Aufenthaltsrecht

Abschiebung mit dem Schnüffelparagraf

Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs soll als Grundlage für Abschiebungen angewendet werden können. Das Gesetz gegen organisierte Kriminalität wurde bereits gegen die Klimabewegung eingesetzt. Ein „dramatischer Schritt weg von einer klimagerechten Demokratie“, mahnt Luisa Neubauer.

von Jean Peters

Globaler Klimastreik – Berlin
„Ein nächster, dramatischer Schritt weg von einer klimagerechten Demokratie“, sagt Luisa Neubauer Foto: Annette Riedl / picture alliance

Die Bundesregierung plant offenbar, Abschiebungen künftig auch auf Basis des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches zur „Bildung krimineller Vereinigungen“ zu ermöglichen. Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, über den morgen im Bundeskabinett entschieden werden soll, schlägt vor, das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Ein Ausweisungsinteresse sei demnach besonders schwer, wenn jemand „einer Vereinigung im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches angehört oder angehört hat.“ 

Dieser Paragraf ist zuletzt in den Schlagzeilen gewesen, weil damit gegen Mitglieder der Klimabewegungsorganisation der „Letzten Generation” ermittelt wurde. „Zukünftig soll genauer darauf geachtet werden, ob Ausreisepflichtige sich an Strukturen organisierter Kriminalität beteiligen, die die Sicherheit unseres Landes bedrohen, etwa durch Bildung krimineller Vereinigungen”, schreibt Lars Castelucci (SPD) auf Anfrage. Sollte dieser Referentenentwurf durchkommen, würden also Abschiebungen auch breiter angewandt werden können als bisher – etwa, wenn man aufgrund von Klimaprotesten in das Raster der Ermittlungsbehörden fällt. Auf die Frage, was das für eine Bedeutung für zivilgesellschaftliche Bewegungen habe, äußerte sich Castelucci nicht.

„Paragraf 129 Strafgesetzbuch eignet sich wegen seiner Dehnbarkeit hervorragend dazu, oppositionelle Gruppen zu kriminalisieren“, sagt David Werdermann, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Das zeigen die Ermittlungen in Bayern gegen Mitglieder der Letzten Generation. Wenn künftig der bloße Verdacht einer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ausreicht, um Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auszuweisen, dann wird ihnen faktisch das Recht genommen, politisch aktiv zu werden.“ Die geplante Gesetzesverschärfung würde die ohnehin schon geschrumpften Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft weiter einschränken.

Das sei ein „nächster, dramatischer Schritt weg von einer klimagerechten Demokratie“, sagt auch Luisa Neubauer, Sprecherin der Klimabewegung Fridays for Future in Deutschland, zu dem Referentenentwurf. „Durch die willkürlichen 129er Beschuldigungen müssten wir künftig die Menschen warnen, sich ohne deutschen Pass lieber nicht zu engagieren. Was soll das für ein Zeichen sein?“, so Neubauer weiter.

Der Paragraf 129 steht seit jeher als sogenannter „Schnüffelparagraf“ in der Kritik. Er räumt Ermittlungsbehörden unter bestimmten Umständen weitgehende Befugnisse zur Überwachung ein. Historisch spielte er häufig für Ermittlungen gegen politische Gruppen eine Rolle, etwa gegen die Rote Armee Fraktion.

Kürzlich wurde er nicht nur gegen die Klimabewegung, sondern auch gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ am Maxim Gorki Theater in Berlin angewandt.

Korrektur: In einer früheren Version hieß es, es werde im Kabinett des Bundestags entschieden. Richtig ist das Kabinett der Bundesregierung, also dem Bundeskabinett. Da sitzen alle Minister zusammen, und wenn sie über einen Entwurf entschieden haben, bekommt das Parlament den Gesetzesentwurf und kann ihn unter den Fraktionen verhandeln.

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