Der Bundestag ist gegen mindestens vier Mitarbeitende von AfD-Abgeordneten vorgegangen. Nach CORRECTIV-Informationen bekommen drei Personen keine Hausausweise, einer weiteren Person wird der Zugang zum IT-System des Bundestags verwehrt.
Der Grund: Es gibt Bedenken, dass die Mitarbeitenden ihren Zugang zum Bundestag für „verfassungsfeindliche Zwecke missbrauchen“ könnten.
Sicherheit im Bundestag: Mitarbeitende müssen sich Prüfung unterziehen
Alle Mitarbeitenden für Abgeordnete müssen sich der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Dazu werden Daten unterschiedlicher Dienste aufgerufen: aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag, beim Informationssystem der Polizei und beim Bundeszentralregister. Allerdings fließen bislang keine Hinweise vom Verfassungsschutz ein – ein Streitpunkt, der laut CORRECTIV-Informationen schon länger in den Fraktionen diskutiert wird und mit einem neuen Bundestagspolizeigesetz geändert werden könnte.
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Für die vier AfD-Mitarbeitenden fiel die Prüfung negativ aus: Mit der Ausstellung der Ausweise sei „ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden“, teilte der Bundestag mit.
Seit März schärfere Regeln im Bundestag für Mitarbeitende
Laut Nachrichtenagentur AFP will sich die AfD-Fraktion nicht zu den Mitarbeitenden äußern. Sie beruft sich darauf, dass die Einstellung von Beschäftigten allein bei den Abgeordneten läge.
Seit März gibt es schärfere Regeln für die rund 3000 Personen, die für Abgeordnete arbeiten: Auch Beschäftigte in Wahlkreisbüros, die zwar keinen Hausausweis für den Bundestag haben, aber Zugriff auf das interne IT-System, werden überprüft.
Zu den jüngsten Sperrungen sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages kann es keine Kompromisse geben.“
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