Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat am 13. Oktober 2024 eine Resolution verabschiedet, die die Bundestagsabgeordneten „des demokratischen Spektrums“ auffordert, den Antrag „die AfD (…) zu verbieten, zu unterstützen.“ Die Resolution betont die Gefahr der AfD für die Demokratie. Die Sprecher der Gruppe, Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, schrieben auf Anfrage von CORRECTIV: „Die ASJ unterstützt schon seit langem ein solches Verbotsverfahren. Wir sind uns sicher, dass das Bundesverfassungsgericht sorgfältig prüfen und abwägen wird. Die Kriterien sind hoch, zu Recht, denn ein Parteiverbot ist ein scharfes Schwert.“
In der Resolution heißt es, „die AfD hat sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert. Sie ist gewaltbereit und plant, wesentliche demokratische Elemente unseres Rechtsstaates abzuschaffen und umformen.“ Der Kreis der SPD-Juristen empfinde es vor dem Hintergrund der Geschichte der Sozialdemokratie als Auftrag und Verpflichtung, Art. 21 II GG „nicht als wirkungslose Verfassungsnorm leerlaufen zu lassen, sondern diesen Mechanismus mit all seinen Risiken zu aktivieren“. Weiter steht dort: „Mit einem Parteiverbotsantrag nehmen die zuständigen Verfassungsorgane daher eine Schutzverantwortung wahr, die aller öffentlicher Gewalt aufgegeben ist.“
Olaf Scholz selbst zeigte sich zuletzt zögerlich. In Schwerin sagte er am 2. Oktober im Rahmen eines Bürgerdialogs: „Wir müssen das sehr, sehr sorgfältig vorbereiten, wenn man solche Dinge macht, deshalb steht das jetzt nicht auf der Tagesordnung.“
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17 Verfassungsexperten senden Gutachten zum AfD-Verbot in den Innenausschuss
Zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Juristen der SPD kamen kürzlich auch 17 Verfassungsrechtler, deren Gutachten in dieser Woche vorgelegt wurde. In dem 31-seitigen Papier an den Innen- und Rechtsausschuss des Bundestags kommen sie zu dem Schluss, dass die AfD „der prototypische Fall einer Partei ist, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen.“ Die Verfassungsjuristinnen argumentieren, dass die Partei demokratische Prozesse delegitimiere und deren Strategie auf die Unterminierung des Rechtsstaats abziele.
Ein Parteiverbot verhindere, so die Rechtsexperten, „auf überaus wirksame Weise die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist.“ Sie betonen zudem, dass die politischen Mittel allein nicht ausreichten, da die AfD im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung agiere und jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum führe. Das Gutachten liegt seit Mitte der Woche im Innenausschuss des Bundestages als Drucksache vor.
Wir veröffentlichen hier die Resolution der Juristinnen der SPD, die in den kommenden Tagen auch auf der Webseite der SPD erscheinen soll.
Beschluss AfD-Verbot des ASJ Bundesvorstand
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