Nein, es gab keine 20.000 Insolvenzanträge in der ersten Maiwoche 2021
Gab es Anfang Mai 2021 besonders viele Insolvenzanträge? Das wird in zwei Facebook-Beiträgen behauptet, die tausendfach geteilt werden. Allerdings basiert die Behauptung auf einer falschen Interpretation der Daten im Portal für Insolvenzbekanntmachungen.
In zwei Facebook-Beiträgen vom 9. Mai (hier und hier) wird behauptet, in der ersten Maiwoche seien in Deutschland 20.453 Insolvenzen beantragt worden. Als Quelle dient das Portal für Insolvenzbekanntmachungen, das vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortet wird.
Tatsächlich sind dort für die betreffende Woche 20.434 Einträge gelistet (Stand: 12. Mai). Allerdings sind das keine Insolvenzanträge, sondern Bekanntmachungen, von denen es mehrere in einem Insolvenzverfahren geben kann.
Die Zahl der Insolvenzen pro Monat in Deutschland liegt wesentlich niedriger und ist während der Pandemie eher zurückgegangen. Ein Grund hierfür liegt mutmaßlich darin, dass 2020 die Insolvenzantragspflicht für diejenigen, die staatliche Corona-Hilfen beantragt haben, ausgesetzt war. Manche befürchten, dass es seit dem Ende dieser Maßnahme zu einer Welle von Insolvenzen kommen könnte. Ein solcher starker Anstieg der Insolvenzen ist aber bisher nicht zu erkennen.
Treffer in der Datenbank sind keine Insolvenzen, sondern „Bekanntmachungen“
Die hohe Anzahl Treffer im Portal für Insolvenzbekanntmachungen, die die Facebook-Beiträge zitieren, erscheint nur, wenn in der Suchmaske „Alle Bekanntmachungen innerhalb des Verfahrens“ ausgewählt werden. Gelistet werden dann zum Beispiel auch Termine oder Abweisungen von Insolvenzanträgen.
Die Anzahl aller Insolvenzanträge steht nicht in der Datenbank
Daniel Bergner, Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands, erklärt die Funktionsweise des Portals am Telefon mit CORRECTIV.Faktencheck. „Insolvenzanträge werden in Deutschland nicht öffentlich gemacht“, sagt er. Denn zum Beispiel könnten auch Gläubiger – also Personen und Unternehmen, denen etwas geschuldet wird – beim Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz stellen. Daher prüfe das Gericht zunächst, ob überhaupt eine Insolvenz vorliege.
Bergner sagt, Sicherungsmaßnahmen seien relevante Bekanntmachungen in einem Verfahren, die öffentlich gemacht werden müssen. Während der gerichtlichen Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht, gibt es häufig diese sogenannten Sicherungsmaßnahmen. Für die Zeit der Prüfung setzt das Gericht dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, um betroffene Gläubiger zu schützen, damit das vorhandene Geld des Schuldners – oder die „Masse“, wie es im Insolvenzjargon heißt – gesichert wird.
Im Zeitraum vom 1.5. bis 7.5.2021 haben Gerichte 142 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ein anderer Wert, der etwas über einzelne Verfahren aussagt, sind Eröffnungen der Insolvenzverfahren vor einem Gericht, davon gab es in der ersten Maiwoche 2.412.
Allerdings beziehen sich diese Bekanntmachungen auf Insolvenzanträge, die schon Wochen oder sogar Monate vor dem entsprechenden Zeitraum eingereicht wurden.
Das Justizministerium verweist auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck auf ein Register der Humboldt-Universität Berlin. Dieses liefere eine Annäherung an die Anzahl der gestellten Insolvenzanträge von Unternehmen. Im Zeitraum zwischen 1. Mai und 7. Mai 2021 wurden demnach 246 Anträge gestellt.
Laut Statistik weniger Insolvenzen in den Monaten der Corona-Pandemie
Tatsächlich hat es seit Beginn der Corona-Pandemie weniger Insolvenzen als üblich gegeben. Zahlen vom Statistischen Bundesamt bestätigen das. Ein Grund dafür sei, teilte das Bundesamt im Dezember mit, dass die Insolvenzantragspflicht vom 1. März bis 30. September 2020 für zahlungsunfähige Unternehmen ausgesetzt war.
Seit Beginn der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im März 2020 hat sich (mit einer Ausnahme) die Zahl der Insolvenzen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten verringert. Das betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatinsolvenzen von Verbrauchern. So gab es beispielsweise im Oktober 2020 laut Statistischem Bundesamt insgesamt rund 4.000 Insolvenzen, das sind 56 Prozent weniger als im Oktober 2019.
Im Februar 2021 hat sich dieser Trend geändert, da gab es insgesamt 11.185 Insolvenzen und eine Zunahme von 37,5 Prozent im Vergleich zu Februar 2020. Allerdings bezieht sich diese Zunahme nur auf Verbraucher, nicht auf Unternehmen. Ein Grund dafür ist offenbar, dass Anfang des Jahres eine entscheidende Gesetzesänderung in Kraft trat. Menschen, die Privatinsolvenz angemeldet haben, können nun schon nach drei Jahren Restschuldbefreiung beantragen, anstatt wie zuvor nach sechs Jahren. Diese Gesetzesänderung verringere für die Betroffenen die negativen Konsequenzen einer Insolvenz, schreibt das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (IWH).
Die aktuellsten öffentlichen Zahlen zu Insolvenzen vom Statistischen Bundesamt sind von Februar 2021 (Stand: 14. Mai 2021).
Insolvenzantragspflicht gilt seit 1. Mai 2021 wieder ohne Einschränkungen
Einen Grund für die gesunkene Anzahl von Insolvenzen während der Corona-Pandemie sieht das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim in den Hilfsmaßnahmen der Regierung. Diese könnten mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu einem Rückstau von Insolvenzen führen, so die Warnung.
Die genauen Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich möglicherweise noch nicht voll erkennen. Die 2020 ausgesetzte Insolvenzantragspflicht war bis zum bis zum 30. April 2021 verlängert worden für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November vorgesehenen Corona-Hilfen noch ausstand.
Das IWH betreibt aber auch ein eigenes Insolvenz-Monitoring und veröffentlicht dazu jeden Monat die aktuellen Trends. Demnach lag die Gesamtzahl im April 2021 für Insolvenzen von Unternehmen und Personen bei 769, nochmal deutlich niedriger als 2020. Obwohl sich Anfang Mai das Insolvenzrecht änderte, erwarteten die Forscher des IWH keinen Anstieg von Insolvenzen. Die Ängste vor einer Insolvenzwelle bei Unternehmen seien unbegründet. Eine Pressemitteilung vom 6. Mai zitiert Steffen Müller, der die Insolvenzforschung leitet: „Eine Welle von Unternehmensinsolvenzen mit massiven Jobverlusten aufgrund der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist unwahrscheinlich.“
Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Portal der Insolvenzbekanntmachungen: Link
- Daten des Statistischen Bundesamts zu Insolvenzen: Link
- Register der Humboldt-Universität Berlin zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland: Link
- Pressemitteilung des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): Link
- Pressemitteilung des Leibniz-Zentrums für Wirtschaftsforschung Halle (IWH): Link
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021: Link