Weitere Vatikan-Dokumente aufgetaucht
CORRECTIV liegen fünf weitere Anweisungen aus der Glaubenskongregation vor, vier davon unterschrieben von Kardinal Ratzinger, dem späteren Papst der katholischen Kirche. Sie bestätigen die bisherigen Enthüllungen von CORRECTIV über das Wissen und die Verantwortung des Vatikans für sexuellen Missbrauch durch Priester. Ein besonders brisantes Dokument zeigt, dass der Vatikan versucht hat, einen Fall aus Ratzingers Vergangenheit geheim zu halten.
Nach der CORRECTIV-Recherche „Akten des Missbrauchs“ zu Dokumenten über Missbrauchstäter im Vatikan liegen CORRECTIV fünf weitere Dokumente aus den USA vor. Sie stammen aus der Zeit, als Joseph Kardinal Ratzinger eine vatikanische Behörde leitete und später als Papst an der Spitze der katholischen Kirche stand. Vier von fünf Briefen hat Ratzinger selbst unterschrieben. Sie bestätigen, dass die Kirchenoberen vom sexuellen Missbrauch durch Priester wussten – und geheim hielten. Verantwortliche im Vatikan entschieden, wie mit den Tätern umzugehen sei: Teils wurden Fälle über Jahre verschleppt, Strafen wieder aufgehoben und der Wiedereinsatz von verurteilten Tätern ermöglicht.
Insgesamt liegen damit nun 25 interne Briefe vor, die CORRECTIV – teilweise in Kooperation mit der US-amerikanischen Organisation „Bishop Accountability“ – auswerten konnte. Sie belegen, dass die Bistümer den Vatikan über Missbrauchsfälle und Täter informierten.
Vier Dokumente aus dem Zeitraum 1986 bis 2002 weisen die Unterschrift des späteren Papstes auf. Einer der Fälle aus dem Jahr 1986 ist besonders brisant: Er zeigt, dass der Vatikan versucht hat, einen Fall aus Ratzingers Vergangenheit geheim zu halten.
Die neuen Erkenntnisse bestätigen die bisherigen Recherchen von CORRECTIV. In der weltweiten Recherche „Akten des Missbrauchs“ hatte CORRECTIV anhand von 20 internen Briefwechseln aufgedeckt, dass der Vatikan schon seit etwa 100 Jahren über Missbrauchstäter aus den eigenen Reihen informiert war. Die Recherche von CORRECTIV zeigt, dass die Verantwortung und das Wissen für den Missbrauch in der Kirche im Vatikan lagen und liegen. „Die CORRECTIV-Recherche hat die Verantwortung für den Missbrauch und das Wissen darüber auf den Vatikan gelenkt“, erklärt der Kirchenrechts-Experte und Rechtsanwalt Martin Pusch der Anwaltskanzlei Lau Litzka Pusch (früher WSW) in München.
Die Akten liegen in geheimen Archiven des Vatikans, in gesonderten Schränken des Dikasteriums für die Glaubenslehre, kurz Glaubenskongregation. Diese Behörde leitete Joseph Kardinal Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., mehr als 20 Jahre lang.
Der Brief, den es nicht geben dürfte, bleibt eine Ausnahme
Die neuen Unterlagen machen erneut deutlich, wie viel der Vatikan über die Missbrauchsfälle wusste – und wie viel Mühe sich die damaligen Verantwortlichen offenbar gaben, diese Fälle geheim zu halten. Denn einer der Briefe bestätigt die Brisanz der fehlenden Protokollnummer, die CORRECTIV bereits aufgedeckt hatte.
Im Jahr 1986 entschied Joseph Kardinal Ratzinger als Leiter der Glaubenskongregation im Vatikan, dass der damalige Priester Peter H. die Messe mit Traubensaft statt Wein zelebrieren dürfe. Peter H. war im Jahr 1980 von Essen nach München versetzt worden, als Kardinal Ratzinger noch dem Erzbistum München und Freising als Erzbischof vorstand. Sechs Jahre später erlaubte Ratzinger ihm als Leiter der Glaubenskongregation, Traubensaft zu verwenden – obwohl er darüber informiert war, dass es sich bei dem Priester um einen verurteilten Sexualstraftäter handelte. Trotzdem gab Ratzinger zu jener Zeit keine weiteren Einschränkungen für den Mann oder gar eine Aufforderung an das Erzbistum, Ermittlungen einzuleiten. Diese Erlaubnis war für das Erzbistum München und Freising notwendig, den Priester wieder in eine Gemeinde einzusetzen. Dort hat er später erneut Jungen missbraucht.
Bislang versuchten Vertraute aus dem Umfeld Ratzingers, das Dokument öffentlich als reinen Routinevorgang darzustellen. CORRECTIV hat den Brief mehreren Experten vorgelegt, keiner von ihnen hat bisher ein Schreiben der Glaubenskongregation ohne eine Protokollnummer gesehen.
Die neuen Unterlagen enthalten nun einen Brief, der bestätigt, wie ungewöhnlich die fehlende Nummer auf der Traubensaft-Erlaubnis ist: 1986, zwei Monate nach dem Schreiben im Fall des Peter H., erteilte Kardinal Ratzinger wieder einem Priester die Erlaubnis, Traubensaft statt Wein zu verwenden. Es ging um einen Priester in Oregon, USA. Die Texte der beiden Schreiben sind beinahe gleich: Auch in diesem Fall solle man dafür Sorge tragen, dass die Gläubigen keinerlei Anstoß daran nehmen. Die Anweisung sollte also geheim bleiben. Der entscheidende Unterschied: Auf dem Schreiben für den Priester in den USA steht eine Protokollnummer: 89/78.

Die Protokollnummer weist daraufhin, dass der Fall bereits seit 1978 der Glaubenskongregation vorliegt. Der Grund lässt sich den Akten nicht entnehmen. Der Bischof bat erst 1986 um eine Erlaubnis für Traubensaft.
Der Rechtsanwalt Martin Pusch aus München sagt dazu: „Der Fall zeigt, dass die zuvor erteilte Erlaubnis für Traubensaft für den verurteilten Sexualstraftäter Peter H. keine Routine war.“ Er meint: „Die fehlende Protokollnummer im Fall H. deutet darauf hin, dass die Kongregation und der Präfekt diesen Fall als Sonderfall behandelten, um ihn außerhalb der Registratur zu halten.“
Anders als im Fall Peter H. lässt sich für den Priester aus Oregon nicht sicher sagen, ob Kardinal Ratzinger von dessen Missbrauchstaten gewusst hat, als er den Brief unterschrieb. Im Bistum war bekannt, dass der Priester „Schwierigkeiten mit seiner Sexualität“ habe, diese bezogen sich aber vermutlich auf eine Beziehung zu einer Frau in den 1950er Jahren. Ob die Verantwortlichen vor Ort bereits wussten, dass der Priester ab 1980 wohl auch einen 10-jährigen Jungen missbrauchte, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Der Betroffene reichte erst ab 2002 eine Klage ein. Der Priester war in der Zwischenzeit bereits verstorben.
Die Briefe bestätigen bisher bekanntes Verhalten von Vatikan-Verantwortlichen
Auch die vier anderen Dokumente, die CORRECTIV nun vorliegen, belegen den fragwürdigen Umgang des Vatikans mit Missbrauchstätern.
Im Jahr 2002 hatte ein Priester aus Philadelphia Beschwerde bei der Glaubenskongregation eingelegt. Sein Bischof hatte offensichtlich disziplinarische Maßnahmen gegen den Mann ergriffen. Kardinal Ratzinger bittet den Bischof um Unterlagen, um den Fall prüfen zu können. CORRECTIV hat Kenntnis von weiteren Priestern, die versuchten, ihnen auferlegte Strafen anzufechten. Der Priester aus Philadelphia wird Medienberichten zufolge erst 2006 aus dem Klerikerstand entlassen.
In einem anderen Fall muss Kardinal Ratzinger im Jahr 2002 nach einem Hinweis selbst bei einem Bischof nachfragen: Offenbar hatte der Vater eines Jugendlichen der Glaubenskongregation geschrieben, weil ein Priester seinen Sohn im US-Bundesstaat Pennsylvania missbraucht hatte. Der Täter war zu der Zeit Mitglied einer katholischen Gemeinschaft, in der mehrere Priester Jugendliche in einem Internat missbrauchten. Der Mann wurde erst 2014 aus dem Klerikerstand entlassen, wie Medien berichteten. Es scheint nicht das erste Mal zu sein, dass die vatikanische Behörde selbst die Bischöfe um Informationen bitten muss: CORRECTIV lag zuvor ein weiterer Fall aus Boston vor, in dem die Glaubenskongregation sich nach Vergehen eines Priesters erkundigte. Es sieht danach aus, als hätten die jeweiligen Bischöfe die Meldepflicht nicht eingehalten. Ab 1922, spätestens 2001, ist im Kirchenrecht vorgeschrieben, dass Bischöfe schwere Fälle von sexuellem Missbrauch der Glaubenskongregation melden müssen.
Nicht in allen Fällen wurden Priester erst nach vielen Jahren aus dem Klerikerstand entlassen. Ein Dokument von 2006 bestätigt, dass dies auch deutlich schneller vonstattenging. Ein italienischer Priesters in Los Angeles wurde offenbar 2005 der Glaubenskongregation in Rom gemeldet, so zeigt es die Protokollnummer an. Ob die Meldung einging, als Ratzinger noch als Präfekt die Behörde leitete, lässt sich nicht rekonstruieren; im April 2005 wurde er zum Papst gewählt. Innerhalb eines Jahres wird der Fall in der Behörde entschieden, Papst Benedikt XVI. vorgelegt und der Täter aus dem Klerikerstand entlassen. In einem bereits vorliegenden Fall eines Priesters, ebenfalls aus der Erzdiözese Los Angeles, hatte die Glaubenskongregation sogar innerhalb weniger Monate einer Entlassung zugestimmt.
Vor Veröffentlichung der Recherche „Akten des Missbrauchs“ hatte CORRECTIV mehrfach bei Verantwortlichen des Dikasteriums für die Glaubenslehre und bei Papst Leo XIV. um Stellungnahme zu den vorliegenden Fällen gebeten. Bisher haben sie nicht geantwortet.
Redaktion: Justus von Daniels
Redigatur: Gesa Steeger
Faktencheck: Isabel Knippel