Versprochen, hingehalten, abgelehnt: Wie Deutschland afghanische Ortskräfte im Stich lässt
Nora Azimi hat in ihrem Heimatland Afghanistan für eine deutsche Organisation gearbeitet. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde ihr eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Doch die Regierung Merz fühlt sich an das Versprechen der Ampel-Koalition nicht gebunden. Nun sitzen Nora Azimi und ihre Familie in Pakistan fest und fürchten eine Abschiebung nach Afghanistan - das Land, in dem die Taliban sie mit dem Tod bedrohen.
Nora Azimi sitzt auf einem Stuhl ihres Hotelzimmers in Peschawar, die Finger umklammern die Armlehne, doch sie lächelt herzlich. Sie trägt ein weißes Kopftuch, genau wie ihre 26-jährige Tochter Sana (Namen von der Redaktion geändert), die das Videogespräch ins Englische übersetzt. Im Januar 2024 brachten die Deutschen die sechsköpfige Familie in einem Hotel in Pakistan unter – als Zwischenstation vor der geplanten Weiterreise nach Deutschland. Das deutsche Innenministerium hatte ihr die Aufnahme in der Bundesrepublik fest zugesagt. Der Termin für den Flug stand bereits fest – und die Azimis konnten ihr Glück, nicht nur den Taliban entkommen zu sein, sondern sich auf einen Neuanfang in Deutschland freuen zu können, kaum fassen.
Doch nun will Deutschland die Azimis nicht mehr – und Nora und ihre Familie stehen vor dem Nichts.
„Wir müssen einfach durchhalten“, sagt Nora Azimi und schaut lange still in die Kamera des Handys, das ihr Gespräch mit der CORRECTIV-Reporterin nach Deutschland überträgt. „Was bleibt uns anderes als die Hoffnung?“, fragt Tochter Sana. Der Alltag bringt die Familie jedoch an ihre psychischen Grenzen. „Seit zwei Jahren leben wir nun schon wie Gefangene, die kein Verbrechen begangen haben“, sagt ihre Mutter Nora. „Wir sind eingesperrt in unseren vier Wänden“.
Ihre pakistanischen Visa sind inzwischen abgelaufen und ihnen droht die Abschiebung nach Afghanistan. In das Land, in dem sie geboren wurden. In das Land, in dem sie angesichts der Herrschaft der radikal-islamistischen Taliban um ihr Leben fürchten müssten.
Nora Azimi ist kein Einzelfall. Wie ihr geht es noch rund 1.200 anderen Afghaninnen und Afghanen. Sie harren in Behelfsquartieren in Peschawar oder Islamabad aus– und fühlen sich von dem Land, das ihnen die Aufnahme versprach, im Stich gelassen. Viele von ihnen haben, wie Nora Azimi, als sogenannte Ortskräfte für deutsche Entwicklungsorganisationen oder die Bundeswehr gearbeitet. Andere engagierten sich als Menschenrechtsaktivisten, Richter oder Frauenrechtlerinnen – und legten sich mit den Taliban an.
2001: Der Westen marschiert ein – und verspricht ein neues Afghanistan
Wer verstehen will, warum Deutschland Nora Azimi und hunderten anderen Afghanen erst die Aufnahme zusagte, dieses Versprechen nun aber bricht, muss einige Jahre zurückgehen.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 marschierten die USA und ihre Verbündeten in Afghanistan ein. Zunächst, um Al-Qaida und seinen Anführer und den Drahtzieher der Anschläge, Osama bin Laden, zu bekämpfen. Was als Anti-Terror-Einsatz begann, wurde zu einem jahrzehntelangen Projekt: dem Versuch, einen funktionierenden, demokratischen Staat aufzubauen.
Die USA und ihre Verbündeten arbeiteten dabei mit afghanischen Ortskräften zusammen, etwa bei der Ausbildung nationaler Sicherheitskräfte. Die Verantwortung für das Land sollte Schritt für Schritt an Einheimische übertragen werden, das war die Idee.
In den Jahren danach entstand vielerorts eine Zivilgesellschaft, die es so nie zuvor gegeben hatte. Nichtregierungsorganisationen und lokale Initiativen schossen aus dem Boden, zahlreiche Schulen öffneten für Mädchen, Medien berichteten, mehr Frauen arbeiteten in Verwaltung, Justiz und Redaktionen. Die Verfassung von 2004 verankerte Grundrechte, darunter das Recht auf politische Teilhabe – auch für Frauen.
Safranfelder, zwei Autos, ein großes Haus
Nora Azimi durfte zur Schule gehen und wurde Lehrerin für Geschichte und Geografie. In ihrem Dorf im Westen Afghanistans, wo viele nicht lesen und schreiben konnten, wurde sie gebraucht. Ihr Mann arbeitete als Landwirt und Tierzüchter, die Großeltern hatten der Familie Safranfelder vererbt. Die Azimis besaßen Schafe und Kühe, einen Traktor und zwei Autos sowie ein großes Haus. Es ging ihnen gut, und die Eltern konnten in einer weitgehend gesicherten Existenz ihre vier Kinder großziehen, drei Jungen und, als älteste der Geschwister, ihre Tochter Sana.
Als eine der wenigen gebildeten Frauen im Dorf wollte Nora Azimi vor allem Frauen unterstützen und sie darin bestärken, sich ein unabhängiges Leben aufzubauen. Sie engagierte sich bei verschiedenen internationalen Hilfsorganisationen. Ab 2012 arbeitete Nora Azimi dann für den deutschen Verein Help, der in ihrem Heimatdorf ein Frauenzentrum aufbaute.
Frauen aus zwölf umliegenden Dörfern konnten hier Computerkurse besuchen, ihre Kinder betreuen lassen und den Safrananbau für ein eigenes Geschäft erlernen. Bald arbeiteten über 100 Menschen im Zentrum – und im Jahr 2014 übernahm Nora Azimi die Leitung als Frauen-Koordinatorin. Die Leute in der Gegend benannten schließlich sogar das Gebäude nach ihr. Noras Tochter Sana sagt: „Meine Mutter ist eine lokale Berühmtheit.“
2021 bricht in Kabul das Chaos aus
Ihr Ziel, den Al-Qaida-Führer Bin Laden zu fassen, erreichten die USA zehn Jahre später. Die Hoffnung, in Afghanistan einen funktionierenden Staat aufzubauen, zerschlug sich dagegen. Die Behörden galten trotz aller Bemühungen weiterhin als korrupt, und ohne internationale Unterstützung waren sie kaum funktionsfähig. Auch die Sicherheitslage blieb angespannt, in der Hauptstadt Kabul kam es immer wieder zu Anschlägen.
In den USA galt der Afghanistan-Einsatz zunehmend als teuer, endlos und sinnlos. Unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump vereinbarte die Regierung 2020 mit den Taliban den Abzug aller US- und Nato-Truppen. Joe Biden setzte dies später fort und kündigte den vollständigen Abzug bis zum 11. September 2021 an. Das Ende des 20 Jahre währenden Einsatzes der westlichen Truppen war besiegelt – und was blieb, war die Hoffnung, dass das sich selbst überlassene Land seinen Weg schon irgendwie finden würde.

Doch die Taliban rückten schneller vor als erwartet, die nationalen Sicherheitskräfte gaben vielerorts kampflos auf. In einer chaotischen Evakuierungsmission flog die Bundeswehr bereits im August mehr als 5.000 Menschen aus. Die Bilder von Männern, die sich verzweifelt an die startenden Militärmaschinen klammerten, gingen um die Welt. Neben Botschaftsmitarbeitern und der Bundeswehr schafften es auch Ortskräfte und Menschen aus der Zivilgesellschaft auf eine der Maschinen.
Nora Azimi und ihre Familie blieben zurück – und sie mussten ansehen, wie sich ihr Land veränderte. Frauen wurden aus Jobs gedrängt, Schulen für Mädchen geschlossen, ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Journalistinnen, Aktivisten und ehemalige Ortskräfte lebten in ständiger Angst vor Hausdurchsuchungen und Vergeltung. Die Wirtschaft brach ein und Banken schlossen – und viele Afghaninnen und Afghanen lebten ein Leben in bitterer Armut und ohne jegliche Aussicht auf Besserung.
Die Taliban machen den Azimis das Leben zur Hölle
Nora Azimi und ihre Familie hatten die Vorboten dieser Entwicklung schon zuvor gespürt. Bereits 2017 erhielt ihr Ehemann Anrufe mit der Aufforderung, sie solle ihre Arbeit im Frauenzentrum einstellen. Zunächst verstand die Familie nicht, wer ihnen drohte.
Doch 2019 schloss Help das Frauenzentrum. Im selben Jahr entführten die Taliban Noras Ehemann, brachen ihm eine Hand und hielten ihn über viele Stunden fest. Sana Azimi stockt die Stimme, wenn sie davon erzählt. Sie hätten Lösegeld zahlen müssen, sagt sie. Dann bricht sie in Tränen aus – und ihre Mutter Nora muss sich Tränen aus dem Gesicht wischen.
Der Taliban-Anführer, der bereits damals zur ständigen Bedrohung für die Familie geworden war, hatte nach dem Abzug der westlichen Truppen nun einen hohen Regierungsposten inne. Im Jahr 2022 fuhren Taliban auf Motorrädern zum Dorfspielplatz, wo der damals zwölfjährige, jüngste Sohn der Azimis mit einer Gruppe von Freunden spielte. Was die Männer ihrem Sohn antaten, bringt Nora Azimi nicht über die Lippen. Doch es geht aus der Akte ihrer deutschen Anwältin hervor: „Ein Sohn hat bereits durch einen ‚Vorfall‘ mit den Taliban ein Auge verloren“, heißt es darin. Sana erklärt leise: „Meine Mutter hat damals tagelang geweint. Sie wollte nicht mehr leben.“
Das Versprechen der Deutschen: „Wir werden nicht lockerlassen“
Die Deutschen plagte nach dem überstürzten Abzug der westlichen Truppen und angesichts der Schicksale von Menschen wie den Azimis schlechtes Gewissen: Sie starteten Aufnahmeprogramme, um ihre früheren Ortskräfte sowie Menschen aus der Zivilgesellschaft, denen wegen ihres Engagements eine Verfolgung durch die Taliban drohte, nach Deutschland zu holen. Die Teilnehmenden der Programme sollten sich nicht mit Asylantrag herumschlagen müssen und ihre Reise nach Deutschland nicht selbst organisieren müssen, sondern möglichst unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Das älteste dieser Programme ist das sogenannte Ortskräfteverfahren. Es existiert bereits seit 2013 und richtete sich an Afghaninnen und Afghanen, die für die Bundeswehr oder deutsche Entwicklungsorganisationen gearbeitet hatten.
Die Aufnahmeprogramme für die Zivilgesellschaft haben ihren Ursprung im Chaos des Abzugs von Kabul im August 2021. Die sogenannte Menschenrechtsliste war ursprünglich nicht mehr als eine Liste aus dem Auswärtigen Amt, die sich von Tag zu Tag mit Namen von besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen wie Journalistinnen oder Menschenrechtsaktivisten füllte und im Chaos des hastigen Abzugs kaum überprüft werden konnte.
Nach der chaotischen Evakuierung wollte Deutschland deshalb ein umfassendes Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus der Zivilgesellschaft schaffen – doch das dauerte. Die damalige Bundesregierung behalf sich mit Übergangslösungen. Die sogenannte Menschenrechtsliste, die für die Evakuierung genutzt wurde, wurde durch das Überbrückungsprogramm abgelöst, bevor schließlich das Bundesaufnahmeprogramm Ende 2022 etabliert wurde.
Letzteres trieb vor allem die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) voran. Mit dem humanitären Aufnahmeprogramm sollten pro Monat 1.000 Menschen nach Deutschland einreisen, versprachen Baerbock und die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Von einer „Kraftanstrengung“ sprach die Ex-Außenministerin Baerbock damals und versprach: „Wir werden nicht lockerlassen.“
Die vier Aufnahmeverfahren für Afghanistan
Für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen gab und gibt es vier Aufnahmeprogramme der Bundesregierung. Die Grundidee: Die Betroffenen müssen, wenn sie eine Aufnahmezusage erhalten haben, kein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen und erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren.
Ortskräfteverfahren:
Das Ortskräfteverfahren wurde bereits 2013 unter der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt. Es richtet sich an Menschen, die in Afghanistan für die Bundesregierung tätig waren, etwa für die Bundeswehr oder deutsche Entwicklungsorganisationen, und deshalb als gefährdet gelten. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich. Dobrindt hat aber erklärt, weiterhin ein politisches Interesse an der Aufnahme von Ortskräften zu haben.
Menschenrechtsliste:
Im Zuge der Evakuierung nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 identifizierte das Auswärtige Amt besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen aus den Bereichen Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Justiz. Auch ihnen wurde eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Diese sogenannte Menschenrechtsliste wurde Ende August 2021 geschlossen. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich.
Überbrückungsprogramm:
Im Mai 2022 verständigte sich die Bundesregierung darauf, weitere gefährdete Personen aufzunehmen, bis ein dauerhaftes Bundesaufnahmeprogramm eingerichtet werden konnte. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich.
Bundesaufnahmeprogramm:
Das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan startete Ende 2022. Es unterscheidet sich von den drei vorherigen Programmen durch seine eigene Rechtsgrundlage. Gerichte stuften Aufnahmezusagen aus diesem Programm als rechtlich verbindlich ein. Für die Betroffenen hat das entscheidende Folgen: Ihre Zusagen müssen erfüllt werden, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Die Azimis sollten von dem Programm für Ortskräfte profitieren, auf Empfehlung von Nora Azimis einstigem Arbeitgeber, der deutschen Organisation Help. Als die Familie im Februar 2022 eine Zusage erhielt, kam dies zur rechten Zeit. Denn ihr Haus hatten die Azimis nach dem Angriff auf ihren jüngsten Sohn verlassen. Sie zogen von einem Verwandten zum nächsten, fühlten sich nirgendwo sicher.
Ihr Alltag war von der Angst bestimmt, den Taliban in die Hände zu fallen. Doch nun gab es Hoffnung. „Meine Mutter war so glücklich und entspannt“, erzählt Sana von dieser Zeit, als die Familie erfuhr, im Rahmen des Ortskräfteverfahrens nach Deutschland kommen zu können.
Ein Jahr später: Die Ampel-Koalition holt nur 13 Menschen über das Bundesprogramm
Die Einreisen über die Aufnahmeprogramme blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Nach zwölf Monaten waren über das Bundesaufnahmeprogramm gerade einmal 13 Menschen eingereist. Laut Innenministerium lagen die Gründe in den gründlichen Sicherheitskontrollen; hinzu kam eine monatelange Unterbrechung des Programms aufgrund von Missbrauchsvorwürfen. Die Folge: Die Ampel-Regierung schaffte es in ihrer verkürzten Amtszeit nicht, alle versprochenen Aufnahmezusagen einzuhalten.
Die Stimmung in Deutschland hatte sich unterdessen verändert. Im Mai 2024 erstach ein Afghane in Mannheim einen Polizisten, wenige Monate später tötete ein Syrer bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen. Die Regierung kündigte an, Straftäter schneller abzuschieben. Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban starten Abschiebeflüge nach Afghanistan. Das Vorhaben, Menschen aus dem Land nach Deutschland zu holen, wurde zunehmend unpopulärer.
Pässe, DNA-Tests und Interviews
Die Azimis bereiteten derweil ihren Aufbruch nach Deutschland vor. Sie verkauften ihre Felder, die Tiere und die Autos. Die Taliban hatten ihnen verboten, ihr Dorf zu verlassen. Doch irgendwie schafften sie es bis nach Kabul, wo sie die für die Ausreise-Visa notwendigen Pässe erhielten. Im Januar 2024 kamen sie schließlich in Islamabad an – und bezogen das Hotel, das ihnen bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland als Übergangsquartier dienen sollte. Sie waren in Sicherheit, so schien es. Und schon bald würden sie ihr neues Leben beginnen können.
Nun begann für die Familie ein langwieriger Weg durch den deutschen Behördendschungel. Sechsmal mussten die Azimis in die deutsche Botschaft, um sich von deutschen Beamten in sogenannten Sicherheitsinterviews befragen zu lassen. Vor allem für Nora Azimi, so übersetzt es ihre Tochter im Gespräch mit CORRECTIV, sei es quälend gewesen, immer wieder von den schmerzhaften Erlebnissen aus ihrem Heimatland berichten zu müssen.
Im April 2025, teilten die deutschen Behörden mit, das Verfahren sei nahezu abgeschlossen und die Rückmeldungen positiv. Der Flug sei für Mai geplant gewesen, sagt Nora Azimis Tochter Sana. Sie und ihre Brüder hätten in Gedanken damals schon ihre neue Wohnung eingerichtet.
Regierungswechsel in Berlin – Warten in Pakistan
Doch daraus wurde nichts. Am 6. Mai 2025 wurde Friedrich Merz zum Kanzler gewählt – und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) rief wenig später die Migrationswende aus. An die Zusagen der Vorgängerregierung fühlte sich die schwarz-rote Koalition offenbar nicht mehr gebunden. Im Koalitionsvertrag hieß es: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Dobrindt kündigte wenige Monate später an, jeden Einzelfall der bestehenden Aufnahmezusagen genau zu prüfen – und machte eine klare Ansage: Er werde nur diejenigen einreisen lassen, deren Aufnahmezusage rechtsverbindlich sei.

In den ersten Regierungsmonaten hob kein Flugzeug von Islamabad nach Deutschland ab. Das Innenministerium verwies auf strenge Sicherheitsüberprüfungen. Die Opposition warf Dobrindt vor, die Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen zu verschleppen und seine Verantwortung nicht anzuerkennen.
Währenddessen spitzte sich die Lage in Pakistan zu. Das Nachbarland hatte bereits 2023 angekündigt, dass 1,7 Millionen Afghanen das Land verlassen müssen. Auch Menschen mit deutschen Aufnahmezusagen hatten die Behörden bereits abgeschoben.
Auch die Visa der Azimis für den Aufenthalt in Pakistan waren abgelaufen. Seit dem Frühjahr vergangenen Jahres haben sie nichts mehr von den deutschen Behörden gehört, so berichtet es die Anwältin der Familie. Ihre Klagen auf Erteilung von Visa seien erfolglos geblieben. Die Azimis steckten nun buchstäblich im Niemandsland fest.
Was blieb, war ein Leben in ständiger Angst und die Hoffnung, dass die pakistanische Polizei sie in Ruhe lassen würde. Nur nicht auffallen, das wurde zur Überlebensstrategie der Azimis. Ihr Hotel hat die Familie nach eigener Aussage schon seit Monaten nicht mehr verlassen.
Deutschland bietet Betroffenen Geld statt Aufnahme
Die Strategie der Bundesregierung schien zunächst, das Thema auszusitzen. Anfang September 2025 gibt es zwar wieder einige wenige Flüge nach Deutschland. An Bord sind jedoch nur Menschen, die ihre Aufnahme zuvor vor Gericht durchgesetzt haben. Inzwischen sind mehr als 240 Verfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten anhängig, allein im Bundesaufnahmeprogramm liegen bereits 60 positive Beschlüsse vor.
Dabei hat sich eine klare Linie in der Rechtsprechung abgezeichnet: Wer nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes – also im Bundesaufnahmeprogramm – eine Aufnahmezusage erhalten hatte, konnte diese häufig erfolgreich einklagen. Anders erging es vielen sogenannten 22er-Fällen. Afghaninnen und Afghanen, die nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes in anderen Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen sollten, hatten vor Gericht keinen Erfolg.
Hintergrund ist, dass aus Sicht der Bundesregierung die Aufnahmezusagen, die unter den Paragraf 22 fallen, „keine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend“ sind. Deutschland hat diese Zusagen teilweise einfach zurückgezogen mit der Begründung, es gebe „kein politisches Interesse“ mehr an der Aufnahme. Wer in die Bundesrepublik kommen darf, und wer in Pakistan oder Afghanistan seinem Schicksal überlassen bleibt, entscheidet sich also nicht an inhaltlichen Kriterien – sondern an formalen Rechtsfragen.
Zugleich bot Deutschland den Betroffenen Geld an, um sie zum Rückzug aus laufenden Verfahren zu bewegen. Afghaninnen und Afghanen, die bei einer Rückkehr zu den Taliban um ihre Sicherheit fürchten müssten, empfanden das offenbar als Schlag ins Gesicht: Bis Ende 2025 nahmen nur 167 von rund 700 kontaktierten Personen das Angebot an.
Kritik an fehlender Rechtsverbindlichkeit
„Diese fehlende Rechtsverbindlichkeit für afghanische Schutzsuchende nach Paragraf 22 hat bei der Gestaltung der Verfahren niemand vorausgesehen“, sagt Tilmann Röder, Jurist und früherer Koordinator des Bundesaufnahmeprogramms, im Gespräch mit CORRECTIV. Auch in den Ministerien hätte sich damals niemand vorstellen können, dass eine spätere Bundesregierung die Zusagen zurücknimmt, erklärt er.
Röder kritisiert den Unterschied zum Paragrafen 23 scharf: Auch eine Einzelfallentscheidung müsse belastbar sein und eine Aufnahmezusage sollte nicht leicht zurückgenommen werden können. Er hofft auf eine Nachbesserung von Paragraf 22 durch eine künftige Bundesregierung.
Das Bundesaufnahmeprogramm hätte seiner Ansicht nach viel einfacher ausgestaltet werden müssen. Zwar biete es eine rechtsverbindliche Basis, sei aber durch die Vielzahl der Akteure und Verfahrensschritte schwerfällig und für schnelle Hilfe nicht geeignet gewesen. „Jeder Schutzsuchende hatte vier Fallnummern, Schnittstellen zwischen IT-Systemen haben nicht funktioniert“, kritisiert Röder.
War das Chaos bei den Aufnahmeprogrammen absehbar? War der anfangs noch vorhandene politische Wille, den Ortskräften und anderen Afghaninnen und Afghanen nach dem überhasteten Abzug der westlichen Truppen zu helfen, womöglich größer als das handwerkliche Geschick, diesen Willen in tragfähige rechtliche Regelungen zu überführen?
Als treibende Kraft bei der Einrichtung der Aufnahmeprogramme galt die damalige Außenministerin der Ampel-Koalition – die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock, die mittlerweile als Präsidentin der Generalversammlung bei den Vereinten Nationen wirkt. CORRECTIV bat Baerbock um eine Stellungnahme zur Gestaltung der Aufnahmeprogramme. Eine Antwort blieb aus.
Die Ausnahme? Das Ortskräfteverfahren
Auch das Ortskräfteverfahren fußt auf dem rechtlich wackeligen Paragrafen 22. Trotzdem betonte Innenminister Dobrindt im November 2025, dass die Aufnahme der Ortskräfte „politisch gewollt“ sei. „Ortskräfte sind für uns Personen, für die wir eine nachlaufende Verantwortung sehen“, sagte Dobrindt vor dem Innenausschuss des Bundestags.
Doch schnell wurde klar: Dobrindts Versprechen galt nicht für alle. In 137 von 218 Fällen entzog die Bundesregierung auch Ortskräften und ihren Familien die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland.
Zu diesen „Fällen“ gehören auch die sechs Mitglieder der Familie Azimi. Am 22. Dezember 2025 erhielten sie die Ablehnungsbescheide vom Auswärtigen Amt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte die Aufnahmeerklärung für „ungültig und erloschen“. Sana Azimi beschreibt den Moment, als sie die Bescheide erhielten, so: „In diesem Moment sind unsere Herzen gebrochen.“
Wut empfinde niemand in der Familie, eher Schock und Verzweiflung, sagt Sana. Ihre Mutter Nora habe ihr Bett tagelang nicht verlassen. Erst mit der Hilfe eines Psychologen habe sie wieder ein Stück zurück in den Alltag gefunden.
Heute, einen Monat später, hat Nora nur noch enttäuschte Worte für Deutschland übrig. „Für ein Land wie Deutschland, das sich rühmt, die Menschenrechte zu unterstützen, ist dieses Verhalten beschämend“, sagt sie. Ihre Familie habe sich auf die Zusage verlassen. „Wir verlangen nichts weiter als Gerechtigkeit und Menschlichkeit.“
Letzte Hoffnung: eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Geht es nach dem Bundesinnenministerium, sollen nur noch rund 400 Personen aus den Aufnahmeprogrammen nach Deutschland einreisen. Rund 290 aus dem Bundesaufnahmeprogramm und rund 50 aus dem Ortskräfteverfahren, wie ein Sprecher des Ministeriums CORRECTIV mitteilte.
Auf die Frage, warum nicht alle Ortskräfte automatisch aufgenommen werden, verweist das Bundesinnenministerium auf die entsprechenden Ressorts, für die die Ortskräfte gearbeitet haben. Das sind das Bundesinnenministerium selbst, das Auswärtige Amt, das Verteidigungsministerium und das Bundesentwicklungsministerium. Diese entscheiden, „ob die Aufnahmevoraussetzungen bei den jeweiligen Ortskräften vorliegen oder die Aufnahmeerklärung aufgehoben wird“, teilte der Sprecher mit.
Die restlichen rund 1.000 Wartenden können nur noch auf die deutschen Gerichte hoffen. Auch die Familie Azimi hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt – bisher ohne Erfolg. Die Anwältin der Familie Azimi schreibt: „Der Eilantrag beim Verwaltungsgericht wurde erwartungsgemäß abgelehnt, Beschwerde ist eingelegt.“ Die Chancen halte sie für gering.
Ein letzter möglicher Schritt wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort könnte die grundsätzliche Frage geklärt werden: Dürfen Betroffene den Aufnahmezusagen vertrauen? Das Gericht in Karlsruhe hat zwar im Dezember über den Fall eines afghanischen Richters entschieden, und die Bundesregierung verpflichtet, über dessen Visum-Antrag zu entscheiden. Die grundsätzliche Frage ließen die Karlsruher Richter in ihrem Urteil jedoch offen.
Eine solche Klage ist in Vorbereitung, aber langwierig, heißt es von der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke. Der Fall der Azimis sei dabei in der engeren Auswahl. Sie gilt als Pilotklage für hunderte ähnliche Fälle, in denen die Aufnahmezusage wieder entzogen wurde. Auch Rechtsexperten wie Tilmann Röder sehen in einer Verfassungsbeschwerde die einzige Möglichkeit, eine juristische Wende zu erreichen.
Angst vor der Rückkehr: „Wir müssten uns wohl in den Bergen oder in der Wüste verstecken“
Was den abgelehnten Afghaninnen und Afghanen droht, lässt sich in Kabul schon beobachten. Dort brachten die Taliban vor knapp zwei Wochen eine Schutzunterkunft unter ihre Kontrolle, in der die Bundesregierung 79 Menschen aus den Aufnahmeprogrammen unterbringen ließ. Sie waren bereits im August von pakistanischen Behörden abgeschoben worden und hielten sich seitdem in der Unterkunft in Kabul versteckt.
Die Taliban verschafften sich bei ihrem Überfall Zugriff auf Laptops, Dokumente und Pässe. Sie verhörten die Bewohnerinnen und Bewohner beinahe täglich: Warum unterstützt euch Deutschland? Was habt ihr getan? Habt ihr Geld von der Regierung erhalten?
Die Sprecherin der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke, Eva Beyer, ist fassungslos. „Was zur Hölle macht die Bundesregierung? Sie hat bewusst in Kauf genommen, dass das passiert“, kritisiert sie. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass man die Personen in Kabul nur begrenzt sicher unterbringen könne.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, der Vorfall sei der Bundesregierung bekannt. Man stehe über einen beauftragten Dienstleister mit einer Vielzahl der Betroffenen in Kontakt und unterstütze diese, soweit dies möglich sei. Die wenigen Personen, die noch eine gültige Aufnahmezusage haben, will Deutschland bei einer Ausreise nach Pakistan unterstützen, heißt es.
Das gilt aber offenbar nicht für alle: Während das Safehouse in Kabul von den Taliban belagert wird, erreichte einige Bewohnerinnen und Bewohner vergangene Woche eine E-Mail: Die Aufnahmezusage bestehe nicht mehr, das Verfahren sei eingestellt, wurde ihnen darin im Auftrag der Bundesregierung mitgeteilt. Stattdessen ein Angebot: Unterstützung für die Weiterreise in ein Drittland – falls dort ein legaler Aufenthalt möglich ist. Oder eine Zahlung für den Verbleib in Afghanistan, verbunden mit drei Monaten Unterkunft und psychosozialer Unterstützung.
Die Azimis wollen sich nicht ausmalen, was eine Abschiebung in ihr Heimatland für sie bedeuten würde. „Wir müssten uns wohl in den Bergen oder in der Wüste verstecken“, sagt Sana Azimi. Dabei sehnt sie sich nach nichts mehr als nach Normalität. Nach zwei Jahren Hotelverpflegung will sie endlich wieder den duftenden Safranreis und die selbstgebackenen Kokoskekse ihrer Mutter essen dürfen. Dann beginnt sie zu weinen und ringt um jeden Satz: „Wir müssen hier weg. Wir brauchen Deutschlands Zusage. Denn dieser Ort hier hat sich für uns bereits in Afghanistan verwandelt.“
Redigatur: Ulrich Kraetzer
Faktencheck: Isabel Knippel, Sebastian Haupt