Nein, FFP2-Masken sind nicht „potentiell tödlich“
In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, die Bundesregierung zwinge alle Menschen, eine FFP2-Maske zu tragen – dabei könnten diese der Gesundheit „massiv“ schaden und sogar zum Tod führen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass das der Fall ist.
In einem Facebook-Beitrag wird behauptet: Die Bundesregierung zwinge jeden Bürger, FFP2-Masken zu tragen. Das könne „im Einzelfall massiv gesundheitsschädlich oder sogar potentiell tödlich sein“. Außerdem gebe es „bisher noch überhaupt keine Untersuchungen zur Auswirkung des Tragens von FFP2-Masken im privaten Bereich“.
Der Beitrag enthält einen Screenshot von der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit Informationen zu diesen Masken. Die Behauptungen, die dazu aufgestellt werden, sind jedoch teilweise falsch.
Es gibt keine FFP2-Maskenpflicht in ganz Deutschland
In Deutschland gibt es keine generelle FFP2-Maskenpflicht. Diese müssen nur in Bayern seit dem 18. Januar verpflichtend beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Laut Medienberichten war zwar eine Ausweitung der Pflicht auf ganz Deutschland im Gespräch, beschlossen wurde sie jedoch, anders als etwa in Österreich, nicht. In den restlichen deutschen Bundesländern sind aktuell neben FFP2-Masken auch OP-Masken (und bei anderen Aktivitäten teilweise andere Formen des Mund-Nasen-Schutzes) erlaubt, wie beispielsweise in Berlin oder Sachsen.
Bestimmte Pflegekräfte in Deutschland müssen laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen, wenn sie es mit Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion oder bestätigter Infektion zu tun haben. Privatpersonen können jedoch immer außer in Bayern statt einer FFP2-Maske auch eine OP-Maske tragen.
Sind FFP2-Masken eine Gesundheitsgefahr?
FFP2-Masken sind sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken, die sowohl einen Eigen- als auch Fremdschutz vor Tröpfchen und Aerosolen bieten. Das RKI hat auf seiner Webseite Empfehlungen zu FFP2-Masken veröffentlicht. Tatsächlich geht daraus hervor, dass es bisher keine Untersuchungen zu den Auswirkungen des Tragens von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens gibt. Innerhalb des Gesundheitswesens seien Atembeschwerden und Gesichtsdermatitis (Hautentzündungen) beobachtet worden.
Im medizinischen Bereich ist das Tragen einer FFP2-Maske laut RKI im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, „wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. einer Intubation“, durchgeführt werden.
Das RKI weist auf derselben Seite darauf hin, dass im arbeitsmedizinischen Bereich eine Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden muss, „um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten“. Durch die Benutzung von FFP2-Masken gebe es eine „Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand“. Die Tragezeigt bei gesunden Menschen liege laut Arbeitsschutz-Vorschriften üblicherweise bei 75 Minuten, bevor eine 30-minütige Pause eingelegt werden solle.
RKI: Gesundheitliche Auswirkungen bei Älteren und Lungenkranken nicht ausgeschlossen
Bei Menschen mit eingeschränkter Lungenfunktion und bei Älteren seien „negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“, so das RKI weiter. In Bezug auf „Personen, die einer Risikogruppe angehören“ weist das RKI deshalb daraufhin, dass die Anwendung von FFP2-Masken „möglichst ärztlich begleitet“ werden sollte, um den korrekten Sitz zu gewährleisten und über die Handhabung und Risiken aufzuklären.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) schreibt in einer Stellungnahme, dass jede Maske die „Atemarbeit“ erhöhe. „Patienten mit Herz- und/oder Kreislauferkrankungen sollten daher im Einzelfall in Abhängigkeit vom Erkrankungsstadium mittels einer Blutgasanalyse oder Belastungsuntersuchung mit Maske evaluiert werden.“
Grundsätzlich begrüße die DGP es, dass die Bundesregierung den Infektionsschutz durch Masken mit höherer Qualität verbessere. FFP2-Masken und chirurgische Masken seien eigentlich für andere Zwecke entwickelt worden und stellten für den Schutz der Bevölkerung einen „Kompromiss“ dar.
Fazit: Es gibt keine FFP2-Maskenpflicht in ganz Deutschland, nur in Bayern. Zudem gibt es keine Belege dafür, dass FFP2-Masken die Gesundheit von gesunden Menschen „massiv“ schädigen oder gar tödlich sein können. Das RKI und die DGP schließen gesundheitliche Auswirkungen bei vorerkrankten und älteren Menschen nicht aus – das gilt jedoch auch für andere Arten von Masken.
Redigatur: Alice Echtermann, Uschi Jonas
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: