Fußballdoping

Dopingfall Marque: Sechs Spiele Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im Fall Francois Marque ein Urteil gesprochen: Seine positiven Proben sind als Dopingvergehen zu werten. Dennoch muss der Drittliga-Spieler nur bei den kommenden sechs Pflichtspielen zuschauen, da kein klassisches Mittel zur Leistungssteigerung eingesetzt worden sei.

von Jonathan Sachse

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Vor zwei Tagen haben wir noch mit dem Pressesprecher des 1. FC Saarbrücken ohne Ergebnis telefoniert. Zu einem „laufenden Verfahren“ könne er keine Auskunft geben. Heute veröffentlicht der DFB das Urteil zum Dopingfall Marque in einer Reihe von vielen anderen aktuellen Meldungen auf seiner Website.

Die Chronologie von der positiven Dopingprobe bis zum DFB-Urteil fassen wir hier noch einmal zusammen.
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Nach einem Ligaspiel gegen RB Leipzig am 30. November 2013 wird Marque für die Urinprobe ausgelost. Etwa eine Woche später wird der DFB vom Analyselabor über einen positiven Befund aus der Substanzgruppe der Glukokortikoide (Kortison) informiert. Ein Mittel, was im Training erlaubt ist, aber im Wettbewerb nur mit einer therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE) verwendet werden darf. In diesem Fall lag kein TUE vor. Da der DFB der Eigentümer der Proben ist, kann nur dort der Name des Spielers identifiziert werden.

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Am 12. Dezember kommt es zu einem Treffen zwischen Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA, und Dr. Rainer Koch, Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission. Beim Treffen wird auch über die positive Probe gesprochen. Zwischen Weihnachten und Neujahr passiert in den nächsten Wochen vermutlich nichts. Der Fall wird aufs neue Jahr vertagt.

Kurz vor einer Anhörung beim DFB-Kontrollausschuss am 20. Januar 2014, an der zwei Vertreter des Vereins teilnahmen, gelangt der Dopingfall Marque durch einen Bericht des Saarländischen Rundfunks an die Öffentlichkeit. Der Spieler beantragt die Öffnung der B-Probe. Anfang Februar bestätigt das Labor: Beide Proben sind positiv. „Das DFB-Sportgericht hat heute im Einzelrichter-Verfahren das Urteil gefällt“, schreibt uns der DFB auf Anfrage.

In der eigenen Meldung wird die kurze Sperre von sechs Spielen begründet, da die Substanz „nicht zu den klassischen Wirkstoffen zur Steigerung von Kraft- und Ausdauerleistung gehört.“ Marque kann ab dem 32. Spieltag gegen den MSV Duisburg wieder eingesetzt werden. Dann bleiben ihm immerhin noch sieben Spiele, um im Abstiegskampf mitzuwirken.
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Im Jahr 2007 verhandelte der DFB bereits in zwei anderen Fällen nach Glukokortikoid-Proben. Der Spieler Marc Lerandy (SC Pfullendorf) wurde damals ebenfalls für sechs Spiele gesperrt und Daniel Gunkel (1. FSV Mainz 05) kam mit einer Verwarnung davon. In anderen Sportarten entschied die zuständigen Instanzen in der Vergangenheit mit einem ähnlichen Strafmaß; meist um die zwei Monate. Einzig ein Faustkämpfer musste Ende 2012 gleich ein ganzes Jahr pausieren. Aus unserer Sicht bleiben noch einige Fragen offen, die wir an die Pressestelle des DFB, des 1. FC Saarbrücken und der NADA versendet haben. Über die Antworten werden wir hier informieren (Update: siehe unten). Eine Auswahl:

● Welcher Arzt hat den Spieler Marque behandelt? Warum wurde keine TUE gestellt?
● Wird die NADA das Urteil anfechten?
● Warum wurde die B-Probe so spät geöffnet? Ein Verstoß gegen §15 in den Anti-Doping Richtlinien des DFB (.pdf), welcher eine schnellere Analyse der zweiten Probe vorschreibt?

Der 1. FC Saarbrücken möchte uns die Frage nicht beantworten, warum keine TUE gestellt wurde, womit genau und von wem der Spieler behandelt wurde. „Jetzt im Nachklang einen Schuldigen zu suchen oder zu benennen, ist aus unserer Sicht nicht zielführend“, schreibt uns Pressesprecher Christoph Heiser und meint, dass sie eigenen Spieler in Zukunft „vielleicht noch ein Stück mehr sensibilisieren müssen.“

Antwort der NADA: Sie werden die Entscheidung des DFB nicht anfechten. Der lange Zeitraum zwischen der Analyse der A-Probe und dem zweiten Test würde den Vorgaben des NADA-Codes und dem internationalen Standard für Labore (ISL) entsprechen, teilt uns die Pressesprecherin Eva Bunthoff mit.

Auch der DFB hat sich mittlerweile zurückgemeldet. In einer längeren E-Mail schrieb uns Dr. Rainer Koch seine Begründung, warum sich der Zeitraum zwischen der Öffnung der A-Probe und der Zweitanalyse beinahe zwei Wochen hingezogen hat. Zunächst wäre geprüft worden, ob keine Ausnahmegenehmigung vorlag. Das sei bei einem Treffen mit der NADA am 17.12. in Frankfurt am Main geschehen. Danach sei die Öffnung der B-Probe beantragt wurde. Das Labor in Kreischa hätte diese noch vor Weihnachten 2013 bestätigt. Dennoch fand die Anhörung von Marque und die anschließende Öffnung der B-Probe erst vielen Wochen später statt, „da zuvor die Spieler des 1. FC Saarbrücken im Trainingslager waren„, schreibt uns Dr. Koch.

Nach der Argumentation der beteiligten Parteien bleiben Fragen offen. Welche Priorität muss einem möglichen Dopingvergehen gegeben werden? Wäre es nicht möglich gewesen den Spieler für einen Tag aus dem Trainingslager zur Anhörung zu schicken?

Überhaupt nicht geklärt ist, warum Marque überhaupt mit Kortison getestet werden konnte? Wer gab Ihm das Medikament? Die Antwort des Vereins macht deutlich, dass das Umfeld nicht aufgeklärt werden soll.

Wir haben in den letzten Wochen den Dopingfall Marque im Blog begleitet:
15.1. Positive Dopingprobe beim 1. FC Saarbrücken
22.1. Kortison-Befund Marque: Gibt es eine Ausnahmegenehmigung?

Haben Sie Anmerkungen oder Hinweise zum Dopingfall Marque? Oder andere Informationen über den Dopingkontrollablauf beim DFB und den teilnehmenden Institutionen? Dann schreiben Sie uns in den Kommentaren, per E-Mail oder nutzen Sie die anonyme Kontaktmöglichkeit.

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