Faktencheck

Die „CO2-Steuer“ ist keine Abgabe von Bürgerinnen und Bürgern an die Regierung

Auf Facebook wird behauptet, die Menschen würden der Bundesregierung Geld in Form einer „CO2-Steuer“ bezahlen. Das stimmt so nicht: Die CO2-Bepreisung ist keine Steuer, sondern ein Emissionshandel. Sie gilt für bestimmte Unternehmen, die dadurch einen Anreiz erhalten sollen, klimaschädliche Emissionen zu vermindern.

von Matthias Bau

Titelbild_CO2-Steuer
Am 24. September protestierten weltweit Menschen für Klimaschutz, auch in Deutschland (Quelle: Picture Alliance / DPA / Markus Scholz)
Behauptung
Bürgerinnen und Bürger würden der Regierung Geld für die CO2-Steuer zahlen.
Bewertung
Fehlender Kontext
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Fehlender Kontext. Die CO2-Bepreisung ist keine Steuer im eigentlichen Sinn und wird auch nicht von Bürgern direkt bezahlt. Der Emissionshandel verpflichtet bestimmte Unternehmen, pro Tonne CO2, das sie verursachen, einen Preis von derzeit 25 Euro zu bezahlen.

Auf Facebook verbreitete sich ein Bild mit Text, das den Ablasshandel der katholischen Kirche im Mittelalter mit der Erhebung eines CO2-Preises in Deutschland in der „Gegenwart“ vergleicht. Aus Furcht vor dem Klimawandel würden die Menschen „der Regierung Geld für die CO2-Steuer zahlen“, so wie die Menschen im Mittelalter aus Angst vor dem Fegefeuer Geld an die katholische Kirche gezahlt hätten, um sich von ihren Sünden freizukaufen. 

Dieser Vergleich ist irreführend. Eine CO2-Steuer, die von den Bürgerinnen und Bürgern an die Regierung gezahlt werden muss, gibt es in Deutschland nicht. Richtig ist, dass es einen Handel mit Emissionszertifikaten gibt, an dem Unternehmen aus dem Bereich Verkehr und Wärmeerzeugung teilnehmen. Die Emissionszertifikate können von Unternehmen gekauft oder verkauft werden, je nachdem, wie viel Kohlendioxid (CO2) sie im Rahmen ihrer Geschäfte ausstoßen. Unternehmen sollen dadurch einen Anreiz erhalten, klimaschädliche Emissionen zu vermindern.

Diese CO2-Bepreisung wird umgangssprachlich häufig als „CO2-Steuer“ bezeichnet. Ein Sprecher des Umweltbundesamtes teilte aber auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck per E-Mail mit, dass es sich bei der CO2-Bepreisung nicht um eine Steuer handele, da damit keine Gewinne erzielt werden sollten, sondern die Begrenzung der CO2-Emissionen das wesentliche Ziel sei. 

Dieses Bild mit Text verbreitet sich aktuell auf Facebook. Darauf wird der mittelalterliche Ablasshandel mit dem CO2-Emissionshandel verglichen und behauptet, die Menschen müssten eine CO2-Steuer an die Regierung zahlen. Das ist falsch.
Dieses Bild mit Text verbreitet sich aktuell auf Facebook. Darauf wird der mittelalterliche Ablasshandel mit dem CO2-Emissionshandel verglichen und behauptet, die Menschen müssten eine CO2-Steuer an die Regierung zahlen. Das ist falsch. (Quelle: Facebook)

Den erhobenen CO2-Preis können Unternehmen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Das kann zum Beispiel zu höheren Spritpreisen oder Heizkosten führen. Um diese Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszugleichen, sollen sie nach Plänen der Bundesregierung an anderen Stellen entlastet werden. Zum Beispiel durch einen Ausbau des Nahverkehrs oder eine Erhöhung der Pendlerpauschale. 

CO2-Preis wird von Unternehmen gezahlt

Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland einen Preis für den Ausstoß von CO2, wie wir bereits damals in einem Faktencheck berichteten. Beim sogenannte Nationalen Emissionshandel werden „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen dazu verpflichtet, pro Tonne CO2-Ausstoß 25 Euro zu bezahlen. Zu diesen Inverkehrbringern gehören zum Beispiel Lieferanten von Brennstoffen, wie Benzin, Diesel oder Erdgas. Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das „Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“

Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen am Emissionshandel nicht direkt teil. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung kann der Emissionshandel für sie aber zu höheren Preisen für Heiz- und Kraftfahrstoffe führen, denn Lieferanten können die Mehrkosten an Kundinnen und Kunden weitergeben.

Die Bundesregierung schrieb dazu bereits im November 2020: „Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.“ 

Entlastungen für Verbaucherinnen und Verbaucher sind geplant, wie diese genau aussehen sollen, ist noch unklar

Damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch den neuen CO2-Preis nicht nur Kosten entstehen, soll es an anderer Stelle Entlastungen und Investitionen geben. So schreibt die Bundesregierung, die zusätzlichen Einnahmen sollten etwa für einen klimaschonenden Verkehr und energieeffiziente Gebäude genutzt werden. Es solle zudem „ein Teil“ des Geldes an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, indem die EEG-Umlage gesenkt und die Pendlerpauschale angehoben werde. 

Im Wahlkampf machten die Parteien verschiedene Vorschläge, wie sich der CO2-Preis entwickeln solle und wie Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden könnten. Die FDP will ein CO2-Limit einführen und einen globalen Emissionshandel mit einem CO2-Preis „für alle“ aufbauen. Mit den Einnahmen will die Partei die EEG-Umlage abschaffen und die Stromsteuer senken und so bald wie möglich komplett streichen. Die Grünen hingegen wollen, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis vollständig an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden. Das könne über die Pendlerpauschale, die Senkung der EEG-Umlage und ein sogenanntes Energiegeld geschehen. Außerdem solle der CO2-Preis bereits 2023 auf 60 Euro erhöht werden.

Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll der CO2-Preis im Jahr 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne steigen. Wie sich verschiedene Steigerungen des CO2-Preises auswirken könnten, hat Zeit Online berechnet. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte der Präsident des Bundesumweltamtes, Dirk Messner, bis zum Ende der 2020er Jahre müsse der CO2-Preis auf 100 Euro oder mehr steigen. 

Redigatur: Steffen Kutzner, Sarah Thust

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Bundeszentrale für politische Bildung „Ab 2021: CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe“: Link
  • Mitteilung der Bundesregierung „Grundlage für CO2-Preis steht“: Link
  • Informationsseite des Umweltbundesamtes „Nationalen Emissionshandel verstehen“: Link
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