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Rechtsextreme Richter: Wie umgehen mit Richtern, die in der AfD sind?

Seit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird diskutiert: Kann ein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei noch Richter sein?

von Jean Peters , Marie Bröckling

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Wie kann die Verfassungstreue von Richtern wirksam überprüft werden – ohne alle unter Generalverdacht zu stellen? Collage: Ivo Mayr/CORRECTIV (Fotos: picture alliance)

Rund 20.000 hauptamtliche Richter und 60.000 ehrenamtliche Richter – Schöffen – sind in Deutschland tätig. Sie müssen unabhängig und unparteilich sein. Doch kann jemand, der privat eine Partei unterstützt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, zugleich im Gerichtssaal das Grundgesetz verteidigen?

„Es erscheint zumindest fraglich, ob diese Person dann noch auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht“, sagt eine Pressesprecherin der Justizsenatorin Bremen auf Anfrage. Und stellt ein Disziplinarverfahren in Aussicht:

„Sollte eine Richterin oder ein Richter nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem Mitglied dieser Partei sein, würde entsprechend ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden können.“

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Mögliche Disziplinarverfahren gegen AfD-Richter

Die Auffassung, dass die Mitgliedschaft in der AfD genügt, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten, teilen nicht alle Justizministerien. Die Bundesländer sind jeweils zuständig für ihre Richterinnen und Richter. Die meisten gehen davon aus, dass es weitere Hinweise, wie aktives Engagement in der Partei, bräuchte.

Aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) heißt es dazu: „Die Mitgliedschaft in einer Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, […] kann […] ein Aspekt bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder einer Richteranklage sein.“

Die AfD klagt gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Zusammenhang zugesagt, bis zum Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens – möglicherweise auch bis zur rechtskräftigen Entscheidung – die AfD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen.

Es sollte gezielt Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst geben, sagt Felix Hanschmann, Jura-Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Das würde Klarheit für alle Beteiligten schaffen. Die betroffenen Richter müssten die Chance haben, dagegen Einspruch zu erheben und die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen, so Hanschmann.

Zwingende Ermittlungen bei AfD-Mitgliedschaft?

Wenn ein Richter zugleich Mitglied in der AfD ist, müssten die Vorgesetzten zumindest zwingend ermitteln, ob weitere Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht bestehen, sagt auch Fachanwalt Sebastian Baunack. Baunack ist spezialisiert auf das Disziplinarrecht von Richtern.

Wenn bei den Vorermittlungen weitere Anhaltspunkte auftauchen, beispielsweise aktives Engagement für die AfD, müsse ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, sagt er. Sachsen-Anhalt beschreibt in der Antwort an CORRECTIV, welche Konsequenzen einem Richter in einem Disziplinarverfahren drohen könnten:

„Als Disziplinarmaßnahmen gegen aktive Richter kommen je nach Schwere des Dienstvergehens Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder die Entlassung aus dem Dienstverhältnis in Betracht“, heißt es dort. „Darüber hinaus sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren Versetzung und Amtsenthebung sowie vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte möglich.“

In der Praxis wissen die Bundesländer nicht, ob und wie viele AfD-Mitglieder es unter ihren Richtern gibt. Sie dürften sensible Informationen, dazu zählt auch eine Parteimitgliedschaft, weder erheben noch speichern.

Instrumente zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit

In den Bundesländern gibt es verschiedene Instrumente, mit denen Verfassungsfeinde aus dem Justizsystem ferngehalten – oder entfernt werden sollen. Grundsätzlich ist es einfacher, einen Bewerber abzulehnen, als später einen Richter des Amtes zu entheben.

Dazu zählen:

  • Richter und Schöffen müssen einen Eid auf das Grundgesetz leisten.
  • Vor ihrer Berufung wird beim Bundeszentralregister und/oder beim Melderegister abgefragt, ob mögliche Vorstrafen bestehen.
  • Die Namen neuer Schöffen werden öffentlich ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger Einwände erheben können.
  • Gemeinden prüfen mit öffentlichen Quellen, ob es Hinweise auf verfassungsfeindliche Einstellungen bei neuen Schöffen gibt.
  • Bevor neue Richter ernannt werden, wird beim Landesverfassungsschutz abgefragt, ob dort Erkenntnisse vorliegen.
  • Richteranklage: Damit können Richter versetzt oder in den Ruhestand geschickt werden. Das muss vom Landesparlament beantragt und vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Background-Check beim Verfassungsschutz

Im Fall der hauptamtlich tätigen Richter fragen einige Bundesländer standardmäßig beim Verfassungsschutz an, ob dort etwas über die Kandidaten bekannt ist. Konkret geht es darum herauszufinden, ob Zweifel bestehen, dass der Bewerber für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.

Fünf Bundesländer führen diese „Verfassungstreuechecks“ durch. In Bayern ist das bereits seit 2016 Praxis. Hamburg und Hessen beabsichtigen, so eine Regel ebenfalls einzuführen.

Das bayerische Justizministerium teilt auf Anfrage mit, dass es seit der Einführung der Regelabfrage keinen Treffer für Extremisten gegeben habe, womöglich weil es einen abschreckenden Effekt bei den Bewerbern gebe. Belegen lässt sich das allerdings nicht.

In Brandenburg fielen bislang wohl zwei Beamte im öffentlichen Dienst auf, wie der Tagesspiegel berichtete – ob aus der Justiz, ist unklar.

Generalverdacht durch Regelabfrage?

Jura-Professor Felix Hanschmann hält solche Abfragen mit Blick auf die Geschichte des Radikalenerlasses für problematisch: „Ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem solche Abfragen aufgrund eines Generalverdachtes erfolgen“, sagt Hanschmann.

Der sogenannte Radikalenerlass von 1972 sah vor, Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen – und führte teils zu Berufsverboten für politisch missliebige Personen, insbesondere Kommunisten.

Wer wird vom Verfassungsschutz beobachtet?

Hanschmann warnt daher davor, zu sehr auf den Verfassungsschutz und die dort erhobenen Informationen zu vertrauen, „schließlich werden solche Maßnahmen oder Instrumente immer auch irgendwann gegen links zurückschlagen.“

Ähnlich äußert sich der Grünen-Politiker Jan Kürschner. In Schleswig-Holstein, wo er den Rechtsausschuss im Landtag leitet, soll aktuell ebenfalls eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt werden. Kürschner befürchtet, dass damit nicht nur Menschen mit rechtsextremer Gesinnung vom Richteramt ferngehalten werden könnten: Wenn wir für alle Bewerbungen im öffentlichen Dienst eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz einführen, steht zu befürchten, dass dies auch einfachen Aktivisten, zum Beispiel aus der Klimabewegung, auf dem Weg in den öffentlichen Dienst zur Last werden kann.“

Ob tatsächlich Klimaaktivisten bei einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchfallen würden, lässt sich nicht überprüfen. Grundsätzlich werden vor allem Gruppen, deutlich seltener Einzelpersonen vom Verfassungsschutz beobachtet.

Listen, die keiner liest

Im Fall der ehrenamtlich tätigen Schöffen werden in allen Bundesländern Listen mit Namen der Bewerber öffentlich ausgelegt. Doch in der Realität dürften wenige Bürgerinnen und Bürger davon mitbekommen und die Möglichkeit zum Einspruch tatsächlich nutzen – insbesondere in großen Städten, wo sich Bewohner eines Stadtteils nicht zwangsläufig kennen. Der Wahlausschuss muss dann aus diesen Vorschlägen geeignete Kandidaten auswählen, aber hat dafür kaum mehr Informationen als die Namen, das Geschlecht, das Alter, den Wohnort und Beruf.

Die Vorauswahl von geeigneten Schöffen funktioniert offenbar nicht immer, wie Recherchen von CORRECTIV.Lokal zeigen. In der vergangenen Amtszeit gab es mindestens elf verfassungsfeindliche Schöffen, die erst nachträglich ihres Amtes enthoben wurden.

Richteranklage: Instrument gegen Verfassungsfeinde – oder gegen politische Gegner?

Ein weiteres Werkzeug gegen Verfassungsfeinde ist die Richteranklage, damit kann ein hauptamtlicher Richter des Amtes enthoben werden. 14 von 16 Bundesländern haben die Richteranklage gemäß ihren Landesverfassungen als Instrument zur Verfügung. In den meisten Bundesländern wird ein solches Verfahren vom Parlament eingeleitet, am Ende entscheidet immer das Bundesverfassungsgericht über die Anklage.

Kritiker befürchten, dass dieses Instrument politisch missbraucht werden könnte. „Ich denke, dass der berechtigte Einsatz gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst nicht dazu führen darf, dass die Rechtsposition der Beschäftigten deutlich geschwächt wird und dass Regierungen ermächtigt werden, unliebsame öffentliche Beschäftigte gegen willfährige neue Personen auszutauschen“, sagt Fachanwalt Baunack. Er verweist auf die aktuellen Entwicklungen in den USA, wo die Regierungen aktuell Posten im öffentlichen Dienst durch ihnen politisch nahestehende Personen besetzte. „Dieses Risiko sollte durch die Wiedereinführung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit nach dem Nationalsozialismus verhindert werden.“

Disziplinarverfahren durch geschultes Personal

Baunack fordert eine Rückkehr zu einem professionalisierten Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst – wie es bis 2001 üblich war. Damals führten unabhängige, besonders geschulte Untersuchungsführer die Ermittlungen, getrennt von den betroffenen Dienststellen. Heute dagegen übernehmen Vorgesetzte ohne spezielle Schulung diese Aufgabe zusätzlich zu ihrem Tagesgeschäft, was häufig zu Verzögerungen, Interessenkonflikten und mangelnder Objektivität führt, so Baunack. Die Wiedereinführung unabhängiger Untersuchungsführer könne die Verfahren beschleunigen, rechtssicherer gestalten und das Vertrauen in den Disziplinarvollzug stärken, sagt der Fachanwalt.

Beispiele von Verfahren gegen Richter mit AfD-Nähe

In den vergangenen Jahren erlangten mehrere Verfahren gegen Richter mit AfD-Nähe größere mediale Aufmerksamkeit. In Dresden etwa verschärfte der Landtag 2023 das Disziplinarrecht, als der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier nach seinem Bundestagsmandat in den Richterdienst zurückkehren wollte.

Seitdem können dort auch länger zurückliegende Verstöße gegen das Mäßigungsgebot oder die Verfassungstreuepflicht geahndet werden, weil entsprechende Hinweise länger in der Personalakte bleiben dürfen. Außerdem müssen Vorgesetzte bei solchen Verfahren das Landesamt für Verfassungsschutz einbinden. In besonders wichtigen Fällen, etwa bei schwerer Verfassungsfeindlichkeit, kann das Justizministerium das Verfahren selbst übernehmen.

Richter Jens Maier in Dresden
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richter in Dresden sprach sich bei einer Veranstaltung mit dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke gegen die „Herstellung von Mischvölkern“ in Europa aus, nannte NS-Aufarbeitung einen „Schuldkult“. Wegen dieser verfassungsfeindlichen Haltung wurde er 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt, behielt aber nach einem Rechtsstreit seine Pensionsansprüche. Der Landtag verschärfte 2023 daraufhin das Disziplinarrecht.
Richter Bengt-Christian Fuchs in Gera
Fuchs war Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera und für Asylverfahren zuständig. Im Jahr 2024 geriet er in die Kritik, nachdem Berichte über rassistische und homophobe Äußerungen in Internetforen bekannt wurden, die ihm zugeschrieben werden. MDR-Recherchen legen nahe, dass er deutlich öfter gegen Asylbewerber geurteilt hat als der Bundesdurchschnitt. Fuchs verlor zunächst seine Zuständigkeit für Asylverfahren, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Bis Ende 2026 leitet Fuchs ein Referat im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Er bezieht weiter sein Richtergehalt.
Richterin Gritt Kutscher in Meißen

Nach mehreren Disziplinarverfahren gegen die Richterin aufgrund von Linken- und Islamhass blieb sie verbeamtet. Sie versuchte, sich damit zu verteidigen, dass ihr Facebook-Account gehackt worden sei. Zugleich erschien dort im Februar 2016 nach den Vorwürfen: „Und wenn ich jetzt das nächste Disziplinarverfahren bekomme, ICH KUSCHE NICHT!“ Laut Geschäftsverteilungsplan von Juni 2024 besteht gegen sie ein Ablehnungsgesuch.

Richter Gereon Bollmann in Schleswig-Holstein

Gereon Bollmann war langjähriger Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht und trat 2021 als Bundestagsabgeordneter für die AfD in den Bundestag ein. Er gilt als Vertreter des radikalen Parlamentsflügels der Partei und ist Mitglied im Rechtsausschuss. Bollmann verbreitete unter anderem verschwörungsideologische Narrative zur Corona-Pandemie und fiel durch Kontakte zu Akteuren aus dem Reichsbürger-Milieu auf. Trotz seines Mandats als Bundestagsabgeordneter gilt er formal weiter als Richter auf Lebenszeit im Ruhestand.

Im Februar 2024 bekam er eine Dauerbesuchserlaubnis in der Justizanstalt bei Birgit Malsack-Winkemann, die wegen Mitgliedschaft in einer mutmaßlich terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene in U-Haft sitzt.

Richterin Birgit Malsack-Winkemann in Berlin

Birgit Malsack-Winkemann war Richterin am Landgericht Berlin und zwischen 2017 und 2021 Bundestagsabgeordnete für die AfD. Trotz zahlreicher öffentlicher Aussagen, die als verfassungsfeindlich kritisiert wurden, kehrte sie nach ihrem Mandat in den Justizdienst zurück. Erst nach ihrer Festnahme im Dezember 2022 im Rahmen der Großrazzia gegen die Reichsbürgergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß wurde sie vorläufig vom Dienst suspendiert, ihr Gehalt um die Hälfte gekürzt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die einen bewaffneten Umsturz plante. Malsack-Winkemann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Disziplinar- und Entlassungsverfahren wurden eingeleitet, sind aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

 

AfD gibt Tipps an ihre Mitglieder

Die AfD selbst sah sich nach der Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz offensichtlich veranlasst, eine interne Handreichung für Beamte und AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst zu verschicken. Mitglieder sollten „persönliche Angriffe auf andere unterlassen“ und sich distanzieren, wenn sie Äußerungen für verfassungsfeindlich halten, heißt es in dem Dokument, das wir hier im Original veröffentlichen.

Besonders AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst wird von der Partei geraten, „mit ihren Äußerungen im verfassungskonformen Bereich“ zu bleiben. Eine Mitgliedschaft allein sei jedoch kein Grund zur Sorge, heißt es in dem Dokument. Es wird auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2024 zur Mitgliedschaft bei der Kleinstpartei „Der III. Weg“ verwiesen.

Dort machte das Gericht jedoch klar, dass im Rahmen eines Einstellungsverfahrens auch ohne Parteiverbot die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei wie „Der III. Weg“ negativ berücksichtigt werden kann.

Wörtlich heißt es im damaligen Urteil: „Das ,Parteienprivileg‘ verlangt nicht, jedes Parteimitglied bis zum Parteiverbot als verfassungstreu zu behandeln.“ Das Gericht stellt klar, dass die aktive Mitgliedschaft – etwa durch herausgehobene Funktionen – eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen kann, auch wenn die Partei formal nicht verboten ist.

Warum wir Dokumente veröffentlichen

Wir veröffentlichen, soweit es geht, auch die Dokumente und Daten, auf die unsere Stücke basieren. So steht es in unserem Redaktionsstatut.

Bundesländer wünschen sich eine einheitliche Regelung

Hamburg und Baden-Württemberg wünschen sich eine bundesweit einheitliche Regelung im Umgang mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das Justizministerium Baden-Württemberg kündigt an, dass die Auswirkungen der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz auf der Innenministerkonferenz Mitte Juni besprochen werden sollen.

„Die Frage, wie sich eine AfD-Mitgliedschaft auf Beamtinnen und Beamte auswirkt, sollte in einzelnen Ländern nicht unterschiedlich entschieden werden“, heißt es aus dem Justizministerium Baden-Württemberg.

„Hier ist ein Flickenteppich zu vermeiden.“

Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Verfassungsschutz habe die Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremen” Partei ausgesetzt. Tatsächlich hat das Bundesamt lediglich zugesagt, diese Einstufung bis zum Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht mehr öffentlich zu verwenden. Wir haben den Text entsprechend präzisiert. (04. Juni 2025).

Redigat: Anna Ernst

Faktencheck: Samira Joy Frauwallner

Fotokollage: Ivo Mayr