Akten des Missbrauchs
Die Geschichte eines organisierten Verbrechens im Vatikan
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20260319 Vatikan-Story: A-Story
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Kapitel 1
Was der Vatikan wusste
Die ersten großen Enthüllungen gelangen 2002 in den USA. Ein Recherche-Team des Boston Globe zeigte damals das wahre Ausmaß von Priestertätern. Die Zahl überstieg bei weitem Einzelfälle: Heute weiß man von ungefähr 200 Tätern allein in Boston. Das Journalistenteam konnte anhand von internen Dokumenten belegen, wie die dortige Kirchenleitung tatsächlich mit Tätern umging: Wie die Kardinäle sie nach einem festen Muster krankschrieben oder versetzten, um die Taten zu vertuschen. „Documents don’t lie“, sagt Walter V. Robinson, Leiter des Journalisten-Teams. „Politiker lügen, Bischöfe und Kardinäle lügen. Aber Dokumente nicht. Und weil wir die Dokumente hatten, hat niemand unsere Recherchen angezweifelt.“
Deshalb suchen auch andere Menschen mühsam Millionen Seiten an Material zusammen, so wie Terence McKiernan. Er bezeichnet sich selbst als „Guerilla-Archivar der Kirche“, weil er mit seiner Organisation Bishop Accountability in den USA eine große Datenbank aus Artikeln, Akten und Briefen aufgebaut hat. Darunter auch zu Fällen, die der Boston Globe aufgedeckt hat. Nur so könne man den Lebensweg eines Missbrauchstäters verstehen, sagt er.
Die Spurensuche nach den Briefwechseln mit dem Vatikan führte CORRECTIV auch zu seiner Sammlung: In einem Brief von 1981 bittet der Bischof von Oakland, Kalifornien, den Vatikan darum, einen Missbrauchstäter aus dem Priesterstand zu entlassen. Der Fall liegt sechs Jahre in Rom, bis Papst Johannes Paul II. den Priester entlässt. In der Zeit war Joseph Ratzinger Präfekt der Aufsichtsbehörde geworden und damit verantwortlich. Während der sechs Jahre des Verfahrens hat der Täter wieder Kinder missbraucht.
Einen weiteren Fall, der bis zum Vatikan ging, fand CORRECTIV in Italien. 2003 wendet sich ein Bischof persönlich an Joseph Ratzinger wegen eines Missbrauchsfalls. Ein Mitarbeiter der Glaubenskongregation fragt im Jahr 2010 nach dem aktuellen Stand des Verfahrens. Da liegt die Meldung bereits sieben Jahre zurück. Zwei Tage vor diesem Brief hatte der Priester selbst seine Bitte um Entlassung aus dem Klerikerstand eingereicht.
Auch in Kolumbien taucht ein Schreiben aus dem Vatikan auf. Hier fragte ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde im Jahr 2010 bei einem Bischof zu einem Missbrauchsfall nach – es war der Untersekretär Damiano Marzotto Caotorta, dem CORRECTIV mehrere Briefe vorgelegt hatte. Aus der Protokollnummer des Briefes wird ersichtlich, dass die Behörde schon 2004 über den Fall informiert worden war – als Joseph Ratzinger noch dieser Behörde vorstand. Später verstarb der Täter – wie die Glaubenskongregation vor seinem Tod über den Fall entschied, ist unklar.
Auf diesen und weiteren Briefen aus mehreren Ländern, die CORRECTIV vorliegen, finden sich jeweils Protokollnummern. Sie zeigen: Der Vatikan wusste nicht nur die ganze Zeit Bescheid, er sortierte die Missbrauchsfälle systematisch.
Der Missbrauch: Abgeheftet in der Bürokratie des Vatikans
Die Behörde, bei der die Schreiben zusammenlaufen, ist eine der ältesten und mächtigsten im Vatikan: Sie heißt Dikasterium für die Glaubenslehre, früher Glaubenskongregation genannt. Sie urteilt über den wahren katholischen Glauben und Verfehlungen von Priestern, also auch Missbrauchstaten. Dessen Leiter war von 1982 bis 2005 Joseph Kardinal Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. Er galt als brillanter Theologe, der sich in Glaubensfragen auskannte wie kein Zweiter. Er prägte die Behörde über mehrere Jahrzehnte. Seine Unterschrift findet sich auf vielen der geheimen Briefe.
Die Dokumente widersprechen einer üblichen Ausflucht der Kirche, wenn es um seine Verantwortung für die Aufklärung des Missbrauchs geht: Bischöfe gaben an, Fälle früher nicht nach Rom gemeldet zu haben, weil es angeblich erst ab 2001 Pflicht wurde, das Dikasterium über Täter in Kenntnis zu setzen. Diese Regel führten Johannes Paul II. und Kardinal Ratzinger ein. Doch die Recherche zeigt, dass viele Briefe den Vatikan bereits in den 1980er und 1990er Jahren erreichten, einer deutet auf eine Meldung im Jahr 1972 hin.
Die Behörde verschickte bereits zuvor zwei geheime Anweisungen an die Bischöfe: Darin bestimmte sie, dass Kirchenverantwortliche schon ab 1922 und 1962 schwere Fälle der Behörde melden sollen. Die Zentrale weiß also wohl schon seit 100 Jahren über Priestertäter Bescheid.
Für manche Täter wurden sogar Strafen wieder zurückgenommen: CORRECTIV hat Kenntnis von zwei Schreiben, in denen Kardinal Ratzinger Täter rehabilitierte. Ein Fall aus Portugal ist der früheste Fall der Sammlung. Er liegt CORRECTIV und der Zeitung Observador exklusiv vor. Ein Franziskanermönch, der 1956 ein Mädchen missbrauchte, wurde 1972 nach Rom gemeldet. Zwar fehlt dieser Brief, aber auf Ratzingers Schreiben von 1991 steht eine Protokollnummer: 174/72. Mit dem Schreiben hob er nach 20 Jahren das Beichtverbot des Mannes in Teilen wieder auf.
Protokollnummern sind essenziell für die Ordnung in Archiven. Im Dikasterium für die Glaubenslehre besteht sie aus einer Fallnummer und dem Jahr, zum Beispiel: 174/72.
Das bedeutet: Der Fall wurde im Jahr 1972 zum ersten Mal im Dikasterium eröffnet. In jenem Jahr war es der 174. Fall von Vergehen durch Priester oder Glaubensfragen, der dort eintraf. In der Regel wird jedes Schreiben zu dem Thema, ungeachtet des Jahres, mit einer einheitlichen Protokollnummer versehen, damit alle Dokumente zusammen archiviert werden. Etwas später wurde das System erweitert: Zusätzlich zu Fallnummer/Jahr bekommen Dokumente hinter einem Bindestrich eine fortlaufende Zahl angefügt. Diese Zahl ist individuell für jedes Dokument, das in die Glaubenskongregation ein- oder ausgeht und wird fallunabhängig weitergezählt.
In einigen Fällen sprach Ratzinger auch Strafen aus, einige Täter wurden aus dem Priesterstand entlassen oder aus der Kirche ausgeschlossen. Doch einen Täter aus Deutschland, den Ratzinger exkommuniziert hatte, nahm er nach rund drei Jahren wieder in die Kirche auf. Damit konnte der Mann, von dem die Kirche wusste, dass er Jugendliche missbraucht hatte, in einem neuen Bistum wieder uneingeschränkt arbeiten.
Aus den Dokumenten wird die wahre Absicht der Kirchenleitung klar: Die Institution schützen, Skandale vermeiden. In zwei unterschiedlichen Briefen heißt es, Wissen um die Taten könne „in der Gemeinschaft der Gläubigen Anstoß erregen“. Das „Wohl der Gesamtkirche“, wie Ratzinger es in seiner Antwort nach Oakland nennt, ist offensichtlich wichtiger als das ihrer jüngsten Mitglieder.
Das Kirchenrecht, auch kanonisches Recht, wird vor allem im Codex Iuris Canonici (Codex kanonischen Rechts, kurz CIC) gebündelt. Daneben wird das Recht durch päpstliche Erlasse und verschiedene Dekrete erweitert. Anders als staatliches Recht ist die Kirchenjustiz von der Theologie geprägt. Die schwersten Strafen sind die Exkommunikation, also der Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft, die wieder aufgehoben werden kann, und die Entlassung aus dem Klerikerstand, also dem Priesteramt, die für immer gilt.
Sexualisierte Gewalt an Kindern sieht das Kirchenrecht bis heute nicht als Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit oder ihres Seelenheils an. Stattdessen gilt sie für Priester als Verstoß gegen das sechste Gebot, das lautet: Du sollst nicht ehebrechen. Weil Priester im Pflichtzölibat leben, also mit der Weihe einen Bund mit Gott eingehen und sexuell enthaltsam leben sollen, bedeutet Missbrauch einen Bruch des Zölibats.
Kapitel 2
Die geheimen
Schränke im Vatikan
Alle Fälle von Missbrauch durch Priester liegen grundsätzlich in vertraulichen Archiven, erklärt Monsignore Marzotto, der so erstaunt war über eines der Schreiben. Unter Kardinal Ratzinger hat er als Untersekretär der Glaubenskongregation gearbeitet. Auf Nachfrage deutet er auf einen Aktenschrank: „Armadi“, Schränke, sagt er.
Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf von der Universität Münster geht in den vatikanischen Archiven ein und aus. Auch er weiß, dass es die Kategorie „Fonti Riservate“ gibt, in der Fälle liegen, die mit Priestern zu tun haben. Und Ratzinger selbst erzählte 1998 in einem Interview, dass es einen „Sondertresor“ gebe, mit Vergehen von Priestern, die „auch nicht veröffentlicht werden“ dürfen. Obwohl die historischen Bereiche vatikanischer Archiven nach und nach für Forschung geöffnet werden, bleiben diese Schränke wohl verschlossen.
Einige Akten sollen laut verschiedenen Quellen auch im Archiv des Staatssekretariats aufbewahrt werden, eine Mischung aus Bundeskanzleramt und Außenministerium.
Wie viele Dokumente es insgesamt in den Archiven des Vatikans gibt, lässt sich nicht sagen.
Die Geheimhaltung hat dafür gesorgt, dass die Verbrechen an Kindern jahrzehntelang immer weiter verübt werden konnten; zunächst durch Bischöfe, die Täter gar nicht oder erst nach mehreren Jahren nach Rom meldeten und mit Betroffenen Schweigedeals aushandelten. Und später durch vatikanische Verantwortliche wie Kardinal Ratzinger, der die Geheimhaltungspflicht 2001 sogar noch verschärfte. Erst 2019 wurde sie von Papst Franziskus wieder aufgehoben. In den vergangenen Jahren passte die Kirchenleitung, auch unter Franziskus, unter dem öffentlichen Druck Teile des Kirchenrechts an. So drohen Bischöfe Strafen bis zur Entlassung, wenn sie Fälle nicht melden; auch die Prävention wurde verbessert. Die Menschen, die missbraucht wurden, fallen allerdings kirchenrechtlich nach wie vor durchs Raster. Eine transparente Aufarbeitung der Verantwortung des Vatikans wird bis heute verweigert.
Nach Angaben von Charles Scicluna, früher enger Mitarbeiter Ratzingers und heute Stellvertretender Sekretär der Behörde, kommt man auf 2.100 Fälle, die allein zwischen 2001 und 2010 in der Behörde bearbeitet wurden. Hinter jedem Vorgang steht das Leid eines oder mehrerer Menschen. Allein für Frankreich hat eine Studie 2023 ungefähr 216.000 Betroffene in der Bevölkerung des Landes ermittelt, die durch Kleriker missbraucht wurden; zählt man Personen hinzu, die durch Laien im katholischen Umfeld missbraucht wurden, sind es etwa 330.000. In den USA schätzt Terence McKiernan von Bishop Accountability die Zahl möglicher Betroffener auf etwa 250.000. Weltweit dürften es mehrere Millionen sein.
CORRECTIV erzählt die Geschichte eines organisierten Verbrechens im Vatikan in mehreren Formaten: Als Buch, als Kinofilm, auf der Theaterbühne und als Recherche.
„Unverzüglich alles Material verbrennen“
Der Vatikan baute nicht nur ein Geheimarchiv mit den Missbrauchsakten auf, sondern ordnete sogar die Vernichtung von sensiblen Unterlagen an. Das belegt eine Weisung aus dem Vatikan nach Wien von 1938, kurz nach dem Einmarsch Hitlers in Österreich: Akten über sexuellen Missbrauch an Kindern sollten verbrannt werden, offenbar aus Furcht, das Material könnte den Nationalsozialisten in die Hände fallen. Der handschriftliche Befehl verließ Rom nie; er wurde nur dem Überbringer der Nachricht nach Österreich gezeigt. Bemerkenswert ist: Die handschriftliche Anordnung weist keine Protokollnummer auf. Diese Dokumente wurden, angestoßen von der CORRECTIV-Recherche, durch den Historiker Davide Jabes analysiert. (Lesen Sie hier eine exklusive Einordnung zu dem Fund.)
Weil die römische Kurie eine der ältesten Behörden der Welt sei, könne man die vatikanischen Archive als „Gedächtnis der Menschheit“ bezeichnen, meint der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster. Viele politische und kirchliche Entwicklungen der letzten Jahrhunderte kenne man, weil der „Vatikan die Dinge immer optimal, fast mustergültig, aufbewahrt hat.“
Trotzdem scheint das Gedächtnis der Menschheit absichtliche Erinnerungslücken zu haben. Die entstehen unter anderem, weil einige Akten offenbar gar nicht erst angelegt, falsch einsortiert oder auf regionaler Ebene vernichtet werden. Neben den 1938 verbrannten Akten in Österreich gibt es auch heute für die Bistümer Fristen, nach deren Ablauf sie bestimmte Akten nicht mehr aufheben müssen.
Auch die Unterlagen von Joseph Ratzinger sind nicht mehr vollständig. Sein ehemaliger Privatsekretär Georg Gänswein erzählte 2023 in einem Interview, er habe einige Dokumente in das vatikanische Zentralarchiv und das Dikasterium für die Glaubenslehre gegeben – private Schreiben habe er geschreddert. Auf mehrfache Anfrage von CORRECTIV teilte Gänswein mit, grundsätzlich keine Fragen zu beantworten.
Kapitel 3
Der Brief, den es
nicht geben dürfte
Und dann ist da der Brief, für den niemand eine Erklärung hat. Der selbst den ehemaligen Untersekretär der Glaubenskongregation, Monsignore Marzotto, stutzen lässt. Die Dokumente über die Täter, die CORRECTIV gesammelt hat, tragen eine Protokollnummer. Damit können sie in den Vatikan-Archiven zurückverfolgt werden. Alle, bis auf die handschriftliche Anordnung aus den 1930er Jahren, die Akten zu verbrennen – sowie ein Schreiben Joseph Ratzingers zum Priester Peter H. Ausgerechnet ein Fall, der Ratzingers altes Erzbistum betrifft.
Es ist einer der bekanntesten deutschen Fälle, über ihn wurde schon mehrfach berichtet. Seine Geschichte muss auch an dieser Stelle erzählt werden. An ihm zeigt sich so klar wie in keinem anderen Fall: Es liegt an der Geheimhaltung der Dokumente, dass sich die öffentlichen Debatten meist auf die regionale Ebene beschränkten – und damit die Verantwortung des Vatikans nicht gesehen wurde. Der Fall verfolgt Ratzinger durch alle bedeutenden Stationen: Er begegnet ihm zuerst als Erzbischof von München und Freising.
Kurz darauf wieder in der Glaubenskongregation. Als Papst und emeritierter Papst holt ihn die Diskussion um seine Verantwortung wieder ein.
Der Fall, der den ehemaligen Papst verfolgt
1980, zwei Jahre bevor Joseph Ratzinger nach Rom wechselt, wird in einer Sitzung in München entschieden, den Priester Peter H. aus Essen aufzunehmen. Er hat bereits in Bottrop und Essen Kinder missbraucht, er soll in München eine Therapie machen. Doch die Therapie zeigt keinen Erfolg: Im Sommer 1986 wird H. wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs von einem Gericht zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Von den Richtern gibt es keine Einschränkungen für eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, obwohl ein Gutachter Pädophilie diagnostiziert hat. All das war im Erzbistum bekannt. Dessen Leitung möchte den Priester dennoch wieder einsetzen.
H.s Psychiater schließt jeglichen Alkoholkonsum für ihn aus, auch im Rahmen der Messe, weil er häufig trank, wenn er Kinder missbrauchte. Also schickt das Erzbistum eine Bitte nach Rom, dem Priester zu erlauben, die Messe mit Traubensaft statt Wein zu feiern. Die Erlaubnis wird vom Vatikan erteilt, unterschrieben von: Kardinal Ratzinger. Obwohl im Brief des Erzbistums die Straftaten des Priesters erwähnt und ein Attest mit der Diagnose „Pädophilie“ beigelegt wurde, erwähnt die Erlaubnis mit keinem einzigen Wort den Missbrauch. Peter H. durfte wieder arbeiten, durfte Jugendliche betreuen. Der Wiedereinsatz blieb nicht ohne Folgen: Auch in der nächsten Gemeinde sollte Peter H. mehrere Kinder missbrauchen.
Einer von ihnen ist Andreas Perr. Er wurde mit etwa 11 Jahren von H. in der oberbayerischen Gemeinde Garching an der Alz missbraucht. Das Trauma eines Abends zerstörte sein Leben für immer, heute sitzt er wegen Drogendelikten im Gefängnis. Sein Täter aber ist frei, er kann strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Perr verklagte deshalb das Erzbistum München und Freising auf Schmerzensgeld – und den mittlerweile verstorbenen Papst Benedikt. In der 2.000-jährigen Kirchengeschichte wurde noch nie ein Papst vor ein weltliches Gericht gestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
So kann Ratzinger den Fall auch in seiner letzten Station als emeritierter Papst nicht abschütteln. Doch auch vor seinem Rücktritt vom Papstamt musste er sich ihm erneut stellen: 2010 wird der Fall H. zum ersten Mal öffentlich bekannt, als internationale Medien fragen, was der Papst mit einem Missbrauchstäter zu tun hat. Das Thema kocht 2022 wieder hoch, als ein Gutachten erscheint, das den Umgang mit Sexualstraftätern im Erzbistum aufarbeiten soll. Die Debatte beschränkt sich in beiden Jahren auf Ratzingers Rolle als Erzbischof, denn die Traubensaft-Erlaubnis ist für die Öffentlichkeit noch geheim.
Das Gutachten geht zwar auf den Fall Peter H. ein, aber nicht näher auf den Briefwechsel mit dem Vatikan – etwa, dass Ratzinger den Brief unterschrieben hatte. Einer der Gutachter, Martin Pusch, sagt dazu, sie hätten sich „bewusst auf die Rolle des Joseph Kardinal Ratzinger in seiner Funktion als Erzbischof“ beschränkt. Pusch geht aber davon aus, dass „entsprechende Aktenbestände zu solchen Fällen bei der Glaubenskongregation vorhanden“ seien. Ein Jahr später erhält CORRECTIV das Dokument. Nun wird klar, dass Ratzingers Verantwortung nicht vor den Toren Roms endete.
Nachdem CORRECTIV den Brief veröffentlicht hatte, stellte einer der engen Berater von Benedikt XVI. diesen Brief als Ergebnis eines Routinevorgangs im Vatikan dar. Ratzinger habe oft Briefe unterschrieben, ohne sich im Detail damit beschäftigt zu haben. Gegen diese Erklärung spricht der Brief selbst: Die fehlende Protokollnummer schließt aus, dass es Routine war.
Das Erzbistum München und Freising teilte auf Anfrage von CORRECTIV mit, Fragen zur Aktenführung des Vatikans – das schließt die Protokollnummer ein – könnten nur von diesem beantwortet werden. Zu allen anderen Fragen verweist es auf das Gutachten von 2022. Einer der ehemaligen Privatsekretäre Ratzingers, Josef Clemens, beantwortet keine Fragen und verweist auf seinen geleisteten Amtseid. Er arbeitete für Kardinal Ratzinger in der Zeit des Traubensaft-Schreibens.
Der Kirchenrechtler Schüller weist darauf hin, dass Ratzinger „ein sehr sorgfältig, sehr präzise arbeitender Präfekt“ gewesen sei, „der diese Vorgänge, allemal, wenn sie aus dem deutschsprachigen Bereich kamen, sehr sorgfältig zur Kenntnis genommen hat. Er hat nicht einfach blind was unterschrieben.“ Der ehemalige Privatsekretär des Kardinals, Bruno Fink, bestätigt: „Ratzinger hat immer alles gelesen, da bin ich sicher.“
Aber gerade auf diesem Brief fehlt die Protokollnummer und keiner der Experten versteht, wie das sein kann. Einen Brief ohne eine Nummer dürfte es eigentlich nicht geben. „Das kann ich mir, ehrlich gesagt, bei einem Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation an einen Kardinal nicht erklären“, sagt der Historiker Wolf. Der ehemalige Priester und Kirchenrechts-Experte Patrick Wall meint: „Die fehlende Nummer kann verschiedene Gründe haben, sie könnte eine Panne sein. Ratzinger passieren keine Pannen.“ Er ist sicher: „Die fehlende Nummer im Fall Peter H. ist kein Fehler.“
Ohne die Nummer stellt sich bei dem Dokument eine entscheidende Frage, so Kirchenrechtler Schüller: „Ist es überhaupt ins Archiv gegangen?“ Ein Kontakt im Vatikan prüft auf Bitte von CORRECTIV, was zum Fall vorliegt und findet offenbar Unterlagen ab 2010. In dem Jahr, als der Fall öffentlich wurde, wurde Peter H. also auch der Glaubenskongregation wegen Missbrauch – und nicht mehr nur wegen Alkoholproblemen gemeldet. Die Behörde hat eine Nummer vergeben: 163/2010. Üblicherweise wäre die vorherige Nummer wieder verwendet worden. Ein starkes Indiz, dass 1986 tatsächlich nie eine Nummer angelegt wurde, bestätigt Schüller. Ob er versteckt in einem der Geheimschränke liegt oder dort nie ankam und geschreddert wurde, ist unklar. Trotz aller neuen Informationen bleibt das Schreiben zum Traubensaft ein Rätsel. Eine weitere Lücke im Gedächtnis.
Das Ausmaß war bekannt
In der Debatte, ob Kardinal Ratzinger bei Missbrauchstätern hart genug durchgriff, wird von seinen Anhängern immer wieder eine Geschichte erzählt: Als Leiter der Behörde in Rom landete der Fall Marcial Maciel Degollado auf seinem Tisch. Der Gründer der „Legionäre Christi“ brachte der katholischen Kirche mit seiner Organisation zahlreiche junge Priester und viel Geld. Hochrangige Mitglieder der Kurie profitierten von seinem Netzwerk, er genoss die persönlichen Sympathien von Johannes Paul II. Dass er jene jungen Priester seit Jahrzehnten missbrauchte, war im Vatikan schon seit den 1940er und -70er Jahren bekannt. Einige von ihnen wandten sich ab 1997 an den Vatikan. Kardinal Ratzinger musste die Ermittlungen gegen Maciel wieder einstellen, weil dessen Einfluss zu mächtig war. Kurz nachdem Ratzinger zum Papst gewählt wurde, beauftragte er seine alte Behörde, Maciel endlich zu bestrafen. Dem 85-Jährigen wurde angeordnet, seinen Lebensabend in „Buße und Gebet“ zu verbringen. Ratzinger war bis zum Tode Johannes Paul II. machtlos, aber griff durch, als dieser Maciel nicht mehr schützen konnte, so die Legende.
Auch wenn Maciel ohne Frage einflussreich war – bei anderen Tätern, die niemand außerhalb ihrer Gemeinden kannte, hätte Kardinal Ratzinger wohl einschreiten können: in Oakland, in Portugal, im Fall Peter H., und vielen weiteren Fällen.
Die Ergebnisse dieser Recherche zeigen, dass die gängigen Ausreden der Kirchenleitung nicht stimmen können. Das Ausmaß muss immer bekannt gewesen sein, wenn die Aktenschränke mit Material gefüllt sind: Entscheidungen über Täter wurden informiert getroffen. Es war auch kein regionales Problem, wie Bischöfe und Vatikanoffizielle zu Beginn des Skandals versicherten: „Warum soll ich mir den Schuh der Amerikaner anziehen, wenn er mir nicht passt?“, polterte der frühere Mainzer Bischof Karl Lehmann. Dass der Schuh passt, zeigen die deutschen Dokumente aus den 1930er Jahren – und alle weiteren Dokumente, die Täter aus der ganzen Welt offenbaren. Einzelfälle sind unwahrscheinlich, wenn schon 1922 eine Behörde zuständig war und das 2001 bestätigt.
Charles Scicluna, der stellvertretende Sekretär jener Behörde, gab in einem Interview an, dass zwischen 1975 und 1985 „kein einziger Hinweis auf Fälle von Pädophilie bei Klerikern“ an die Glaubenskongregation geschickt worden sei. Allerdings: In genau dieser Zeit – 1981 – erreichte die Bitte des Bischofs von Oakland die Behörde, seinen Priester aus dem Klerikerstand wegen seiner „fragwürdigen Beziehungen zu jungen Kindern“ zu entlassen.
Wie viele Protokollnummern der Vatikan je vergeben hat, weiß nur er.
Kapitel 4
Der Schlüssel
zur Aufklärung
Mehrere Experten berichten, dass in der Glaubenskongregation diskutierte Fragen auch dem Papst bekannt waren: Jede Woche hatten Präfekt und Papst eine Sitzung, der Papst entschied in letzter Instanz über Entlassungen aus dem Klerikerstand.
Der neue Papst, Leo XIV., antwortet nicht auf Fragen von CORRECTIV. Er schickte zunächst die Päpstliche Kinderschutzkommission vor, die Anfrage erhielt ebenfalls eine Protokollnummer: 404/2025. Die Kommission sieht sich nicht im Stande, sich dazu zu äußern. Nach zwei weiteren Briefen an den Papst und mehreren Versuchen, ihn an seiner Ferienresidenz Castel Gandolfo zu sprechen: keine Antworten. Auch die Glaubenskongregation schweigt nach 20 Anfragen hartnäckig.
Immer wenn das Thema in den Fokus rückt, beeilen sich Kardinäle und Päpste öffentlich zu bedauern, was den Betroffenen Schreckliches angetan wurde. Aus den Briefen wird klar, dass es ihnen stets um die eigene Ehrenrettung ging.
Der Kirchenrechtler und ehemalige Mitarbeiter in der vatikanischen Botschaft in den USA, Thomas Doyle erinnert sich, dass zu seiner Zeit in den 1970er und 1980er Jahren viele hochrangige Mitarbeiter von sexuellem Missbrauch durch Priester Bescheid gewusst haben, und auch mit Mitgliedern der Kurie darüber sprachen. So wie er es darstellt, klingt es so, als ob es einen „eingeweihten Kreis“ gegeben habe.
Und es war ausgerechnet der stellvertretende Sekretär der Behörde, Scicluna, der 2012 sagte, in der Kirche herrsche eine „tödliche Kultur der Stille oder Omertà, die in sich falsch und ungerecht“ sei. Omertà ist die Schweigepflicht der Mafia. Er gibt zu, dass Kirchenverantwortlichen der gute Ruf der Institution wichtiger als eine Aufarbeitung der Verbrechen gewesen sei. Auch Scicluna hat auf Anfragen nicht geantwortet.
Die Briefe, die diese Recherche aufdeckt, sind ein Blick durchs Schlüsselloch der Geheimarchive. Sie lassen erahnen, welche Erkenntnisse man aus einem ganzen Archiv gewinnen könnte: „Weil die katholische Kirche so methodisch und gut organisiert ist, erlauben uns kleine Proben daraus, das ganze Bild zu rekonstruieren“, sagt Terence McKiernan von Bishop Accountability. Fast so, als ob man den Präfekten und Bischöfen „über die Schulter schaut.“
Der Kirchenhistoriker Wolf fordert die katholische Kirche auf, alle Akten zu Missbrauch offenzulegen: „Ich möchte alle römischen Quellen von 1900 bis 2025 im Staatssekretariat, aber vor allem in der Kongregation für die Glaubenslehre sehen.“ Er wolle sich ein Bild davon machen, wer vom einfachen Mitarbeiter bis zum Papst davon gewusst und wie dazu entschieden habe. Auch der Rechtsanwalt Martin Pusch vom Gutachten zum Erzbistum plädiert für eine internationale, interdisziplinäre Kommission, die das Material aufarbeiten sollte.
Haben Sie Hinweise?
Wir möchten Korrespondenzen mit dem Vatikan zum Thema sexueller Missbrauch aufdecken und brauchen Ihre Hilfe. Haben Sie Dokumente, die Sie anonym und sicher mit uns teilen können?
Walter Robinson vom Boston Globe meint: „Das größte Problem der Kirche ist nach wie vor mangelnde Transparenz, sie verstehen nicht, dass sie eine vollumfängliche Beichte ablegen müssen, damit Menschen ihr wieder Vertrauen schenken können.“ Er bezweifelt, dass die Kirche einer Aktenoffenlegung zustimmen würde – „und ich weiß nicht, ob sie das überleben würde.“
Die italienische Journalistin Federica Tourn recherchiert seit Jahren zu Missbrauchsfällen und ist überzeugt: „Wenn die Kirche wirklich Transparenz in der Frage des sexuellen Missbrauchs zeigte, würde alles zusammenbrechen.“ Denn „das Gerüst der Kirche beruht auf diesem Schweigen“.
Terence McKiernan, der Aktensammler aus den USA, stellt infrage, wer Anspruch auf die Akten hat: „Wem gehören diese Dokumente? Gehören sie wirklich den Verantwortlichen, die nicht nur den Missbrauch geduldet, sondern in einigen Fällen sogar eingefädelt haben? Oder gehören sie eigentlich den Menschen, die als Kind missbraucht wurden?“
Auch Jennifer Stein, eine Anwältin aus den USA, die mehrere Betroffene des Täters aus Oakland vertreten hat, ist fest überzeugt, dass diesen Menschen Akteneinsicht helfen würde – denn dann würde ihnen endlich geglaubt. „Die katholische Kirche könnte ihren Worten Taten folgen lassen, wenn sie wollte; sie könnten aufhören, ihre Geheimnisse für sich zu behalten und alle Informationen zugänglich machen.“
Als der Boston Globe 2002 den Missbrauch in den USA aufdeckte, sagte ein Berater des Bostoner Kardinals zum Journalisten Walter Robinson: „Du bist ein Jahr da dran, aber die Kirche ist es seit Jahrhunderten. Und sie glaubt, diesen Sturm überstehen zu können.“ Robinson sagt heute: „Ich denke, dass sie das immer noch glauben.“
Der Kirchenrechtsexperte Patrick Wall meint: „Die Verbrechen sexueller Missbrauchs an Kindern und die systematische Vertuschung sind Teil der DNA der römisch-katholischen Kirche.“ Weil sie faktisch als Monarchie angelegt ist, ist er überzeugt: „Die Aufgabe des Papstes ist es, Einheit zu wahren. Aus diesem Grund wird sich nichts ändern.“
Die Antworten liegen in den Armadi, den Schränken des Vatikans.
469/81s. | Oakland, Kalifornien/USA
- 1981: Bitte um Entlassung aus dem Klerikerstand durch den Bischof von Oakland
- 1985: Nach mehrmaligem Nachfragen kommt eine Antwort von Kardinal Ratzinger: Trotz aller guten Gründe, den Mann zu entlassen, benötige das Dikasterium mehr Zeit, um darüber zu entscheiden. Man müsse das junge Alter des Priesters mitbedenken, ihn jetzt zu entlassen, könne dem Wohl der Gesamtkirche schaden.
- 1987: Einen Tag vor seinem 40. Geburtstag wird er aus dem Klerikerstand entlassen
- Laut Experten war es zu der Zeit üblich, Priester grundsätzlich nicht unter 40 Jahren aus dem Klerikerstand zu entlassen. Es herrschte Priestermangel, die Kirchenführung unter Johannes Paul II. hoffte, dass Probleme wie Heiratswünsche oder sexuelle Verfehlungen sich mit Altersreife geben würde.
11/96-06996 | Wisconsin, Milwaukee/USA
- Juli 1996: Meldung von Bischof Rembert G. Weakland zweier Täter an Dikasterium für die Glaubenslehre
- Einer der Priester hatte rund 200 Kinder an einer Schule für Gehörlose missbraucht
- März 1997: Bischof schreibt wegen ausbleibender Antwort ans höchste vatikanische Gericht, die Apostolische Signatura
- März & April 1997: Antwort des Dikasteriums (Sekretär Tarcisio Bertone) und der Apostolischen Signatura überschneiden sich. Das Dikasterium ist zuständig, dem Bischof wird erlaubt, nach 1962er-Dekret vorzugehen, ein Strafverfahren wird eingeleitet, mit dem Ziel, ihn aus dem Klerikerstand zu entlassen
- Januar 1998: Priester versucht das Verfahren beim Dikasterium anzufechten
- April 1998: Dikasterium stoppt das Verfahren, bittet andere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen
- Nach einem Treffen im Mai 1998 beschließen die Bischöfe das bisherige Strafverfahren zu beenden und eins auf dem Verwaltungsweg einzuleiten
- 21.08.1998 Tod des Priesters
174/72 | Lissabon, Portugal
- 1956 Missbrauch eines Mädchens
- 1972 Meldung an das Dikasterium für die Glaubenslehre, anschließend Beichtverbot
- 1991 Kardinal Ratzinger hebt das Beichtverbot in Teilen wieder auf
70/89s. | 1989 Springfield, Illinois/USA
- 1985: Ein Priester aus Springfield wird wegen sexueller Belästigung zu 14 Jahren Haft verurteilt, darüber wird medial berichtet
- Februar 1989: Bischof von Springfield bittet Dikasterium um Hilfe, der Priester weigert sich, selbst eine Entlassung aus dem Klerikerstand zu beantragen
- Juli 1989: Antwort des Dikasteriums durch Kardinal Ratzinger: Solange der Priester nicht selbst darum bittet, kann Dikasterium nichts machen, Verweis auf Strafnormen im CIC
305/2003-31697 | Savona, Italien
- 2003: Bischof meldet einen Priester aus Savona an das Dikasterium
- April 2006: Treffen von Bischof mit Scicluna in Rom
- April 2006: Das Dikasterium entscheidet, der Priester solle um eine Entlassung aus dem Klerikerstand bitten, sonst soll das Bistum ein Strafverfahren einleiten
- Circa 2009 meldet der Betroffene Francesco Zanardi sich beim Bistum und reicht Klage gegen den Priester ein
- März 2010: Der Sekretär des Dikasteriums Ladaria bittet um aktuelle Informationen
- Zwei Tage vorher reicht der Priester wohl auf Bitten des neuen Bischofs sein Entlassungsgesuch ein
578/2004-32056 | Pereira, Kolumbien
- 2002: Erste Vorwürfe gegen einen Priester
- 2004: Der Bischof von Pereira meldet den Priester beim Dikasterium
- 2006: Offenbar ordet das Dikasterium ein Verfahren auf dem Verwaltungsweg an
- 2010: Die Staatsanwaltschaft leitet nach neuen Vorwürfen Verfahren ein
- 2010: Untersekretär Damiano Marzotto Caotorta fragt nach dem aktuellen Stand
- Der Bischof antwortet erst, der Fall sei geklärt, muss dann zugeben, dass der Priester zu einer Haftstrafe verurteilt wurde
- 2014: Tod des Priesters
Credits
- Text und Recherche: Anna Kassin, Marcus Bensmann
- Redaktionelle Betreuung: Justus von Daniels
- Redigatur: Frida Thurm
- Faktencheck: Finn Schöneck
- Endredigatur: Katarina Huth
- Bewegtbild: Cem Bozdogan, Lennard Birmanns, Kolja Zinngrebe, Philipp Schulte
- Mitarbeit an der Recherche: Cem Bozdogan, Christina Badde, Kolja Zinngrebe, Lennard Birmanns, Finn Schöneck, Leon Ueberall, Sarah Bayerschmidt, Bjarne Overkott
- Design: Mohamed Anwar, Maximilian Bornmann, Philipp Waack, Hans Spieß, Ahmed Farghali
- Veröffentlicht am: 19. März 2026