprüfen.

Fazit: Die Behauptung ist unbelegt.