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Der Ex-Papst und der sonderbare Fehler eines Kirchenjuristen

Ex-Papst erklärt: Seine Unwahrheit im Missbrauchsgutachten sei Fehler seines Beraterteams gewesen. Ein Kirchenrechtler nimmt nun den Fehler auf sich. Brisant: Dieser Mann war mit dem Fall des Missbrauchspriesters H. schon 2010 befasst.

von Marcus Bensmann , Gabriela Keller , Justus von Daniels

Papst em Benedikt
Als Erzbischof war er für die Weiterbeschäftigung eines Missbrauchspriesters verantwortlich. Nun springt ein Berater für ihn in die Bresche. picture alliance/AP Photo | Andrew Medichini


Hinweis: Der Artikel wurde aufgrund eines Schreibens des Rechtsanwaltes des Beraterteams des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. nach Veröffentlichung überarbeitet.

Der emeritierte Papst sagt die Unwahrheit – und nun nimmt ausgerechnet der Kirchenrechtler die Schuld dafür auf sich, der 2010 die Voruntersuchung zu dem pädokriminellen Pfarrer H. leitete: Joseph Ratzinger, der emeritierte Papst Benedikt XVI, muss sich gegen den Vorwurf der Lüge wehren, nachdem er Mitte Januar in einer Stellungnahme angegeben hatte, an einer Sitzung im Januar 1980 nicht teilgenommen zu haben. 

Auf der Versammlung wurde über den weiteren Weg des Missbrauchstäters Priester H. gesprochen. Ratzingers Aussage erwies sich als falsch: Es gibt Belege dafür, dass er bei der Sitzung präsent war. 

Die „fehlerhafte Angabe“ eines Kirchenrechtlers

Die falsche Angabe von seiner angeblichen Abwesenheit machte der Papst in einem Antwortschreiben an die Münchner Kanzlei Westphal Spilker Wastl, die im Januar ein viel beachtetes Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche veröffentlichte. Dass seine Antwort in diesem Punkt nicht der Wahrheit entsprach, hat Ratzinger inzwischen zugegeben. Allerdings will er nicht bewusst gelogen haben, sondern es handele sich um ein Versehen, teilte er in einer Stellungnahme mit. 

Schuld an den widersprüchlichen Angaben sei auch nicht er selbst, sondern der Kirchenrechtler Stefan Korta, dem eine „irrtümliche fehlerhafte Eingabe“ unterlaufen sein soll.

Die Personalie ist bemerkenswert. Korta gehört zu einem Beraterteam, das Ratzinger in seiner Stellungnahme zum Gutachten als „Gruppe von Freunden“ bezeichnet, die „selbstlos“ für ihn die 82-seitige Antwort für das Gutachten verfasst hätten. 

Wie die Kanzlei Höcker jetzt mitteilt, gehörten zu dieser Gruppe neben Korta unter anderem auch der Kirchenrechtler Stefan Mückl und Carsten Brennecke – letzterer ist jetzt auch der Anwalt, der im Auftrag des päpstlichen Beraterteams das Schreiben an CORRECTIV gesandt hat. 

Der Anwalt schreibt weiter, ausschließlich Mückl habe für den Beraterkreis Ratzingers Akteneinsicht genommen. Nur dieser habe das Material des Erzbistums mit einem Umfang von 8000 Seiten elektronisch eingesehen. Korta habe keinen Zugriff gehabt. 

Fest steht aber auch: Einige Akten zu Priester H. aus diesem Konvolut waren für Korta nicht neu. Denn er war es, der sich 2010 mit aussagekräftigen Akten zu H. beschäftigt hatte und deshalb mit dem Fall vertraut war.  

Wie kaum ein anderer kannte Korta den Fall H.

Der Kirchenrechtler hatte damals Unterlagen zu H. für eine Voruntersuchung zusammengestellt und ausgewertet. Im Anschluss wurden diese zur Glaubenskongregation geschickt. 

Wie Anwalt Brennecke CORRECTIV mitteilt, bedeute dies aber nicht, dass ihm sämtliche Dokumente zu diesem Fall vorgelegen hätten. Es habe „unterschiedliche Aktenteile“ gegeben, die „getrennt geführt“ worden seien. 

Dass Korta damals die Voruntersuchung leitete, bestätigt der Anwalt weder, noch bestreitet er es:  „Wenn ein Voruntersuchungsführer – egal wer dies auch immer war – im Rahmen der Voruntersuchung gegenüber dem Priester H. die Akte zu dem Priester bekommen hat, dann war dies wie stets in solchen Fällen die Personalakte”, heißt es in dem Schreiben. In dieser Personalakte seien aber  „nicht die Protokolle der Ordinariatssitzungen, insbesondere nicht die hier in Rede stehende Ordinariatssitzung mit der Protokollierung der Anwesenheit Kardinal Ratzingers, enthalten, da die Protokolle gesondert geführt wurden.“

Das Protokoll der Sitzung von 1980 habe also dem Leiter der Voruntersuchung nicht vorgelegen, schreibt der Anwalt. Ratzingers Teilnahme an dieser Besprechung ist bis heute brisant. Auf der Sitzung wurde die Entscheidung gefällt, dass der Priester H. in München in einem Pfarrhof wohnen könne, damit er eine „Theraphie wahrnehmen” könne. Priester H. hatte zuvor im Bistum Essen Jungen missbraucht. Später wurde er wieder in Gemeinden in Bayern als Pfarrer eingesetzt, wo er mehrere Kinder sexuell missbrauchte. 

Bis heute beteuert der emeritierte Papst, der damals als Kardinal Ratzinger Erzbischof von München und Freising war, nichts von den Missbrauchstaten von H. gewusst zu haben.

In der 82-seitigen Antwort Ratzingers im Missbrauchsgutachten steht nun dreimal der Satz, er habe an dieser Sitzung nicht teilgenommen. Als sich dies als falsch herausstellte, war der Skandal in der Welt. Papst emeritus Benedikt XVI. wurde der Lüge bezichtigt

Der Freund des Papstes leitete die Voruntersuchung zu H.

Wenige Tage später nahm der Sekretär des emeritierten Papstes, Georg Gänswein, die Aussage zurück und sprach von einem redaktionellen Fehler. Nun legte das Beraterteam einen „Faktencheck“ vor und erklärt, wie es zu dem Fehler gekommen sein soll:

„Nachdem die Daten der Akteneinsicht (8.000 Seiten) durch Prof. Mückl aufbereitet waren, unterlief Herrn Dr. Korta in einem der weiteren Arbeitsschritte ein unbemerkter Übertragungsfehler“, heißt es in der Stellungnahme. „Dr. Korta hielt irrtümlich fest, dass Joseph Ratzinger bei der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 abwesend war“. Der Irrtum sei niemandem aufgefallen. Die Mitarbeiter hätten sich auf die Angabe verlassen und bei Benedikt XVI. nicht nachgefragt.

Korta leitete das Referat Recht im Erzbistum München und Freising, als das Erzbistum 2010 sogar in einer Presseerklärung offiziell bestätigte, dass der damalige Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger an der Sitzung teilgenommen hatte, und die Sitzung Gegenstand weltweiter Berichterstattung wurde.

Anders gesagt: Ratzingers Anwesenheit war zu der Zeit gar nicht strittig. Aufgrund der „Verschwiegensheitsverpflichtung“ könne Korta „den unterlaufenen Übertragungsfehler“ nicht kommentieren, schreibt der Anwalt auf Anfrage von CORRECTIV, „aus der Akteneinsicht ergibt sich aber, dass die Sitzungsprotokolle der Ordinariatssitzungen aufgrund der getrennten Aktenführung nicht Bestandteil der Akten waren, die der Voruntersuchungsführer für die Voruntersuchung erhält“.

CORRECTIV liegen außerdem Unterlagen vor, die zeigen, wie intensiv Korta von Beginn an mit dem Fall H. ab März 2010 Fall beschäftigt war. 

Als die New York Times 2010 über die Verwicklung des emeritierten Papstes schrieb, dementierte das Erzbistum München und Freising die Vorwürfe: Der damalige Erzbischof Ratzinger, so teilte das Erzbistum mit, habe zwar mitbeschlossen, H. eine Behandlung zu erlauben, aber nicht, ihn wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen. 

Danach wurde der Fall H. kirchenintern untersucht. Am 21. Mai 2010 beauftragte die Glaubenskongregation den damaligen Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, damit, den Fall H. zu prüfen: „Sie werden hiermit ermächtigt, persönlich oder durch einen geeigneten Bevollmächtigten das Verfahren im Auftrag der Glaubenskongregation durchzuführen und ein entsprechendes Strafdekret zu erlassen.“ 

Die Wahl von Kardinal Marx fällt auf Kirchenrechtler Korta, den damaligen Leiter des Referats Recht im Erzbistum, den er am 14. Juni 2010 mit der Voruntersuchung beauftragt wird. 

Schon vor Beginn dieser Untersuchung war der Kirchenrechtler Korta mit dem Fall befasst: Am 26. März 2010 fragte er bei der Staatsanwaltschaft München nach, ob gegen H. zu dem damaligen Zeitpunkt ermittelt werde.

Zwei Wochen davor, am 12. März 2010, hatte das Erzbistum München und Freising öffentlich erklärt, dass eine „Arbeitsgruppe zur Überprüfung von Altfällen“  aufgrund der Aktenlage festgestellt habe, dass der damalige Erzbischof 1980 den Beschluss mitgefasst habe, „H. Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewähren, damit er die Therapie wahrnehmen könne“. 

Auf Anfrage von CORRECTIV schreibt der Anwalt des Beraterteams des Ex-Papstes, dass Korta nicht Teil dieser Arbeitsgruppe gewesen sei und diese auch nicht aus Mitarbeitern des Referats Recht bestanden habe.  Korta gehe „unverändert fest davon“ aus, „dass er das Protokoll der Ordinariatssitzung vom 15.01.1980 auch nicht bei anderer Gelegenheit während seiner damaligen Tätigkeit in München gesehen hat“, so das Anwaltsschreiben.

Im Laufe der Voruntersuchung berichtete Korta der Glaubenskongregation über den Fall und welche Akten er gerade bekommen habe. Am 31. Mai 2011 lud Korta den Pfarrer H. sogar zu einem Gespräch ein, das am 10.06.2011 in München stattfand. Am 8.11.2012 wurde der Voruntersuchungsbericht an die Glaubenskongregation geschickt, wie das Erzbistum München und Freising CORRECTIV bestätigt.

Der Anwalt des Beraterteams des Ex-Papstes erläutert jetzt dazu: „Der Voruntersuchungsführer hat nur den Auftrag, angesichts vermuteter und/oder dokumentierter Verfehlungen des Priesters zu prüfen“. Der Voruntersuchungsführer habe also keinen Auftrag erhalten, die Umstände, einschließlich der Genese, wie H. nach München kam und wer dort wann welche Kenntnis hatte, zu überprüfen.

2014 kommt die Glaubenskongregation auf Grundlage der Voruntersuchung zu dem Ergebnis, dass gegen H. ein „außergerichtliches Strafverfahren“ zu führen sei. Damit wird der Kirchenrechtler Lorenz Wolf beauftragt. Grundlage des Strafverfahrens sind vor allem die Akten und Unterlagen, die Korta zusammengestellt hat.

Das Münchener Gutachten zum sexuellen Mißbrauch in der katholischen Kirche wirft Wolf vor, ein zu mildes Urteil gegen H. gefällt zu haben und „befangen“ gewesen zu sein. Dagegen lässt es den Berater und Freund Ratzingers unerwähnt, der die Akten für die Kirche zusammengetragen hat. Nun hat Korta den angeblichen Fehler auf sich genommen. Und Papst emeritus Benedikt XVI. teilt mit, es habe ihn tief getroffen, dass dessen Versehen ausgenutzt worden sei, um ihn „als Lügner darzustellen.“

Dieser Text wurde am 15.02.2022 aktualisiert: Nach Veröffentlichung des Artikels erhielt CORRECTIV ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Höcker im Auftrag des Beraterteams des Papst em. Benedikt XVI mit dem Hinweis, dass der Kirchenjurist Stefan Korta nicht alle Akten zu H. und somit auch nicht das Gesprächsprotokoll der Ordinariatssitzung vom Januar 1980 in der Zeit der Voruntersuchung zu H. gekannt habe. Wir haben den Artikel daraufhin überarbeitet. Unberührt davon bleibt die Erkenntnis, dass die Teilnahme Kardinal Ratzingers an der Sitzung dem Erzbistum München und Freising schon im März 2010 bekannt war, also zu dem Zeitpunkt, als der damalige Leiter des Referats Recht, Stefan Korta, begann Informationen und Akten zu H. zu sammeln.