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Bischof stellt pädophilen Priester unter Aufsicht

Drei Monate nach einer Recherche von CORRECTIV und Frontal21 über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs durch den Priester H. und die Vertuschung durch die Kirche, muss der Priester ins Bistum Essen ziehen und sich einer strengen Kontrolle unterwerfen. H. ist der bekannteste Missbrauchsfall der katholischen Kirche in Deutschland. Eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV und Frontal21.

von Marcus Bensmann

Start von Studie zu sexuellem Missbrauch
Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck reagiert auf die schweren Mißbrauchsfälle des Priesters H. und stellt ihn unter Kontrolle. Viele Fälle waren allerdings schon Jahre bekannt.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester H. Anfang April von München nach Essen beordert und angeordnet, dass er ins Ruhrgebiets-Bistum ziehen und sich Auflagen unterziehen müsse.

Der Umzug erfolgte nach Angaben des Bistums im Mai. Nach Informationen von CORRECTIV und Frontal21 wird H. wöchentlich von verschiedenen Personen kontrolliert, die dem Bistum berichten müssen. Es sind externe Fachleute wie Coaches oder Psychotherapeuten sowie Bistumsmitarbeiter, die gegenüber dem Bischof ausdrücklich nicht der Schweigepflicht unterliegen.

„Ich habe sehr klar gesagt, es handelt sich um einen Missbrauchstäter, mit dem ich spreche“, sagt Overbeck gegenüber CORRECTIV und  dem ZDF-Magazin Frontal21. Der Bischof nutze dabei das kirchliche Gehorsamsversprechen, dass jeder Priester bei der Weihe dem Bischof gibt. „Das Instrument ist sehr alt und eigentlich für viele Menschen heute kaum verständlich“, sagt der Bischof.

Die bischöfliche Entscheidung, H. nach Essen zu beordern, folgte drei Monate, nachdem CORRECTIV und Frontal21 gemeinsam eine Recherche über den Priester H. veröffentlichten. Diese zeigte neue Missbrauchsfälle auf sowie mögliche Verbindungen des verurteilten Sexualstraftäters zu dem damaligen Kardinal Ratzinger und heutigen Papst Emeritus Benedikt. Der 72-jährige Priester lebte zuletzt in einer Wohnung in München. Für die Recherche hat CORRECTIV den Priester H. mehrmals um einen Kontakt angefragt und Fragen geschickt. H. hat auf die Anfragen nicht reagiert. Ein Sprecher des Bistums Essen sagte, dass H. auch jetzt nicht mit der Presse reden wolle.

Bekannt wurde der Fall H. durch Recherchen der New York Times im Jahr 2010. H. wurden mehrere Fälle sexuellen Mißbrauchs an verschiedenen Einsatzorten vorgeworfen. In einem Fall kam es zwar zu einer Verurteilung, andere Vorwürfe waren aber verjährt. Zur Zeit führt die Staatsanwaltschaft München zumindest Vorermittlungen gegen H. wegen eines möglichen Vorfalls in dessen letztem Einsatzort im bayrischen Bad Tölz. Dieser Fall wäre noch nicht verjährt. Auch, so heißt es aus Bistumskreisen, befasse sich das Bistum Essen mit einem kirchenrechtlichen Verfahren zu einem Fall aus Bottrop. Dieser ist im Zuge der Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 bekannt geworden. Der Essener Bischof äußerte sich nicht dazu.

Die Entscheidung des Bistums Essen, die nun erst Jahre nach dem Bekanntwerden der Taten erfolgt, kann mit einer Art offenem Vollzug verglichen werden. Der Priester unterliege Auflagen, keinen Kontakt zu Jugendlichen zu suchen und keinen Kontakt zu den Gemeinden zu halten, in denen er Dienst getan hat. Die Auflagen würden regelmäßig überprüft. Zudem müsse er das Bistum darüber informieren, wenn er verreise. Die Auflagen für den 72-Jährigen haben keine zeitliche Begrenzung.

Der Priester bleibe ja als Staatsbürger frei, weil die entsprechenden staatlichen Gesetzgebungsverfahren im Blick auf eine Verurteilung entweder stattgefunden haben oder nicht haben stattfinden können, sagt Overbeck. „Als Priester unterliegt er aber der kirchlichen Gerichtsbarkeit und damit auch der Meinigen.“

Hält sich H. nicht an die Anordnungen, geht es ins Geld. „Die wirksamsten Sanktionsmechanismen sind die, die Unterhaltung des Priesters zu kürzen“, sagt Bischof Overbeck.

Der Fall könnte zu einem Muster für den kirchlichen Umgang mit Sexualstraftätern werden, deren Taten wegen Verjährung nicht mehr strafrechtlich belangt werden können.

Protest aus der Gemeinde

Nach der Veröffentlichung der Recherche im Februar forderten Gemeindemitglieder in Garching an der Alz, einer Gemeinde, in der H. 20 Jahre als Priester tätig war, dass die Kirche die Gründe für den Einsatz eines wegen Kindesmissbrauch verurteilten Priesters in ihrer Gemeinde aufklären solle.

Katholische Kirche St. Nikolaus in Garching an der Alz © Ivo Mayr / Correctiv
Katholische Kirche St. Nikolaus in Garching an der Alz © Ivo Mayr / Correctiv

Es kam am 13. März zu einem Treffen mit Kardinal Marx, über das die Teilnehmer Stillschweigen vereinbarten. Aber nach Informationen von CORRECTIV und Frontal21 soll das Treffen kontrovers verlaufen sein. Auf die Frage, wer jetzt für H. die Verantwortung trage, soll Kardinal Marx auf das Bistum Essen verwiesen haben. H. wurde in Essen geweiht und gehört kirchenrechtlich daher zu dem Bistum, auch wenn er in einem anderen Bistum lebt und arbeitet.

Nach Informationen von CORRECTIV schrieb ein Gemeindemitglied aus Garching nach dem Treffen Bischof Overbeck in Essen einen Brief mit der Frage, wer nun für H. verantwortlich sei. Daraufhin habe sich der Missbrauchsbeauftragte des Bistums gemeldet und gesagt, dass H. nach Essen vorgeladen werde. Am 20. Mai informierte der Missbrauchsbeauftragte das Gemeindemitglied, dass H. nun nach Essen gezogen sei und unter Aufsicht lebe.

H., der trotz seiner Taten Priester geblieben ist, wird nun in den kirchlichen Gehorsam gezwungen und muss sich nun mit vielen Taten auseinandersetzen, die bisher zum größten Teil ungesühnt geblieben sind.

„Es ist in diesem Sinne ein Modell, weil es zeigt: Der Bischof übernimmt Verantwortung, die auch Konsequenzen hat, die der Täter spürt, weil er ein Täter bleibt, wenn er auch jetzt hoffentlich anders lebt als früher“, sagt Overbeck.

Viele Opfer von H. meldeten sich erst nach den ersten Veröffentlichungen zu H. 2010. Zu der Zeit waren die Taten verjährt. Zu ihnen zählte auch Markus Elstner aus Bottrop, der Ende der 1970er Jahre von H. sexuell missbraucht wurde. Seine Anzeige blieb folgenlos.

Für Elstner war es auf der einen Seite ein „Schlag im Nacken“, als er hörte, der Täter von damals sei wieder in seiner Nachbarschaft. Anfangs hat es mich erstmal ein bisschen wütend gemacht“, sagt Elstner, „aber mittlerweile hoffe ich, dass er sich nicht weiter an Kindern und Jugendlichen vergehen kann“. Elstner hätte es gut gefunden, wenn die Opfer des Priesters von seiner Rückkehr in das Bistum informiert worden wären. Die Kirche solle sich nicht nur um die Täter kümmern, sagt Elstner, „jetzt wird es auch noch mehr Zeit, dass für die Opfer, die Betroffenen, was getan wird“.

Markus Elstner setzt sich für die Betroffenen ein © Ivo Mayr / Correctiv
Markus Elstner setzt sich für die Betroffenen ein © Ivo Mayr / Correctiv

 

Zu den Hintergründen des Falls H.:

Nach der Priesterweihe im Bistum Essen diente H. in den 1970er Jahren als Kaplan erst in Bottrop und Essen. In beiden Ruhrgebietsstädten missbrauchte H. Jungen. 1980 wurde der Priester ins Erzbistum München und Freising versetzt mit der Auflage, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen. Gleichzeitig wurde H. allerdings weiterhin in der Gemeindearbeit gegen den ausdrücklichen Rat des behandelnden Psychiaters eingesetzt.

Die New York Times recherchierte 2010, dass dies mit dem Wissen des damaligen Bischofs Joseph Ratzinger geschehen sein soll. Der Vatikan dementierte damals, dass der spätere Papst Benedikt davon gewusst habe.

H. umgab sich nach der Versetzung weiterhin mit Jungen. 1986 wurde er wegen mehrfachen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dennoch wurde er danach in Garching an der Alz für 20 Jahre als Priester eingesetzt. Auch dort hatte er erneut Kontakt zu Kindern und es kam auch dort zu sexuellem Missbrauch. Das Erzbistum München und Freising kennt bisher drei Fälle. Nach Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 geschah dies, als er unter der Aufsicht eines Studienfreundes von Ratzinger, Weihbischof Heinrich von Soden, war. Soden schritt damals nicht ein, obwohl dieser von der Gefährlichkeit seines Priester-Kollegen wusste.

Im Jahr 2000 besuchte Joseph Ratzinger den Weihbischof von Soden in Garching, als der spätere Papst noch Chef der katholischen Glaubenskongregation war. Nach Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 erzählte H. damals in der Gemeinde, dass er Ratzinger getroffen habe. Erst nach der Veröffentlichung der Recherche dementierte der Sekretär des Papstes Emeritus, Georg Gänswein, dass es eine persönliche Begegnung zwischen H. und dem emeritierten Papst gegeben habe. Zuvor ließ der Vatikan die Anfrage von CORRECTIV und Frontal21 zu diesem Treffen zwei Wochen lang unbeantwortet.

Verwinkelte Verfahren

2008 wurde H. nach Bad Tölz versetzt, diesmal mit der Auflage, nicht mit Kindern zu arbeiten. Als 2010 die New York Times über H. berichtete, wurde der Priester von dem Erzbischof von München, Kardinal Reinhard Marx, vom Dienst entbunden und vom Bistum Essen in den Ruhestand versetzt.

Nach CORRECTIV und Frontal21 vorliegenden Informationen schlugen die Bischöfe Overbeck und Marx der Glaubenskongregation in Rom vor, dass der Papst ihm die Priesterwürde entziehen sollte. Die Glaubenskongregation hob die Verjährung für den Missbrauch auf, „da der Fall weltweit Aufsehen erregte“ und veranlasste eine Voruntersuchung.

Sie enthielt unter anderem eine Befragung des Priesters. 2010 sagte H. laut eines Gesprächsprotokolls, dass er Ratzinger in Garching an der Alz getroffen habe. Dieses Dokument wurde nach Aussagen des Erzbistums München und Freising 2012 nach Rom zur Glaubenskongregation „als Anlage zum Voruntersuchungsbericht“ geschickt. Auch H. wendete sich an die Glaubenskongregation und schrieb nach CORRECTIV und Frontal21 vorliegenden Unterlagen, dass er von sich aus nicht um die Entlassung aus dem Priesteramt bitten würde. Die Aussage von H. über ein angebliches Treffen mit Ratzinger scheint ihm nicht geschadet zu haben. 2014 entschied sich Ratzingers frühere Behörde „nach intensiver Beratung und Abwägung“ zugunsten von H. und gegen einen sofortigen Rauswurf des Priesters, wie aus einem Dokument der Glaubenskongregation hervorgeht. Sie übertrug die Verantwortung zurück nach München: Ein Kirchengericht im Erzbistum München und Freising solle darüber urteilen.

Das Kirchengericht kam 2016 zum Entscheid, dass H. zwar keine priesterlichen Dienste mehr ausführen dürfe, er aber im Priesterstand verbleiben könne.

H. wohnte in den letzten Jahren in München, bis er nun Anfang April nach Essen „in den Gehorsam“ beordert wurde.