Whistleblower droht Knast
Die Panama Papers haben es erneut gezeigt: Whistleblower sind unerlässlich für gesellschaftliche Debatten. Ausgerechnet jetzt will das Europaparlament eine Richtlinie verabschieden, die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen stärker als bisher schützt – zum Schaden von Hinweisgebern und Journalisten.
Es ist ein Lehrbeispiel über die Lobbyverhältnisse in Brüssel. Erste Anstöße zur Entwicklung der Richtlinie gab die Trade Secrets & Innovation Coalition (TSIC), ein Zusammenschluss von Multinationals wie Alstom, General Electric und Nestlé. Im Jahr 2010 wurde in einem Schreiben der mit der Angelegenheit betrauten Kanzlei White&Case an die für Copyright und Markenrechte zuständige Kommissionsbeamtin auf eine rechtliche Regelung gedrungen. Nach weiteren Korrespondenzen verpflichtete die Kommission zwei Jahre später eine andere Anwaltskanzlei, Baker&McKenzie, mit der Erstellung einer Studie. Besondere Erfahrungen der Kanzlei im Hinblick auf Medien- und Pressefreiheit sind nicht bekannt. Im November 2013 veröffentlichte die Generaldirektion Binnenmarkt auf der Basis der Studie ihren Richtlinienvorschlag.
Im Europaparlament war das Thema im zuständigen Ausschuss im vergangenen Jahr auf der Agenda. Jetzt ist die Unruhe bei vielen Abgeordneten groß. Zu lange wurde ohne aktive Einbindung von Journalistenverbänden oder Gewerkschaften vor sich hin gewerkelt. So warnt Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union: „Das Inkrafttreten der Richtlinie würde de facto zu einer Einschränkung von Presse- und Informationsfreiheit auf europäischer Ebene führen. Journalistinnen und Journalisten hätten ebenso wie Whistleblower massive rechtliche Konsequenzen aus Enthüllungen zu befürchten und wären dadurch in ihrer Arbeit deutlich eingeschränkt.“
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Das Ergebnis der jahrelangen Verhandlungen ist äußerst unbefriedigend. Die Definition des Geschäftsgeheimnisses ist viel zu weitgehend, so dass Unternehmen willkürlich jede Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären können; und das nicht nur, weil eins der drei Kriterien absurd tautologisch ist: „Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass damit den Unternehmen die Deutungshoheit über deren Geheimhaltungsrechte eingeräumt werde. Der zweite Kritikpunkt betrifft die Beweislastumkehr. Laut der EU-Abgeordneten Julia Reda von der Piratenpartei werde zwar die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit Hinweis auf die Pressefreiheit auch künftig möglich sein. Doch im Streitfall müssen Journalisten nachweisen, dass sie zum Schutz öffentlichen Interesses und zur Aufdeckung strafbarer, ordnungswidriger oder illegaler Tätigkeiten interne Informationen verraten haben. Ansonsten drohen ihnen hohe Strafen.
Gerade die Panama Papers zeigen, wie schmal der Grat zwischen illegalen und legalen, aber verwerflichen Geschäftspraktiken ist. Kurz: Auch über legales Verhalten kann und muss berichtet werden können. Wie sonst sollen Bürger und Interessengruppen von Missständen erfahren? Wie sonst können sie Druck auf die Politik auszuüben, um gerade diese Gesetzeslücke zu schließen?
Gammelfleisch: Journalisten brauchen Hinweise
Mehr als die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. Das bekannteste Beispiel ist der Gammelfleischskandal. Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower angewiesen. Journalisten brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist nicht nur in einer demokratischen, offenen Gesellschaft notwendig, sondern auch in einer Marktwirtschaft. Unternehmen, die in die Qualität ihrer Produkte vertrauen, müssen ein hohes Interesse haben, dass andere Unternehmen, die illegale oder verwerfliche Wettbewerbsvorteile nutzen, dafür an den Pranger kommen.