Häusliche Gewalt

Durchs Raster gefallen?

Kantone investieren seit einigen Jahren in den Aufbau eines Bedrohungsmanagements für häusliche Gewalt, um Gewaltverbrechen im Vorfeld zu verhindern. CORRECTIV.Schweiz hat mehrere Fälle analysiert. Sie zeigen: Die Täter waren polizeibekannt, jedoch nicht als Risikoperson erfasst. Wie kann das sein?

von Janina Bauer , Hanna Fröhlich

bedrohungsmanagement_correctivSchweiz_illustration_01
Illustration: Ivo Mayr / CORRECTIV, Quelle: KI generiert

 

Hinweis: In diesem Beitrag geht es um sexualisierte und häusliche Gewalt.

Wer auf einer der vielen Bänke Platz nimmt, die die Seepromenade im Parc Albert-Filliettaz in Montreux säumen, wird Zeuge der ganzen Schönheit der Romandie: die glatt-blaue Oberfläche des Genfersees,  in der Ferne Alpengipfel, das Ufer gesäumt von Blumenbeeten und Nadelbäumen. 

Am Abend des 24. August 2020, einem Montag, sass die 23-Jährige Jeannine C., die tatsächlich anders heisst, mit ihrem Ehemann auf einer dieser Bänke. Die Aussicht war die letzte ihres Lebens. Gegen 18:30 Uhr, die letzten Sonnenstrahlen des Tages schienen auf das Paar, stach ihr Partner mit einem Messer auf sie ein. Auf ihren Kopf, ihre Brust, ihr Gesicht. Insgesamt 38 Mal. 

Es war nicht seine erste Gewalttat. Mehrmals soll der heute 33-jährige Ehemann C. bedroht haben, gerade war er aus der Untersuchungshaft wegen häuslicher Gewalt gegen C. entlassen worden. Sechs Monate sass er ein. Zudem hatte er psychische Probleme und galt aufgrund starken Drogenkonsums und psychotischer Schübe als unberechenbar. Das geht aus dem Urteil des Bezirksgerichts Waadt Ost hervor, das ihn im Juli 2025 unter anderem wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 13 Jahren Haft verurteilt hat. 

115 ermordete Mädchen und Frauen

Hätte man vermuten können, dass der Ehemann eine Gefahr für C. darstellte, den Mord gar verhindern können? Bei der Kantonspolizei gibt es schliesslich spezialisierte Beamte, die Risikopersonen wie C.s Ehemann identifizieren und überwachen sollen. In der Waadt wurde vor sieben Jahren das „kantonale Bedrohungsmanagement“ eingeführt. Drei Polizisten sollen verhindern, dass Frauen von ihren ehemaligen Partnern bedroht, verletzt oder ermordet werden.

Den Ehemann von Jeannine C. hatte die Stelle nicht im Blick. Die Abteilung für Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Waadt befasse sich derzeit nicht mit der systematischen Überwachung aller Täter häuslicher Gewalt, schreibt Olivia Cutruzzolà, Mediensprecherin der Waadtländer Kantonspolizei. 

Aber wofür gibt es dann das Bedrohungsmanagement?

Täter nicht im Blick

Etwa 115 Frauen und Mädchen in der Schweiz wurden in den vergangenen fünf Jahren von ihren ehemaligen Partnern, Ehemännern oder Vätern ermordet, wie aus dem Monitoring von Stop Femizid und eigenen Recherchen von CORRECTIV.Schweiz hervorgeht. 2025 erreichte die Zahl laut NGOs einen neuen Höchststand. Im Kanton Waadt standen im Jahr 2024 gar alle Morde in Verbindung mit häuslicher Gewalt.

Und: 19 Prozent der Paare, in deren Beziehung es zu einem Tötungsdelikt kam, waren bereits polizeibekannt, weil eine der beiden ­– meist die Frau ­– innerhalb der letzten sieben Jahre eine Anzeige stellte. Das ergab eine Zusatzerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS). Andere Gewaltschutzmassnahmen wie Kontaktverbote wurden nicht erfasst. Die tatsächliche Zahl von Tätern, die bereits vor einem Femizid von den Behörden registriert werden, dürfte deutlich höher sein. Unter einem Femizid versteht man den Mord an einer Frau, der beispielsweise mit Eifersucht oder Besitzanspruch zusammenhängt. 

Manuel Niederhäuser hat in St. Gallen das Bedrohungsmanagement aufgebaut. Dessen Einführung sei ein Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit, lobt er. Die Behörde handle nun nicht mehr erst, wenn etwas passiert sei, sondern versuche stattdessen zu verhindern, dass es erst zu Gewalttaten kommt. 

Mutmassliche Täter waren polizeibekannt

Ablaufen soll das eigentlich so: Verschiedene Behörden, darunter regionale Polizeiposten, Opferhilfestellen und Staatsanwaltschaften, melden den Beamten Vorfälle häuslicher Gewalt. So möchte man Gefährder und Risikopersonen frühzeitig erkennen und ihre Entwicklung verfolgen. Das können sowohl Menschen sein, die bereits straffällig geworden sind, als auch solche, bei denen ein erhöhtes Potenzial dazu erkannt wird. Mithilfe verschiedener Massnahmen wie etwa Beratungsgesprächen mit Gefährdern versuchen die Beamten dann, Taten vorzubeugen. 

Und doch hat CORRECTIV.Schweiz neben dem Mord an Jeannine C. aus Montreux weitere Akten von Fällen zusammengetragen, in denen Männer getötet haben sollen. Obwohl die Spezialisten hätten wissen können, dass diese gefährlich waren. 

Im März 2023 wurde eine Frau in Vernier im Kanton Genf getötet. Ihr Partner wird verdächtigt, sie mit der Faust oder einem Gegenstand im Geschlechtsbereich derart stark misshandelt zu haben, dass sie an den Folgen starb. Da die Ermittlungen zum Fall noch anhalten, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Das Paar war der Polizei aufgrund mehrerer Anzeigen bekannt. Das kantonale Bedrohungsmanagement in Genf ist aktuell erst in Planung. 

Femizid nach Untersuchungshaft begangen

Im März 2024 verletzte ein 32-jähriger Mann mutmasslich seine 40-jährige Partnerin mit einem stumpfen Gegenstand. Die Frau überlebte den Angriff nicht. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung, das Verfahren ist aktuell beim Strafgericht Waadt Ost hängig. Die Urteilsverkündung ist für Anfang Juli angesetzt. Klar ist jedoch: Das Paar war der Polizei wegen häuslicher Streitigkeiten bekannt, aber nicht dem Waadtländer Bedrohungsmanagement. 

Foto: Joonas Sild / unsplash.com
Das Bedrohungsmanagement will Frauen vor potenziellen Gewalttaten schützen, indem es auf den Gefährder einwirkt. Trotzdem wurden in den letzten fünf Jahren rund 115 Mädchen und Frauen von ihren Vätern, Ehemännern oder Expartnern getötet. Foto: Joonas Sild / unsplash.com

Im April 2025 ging eine 39-Jährige im Dörfchen Epagny im Kanton Freiburg gerade ihrer Arbeit beim Putzen einer Wohnung nach, als ihr 41-jähriger Partner auftauchte und sie mit einer Schrotflinte erschoss.  Anschliessend tötete er sich selbst. Gegen den Mann wurde bereits wegen häuslicher Gewalt ermittelt. Im Dezember 2024 wurde er unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, so unterlag er einem Annäherungs- und Kontaktverbot. Ob er vom Bedrohungsmanagement als Risikoperson geführt wurde, möchte die Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht mitteilen. In einer Pressemeldung bestätigt sie bereits, dass es sich bei der Tat um einen Femizid handelt. 

Pia Allemann von der Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft in Zürich (BIF) arbeitet immer wieder mit dem kantonalen Bedrohungsmanagement zusammen. Ein grosser Teil der Frauen, die zur BIF kommen, ist der Polizei noch nicht bekannt: „Wenn Risikofaktoren für schwere Gewalt auftauchen und wir die Erlaubnis der Betroffenen haben, melden wir den Fall dem Bedrohungsmanagement.“ 

Probleme beginnen mit Anzeige

Ihrer Meinung nach beginnen die Probleme, wenn das Opfer Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft den Fall übernimmt. „Das Bedrohungsmanagement darf dann nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft  aktiv sein.“ Die Polizisten suchen innerhalb des Bedrohungsmanagements immer wieder den Dialog mit den Gefährdern. „Solche Interventionen können in einem laufenden Strafverfahren die Beweissicherung stören. Diese strukturellen Prozesse kollidieren immer wieder“, sagt Allemann. 

Dabei ist gerade eine lückenlose Zusammenarbeit der Behörden elementar, sagt Manuel Niederhäuser, Leiter des St. Galler Bedrohungsmanagements: Das System des Bedrohungsmanagements funktioniere nur mithilfe von Meldungen durch andere Behörden, also Opferhilfen, Polizeiposten oder eben auch Staatsanwaltschaften. Findet keine Meldung statt, besteht die Gefahr, einen Gefährder zu verlieren. 

Gewaltschutz muss politisch gewollt sein

Wie wichtig weitere präventive Massnahmen auch nach strafrechtlichen Prozessen wären, zeigen die Fälle in Montreux und Epagny: Beide Männer vollzogen die Morde nach einer vorherigen Haft. Eine Studie der Universität St. Gallen, die die Arbeit der Bedrohungsmanagementstellen in St. Gallen, Zürich und Bern untersuchte, zeigt, dass nur 8,1 Prozent der Fälle im Bereich häuslicher oder sexueller Gewalt von Staatsanwaltschaften ans Bedrohungsmanagement herangetragen werden. 

Gleichzeitig, betont Manuel Niederhäuser, sind die einzelnen kantonalen Stellen für das Bedrohungsmanagement abhängig von Ressourcen und gesetzlichen Bestimmungen. Über die wiederum entscheidet das jeweilige Parlament. In St. Gallen überprüft der langjährige Polizist mit einem sechsköpfigen Team jede der 1’900 polizeilichen Interventionen wegen häuslicher Gewalt auf Gefährdungspotenzial, 120 Fälle davon vertieft. Diese Arbeit sei möglich, weil sie politisch so gewollt sei. 

Tatsächlich tüftelt jeder Kanton an eigenen Strukturen für ein Bedrohungsmanagement: Zwölf Kantone geben in einer Umfrage der Schweizerischen Kriminalprävention an, ein kantonales Bedrohungsmanagement mit entsprechenden Qualitätsstandards eingeführt zu haben. Acht Kantone sprechen von einer teilweisen Einführung und bei fünf  ist nach eigenen Angaben ein Bedrohungsmanagement in Planung. Nur sei es gemäss Niederhäuser Stand heute nicht einmal klar, ob alle Kantone die gleichen Qualitätsstandards einhalten können. Seiner Meinung nach bräuchte es schweizweit gesetzliche Grundlagen und genügend Stellen für das Bedrohungsmanagement. 

Schutz abhängig vom Wohnort

Bis dahin hängt der Schutz vor Gewalt vom Wohnort ab. Während die einen Kantone viele Ressourcen investieren, stellen andere kaum Mittel zur Verfügung. Doch selbst in Zürich, dem Kanton, der als Vorreiter in Sachen Bedrohungsmanagement gilt, kann das Schutzkonzept versagen.

Der 15. Mai 2023, wieder ein Montag, diesmal im Zürcher Weiningen: Ein 55-jähriger Mann dringt in die neue Wohnung seiner Ehefrau ein, mit der er sich in Scheidung befindet, und die er gerichtlich nicht kontaktieren, geschweige denn sich ihr nähern darf. Als die Frau mit einer Freundin erscheint, versteckt er sich etwa eine Stunde hinter dem Vorhang im Wohnzimmer. In seiner Tasche: ein Messer und Kabelbinder. Sobald seine Ehefrau alleine ist, schlägt er sie nieder, nötigt sie sexuell und bedroht sie. Das Obergericht des Kantons Zürich spricht ihn in zweiter Instanz unter anderem der Vorbereitung der versuchten Tötung schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Darüber, ob der Mann aus Weiningen im Bedrohungsmanagement als Risikoperson geführt wurde, will die Kantonspolizei Zürich keine Angaben machen. Die Behörde schreibt auf Anfrage von CORRECTIV.Schweiz lediglich, nicht jede Gewaltschutzmassnahme – in diesem Fall das Rayon- und Kontaktverbot ­­– müsse zur Folge haben, dass eine Person ins Bedrohungsmanagement aufgenommen werde. Dabei wurde in der Roadmap zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt von Bund und Kantonen bereits 2021 explizit festgelegt: Das Bedrohungsmanagement dürfe sich nicht bloss auf jene Fälle beschränken, in denen das Risiko als hoch eingeschätzt wird.

Sollten Sie oder Menschen in Ihrem Umfeld von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sein, ist unter anderem das 24/7-Telefon der Opferhilfe Zürich unter der Nummer 044 455 2 142 rund um die Uhr erreichbar. Das Beratungsangebot ist anonym und kostenfrei. Wenn Sie hier klicken erreichen Sie den Notfall-Chat der Opferhilfe Luzern.

Text & Recherche: Janina Bauer und Hanna Fröhlich
Redaktion: Marc Engelhardt
Faktencheck: Sven Niederhäuser 
Grafiken: Ivo Mayr
Kommunikation: Charlotte Liedtke